Pressemitteilung zur rassistischen Diskriminierung gegen Mohamad S.

Der UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) hat die Beschwerde meines Mandanten Mohamad S. und seiner Frau Fatima gegen die Bundesrepublik Deutschland angenommen und dieser zur Stellungnahme übersandt.

Mit Schreiben vom 09.12.2019 hat mich die Geschäftsstelle der UN-Menschenrechts­kom­mission aus Genf benachrichtigt, dass unsere Beschwerde vom 05.12.2016 registriert wurde und an den betroffenen Staat, also an die Bun­des­republik Deutschland, vertreten durch die Bundesrepublik, weitergeleitet werde, die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Monaten hat. Damit ist eine erste wichtige Hürde in diesem internationalen Beschwerdeverfahren genommen und es besteht die realistische Chance, dass sich die hiesigen Behörden endlich ihrer Verantwortung wegen einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung in vollem Umfang stellen.

Die Beschwerdeführer sind Opfer eines Polizei­einsatzes des Berliner SEK, der zu einer Kör­perverletzung mit schweren Folgen führte und offensichtlich auf einer Verwechslung beruhte. Sie haben daraufhin die eingesetzten Polizeibeamten wegen der Körperverletzung im Amt, der Freiheitsberaubung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und der Beleidigung angezeigt und Strafanzeige gestellt.

Das Verfahren wurde eingestellt, die dagegen erhobene Beschwerde, das Klageerzwingungsverfahren blieben ebenso erfolglos wie die Anhörungsrüge und die Verfassungsbeschwerde. (Zum Sachverhalt siehe unten)

Mit der Beschwerde wurde die Verletzung des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) gerügt.

Dieses bestimmt in Artikel 1 als Rassendiskriminierung jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.

Deutschland ist bereits einmal vom Ausschuss im Fall des früheren Berliner Finanzsenators Dr. Thilo Sarrazin wegen Verletzung des Abkommens verurteilt worden, ohne dass hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen worden wären. Bleibt also zu hoffen, dass das weitere Verfahren auch auf dieser Ebene zu einem Umdenken und Umsteuern in diesem wichtigen Bereich der Menschenrechte führt.

 

 

 

 

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