„Wir lassen uns nicht den Mund verbieten“

Informations- und Solidaritätsfest zur Unterstützung der AktivistInnen, die im Bundestag mahnten:

‚Ächten Sie die Kampfdrohnen!‘

15. Oktober 2015, 20:00 Uhr
PallasT, Potsdamer Str. 35, 10781 Berlin

Während der Debatte des Deutschen Bundestages am 25. April 2013 über die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr protestierten vier AktivistInnen auf der Tribüne. Ihre Hände waren rot wie Blut angemalt. Sie riefen: „Ächten Sie die Kampfdrohnen“. Sie wurden des Saales verwiesen und sollen nun eine Ordnungsstrafe von Höhe von 250 € zahlen. Eine der Betroffenen klagt gegen das Bußgeld mit dem Ziel, das Drohnenthema auch im Gerichtssaal zu problematisieren und so zu versuchen, Öffentlichkeit dafür herzustellen.

Der Gerichtstermin ist am 20. Oktober 2015, 9:30 Uhr Amtsgericht Tiergarten, Kirchstr. 6, 10557 Berlin, Raum 3007

Hier geht’s zum pdf des Aufruf

Humanitäre Aufenthaltserlaubnis sichert Reem und ihrem Vater vorläufig den weiteren Aufenthalt in Deutschland – Reems Stellungnahme dazu und zu Interviewanfragen

Am Freitag, den 4. September, hatte das lange Warten von Reem und ihrer Familie ein vorläufiges Ende: Die zuständige Ausländerbehörde hat mitgeteilt, dass sie und ihr Vater eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz für zunächst sechs Monate erhalten; die Mutter und die beiden Geschwister werden weiter geduldet. Im März nächsten Jahres wird ein weiteres Mal geprüft, ob die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschrift weiter vorliegen, das heißt ob die Ausreise weiter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall des Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Reem dazu: „Wir sind alle sehr erleichtert, dass jetzt unser Aufenthalt wenigstens vorläufig gesichert ist. Ich möchte besonders dem Oberbürgermeister von Rostock und allen, die mich bisher unterstützt haben, danken. Wir freuen uns, dass für uns endlich ein normales Leben in Deutschland absehbar ist. Ich wünsche mir, dass alle nach Deutschland Geflüchteten in einer ähnlichen Lage die gleiche Unterstützung und Aufmerksamkeit erfahren wie wir in den letzten Monaten von (fast) allen Menschen hier.“

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Unterstützung des 14jährigen palästinensischen Flüchtlingsmädchen Reem

Erfolgreiche Eilanträge:

Landgericht Berlin verbietet der „Welt am Sonntag“ die Verbreitung von Äußerungen, mit denen dem 14jährigen palästinensischen Flüchtlingsmädchen Reem antisemitische Ansichten unterstellt wurden, und verurteilt die Zeitung, die entsprechende Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für sie und ihre Familie wird in Kürze entschieden.

Mit gestern eingegangenen Beschlüssen vom 20.8.2015 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zwei Einstweilige Verfügungen gegen die Verantwortlichen der „Welt am Sonntag“(WamS) erlassen und wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung angeordnet:

„Den Antragsgegnern (d.i. dem Journalisten P. Hinrichs und der WeltN24- d. Verf.) wird …verboten, wörtlich oder sinngemäß in Bezug auf die Antragstellerin zu verbreiten: a) auf den Hinweis: „Aber da ist Israel“ die Antwort „Ja, noch, aber meine Hoffnung ist, dass es irgendwann nicht mehr da ist“, b) auf die Frage „Weißt du, … dass wir Judenhass nicht zulassen?“ die Antwort: Ja, aber es gibt Meinungsfreiheit, hier darf ich das sagen … ich bin bereit, über alles zu diskutieren“, wenn das geschieht wie in dem Artikel „Panorama zu Besuch bei Reem – So sieht das berühmte Flüchtlingsmädchen die Welt“ in der „Welt am Sonntag“ und auf www.welt.de am 26.07.2015 geschehen.

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Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Bremen: Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums Bremen (IKZ) am 28.02.2015 war rechtswidrig

Mit soeben eingegangenen Beschluss vom 03.07.2015 hat das Landgericht Bremen der Beschwerde gegen die Durchsuchung des IKZ am 28.02.2015 stattgegeben und festgestellt, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen angeordnete Durchsuchung rechtswidrig war; die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von Azize Tank (MdB, DIE LINKE) gegen die Entscheidung des Kammergerichts

Entscheidung des Kammergerichts: Verfahren Tank gegen NPD-„Heimführungsbeauftragten“ verletzt Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mandantin wegen zu weiter Annahme der Meinungsfreiheit

Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin (VerfGH) vom 01.07.2015 wurde das Urteil des Kammergerichts vom 15.05.2014 wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mandantin – Art. 7 i.V.m. Art. 6 Verfassung von Berlin (VvB) aufgehoben und die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen (vgl. die früheren Pressemitteilungen).

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Professor Dr. Heinrich Fink, Bundestagsabgeordneter a. D., aus Berlin und VVN-BdA-Ehrenvorsitzender setzt sich weiter vor dem Verwaltungsgericht gegen den bayerischen Verfassungsschutz zur Wehr

Die mündliche Verhandlung fand am 2. Juli in Anwesenheit des Mandanten und den Vertretern von Innenministerium, Verfassungsschutz und Landesanwaltschaft statt. Der Mandant hat auf Fragen des Gerichts weitere Erklärungen zu Protokoll abgegeben. Ich habe die angekündigten Beweisanträge gestellt, denen das Gericht nach Beratung stattgegeben hat. Im Herbst werden also in einem weiteren Verhandlungstermin die beiden Zeugen vernommen, die seinerzeit die Akten des MfS geführt hatten. In den gleichzeitig verhandelten Eilanträgen gegen die Eintragungen des VS ist das Gericht ins schriftliche Verfahren übergegangen, so dass in Kürze mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

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Fernando Gonzalez‘ Dank im Namen der aus US Haft entlassenen fünf Kubaner für die Unterstützung aus Deutschland – die Normalisierung der Beziehungen zwischen den USA und Kuba muss auch zu einem Neuanfang in Europa führen

Im Laufe der Woche haben wir Gespräche mit verschiedenen Persönlichkeiten und Institutionen in der Hauptstadt Kubas führen können, an erster Stelle möchten wir die mit Mariella Castro, Abgeordnete der kubanischen Nationalversammlung und Direktorin des nationalen Zentrums für sexuelle Aufklärung (CENESEX) und Tochter des amtierenden Staatspräsidenten Raul Castro, so wie mit Fernando Gonzalez, dem stellvertretenden Direktor des Instituts für Völkerfreundschaft (ICAP)) nennen, der zu den fünf politischen Gefangenen gehört, die endlich alle nach 16 Jahren in USHaft freigekommen sind und in ihrer Heimat zu ihren Familien zurückkehren konnten.

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Nach der Freilassung aller fünf Kubaner aus US-Haft muss die Blockade beendet und eine Lösung für Guantanamo gefunden werden

Eine Woche nach dem internationalen Tag der Menschenrechte schlug die »Breaking News« von der Freilassung der Cuban5 weltweit »wie eine Bombe ein« – selbst die FAZ titelte mit: US-»Blockade Politik gescheitert«

Ein halbes Jahr nach der Teilnahme an der internationalen Tagung zur Freilassung der Cuban 5 in Washington mit Besuchen bei einer größeren Zahl von Kongressabgeordneten zusammen mit Azize Tank, MdB (Fraktion die Linke), in diesem Augenblick auf dem Weg nach Kuba, gratulieren wir nun den fünf politischen Gefangenen und ihren Familienangehörigen und der ganzen Bevölkerung Kubas zu diesem Sieg von welthistorischer Bedeutung. Dazu haben auch die internationale Solidaritätsbewegung, das internationale Team von Verteidiger_innen, Juristenverbände und Menschenrechtsorganisationen beigetragen, die sich seit vielen Jahren für die Freilassung der fünf einsetzen.

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Geheimdienst vor Gericht – VVN-BdA-Ehrenvorsitzender Prof. Dr. Fink setzt sich vor dem Verwaltungsgericht gegen den bayerischen Verfassungsschutz zur Wehr

Die Verhandlung findet am 2. Oktober 2014 um 14 Uhr in München, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 6 im Erdgeschoss statt.

ERGEBNIS DER VERHANDLUNG: Im Termin am 02.10.2014 wurde mehr als zwei Stunden verhandelt und vom Vorsitzenden deutlich gemacht, dass die Gegenseite, also letztlich der Verfassungsschutz, die Beweislast für die von dem Mandanten bestrittenen Äußerungen und Behauptungen trage. Nach Beratung hat das Gericht dann beschlossen: zum Beweis der Tatsache, dass Kläger IM …. ist, sind die den Kläger betreffenden Unterlagen des Bundesbeauftragten für den Kläger des Staatssicherheitsdienstes der DDR hinzuzuziehen und eine amtliche Auskunft des Bundesbeauftragten hierzu einzuholen.

In der jungen Welt erschien in der Ausgabe vom 30.09.14 ein Artikel zu den Hintergründen, außerdem ein Interview mit Rechtsanwalt Eberhard Schultz zu seiner grundsätzlichen Kritik am Verfassungsschutz.

Pressemitteilung vom 1.10.14 zu Prof.Dr. Fink

Professor Dr. Heinrich Fink, Bundestagsabgeordneter a. D., aus Berlin, Ehrenvorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) kämpft gegen seine Eintragung im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Innenministers

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Oberverwaltungsgericht Bremen verhandelt am 30.09.2014 zum zweiten Mal über die Ausweisung eines angeblichen „Hasspredigers“ im Jahre 2005: Gerechtigkeit nach 9 Jahren?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) muss zum zweiten Mal über die Anfechtung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 31.10.2005 durch die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch den Senator für Inneres und Sport, Ausländeramt, entscheiden. Bereits im Januar 2013 hatte das OVG nach stundenlanger Verhandlung mit elf Beweisanträgen des Vertreters des Innensenators die Berufung der Stadtgemeinde zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen, ebenso einen später eingereichten Antrag auf Berichtigung des Protokolls der mündlichen Verhandlung.

Auf die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (100 Seiten), mit mehr als ein Dutzend Beschwerdepunkten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG aufgehoben, weil ein Beweisantrag auf Zeugenvernehmung nicht hätte abgelehnt werden dürfen, alle anderen Rügen wurden zurückgewiesen. Daraufhin hat das Oberverwaltungsgericht einen Termin zur Erörterung der Sach-und Rechtslage am 30.09.2014 anberaumt.

Da der Imam während eines Aufenthaltes in Ägypten ausgewiesen worden war, konnte er trotz der positiven Entscheidung bisher nicht nach Deutschland zurückkehren. Mit Bescheid vom 07. April 2014 hat die Ausländerbehörde inzwischen die Wirkung der Ausweisung nachträglich auf den 19.02.2015 befristet. Der Fall hat seinerzeit die regionalen Medien intensiv beschäftigt. Bis heute haben sich die Behörden geweigert, die zugrunde liegenden Erkenntnisse und Erkenntnisquellen offen zu legen. Das Verfahren wirft insgesamt ein Schlaglicht auf die schwerwiegenden menschenrechtlichen Defizite bei Verfahren gegen Moslems, die ohne gerichtsverwertbare Beweise der Unterstützung des Terrorismus bezichtigt werden.

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