Die 21- jährige Reem Sawihl, die mit ihrer Familie im letzten Jahrzehnt aus dem Libanon nach Deutschland gekommen war, droht zum Opfer einer Medienkampagne und staatlicher Repressionsmaßnahmen zu werden.
Reem wird vorgeworfen, sie habe mit dem Posten des Mottos „From the river to the sea, Palestine will be free” die terroristische Hamas unterstützt. So erschienen ab November bei der BILD Medienberichterstattungen in großer Aufmachung unter der Überschrift „Merkels Flüchtlingsmädchen Reem hetzt gegen Israel“, ähnlich auch B.Z. und Focus. Laut Medienberichten will der ehemalige Landtagsvorsitzende der CDU und Bundestagsabgeordnete Rehberg Reem sogar die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen lassen, obwohl dies rechtlich unmöglich sein dürfte.
Dabei hatte das Verwaltungsgericht Berlin kurz vorher entschieden, diese Parole kann auch als Aufruf zur völkerrechtlich verbindlichen Zwei-Staatenlösung verstanden werden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat erst im März 2024 Demo-Auflagen kassiert, weil das Motto nicht per se strafbar sei und „die Befreiung Palästinas auch friedlich möglich“ sei.
Wir Rechtsanwälte von Reem betrachten die Vorwürfe der Leitmedien als völlig haltlos, weil Reem sich seit vielen Jahren für die Rechte aller Menschen unabhängig von Religion oder Herkunft einsetzt. Dies wurde von ihr und mehreren Zeug:innen anhand von konkreten Beispielen nachgewiesen und an Eides statt versichert.
Bereits im November 2023 hat der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD) zum aktuellen Staatenbericht der Bundesregierung in Genf ihre Besorgnis „dass friedliche Demonstrationen […] verboten werden” geäußert und festgestellt, dass eine „abschreckende Wirkung […] in Bezug auf die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf die derzeitige Situation in Palästina” herrscht. Und beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag findet in diesem Monat das Verfahren gegen Deutschland wegen der Unterstützung der Kriegsverbrechen von Israel statt.
Wir haben als Anwälte von Reem bisher vergeblich versucht die Medien zur Unterlassung und zum Widerruf ihrer verleumderischen Behauptungen zu verpflichten. Die Medienkammer des Landgerichts und das Berliner Kammergericht haben unsere Eilanträge gegen die Medien bedauerlicherweise zurückgewiesen: Es läge keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, weil die Meinungsäußerungsfreiheit der Medien nach Abwägung schwerer wiege.
Wir halten dies für eine inakzeptable Verletzung ihre Persönlichkeitsrechte, insbesondere weil auch die Verleumdung, sie sei eine antisemitische Terrorismusunterstützerin und „Israelhasserin“ in der gegenwärtigen öffentlichen Debatte in Deutschland schwerer wiegt als jemandem vorzuwerfen, er unterstütze eine verbotene rechtsextremistische oder faschistische Organisation.
Hierzu können wir uns auch auf eine kurz vor dem Abschluss stehende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Hajo Funke stützen, der den von Reem veröffentlichten Inhalt in das Licht der friedliche Lösung des Konflikts stellt.
Deshalb haben wir mit Reem und ihrer Familie besprochen, weiter für die Durchsetzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu kämpfen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor den zuständigen Zivilgerichten zu verfolgen, nachdem sogar das Kammergericht in seiner ablehnenden Entscheidung im Eilverfahren einräumt: „Dabei nimmt der Senat ernst, dass die Antragsstellerin, wie sie glaubhaft macht, eine Panikattacke und einen Nervenzusammenbruch erlitten hat, nachdem sie von den Meinungsäußerungen der Antragsgegnerin erfuhr“.
Für die Unterstützung unseres Kampfes bitten wir um öffentliche Unterstützung und auch finanzielle Hilfe für die im Eilverfahren angefallenen und möglichen weiteren Kosten auf das Rechtsanwaltkonto von Rechtsanwalt Schultz (Konto IBAN: DE69 1005 0000 0399 1919 33 mit Stichwort „Reem Sahwil“)
Berlin, den 2.04.2024
H.-Eberhard Schultz Ahmed Abed
Rechtsanwalt Rechtsanwalt