– 3 Strafverfahren mit politischem Hintergrund

Hauptverhandlungstermine am 2., 3. und 4. November 2016

Halil Z. steht am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung, weil er an den Protesten gegen die Schließung und Zwangsräumung des antirassistischen Kulturzentrums Allmende e.V. Kottbusser Damm am 26.3.2015 teilgenommen und gegen den brutalen Polizei-Einsatz, bei dem eine Demonstrantin bewusstlos geschlagen wurde, protestiert hatte.
2. November um 9:45 Uhr, in der Kirchstraße 6, Saal 1101

Napuli, die bekannte Flüchtlings-Aktivistin vom Oranien-Platz steht am Donnerstag vor Gericht, weil sie Polizeibeamte verletzt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geübt haben soll, als sie am 17.1.2014 mit fünf anderen Geflüchteten unterwegs zu einem wichtigen Termin bei der Sozialsenatorin war, einer aus der  Gruppe ein erst (wenig)später gültiges Ticket gehabt haben soll und die BVG-Kontrolleure die Polizei riefen. Diese – statt die Angelegenheit mit Hilfe von Dolmetschern zu klären und zu deeskalieren – warf die Mandantin ohne Vorankündigung zu Boden, fesselte sie und unterzog sie stundenlang entwürdigenden Prozeduren, was letztlich verhinderte, dass sie an dem Treffen mit der Sozial-Senatorin teilnehmen konnte. Die BVG hatte seinerzeit, aufgrund erheblicher öffentlicher Proteste erklärt, sie „bedaure den Vorfall“ – die Anklage hat in dem Verfahren mehr als 30 Zeugen aufgeboten, zwei Hauptverhandlungstermine haben bereits stattgefunden. Der vorsitzende Richter hat inzwischen eine Einstellung des Verfahrens angeregt.
3. November um 12:30 Uhr, im Hauptgebäude Turmstraße 91, Saal 571

Laura von Wimmersperg, die langjährige Friedensaktivistin und Sprecherin der Berliner Friedenskoordination (FRIKO) steht am Freitag vor Gericht. Ihr wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, weil sie eine Bundestagsdebatte über den Einsatz von Kampfdrohnen am 25.4.2013 durch einen kurzen symbolischen Protest von der Zuschauertribüne aus gestört haben soll. Wegen des großen öffentlichen Interesses beim letzten Hauptverhandlungstermin am 20.10.2015, bei dem nur ein Dutzend Sitzplätze für die in großer Zahl erschienenen Zuschauer*innen zur Verfügung stand, konnte der Termin nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Ich habe daher vorsorglich beantragt, einen geeigneten Saal zur Verfügung zu stellen, in dem die Öffentlichkeit auch tatsächlich Platz findet.
4. November um 12:30 Uhr, in der Kirchstraße 6, Saal 3007

Näheres zu den drei Strafverfahren gerne auf Anfrage.
Ich bitte um Verbreitung und engagierte Berichterstattung.

31.10.2016
H.-Eberhard Schultz

– antimuslimischer Rassismus in der Arbeitswelt

Fachtagung in Bremen im DGB Haus

am 16.11.2016

Veranstalter: ADA/Antidiskrimminierung in der Arbeitswelt

Auf der Tagung werde ich zum Thema antimuslimischen Rassismus referieren und will eine Art Werktstattgespräch zu der kritischen Falldokumentation von instituionellem Rassismus führen, an der ich seit längerem sitze.

Zum Flyer der Veranstaltung: flyer-fachtagung-antimuslimischer-rassismus

 

Geheimdienst-Tribunal

„Geheimdienst vor Gericht“, am Samstag, den 22.10.2016 um 14 bis 15:30 h, Hörsaal 2093, Podikumsdiskussion in der Humboldt Universität: die Humanistische Union lädt ein in Kooperation mit Amnesty International und dem Chaos Computer Club.

Ich werde dort zum Thema „BND Klagestrategien“ über unsere Strafanzeige gemeinsam mit der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Chaos Computer Club und Digitalcourage wegen der Totalüberwachung beim Generalbundesanwalt referieren (siehe geheimdiensttribunal-ankuendigg-auszuege-10-2016nf).

 

– Marokko zum »sicheren Herkunftsland« erklärt, statt dafür zu sorgen, dass der Deutsch-Marokkaner Mohamed H. wie von der UN gefordert wegen seiner willkürlichen Verhaftung 2010 von der Regierung Marokkos sofort freigelassen wird.

(Hinweis: Wir haben diese Pressemitteilung auch an die Bundestagsparteien geschickt mit der Bitte um Intervention und Stellungnahme.)

Papst Franziskus hatte noch die traditionelle Messe zu Gründonnerstag genutzt, um zwölf Asylbewerbern, unter anderem aus Syrien und Afrika, in der größten Flüchtlingsunterkunft Italiens symbolisch die Füße zu waschen und erneut den weltweiten Friedenswillen, die Geschwisterlichkeit aller Menschen betont und Krieg, Rüstung und Ausgrenzung von Geflüchteten verurteilt. Bis Pfingsten hat es dann die Große Koalition unter Führung der Parteien mit dem „C“ in ihrem Namen tatsächlich geschafft, drei nordafrikanischen Staaten, die von vielen Flüchtenden als Transitland genutzt werden, zu sogenannten »sicheren Herkunftsländern« zu erklären, darunter auch das Königreich Marokko. Dabei hätte gerade Deutschland allen Grund, die Situation der Menschenrechte vor Ort umfassend zu überprüfen und dabei die eigene Rolle selbstkritisch zu untersuchen.

Weiterlesen »

– Endgültiger Erfolg gegen die Ausweisung des angeblichen ägyptischen „Hasspredigers“ nach 10 Jahren Gerichtsverfahren durch alle Instanzen!

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bremen am 15.12.2015 nach Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht erneut über die Berufung der Stadtgemeinde Bremen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31.10.2005 verhandeln und Beweis erheben wollte, hat die Stadtgemeinde überraschenderweise das Rechtsmittel zurückgenommen. Dadurch dürfte die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausweisung aus dem Jahre 2005 endlich rechtskräftig werden. Jetzt müssen Schadensersatzansprüche des Imams geprüft werden. Grund für diesen Sinneswandel beim Innensenator dürfte die Anfrage des Oberverwaltungsgerichts an den Senator gewesen sein, den Namen und die Anschrift der Vertrauensperson des Landesamtes für Verfassungsschutz mitzuteilen, auf deren Berichterstattung die Erkenntnisse der Ausländerbehörde teilweise beruhen, sowie die Aufforderung, dem Gericht alle innerhalb seiner Behörde vorliegenden Vorgänge über den Inhalt der dem Kläger vorgeworfenen Predigten im Zeitraum vom 16.07.2004 bis zum 21.01.2005 vorzulegen.

Weiterlesen »

– Ende der freien Advokatur durch Einflussnahme des Verbandes der Unternehmensjuristen?

Öffentliche Verhandlung des Anwaltsgerichtshof über Anfechtung der Wahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin:

Ort: Kammergericht, Elß­holtz­stra­ße 30-33, 10781 Berlin, Saal 469 (4. Etage); Datum: 09.12.2015, 11.30 Uhr

Hinweis: Der Termin am 9.12. konnte nicht durchgeführt werden, weil das Anwaltsgericht versehentlich den Präsidenten der Berliner Rechtsanwaltskammer nicht geladen hatte, was erst im Termin festgestellt wurde.

NEUER TERMIN: 10. Feburar 2016 um 11.30 Uhr

Im März dieses Jahres wurden 14 neue Mitglieder in den Vorstand der Rechts­an­walts­kam­mer Berlin gewählt. Darunter befanden sich acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ge­mein­sam auf einer Liste des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen e.V (BUJ) kan­di­dier­ten. Sie selbst sind Unternehmensjuristen, stehen also in einem abhängigen Dienst­ver­hält­nis ei­nes Un­ter­neh­mens (sog. Syndikus-Anwälte) und sind Mitglieder des BUJ.

Weiterlesen »

Kammergericht verurteilt NPD

Das Kammergericht verurteilt den „Heimführungsbeauftragten“ der NPD wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Azize Tank, MdB (DIE LINKE) – entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs

Aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts am Nachmittag die Entscheidung verkündet: Dem NPD- „Heimführungsbeauftragten“ wird auch verboten, wörtlich oder sinngemäß im Bezug auf Azize Tank zu verbreiten, ihre politische Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen könne aus menschenrechtlichen Erwägungen vielleicht sogar strafbar sein, weil es verboten sei, den physischen oder psychischen Zustand einer ethnischen Gruppe zu manipulieren, sowie den im Internet befindlichen Brief an Wahlkandidaten zu verbreiten; dem „Heimführungsbeauftragten“ werden die Kosten beider Instanzen auferlegt.

Weiterlesen »