Tank gegen NPD: Montag 14.12.2015 um 10 Uhr erneute Verhandlung vor dem Kammergericht

Im Verfahren Tank gegen NPD-„Heimführungsbeauftragten“ wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist das Kammergericht gehalten, jetzt zu Gunsten der Klägerin, Azize Tank MdB (DIE LINKE) zu entscheiden.

Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin (VerfGH) vom 01.07.2015 muss das Kammergericht (KG) neu verhandeln und entscheiden. Der VerfGH hatte das Urteil des Kammergerichts vom 15.05.2014 wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mandantin – Art. 7 i.V.m. Art. 6 Verfassung von Berlin (VvB) aufgehoben und die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen (vgl. die früheren Pressemitteilungen).

Zu Grunde lag ein an die Mandatin mit dem Briefkopf der NPD – Landesverband Berlin versehenes Schreiben an ihre Privatanschrift, unterzeichnet von dem „Heimführungsbeauftragten der NPD“, in dem diese zur „freiwilligen Auswanderung“ aufgefordert worden war und in dem es weiter hieß: „Ihre politische Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen könnte aus menschenrechtlichen Erwägungen vielleicht sogar strafbar sein, weil es verboten ist, den physischen und psychischen Zustand einer ethnischen Gruppe zu manipulieren.“

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Presse-Echo: Tank gegen die NPD

Etappensieg gegen die NPD

Abgeordnete Azize Tank klagt gegen „Ausreiseaufforderung“

Vor zwei Jahren erhielten Berliner Politiker mit ausländischen Wurzeln kaum verhüllte Drohschriften der NPD: Sie sollten aus Deutschland ausreisen. Mehrere von ihnen klagten, unter ihnen die Bundestagsabgeordnete Azize Tank. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichts sieht sie jetzt neue Chancen, eine Unterlassung durchzusetzen.

Hier der Link zum Artikel vom rbb.

 

Anti-Drohnen-Verfahren auf Februar 2016 verlegt

Mit einem soeben eingegangenen Schreiben teilt das Amtsgericht Tiergarten in dem Verfahren gegen Laura v. Wimmersperg, langjährige Moderatorin der Berliner Friedenskoordination, mit:

– Einer Einstellung des Verfahrens auf schriftlichem Wege (die offenbar vom Gericht versucht wurde) habe die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt;

– weil sich inzwischen schriftlich weitere Zuschauer angekündigt hätten, solle versucht werden, einen größeren Sitzungssaal zu erhalten. Ein neuer Hauptverhandlungs-Termin werde daher erst für die zweite Hälfte Februar 2016 vom Gericht ins Auge gefasst.

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Presse-Echo: Neues Deutschland und junge Welt berichten über Kampfdrohnen-Prozess

Blutige Hände im Hohen Haus

Juristisches Nachspiel einer friedlichen Protestaktion im Bundestag

Die Abgeordneten debattieren über den Kauf von Kampfdrohnen, auf der Zuschauertribüne erhebt sich Protest. Für die Aktion im Bundestag steht die 81-jährige Laura von Wimmersperg nun in Berlin vor Gericht.

Von Peter Kirschey

Rund 50 Kriegsgegner waren zum Prozessauftakt erschienen, für nur elf Zuhörer gab es Plätze. Anlass genug für Anwalt Hans-Eberhard Schultz, ob des öffentlichen Interesses eine Verlegung in einen größeren Saal zu beantragen. Doch Amtsrichterin und Staatsanwaltschaft wiesen den Antrag zurück. Zudem befand Schultz, dass die Anklage erhebliche Mängel aufweise, da das eigentliche Geschehen vor zweieinhalb Jahren gar keine Erwähnung finde. Und so vertagte man sich auf November.

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„Wir lassen uns nicht den Mund verbieten“

Informations- und Solidaritätsfest zur Unterstützung der AktivistInnen, die im Bundestag mahnten:

‚Ächten Sie die Kampfdrohnen!‘

15. Oktober 2015, 20:00 Uhr
PallasT, Potsdamer Str. 35, 10781 Berlin

Während der Debatte des Deutschen Bundestages am 25. April 2013 über die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr protestierten vier AktivistInnen auf der Tribüne. Ihre Hände waren rot wie Blut angemalt. Sie riefen: „Ächten Sie die Kampfdrohnen“. Sie wurden des Saales verwiesen und sollen nun eine Ordnungsstrafe von Höhe von 250 € zahlen. Eine der Betroffenen klagt gegen das Bußgeld mit dem Ziel, das Drohnenthema auch im Gerichtssaal zu problematisieren und so zu versuchen, Öffentlichkeit dafür herzustellen.

Der Gerichtstermin ist am 20. Oktober 2015, 9:30 Uhr Amtsgericht Tiergarten, Kirchstr. 6, 10557 Berlin, Raum 3007

Hier geht’s zum pdf des Aufruf

Humanitäre Aufenthaltserlaubnis sichert Reem und ihrem Vater vorläufig den weiteren Aufenthalt in Deutschland – Reems Stellungnahme dazu und zu Interviewanfragen

Am Freitag, den 4. September, hatte das lange Warten von Reem und ihrer Familie ein vorläufiges Ende: Die zuständige Ausländerbehörde hat mitgeteilt, dass sie und ihr Vater eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz für zunächst sechs Monate erhalten; die Mutter und die beiden Geschwister werden weiter geduldet. Im März nächsten Jahres wird ein weiteres Mal geprüft, ob die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschrift weiter vorliegen, das heißt ob die Ausreise weiter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall des Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Reem dazu: „Wir sind alle sehr erleichtert, dass jetzt unser Aufenthalt wenigstens vorläufig gesichert ist. Ich möchte besonders dem Oberbürgermeister von Rostock und allen, die mich bisher unterstützt haben, danken. Wir freuen uns, dass für uns endlich ein normales Leben in Deutschland absehbar ist. Ich wünsche mir, dass alle nach Deutschland Geflüchteten in einer ähnlichen Lage die gleiche Unterstützung und Aufmerksamkeit erfahren wie wir in den letzten Monaten von (fast) allen Menschen hier.“

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Unterstützung des 14jährigen palästinensischen Flüchtlingsmädchen Reem

Erfolgreiche Eilanträge:

Landgericht Berlin verbietet der „Welt am Sonntag“ die Verbreitung von Äußerungen, mit denen dem 14jährigen palästinensischen Flüchtlingsmädchen Reem antisemitische Ansichten unterstellt wurden, und verurteilt die Zeitung, die entsprechende Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für sie und ihre Familie wird in Kürze entschieden.

Mit gestern eingegangenen Beschlüssen vom 20.8.2015 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zwei Einstweilige Verfügungen gegen die Verantwortlichen der „Welt am Sonntag“(WamS) erlassen und wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung angeordnet:

„Den Antragsgegnern (d.i. dem Journalisten P. Hinrichs und der WeltN24- d. Verf.) wird …verboten, wörtlich oder sinngemäß in Bezug auf die Antragstellerin zu verbreiten: a) auf den Hinweis: „Aber da ist Israel“ die Antwort „Ja, noch, aber meine Hoffnung ist, dass es irgendwann nicht mehr da ist“, b) auf die Frage „Weißt du, … dass wir Judenhass nicht zulassen?“ die Antwort: Ja, aber es gibt Meinungsfreiheit, hier darf ich das sagen … ich bin bereit, über alles zu diskutieren“, wenn das geschieht wie in dem Artikel „Panorama zu Besuch bei Reem – So sieht das berühmte Flüchtlingsmädchen die Welt“ in der „Welt am Sonntag“ und auf www.welt.de am 26.07.2015 geschehen.

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Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Bremen: Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums Bremen (IKZ) am 28.02.2015 war rechtswidrig

Mit soeben eingegangenen Beschluss vom 03.07.2015 hat das Landgericht Bremen der Beschwerde gegen die Durchsuchung des IKZ am 28.02.2015 stattgegeben und festgestellt, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen angeordnete Durchsuchung rechtswidrig war; die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von Azize Tank (MdB, DIE LINKE) gegen die Entscheidung des Kammergerichts

Entscheidung des Kammergerichts: Verfahren Tank gegen NPD-„Heimführungsbeauftragten“ verletzt Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mandantin wegen zu weiter Annahme der Meinungsfreiheit

Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin (VerfGH) vom 01.07.2015 wurde das Urteil des Kammergerichts vom 15.05.2014 wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mandantin – Art. 7 i.V.m. Art. 6 Verfassung von Berlin (VvB) aufgehoben und die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen (vgl. die früheren Pressemitteilungen).

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Professor Dr. Heinrich Fink, Bundestagsabgeordneter a. D., aus Berlin und VVN-BdA-Ehrenvorsitzender setzt sich weiter vor dem Verwaltungsgericht gegen den bayerischen Verfassungsschutz zur Wehr

Die mündliche Verhandlung fand am 2. Juli in Anwesenheit des Mandanten und den Vertretern von Innenministerium, Verfassungsschutz und Landesanwaltschaft statt. Der Mandant hat auf Fragen des Gerichts weitere Erklärungen zu Protokoll abgegeben. Ich habe die angekündigten Beweisanträge gestellt, denen das Gericht nach Beratung stattgegeben hat. Im Herbst werden also in einem weiteren Verhandlungstermin die beiden Zeugen vernommen, die seinerzeit die Akten des MfS geführt hatten. In den gleichzeitig verhandelten Eilanträgen gegen die Eintragungen des VS ist das Gericht ins schriftliche Verfahren übergegangen, so dass in Kürze mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

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