Pressemitteilung Marwa El Sherbiny 13.07.2022

Rechtsanwälte der Familie der vor 13 Jahren im Landgericht Dresden ermordeten Ägypterin Marwa El Sherbini mahnen die Erfüllung wichtiger Aufgaben für die Justiz und Politik an

 Das Verfahren vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistische Diskriminierung (CERD) wird fortgesetzt und beim Landgericht Dresden eine Auskunft wegen der beunruhigenden Meldung verlangt, wonach der verurteilte rassistische Mörder schon bald frei kommen könnte.

Auf der diesjährigen offiziellen Gedenk-veranstaltung zur Ermordung der Ägypterin Marwa El Sherbini am 1. Juli vor 13 Jahren sprachen auf Einladung des sächsischen Justizministeriums in diesem Jahr zwei Rechtsanwälte der Familie von Marwa El Sherbini: vor mir Rechtsanwalt Khaled Abou Bakr aus Ägypten und Paris, der die Familie bereits im Verfahren gegen den rassistischen Mörder vertreten hatte.

Obwohl es regnete, blieben die mehr als hundert erschienenen, interessierten Gäste bis zur anschließenden Kranzniederlegung und Schweigeminute und viele dankten uns ausdrücklich für unsere Beiträge. Sie versprachen, den weiteren Kampf auf juristischer und politischer Ebene zu unterstützen, damit der 1. Juli als der Tag des Antimuslimischen Rassismus auch den institutionellen Rassismus ins Visier nimmt.

Besondere Aufmerksamkeit erregten zwei aktuelle Entwicklungen:

– die von mir angekündigte Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem UN Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) gegen die Bundesrepublik Deutsch-land wegen Nichtbehandlung der rassistischen Diskriminierung in den hiesigen Strafverfahren.

– Die Meldung in einigen Medien, wonach der rassistische Mörder trotz seiner Verurteilung zur lebenslanger Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld in Kürze möglicherweise wieder frei kommen könnte, sorgt bei der Familie und allen, die die Familie und ihr Anliegen unterstützen, für besondere Empörung.

Ich habe daher die notwendigen Schritte zur Fortsetzung des Verfahrens von dem Genfer UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung und die Auskunft über die mögliche Freilassung des Verurteilten inzwischen auf den Wege gebracht.

Gerne leite ich die Bitte der Familie aus Ägypten weiter, die Wiedergutmachung des ihr und allen Muslim:innen in dieser »mehrdimensionalen Tragödie« in Angriff zu nehmen.

Besonders erfreulich ist die in diesem Jahr erstmals parallel zur Dresdner Veranstaltung am 1. Juli durch-geführte Veranstaltung eines antirassistischen Bündnisses in Nordrhein-Westfalen, auf der ebenfalls ein Beitrag des unterzeichnenden für die Familie gesendet wurde.

Berlin, 13.07.2022

Eberhard Schultz,

Rechtsanwalt

 

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