Aktuelle Enthüllungen im NSA-Geheimdienst-Skandal verlangen eine zügige Aufnahme der Ermittlungen auch der von uns erstatteten Strafanzeige

Die aktuellen Enthüllungen in NSA-Geheimdienst-Skandal verlangen eine zügige Aufnahme der Ermittlungen auch der von uns erstatteten Strafanzeige wegen der Totalüberwachung im Namen des Chaos Computer Club, der Internationalen Liga für Menschenrechte und von Digital Courage – als bevollmächtigte Rechtsanwälte haben wir uns erlaubt, eine Frist zur Übermittlung der Entscheidung zu setzen.

Heute Vormittag haben wir dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe in der seit dem 3. Februar anhängigen Strafanzeige in einem umfangreichen Schriftsatz neue Umstände mitgeteilt, aufgrund deren zwingend die längst überfälligen Ermittlungen wegen der Totalüberwachung aufgenommen werden müssen.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir zunächst auf die Pressemitteilung des Chaos Computer Clubs von heute, aus dem der Schwerpunkt unserer Intervention hervorgeht (Pressemitteilung). Ergänzend wird auf weitere aktuelle Entwicklungen, Interviews und die umfassende Darstellung in dem Buch von Glenn Greenwald hingewiesen. Einleitend wird ausgeführt:

„Bis heute – mehr als einen Monat später (!) – haben wir weder die Entscheidung noch irgendeine Begründung dafür erhalten, warum aufgrund der Strafanzeige hinsichtlich der Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung keine Ermittlungen aufgenommen werden, sondern nur im Fall der Bundeskanzlerin. Die bevollmächtigten Rechtsanwälte einer derartigen Strafanzeige, die die Öffentlichkeit nach wie vor im erheblichen Maße beschäftigt, können nur über eine Pressemitteilung eine im Grunde nichts sagende pauschale Erklärung dafür zur Kenntnis nehmen. Der Generalbundesanwalt hält es aber offenbar nicht für nötig, die betroffenen Anzeigeerstatter über ihre bevollmächtigten Rechtsanwälte zu informieren und die Begründung mitzuteilen. Wir halten dies nicht nur für eine Frage des Stils. Vielmehr besteht hierauf im demokratischen Rechtsstaat ein Anspruch. Bevor wir eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, geben wir hiermit Gelegenheit, eine entsprechende Begründung spätestens bis zum 25.07.2014 nachzuholen.“

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Berlin, den 16.07.2014 (pdf)

Cuban 5 – internationales Presseecho

Zu dem internationalen Treffen „Fünf Tage für die Cuban 5“ in Washington DC, das im Juni zum dritten Mal stattfand und die sofortige Freilassung der fünf in den USA inhaftierten Kubanern fordert, gab es international Meldungen.

Das Bild und der vollständige Bericht des Radio Voice of Russia US finden sich auch auf dessen Homepage. Hier nur ein Auszug:

At the heart of the dispute between the U.S. and Cuba are three Cubans convicted of conspiracy charges and locked up in federal prisons. But while the U.S. calls them terrorists, their supporters say they’re political prisoners. A team of human rights lawyers, activists and politicians from around the world gathered today in downtown Washington, D.C. to remind the world, and President Barack Obama, that the time for playing politics with prisoners is over…

Gedenken an die Ermordnung von Marwa Elsherbiny im Landgericht Dresden vor 5 Jahren

Am 01.07.2014 fanden wie jedes Jahr Gedenkveranstaltungen an die Ermordung von Marwa Elsherbiny in Landgericht Dresden statt, an der ich als Rechtsanwalt der Familie teilgenommen habe. Das Interesse ist nach wie vor groß. Der Zentralrat der Muslime hat beschlossen, den 01.07. jeden Jahres als Tag des „antimuslimischen Rassismus“ zu begehen. Die Iniativen vor Ort fordern nach wie vor, dass ein öffentlicher Platz – am geeignetsten ist der direkt gegenüber vom Landgericht – nach Marwa Elsherbiny benannt wird.

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Polizeibeamter geht gegen Freispruch von Eliana B. in Berufung

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt und der Migrationsrat Berlin-Brandenburg rufen zur Prozessbeobachtung und Solidarität gegen rassistische Polizeipraktiken in Berlin auf. Hier geht’s zur Presseerklärung 

Der Polizeibeamte hielt Frau Eliana B. auf dem Schulweg mit ihrer siebenjährigen Tochter wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit gewaltsam fest, ohne sich als Polizeibeamter zu erkennen zu geben. Zudem suchte er danach die Tochter in der Schule auf, um sie zu befragen, jedoch ohne Beisein der Mutter. Die Mutter hatte sich geweigert, dem Mann ihre Personalien zu geben. Daraufhin erstattete der Beamte Anzeige wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Körperverletzung“.

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»Fünf Tage für die Cuban 5« in Washington DC

Hunderte aus über dreißig Ländern aktiv für eine baldige Freilassung der letzten drei der Cuban 5 (pdf der Berichts)

In einem ersten Bericht vom internationalen Treffen in Washington, das im Juni zum dritten Mal stattfand, fassen die beiden TeilnehmerInnen aus Deutschland – die Bundestagsabgeordnete Azize Tank (Fraktion DIE LINKE) und Rechtsanwalt Eberhard Schultz, Berlin, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte und aktiv im RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein) – ihre ersten Eindrücke zusammen. Sie kommen zum Ergebnis, dass eine humanitäre Lösung für die verbliebenen drei politischen Gefangenen, Gerardo Hernández, Ramón Labañino und Antonio Guerrero, aus humanitären, menschenrechtlichen und politischen Gründen unabweisbar ist. Aber das Zeitfenster hierfür ebenso wie für die längst überfällige Normalisierung der Beziehungen zwischen der USA und Kuba wird enger und es sind noch eine Reihe von Hindernissen zu überwinden.

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Tank vs. NPD: Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Berliner Kammergericht in dem Verfahren der Bundestagsabgeordneten Azize Tank gegen „Heimführungsbeauftragten“ der NPD gestellt

Pressemitteilung vom 24.02.2014

Während das Landgericht Berlin in der schriftlichen Urteilsbegründung die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Bundestagsabgeordneten Azize Tank (Fraktion die LINKE) gegenüber dem „Heimführungsbeauftragten“ der NPD bekräftigt, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Beschwerde im Strafverfahren gegen die Mitglieder des NPD Landesvorstandes gegen die Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen, weil die Aufforderung zur „freiwilligen Ausreise“ vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Dagegen richtet sich der soeben eingereichte Antrag an das Kammergericht im Klageerzwingungsverfahren.

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Aufruf zur Prozessbeobachtung am 17. Februar 2014

Hier die Pressemitteilung über ein Strafverfahren wegen eines rassistischen Hintergrundes des Tatvorwurfs.

In der Hauptverhandlung am 17.02.2014 konnte beim Amtsgericht Tiergarten ein Freispruch erzielt werden. (Der RBB und das ND berichteten). Die Strafanzeige gegen den Polizeibeamten läuft weiter.

PM Chiari

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Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet gegen Agenten US-amerikanischer, britischer und deutscher Geheimdienste, ihre Vorgesetzen sowie Mitglieder der Bundesregierung wegen geheimdienstlicher Massenüberwachung durch NSA u. a. Edward Snowden muss als sachverständiger Zeuge vernommen werden!

PRESSEMITTEILUNG vom 3.2.2014 PM Strafanzeige NSA.3.2.14

=> Wegen der zahlreichen Anfragen nach der Inhalt der Strafanzeige und dem Wunsch, diesen zu prüfen und sich ihr anzuschließen, hier der vollständige Text nur zum Zwecke dieser Prüfung und nicht zur Veröffentlichung! Strafanzeige NSA.3.2.14

Mit Schriftsatz vom 03.02.2014 haben wir namens und im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., Berlin, und ihres Vizepräsidenten Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner als persönlich Betroffenem, des Chaos Computer Clubs e. V., Hamburg, und seiner Sprecherin Dr. Constanze Kurz sowie des Vereins digitalcourage e.V., Bielefeld, und seiner Vorstandsmitglieder Rena Tangens und padeluun Strafanzeige erstattet gegen

1) US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten,

2) den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Herrn Gerhard Schindler,

3) den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen,

4) den Präsidenten des Amtes für den Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Herrn Ulrich Birkenheier,

5) die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz,

6) den Bundesminister des Inneren, Herrn Dr. Thomas de Maiziére,

7) die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung,

8. sowie die Amtsvorgänger der Beschuldigten zu 2) bis 7)

insbesondere wegen verbotener Geheimdiensttätigkeit, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie Strafvereitelung.

Das Ergebnis der mehr als 50 Seiten umfassenden Strafanzeige ist eindeutig: Es bestehen in ausreichendem Umfang Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Verdächtigen. Ein Anfangsverdacht der in Frage kommenden Delikte ist zu bejahen. Demnach hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufzunehmen und ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.

 

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Schutzlos der geheimdienstlichen Massenüberwachung ausgeliefert? Bürgerrechtsorganisationen erstatten Strafanzeige gegen die Bundesregierung

Die Internationale Liga für Menschenrechte  lädt ein zur:

1. Podiumsveranstaltung am 23. Januar 2014 um 19:30 Uhr

mit Eberhard Schultz, Guido Strack und Christian Ströbele

im Havemannsaal, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4 (Tram 4, Bus 142 u. 200, Am Friedrichshain)

Die Enthüllungen und Dokumente Edward Snowdens über die entgrenzte Massenüberwachung durch die NSA ver-deutlichen die Unverträglichkeit von Geheimdienstpraktiken mit einer transparenten Demokratie, mit der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive sowie mit der Garantie verbriefter Grund- und Menschenrechte. Erkennbar werden dabei auch tiefgreifende Strukturprobleme im wechselseitigen Verhältnis zwischen Bürger_innen sowie ihren zivilge-sellschaftlichen Vereinigungen auf der einen und dem Staat sowie seinen Geheimorganen auf der anderen Seite. So-lange Geheimdienste im Namen der „Sicherheit“ und in vermeintlich verfassungsschützendem Auftrag völlig verselb-ständigt, auf der Basis automatischer Algorithmen personenbezogene Daten über das Kommunikationsverhalten gan-zer Bevölkerungen abgreifen, horten, verknüpfen und auswerten, ja beliebige Telefongespräche abhören können, sind wesentliche Grundrechte der Bürger_innen praktisch suspendiert. Widerstände dagegen beginnen sich in vielen Be-reichen zu regen, der notwendige zivilgesellschaftliche Aufstand bleibt bisher allerdings aus.

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Azize Tank gegen NPD

Das Landgericht Berlin weist den Widerspruch des NPD-»Heimführungsbeauftragten« gegen die Einstweilige Verfügung des Gerichts zurück, das ihm verboten hatte, die Wahlkandidatin Azize Tank als »Migrantin« zur »Ausreise« oder zum »Heimflug« aufzufordern.

Mit Urteil vom heutigen Tage hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin aufgrund einer kurzen mündlichen Verhandlung den Widerspruch des NPD-„Heimführungsbeauftragten“ gegen die am 08.10.2013 erlassene einstweilige Verfügung gegen den NPD-Funktionär zurückgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende der Kammer den entscheidenden Punkt so zusammengefasst: Durch das persönliche Anschreiben an die damalige Kandidatin zur Bundestageswahl Azize Tank sei die Grenze des Persönlichkeitsrechts weit überschritten – in bewusster Abgrenzung zu einer früheren anders lautenden Entscheidung des Kammergerichts zu NPD-Flugblättern im Wahlkampf.

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