
Aus aktuellem Anlass – und zum bevorstehenden Rückzug aus meiner anwaltlichen Tätigkeit – wird es Zeit, die Angaben zu meiner Person, meiner beruflichen und den ehrenamtlichen Tätigkeiten auf der Website zu überarbeiten.
Bisher hatte ich mich als Rechtsanwalt so vorgestellt:
„Seit mehr als zwei Jahrzehnten im Kundenauftrag für die Menschenrechte gegenüber Justiz, Behörden und Unternehmen im In- und Ausland aktiv“ – so oder ähnlich könnte im Sinne moderner Dienstleistung geworben und einige Erfolge und Collected Highlights herausgehoben werden. Dies liegt mir fern. Als engagierter Rechtsanwalt – manchmal wurde ich auch als „Linksanwalt“ beschimpft – für die Rechte der MandantInnen streiten, ist mir Beruf und Berufung.
Der erste Sitz meiner Kanzlei als Rechtsanwalt war das DGB-Haus in Bremen-Nord, in direkter Nachbarschaft des Großbetriebes Bremer Vulkan. Von dieser Schiffahrts-Werft kamen immer wieder Arbeiter:innen in mein Büro, um sich beraten und sich vertreten zu lassen (auch in arbeitsrechtlichen Sachen). Daneben pflegte ich intensiven Austausch mit dem Betriebsratsvorsitzenden Fritz Bettelhäuser, der bekanntlich weit über Bremen hinaus auch politisch aktiv war. Im Jahre 1982 flüchteten infolge des Militärputsches in der Türkei auch zahlreiche Betroffene nach Bremen-Nord und baten mich über ihre Familien und Freund:innen aus dem Bremer Vulkan um anwaltliche Vertretung. So kam ich auch zu den ersten Fällen im Ausländerrecht und für politisches Asyl.
Diese Verbindungen trugen mit dazu bei, dass ich in den 1980er Jahren Mitglied des Verteidiger-Teams im größten Terroristen-Prozess des letztes Jahrhunderts in Deutschland vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde. Nach zwei Jahren Hauptverhandlung ist es uns gelungen, eine Verurteilung wegen Terrorismus zu verhindern. Angeklagt waren Kurden aus der kurdischen Arbeiterpartei PKK, über die wir dann auch die PKK-Führung und den Vorsitzen Abdullah Özalan näher kennenlernten (u.a. bei einem Besuch in den kurdischen Bergen der Türkei). Özalan habe ich in den Folgejahren sodann wiederholt verteidigt, unter anderem erfolgreich vor dem EGMR – auch wenn später aus politischer Differenzen die Verteidigung von PKK-Führern beendet wurde.
Auf die Frage, warum ich mich als „Menschenrechtsanwalt“ bezeichne, muss ich kurz ausholen. Als wir Anwält:innen vor zwei Jahrzehnten daran gingen, eigene Websiten zu erstellen, habe ich diesen Begriff aufgrund meiner internationalen Tätigkeit gewählt. Nachdem ich nach mehreren Mandaten in angelsächsischen Ländern, zunächst für Ir:innen und Kurd:innen in London, als human rights lawyer – Menschenrechtsanwalt – bezeichnet wurde, bin ich als solcher auch in Deutschland auf die Bühne getreten. Ich hatte nicht nur mit Vertretern aus dem House of Lords erfolgreiche öffentliche Veranstaltungen durchführen können, sondern auch als Rechtsanwalt von Kubaner:innen in einem internationalen Verteidigerteam vor der US-Justiz (darunter die sogenannten Cuban Five). Weitere Details sind in meinem Buch „Feinbild Islam und institutioneller Rassismus – Menschenrechtsarbeit in Zeiten von Migration und Anti-Terrorismus“ (VSA-Verlag 2019) als Falldokumentation über mehr als zwei Jahrzente enthalten. Ich habe auch zahlreiche andere Veröffentlichungen – Aufsätze und Bücher – ab 1968 (als Aktivist der sogenannten Studentenbewegung) publiziert.
Ehrenamtlich und politisch in der Öffentlichkeit engagiere ich mich seit der zweiten Hälfte der 1960er Jahre zunächst in West-Berlin, dann in Bremen und seit den 1990er Jahren dann wieder verstärkt in Berlin. Den auch mir zugeschriebenen Begriff „Alt 68er“ halte ich für einen Ehrenbegriff – wenn auch mit ambivalenten Konnotationen. Hierzu will ich aus aktuellem Anlass weiter ausholen:
Nach meinem juristischen Studium zog es mich als Kriegsdienstverweigerer auch aus familiärer Tradition Mitte der 1960er Jahre in die damalige Selbstständige Politische Einheit Westberlin, wo ich zunächst ein pädagogisches Studium aufnahm und über Kommilitonen mit der aufkeimenden Studentenbewegung in Kontakt kam. 1966 bin ich dann mit Rudi Dutschke und dem Westberliner Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) bekannt geworden, der mich politisch und persönlich so begeisterte, dass ich bald als dessen Mitglied aktiv wurde. Wir haben unsere Kritik am autoritären Sozialismus der DDR mit Besuchen der Botschaften Chinas und Vietnams in der damaligen Hauptstadt der DDR begleitet und gingen bald gegen den Vietnam-Krieg der USA protestierend durch die Straßen Westberlins. Dafür wurde wir nicht nur auf dem Ku’damm bespuckt und geschlagen, sondern auch mit Polizeieinsätzen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen (die erst Jahre später amnestiert wurden). Nach Gründung der schnell bekannt gewordenen Kommune 1 am Stuttgarter Platz haben auch wir in Charlottenburg eine Wohnkommune gegründet, mit der wir insbesondere auch eine Art anti-autoritäre Großfamilie mit Frauen und Kindern formten.
Am 2. Juni 1967 haben wir aktiv an den Protesten gegen den Schah von Persien teilgenommen, bei denen der Student Ben Ohnesorg von einem Polizeibeamten hinterrücks erschossen wurde. Dagegen haben wir noch am gleichen Tag protestiert und mit vielen anderen, insbesondere Studierenden, für erhebliches Aufsehen gesorgt, bevor wir uns wieder in unsere Wohnkommune zurückziehen konnten.
Unsere Wohnkommune war als „Kommune 2“ schon damals Gegenstand verschiedener Veröffentlichungen, unter anderem im Kursbuch des Suhrkamp-Verlages. Dies soll hier nicht im Einzelnen geschildert oder bewertet werden, aber dazu liegt mir auch aus aktuellem Anlass am Herzen, eine persönliche Erklärung abzugeben, bevor ich meinen weiteren beruflichen und ehrenamtlichen Werdegang skizziere.
In den späten 1960er- und frühen 1970er-Jahren war ich in West-Berlin Teil der studentischen und gewerkschaftlichen Protestbewegungen gegen den Vietnamkrieg und gegen autoritäre, patriarchale und rassistische Strukturen in der Bundesrepublik. In dieser Zeit engagierte ich mich im West-Berliner SDS unter Rudi Dutschke und setzte mich politisch dafür ein, überkommene und zum Teil noch aus der NS Zeit stammende gesellschaftliche Machtverhältnisse grundsätzlich zu hinterfragen.
Rückblickend muss ich jedoch festhalten, dass wir – und auch ich persönlich – in diesem Klima einer allumfassenden Befreiung schwerwiegende Grenzen überschritten haben. Das betrifft insbesondere Fragen von Nähe, Sexualität und dem Schutz von Kindern. Heute weiß ich, dass mir damals die notwendige Sensibilität, Reife und Selbstkritik fehlten.
Ich distanziere mich ausdrücklich von meinem damaligen Verhalten als Mitglied der Kommune 2 gegenüber einer Minderjährigen, wie es in zeitgenössischen Quellen dokumentiert ist – auch wenn es keine Kindesmisshandlung oder Straftat war. Diese Distanzierung habe ich bereits in den 1990er-Jahren und erneut 2013 öffentlich geäußert. Ich bedaure mein Verhalten zutiefst und habe daraus gelernt.
Mir ist wichtig zu betonen, dass für mich diese Auseinandersetzung kein abgeschlossener Akt ist. Aufarbeitung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, aus Fehlern zu lernen und damit auch dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft besser geschützt werden. Nach meiner Kommunenzeit habe ich selbst Kinder großgezogen und bin heute Großvater. Dadurch wurde mir noch deutlicher, wie essenziell klare Grenzen, Sensibilität und Fürsorge sind.
Ich sehe es als meine persönliche und politische Aufgabe, aus dieser Vergangenheit transparent zu lernen und mich weiterhin für Strukturen stark zu machen, die Schutz, Teilhabe und Menschenwürde sichern.
Soweit zu dem noch nicht abgeschlossenen Kapitel meiner Teilnahme an der Studentenbewegung. Nun zu meinem persönlichen und beruflichen Werdegang in Stichworten.
- geboren: Januar 1943 in Berlin, aufgewachsen: im Gebiet Rhein/Ruhr
- Erstes juristisches Staatsexamen: 1966 OLG Köln
- Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen: PH Berlin
- Lehrbeauftragter an der PH Berlin
- Zweites juristisches Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt: 1978 OLG Düsseldorf
- Seit 1978 mit Kanzleisitz in Bremen als Rechtsanwalt tätig
- Anfang der 80er Jahre Lehrbeauftragter an der Universität Oldenburg
- In den 80er Jahren Lehrtätigkeit an der VHS Bremen-Nord, „Arbeit und Leben“ u.a. Einrichtungen
- Seit 1988 Notar
- Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen und der Bremer Notarkammer
- langjährige Mitgliedschaft in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen – ab 2009 in der RAK Berlin – und der Bremer Notarkammer
- seit 01.03.2017 in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Armin Th. Grimm (siehe Kontakt)
- Mitglied und aktive Mitarbeit in
- Deutscher Anwaltverein e. V.
- Bremischen Anwaltsverein bis 2008
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Bremischen Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Bremischen Anwaltsverein – Bremer Flüchtlingsrat
- Vereinigung Niedersächsischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V. – Ab 2009 in der Berliner Strafverteidigervereinigung
- Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV)
- Ehrenamtliche Tätigkeit in der Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin; ab 2011 Vorstandsmitglied
- ab 2011 mit meiner Frau Azize Tank MdB a.D. Gründer und Vorstandsvorsitzender der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation, Berlin
Neben meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die Internationale Liga für Menschenrechte und in der Friedensbewegung nehme ich seit mehr als einem Jahrzehnt als Referent und Berater an der auch von der UN geförderten internationalen José Marti-Konferenz „für das Gleichgewicht der Völker“ teil, die alle zwei Jahre ihn Havanna abgehalten wird.
Inzwischen habe ich aus Alters- und Krankheitsgründen beschlossen, meine aktive Rechtsanwaltstätigkeit soweit möglich zu beenden. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Bürogemeinschaft sowie vor allem auch meinen Mandant:innen für ihre wichtige Mitarbeit bei der Beratung, der Mandatsbearbeitung, vor Gericht und in der Öffentlichkeit.
Zum großen Glück für mich und meine Mandant:innen habe ich in dem jungen und tatkräftigen Rechtsanwalt Tobias Krenzel in unserer Bürogemeinschaft einen hervorragenden Vertreter gefunden.
Leider ist er nicht in der Lage, das eine große wichtige Verfahren weiterzuführen, das mir noch bleibt: das Verfahren der palästinensischen Studentin Reem Sahwil gegenüber den sogenannten Leitmedien wegen der verleumderischen Behauptung, sie unterstütze die terroristische Hamas auf Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz (siehe den Aufruf zur weiteren Unterstützung).
In dem Zusammenhang möchte ich auch auf ein weiteres, zumindest deutschlandweit bedeutendes, von mir betriebenes Verfahren hinweisen: Die Vertretung der im Landgericht Dresden 2011 von einem rassistischen Neo-Nazi ermordeten Ägypterin Marwa El-Sherbiny. Deren Ermordungsdatum, der 1. Juli, wird seitdem zum offiziellen „Tag des antimuslimischen Rassismus“ erklärt. Ich beteilige mich alljährlich an den unter großer öffentlicher Anteilnahme stattfindenden Gedenkveranstaltungen.
Ein weiteres außerordentlich bedeutungsvolles, internationales Verfahren darf ich leider derzeit noch nicht en Detail veröffentlichen: Für einen Mandanten mit Migrationshintergrund Syrien habe ich nach einem nur zum Teil vor den hiesigen Gerichten erfolgreichen Verfahren wegen rechtswidrigen Polizeieinsätzen in Berlin mit einem Antrag gegen die BRD vor dem Internationalen Komitee zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung der UN (ICERD) die Mitteilung erhalten, dass der Antrag angenommen und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert wurde – leider wurde uns aufgegeben hierüber nicht öffentlich zu berichten, sodass wir die geneigte Leserin vorläufig um Geduld bitten muss (die endgültige Entscheidung wird dann veröffentlicht werden).