Am Freitag, den 4. September, hatte das lange Warten von Reem und ihrer Familie ein vorläufiges Ende: Die zuständige Ausländerbehörde hat mitgeteilt, dass sie und ihr Vater eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz für zunächst sechs Monate erhalten; die Mutter und die beiden Geschwister werden weiter geduldet. Im März nächsten Jahres wird ein weiteres Mal geprüft, ob die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschrift weiter vorliegen, das heißt ob die Ausreise weiter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall des Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Reem dazu: „Wir sind alle sehr erleichtert, dass jetzt unser Aufenthalt wenigstens vorläufig gesichert ist. Ich möchte besonders dem Oberbürgermeister von Rostock und allen, die mich bisher unterstützt haben, danken. Wir freuen uns, dass für uns endlich ein normales Leben in Deutschland absehbar ist. Ich wünsche mir, dass alle nach Deutschland Geflüchteten in einer ähnlichen Lage die gleiche Unterstützung und Aufmerksamkeit erfahren wie wir in den letzten Monaten von (fast) allen Menschen hier.“
Reem ist zu weiteren Interviews und Gesprächen mit Medien unter bestimmten Voraussetzungen bereit. „Ich bekomme immer noch täglich Anfragen von Medien aus Deutschland und der ganzen Welt, die mit mir sprechen und mich interviewen wollen. Gerne will ich alle Fragen nach Kräften und so gut ich kann, beantworten, soweit es der Schulbesuch zulässt und wenn ich dabei von einer Person meines Vertrauens unterstützt werde; mein Rechtsanwalt wird die Einzelheiten klären.«
Nachdem der Beschluss des Landgerichts Berlin im Eilverfahren gegen den Journalisten und den Verlag der Welt am Sonntag wegen der Falschzitate, mit denen Reem antisemitische Äußerungen unterstellt wurden (vgl. Pressemitteilung vom 28.08.2015 mit dem Aufruf zur Unterstützung Reems), durch den Gerichtsvollzieher zugestellt worden ist, wurden die Zitate aus der Internetausgabe entfernt. Jetzt werden wir die weiteren Ansprüche auf Entfernung des gesamten Artikels (der ohne die Zustimmung Reems und ohne Wissen der Eltern veröffentlicht wurde) und auf Schadensersatz weiterverfolgen und mit den Zeitungen, die die Falschzitate übernommen hatten (u.a. die „Jerusalem Post“) klären, ob sie auch bereit sind, diese zu entfernen.
Berlin 07. September 2015