Unveröffentlichtes Interview

Unveröffentlichtes Interview zu MenschenRechtsfragen im Zusammenhang mit den „Hygiene Demos“ u.a. 

Im Juni 2020 wurde ich vom Journalisten  einer deutschen  öffentlichen Medienanstalt gefragt, ob ich bereit wäre, ein Interview zu aktuellen Themen zu geben. Da ich dies bei mir nicht persönlich bekannten Journalist*innen nur als autorisiertes Interview mache (d.h. wenn mir zugesichert wird, dass ich es vor der Veröffentlichung noch einmal gegenlesen kann und gegebenenfalls Missverständnisse oder Änderungen korrigieren) habe ich dies von ihm auch  verlangt. Dies hat er mit der – unzutreffenden – Behauptung abgelehnt, das ginge nicht und sei auch nicht üblich. Ich erhielt aber seine Fragen, zu denen ich eine Antwort verfasst und ihm übersandt habe.. Die Veröffentlichung wurde abgelehnt, mir allerdings gestattet, das Interview zu veröffentlichen – was hiermit geschieht:

Unveröffentlichtes Interview – Juni 2020

Warum engagieren Sie sich im Kontext der Demonstrationen der Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand?

Ich engagiere mich nicht im Kontext von KoDeWi; sondern ich engagiere mich als Rechtsanwalt, weil ich seit Jahrzehnten auch Menschen vertrete, die Probleme mit der Obrigkeit haben, hier also der Polizei, der Versammlungsbehörde oder auch Massenmedien, (die ja nicht umsonst die vierte Gewalt im Staate genannt werden) und dann auch, weil ich als Menschenrechtler mich gegen die Einschränkungen von Grund – und Menschenrechten engagiere.

Wenn  ich dann wie im April dieses Jahres von Berlinerinnen und Berlinern  aufgesucht werde, die von mir rechtlich beraten und vertreten werden wollen, höre ich mir ihre Geschichte an und überprüfe sie: Einige von denen hatten versucht, eine Versammlung anzumelden und Zeitungen zu verteilen, was ihnen verboten und vor Ort am Luxemburg-Platz verhindert wurde, zum Teil mit äußerst fragwürdigen Methoden (gewaltsam, an den Pranger stellend). Und dann habe ich mich anhand der verteilten Zeitung und ihrer politischen Vorstellungen davon überzeugt, dass es sich nicht um Neonazis, überzeugte AfD-Anhänger oder Rassisten handelt, deren Vertretung ich nämlich auch als Rechtsanwalt grundsätzlich ablehne. Im Gegenteil: Es handelte sich um engagierte Linke und Linksalternative. Deshalb habe ich mich entschlossen, sie gegenüber den sogenannten Aufenthaltsverboten an öffentlichen Plätzen, gegenüber drohenden Strafen und Bußgeldern zu verteidigen und/oder sie dabei zu unterstützen, ihrerseits Strafanzeige gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt zu stellen.. Oder auch gegenüber Medien, die sie zu Unrecht als Teil eines „braunen Sumpfes“ oder mit Porträtaufnahmen an den Pranger gestellt haben. Ich bin auch überzeugt, dass wir vor den Gerichten oder notfalls dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder den internationalen UN- Ausschüssen Recht bekommen werden – ganz abgesehen davon, dass die Geschichte uns im Kampf gegen die menschenrechtswidrigen Notstandsmaßnahmen Recht geben wird. Immerhin gibt es schon einige positive Gerichtsentscheidungen und soeben hat der Verfassungsgerichtshof Berlin – Brandenburg die Bußgeldvorschriften der Berliner COVID 19 – Verordnung als verfassungswidrig für unwirksam erklärt.

Schließlich bin ich ehrenamtlich auch schon lange als Vorstandsmitglied der internationalen Liga für Menschenrechte aktiv und habe mit meiner Frau zusammen vor neun Jahren eine Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation gegründet, die dafür eintritt, dass endlich auch die völkerrechtlich längst verbindlichen sozialen Menschenrechte als Grundrechte in unsereVerfassung aufgenommen werden.

Welche verfassungsrechtlichen Probleme sehen Sie im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wegen der Bekämpfung der Corona-Pandemie?

Also da wären insbesondere zu nennen:

  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG),
  • das Versammlungsrecht (Art. 8 Abs. 1 GG),
  • die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1),
  • die Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG),
  • die Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG),
  • die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 GG),
  • die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG),
  • die Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG).
  • Die Berufsfreiheit (Art. Zwölf GG)
  • das Grundrecht auf Asyl (»Politisch verfolgte genießenAsylrecht«, Art. 16 a GG)
  • Das Diskriminierungsverbot (Art. 3Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 17 EMRK)

Wenn ich Ihnen die alle allgemeinverständlich erläutern müsste, würde das wohl  den Rahmen dieses Interviews sprengen. Um nur das Wichtigste anzureissen: die zur Bekämpfung der Coronapandemie erlassenen Verordnungen auf Bundes- und Landesebene verletzen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit,…

So war es ja in Berlin allen Ernstes eine Zeit lang untersagt, auf einem Spaziergang sich auf eine Bank zu setzen um dort in Ruhe ein Buch oder die Zeitung lesen zu können.

Oder nehmen wir die Quarantäne, die auch alte und kranke Menschen quasi unter Hausarrest stellt. Vor allem aber sogenannte Wanderarbeiterinnen und Arbeiter aus anderen Ländern oder Regionen daran gehindert hat, an ihren Arbeitsplatz zu kommen. Das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit wurde auch schwer verletzt, vor allem bei selbstständigen Gewerbetreibenden, Kleinunternehmen, Künstlern und so weiter. Und in den Betrieben werden die überkommenen Grundsätze der Gewerkschaften mit Betriebsräten als Interessensvertretung plötzlich mit Verordnungen über Bord geworfen. Wenn zum Beispiel bestimmt wird, dass zukünftig die Anhörung beziehungsweise Zustimmung des Betriebsrats durch eine Mitteilung des Vorstandes – also ohne eine geheime Beratung und Abstimmung in dem gesamten Gremium – ersetzt werden kann. Damit wird ein wichtiges Recht der Interessenvertretung von Arbeitnehmern, dass vor hundert Jahren erkämpft wurde, ausgehebelt.

Und von einem Genießen des Asylrechts kann ja wohl keine Rede sein, wenn geflüchtete, die in einem unzumutbar langen Asylverfahren auf ihre Entscheidung warten müssen, in beengten und überfüllten Lagern auf die Entscheidung warten und sich dabei zum Teil beengte Zimmer, Duschen und Toiletten mit vielen anderen teilen müssen – ganz zu schweigen davon, dass die militärische Abschottung der Festung Europa mit zigtausenden von Toten jährlich im Zuge der Corona Krise dazu geführt hat, dass die ersten Gruppen es vorgezogen haben, von Spanien aus wieder mit Schlauchbooten durch das Mittelmeer zurück nach Afrika  aufzubrechen, von wo sie erst vor kurzer Zeit vor politischer Verfolgung, Hunger und Elend geflüchtet waren

Und auch bei uns ist der Schutz der Gesundheit, den sich das Coronagesetz und die Verordnungen ja vor allem auf die Fahne geschrieben haben, nicht einmal für alle gewährleistet, die ihr Leben lang hier verbracht und gearbeitet haben. Im Gegenteil: alte Menschen, die auf eine Schwerstpflege angewiesen sind, können nicht mehr richtig versorgt werden, –

gestatten Sie mir dazu ein Zitat, das mich ziemlich erschüttert hat:

„ Kein Besuch. Kein Garten. Keine Sonne. Seit fünf Wochen hat Helga Witt-Kronshage (86) ihr Zimmer im Pflegeheim kaum verlassen.

Sie soll vor dem Coronavirus geschützt werden – aber niemand hat gefragt, ob sie das auch will.

Das Porträt einer Preußin, die selbstbestimmt leben und sterben möchte“.

Das ist ja bekanntlich kein Einzelfall!

Oder nehmen wir die Obdachlosen und anderen wohnungslosen Menschen; die müssen jetzt zum Teil unter noch schwierigeren und menschenunwürdigeren Bedingungen leben – oder besser: dahinvegetieren? Jedenfalls verstößt dies auch gegen das soziale Menschenrecht auf Wohnen, das zwar völkerrechtlich längst verbindlich ist und damit auch in Deutschland über dem Rang eines einfachen Gesetzes steht, aber schändlicherweise immer noch nicht als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wurde: nach der Rechtsprechung des zuständigen UN – Sozialausschusses bedeutet dieses Recht auf Wohnen das Recht auf eine angemessene Unterkunft zu erschwinglichen Preisen für Alle…

Die Beispiele sind ja aus vielen Berichten in den Medien bekannt. Was aber kaum ernsthaft und gründlich diskutiert wurde: diese Einschränkungen wichtiger Grundrechte erfolgten aufgrund von Notverordnungen, wurden also nicht einmal gründlich diskutiert und sind keine in einem üblichen Verfahren verabschiedete Gesetze. Es gab nicht die erforderliche gesellschaftliche Debatte über diese Maßnahmen, nicht einmal ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, das diesen Namen verdient, vielmehr wurde alles ohne Anhörung von Sachverständigen, Experten der Gremien und Berufsverbände in kürzester Zeit meist mit mehreren Lesungen an einem einzigen  Tag durchgepeitscht. Deshalb müssen wir uns mit aller Schärfe der Frage stellen, wohin dieses Notstandsregime im Ausnahmezustand führen kann. Stellen wir uns doch noch einmal vor, die AfD würde mit anderen (Teilen der CDU/CSU?) zusammen die Regierung bilden – nicht auszumalen, was sie dann alles an Notstandsmaßnahmen durchpeitschen könnte!

Wie stark ist das bürgerliche Lager in dieser Bewegung?

Meinen Sie mit Bewegung den Umkreis von KoDeWi? Oder der so genannten Hygienedemonstrationen? Das weiß ich nicht, weil ich dieser Bewegung nicht angehöre, die Demos bisher nicht besucht habe und die Meldungen darüber ähnlich wie Nachrichten in den Medien ziemlich widersprüchlich sind. Und wenn sie mit bürgerlichem Lager konservative Kräfte meinen, zu deren Einfluss fehlen mir auch die genauen Kenntnisse. Anhand der Zeitungslektüre würde ich aber jedenfalls für Berlin annehmen,  es sind eher linke, links-liberale und andere bürgerliche Kräfte, bei denen sich natürlich Rechte Neonazis, AfD, Esoteriker und andere anzuhängen versuchen und offenbar bei manchen Medien auch noch größere Aufmerksamkeit finden.

Was denken Sie über die Meinung, Bill Gates stehe hinter der Pandemie und ihrer Bekämpfung? Wie distanzieren Sie sich von Verschwörungstheorien?

Na, ich gehe davon aus, dass Bill Gates nicht hinter der Pandemie steht, sondern für ihre  Bekämpfung. Aber die Frage zielt ja wohl auf die These ab, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung auf dem Mist von Bill Gates gewachsen seien, also von ihm und seiner Stiftung erfunden wurden. Das ist ausgemachter Unsinn. Aber Kritik ist natürlich berechtigt. Es wird allerdings umgekehrt ein Schuh draus: Dass nämlich die Stiftung von Bill Gates, die unter den privaten Finanziers der WHO an erster Stelle steht, auch von Profiten nahestehender Pharmakonzerne profitieren könnte, während der Haushalt der WHO nur zu einem geringen Teil von der UN-Staatengemeinschaft finanziert wird und das öffentliche Gesundheitswesen bei uns und noch mehr in vielen anderen westlichen Staaten fast gänzlich kaputt gespart ist. Deshalb halte ich es mit Oskar Lafontaine und anderen die fordern: Das gesamte Gesundheitswesen, sowohl die Krankenhäuser als auch die Pflege, die Wissenschaft u.a.vgehören wieder vollständig in die öffentliche Hand und die muss von der Staaten Gemeinschaft finanziert werden und darf nicht von Profit-Interessen abhängig sein.

Wenn wir dann in dem Zusammenhang noch das Argument aufgetischt bekommen, in Deutschland haben wir doch vergleichsweise wenige Corona-Opfer zu beklagen, weil unser Gesundheitssystem gut aufgestellt und funktionsfähig sei, muss darauf hingewiesen werden, mit welchen Mitteln Deutschland Das geschafft hat.

„Brain Drain durch grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften – Deutschlands Beitrag zu einem globalen Gesundheitsskandal“ lautet die Überschrift einer ausführlichen Stellungnahme der deutschen Plattform für globale Gesundheit (DPGG); eine der zentralen Forderung lautet:

»das für Pflegekräfte bestehende Verbot aktiver Anwerbung aus einem der 57 Krisenländer ist auf alle anderen Gesundheitsberufe und insbesondere auch auf Ärztinnen auszuweiten. Die Bundesregierung soll sich auf internationaler Ebene und insbesondere im Rahmen der WHO für eine Kompensation der Ausbildungskosten in den Herkunftsländern für das Abwandern der Gesundheitsfachkräfte einsetzen.“

Bisher sind derartige Forderungen nicht einmal ansatzweise verwirklicht. Deshalb würde ich mich schämen, unser noch vergleichsweise gut funktionierendes Gesundheitssystem positiv herauszustellen, ohne wenigstens diesen Zusammenhang zu erwähnen.

Und zu Ihrer weiteren Frage, wie ich mich von Verschwörungstheorien distanziere: Muss ich das? Wie kommen Sie darauf, mir als Menschenrechtsanwalt diese Frage zu stellen? Ich hoffe, Sie verwenden ihn nicht als Kampfbegriff wie das leider allzu oft geschieht.

Es gibt Verschwörungstheorien, die Unheil anrichten und es gibt viel, was wir an Verschwörungstheorien kritisieren können.

Aber zur Wahrheit gehört auch: Thesen, denen gegenwärtig allzu leicht das Etikett “Verschwörungstheorien“ angeheftet wird, sind nicht grundsätzlich schlecht oder zu verurteilen.

Jeder Bürger darf und soll bei der Einschätzung eines Sachverhaltes auch die Möglichkeit haben, darüber nachzudenken, ob es eine „Verschwörung“ gibt.

Dagegen ist, auch wenn viele Medienvertreter das offensichtlich anders sehen, grundsätzlich erstmal nichts schlecht. Es gehört zur vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, solange nicht die Grenzen einer strafbaren Volksverhetzung oder zur antisemitischen/rassistischen Diskriminierung überschritten werden. Es ist ein Aufgabe des gesellschaftlichen Diskurses und der kritischen Wissenschaft, sich damit auseinander zu setzen.

Mit anderen Worten: Grundsätzlich und pauschal muss ich mich von Verschwörungstheorien nicht distanzieren, schon gar nicht als Rechtsanwalt.

Ich würde ansonsten erst einmal fragen: Um welche Verschwörungstheorien handelt es sich? Und mit welchem Recht wird von mir eine Distanzierung verlangt. Und dazu erlauben Sie mir einen Rückblick auf ähnlich kontrovers geführte Debatten in der Vergangenheit, von denen ich einige schon mit erlebt habe, als noch nicht mit dem Begriff »Verschwörungstheorie« versucht wurde, jede Kritik abzuwürgen. Dazu möchte ich zunächst zitieren, was ich einem mir persönlich nahe stehenden Kritiker geantwortet habe, der meinte, die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona könnten doch nicht als Ausnahmezustand bewertet werden, es sei doch alles nicht so schlimm, wir könnten doch unsere Meinung noch frei äußern.

Meine Antwort an ihn:

Gegenwärtig braucht es doch keine weitere Unterdrückung der Meinungsfreiheit, es reicht doch, Demonstrationen zu verbieten, zu beschränken, Wortführer einzusperren und alle Kritiker einfach in einen Topf zu werfen und als Spinner und Verschwörungstheoretiker abzutun

Und zu 1968 lass dir sagen: unser Kampf gegen einen autoritären Staat, die Notstandsgesetze (mit der Änderung des Grundgesetzes!), den Vietnamkrieg und eine immer noch vorherrschende faschistoide Ideologie in weiten Kreisen der Herrschenden, mussten wir gegen massiven Widerstand und Unterdrückung von Seiten der Polizei, Der Justiz, der Massenmedien (die uns ähnlich verteufelt haben wie die Bewegung jetzt, nur dass es noch nicht das Totschlagargument der Verschwörungstheoretiker gab) und der im gesamten Wissenschaftsbetrieb vorherrschenden Meinungen durchsetzen – und wurden dafür nicht nur als Spinner sondern als Verbrecher, Kommunisten und anderes beschimpft, geschlagen und eingesperrt – Der Regierende Bürgermeister, Pastor Albertz, der das alles mitgemacht und gefördert hat, hat sich viele Jahre später (als er im Ruhestand war) eines Besseren besonnen und sich dafür entschuldigt… Mal sehen ob Merkel, Müller und andere eines Tages auch wenigstens zu dieser Größe finden oder ein dann totaler Ausnahmezustand Ihnen das verbietet. Das hängt unter anderem auch davon ab, ob wir kritische Menschen wie dich für einen gemeinsamen Kampf gegen diese äußerst gefährlichen Entwicklung erreichen. In dem Zusammenhang  gestatten Sie mir noch Hinweise auf eine Kontroverse mit ähnlichen Totschlags-Argumenten aus jüngerer Zeit:

Wen bezeichnen wir als Verschwörungstheoretiker? Ich könnte noch heute stolz darauf sein – wenn es nicht so traurig wäre – dass ich mit anderen seinerzeit als Verschwörungstheoretiker qualifiziert wurde, weil wir den so genannten Hufeisenplan, mit dem SPD-Minister Scharping für die Bundesregierung den Militäreinsatz gegen Jugoslawien zu rechtfertigen Versucht hat, als Geheimdienstente infrage stellten – seinerzeit ein wichtiges Propagandainstrument für den völkerrechswidrigen Jugoslawienkrieg, was sogar der früher Bundeskanzler Gerhard Schröder inzwischen eingeräumt hat;

– oder weil wir die Propaganda der USA (und der »Koalition der Willigen« ) Über Saddam Husseins angebliche Massenvernichtungswaffen für Geheimdienst-Enten hielten, um damit einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak inszenieren zu können – Was später sogar der oberste US General Collin Powell eingestehen musste;

– oder als wir darauf insistierten, es gebe eine von USA und NATO-Kreisen organisierte und finanzierte Geheim-Armee in Europa, bis schließlich einer der Offiziere die Existenz von „Gladio“ vor einem italienischen Gericht zugeben musste. Um nur diese Beispiele zu nennen. Auch die Kritik an Bill Gates und den Interessen der von Ihnen geführten Stiftung ist nicht per se eine Verschwörungstheorie .

 

Und auch wenn die Angst vor der Einführung der so genannten Corona – App, die weitgehende Abschottung und Quarantäne von Alten und Kranken bei manchen zu wilden Verschwörungstheorien geführt hat, könnten wir nicht zumindest als mildernde Umstände die ungeheuren Menschheitsverbrechen anführen, die Edward Snowden  und Julian Assange seit Jahren über geheime und andere Dienste enthüllt haben? Da wird es wohl nicht ganz einfach werden, das mühsam erkämpfte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor den weiter eskalierenden Angriffen zu verteidigen. Nicht umsonst warnen wichtige Bürgerrechtsorganisationen, wie die Humanistische Union und das Grundrechte – Komitee vor eine Entwicklung Richtung Ausnahmezustand, in dem mit Notverordnungen regiert wird.

Aber distanziere ich mich denn nun als Menschenrechtler im Gesellschaftspolitischen Diskurs von Verschwörungstheorien, die es unbestreitbar auch im Umfeld der so genannten Hygienedemos gibt? Die Antwort ist ein klares Ja. Und wer es nicht glaubt, dem empfehle ich die Lektüre meines Buches »Feindbild Islam und institutioneller Rassismus – Menschenrechtsarbeit in Zeiten von Migration und Antiterrorismus« das vor zwei Jahren im VSA Verlag Hamburg erschienen ist. Darin habe ich analysiert, wie unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den islamistischen Terrorismus nach 9/11 wichtige demokratische Rechte abgebaut und Sonderrechte für Sicherheitskräfte und Geheimdienste eingeführt wurden, die Strafbarkeit Rechtsstaatswidrig ausgebaut und immer neue diskriminierende Gesetze eingeführt worden; außerdem habe ich den Antisemitismus und den vorherrschenden antimuslimischen Rassismus als weitreichende Gefahr, nicht nur als große Gefahr für die Betroffenen, sondern für unsere Demokratie an Hand von Fallbeispielen und historischen Entwicklung dargestellt und versucht, die dagegen möglichen menschenrechtlichen und politischen Instrumentarien aufzuzeigen – also bevor das Entsetzen über die jüngsten antisemitischen und rassistischen Anschläge – zuletzt auf etablierte Politikerinnen – endlich auch Teile der bis dahin schweigende Mehrheit erreicht hat.

Gestatten Sie mir abschließend, mich nachdrücklich von der Verschwörungstheorie zu distanzieren,  die Aktivitäten gegen die Corona-Maßnahmen und Demos würden von einer Querfront von Linken und Rechten, Wutbürgern, Antisemiten und – Verschwörungstheoretikern beherrscht!? Sie ist so offensichtlich unzutreffend, dass ich auf den Gedanken kommen könnte, sie würde gezielt verbreitet, um das herrschende Notstandsregime gegen berechtigte Kritik zu immunisieren – aber das wäre ja wohl wieder eine neue Verschwörungstheorie…

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