Anti-Drohnen-Verfahren auf Februar 2016 verlegt

Mit einem soeben eingegangenen Schreiben teilt das Amtsgericht Tiergarten in dem Verfahren gegen Laura v. Wimmersperg, langjährige Moderatorin der Berliner Friedenskoordination, mit:

– Einer Einstellung des Verfahrens auf schriftlichem Wege (die offenbar vom Gericht versucht wurde) habe die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt;

– weil sich inzwischen schriftlich weitere Zuschauer angekündigt hätten, solle versucht werden, einen größeren Sitzungssaal zu erhalten. Ein neuer Hauptverhandlungs-Termin werde daher erst für die zweite Hälfte Februar 2016 vom Gericht ins Auge gefasst.

Bei der ersten Hauptverhandlung am 20. Oktober 2015 waren von den rund 50 erschienenen Prozessbeobachtern nur 11 als Zuhörer in den kleinen Sitzungssaal zugelassen. Rechtsanwalt Eberhard Schultz rügte daraufhin die Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, zu der jeder rechtzeitig erschienene Zuhörerin zugelassen werden müsse. Eine Verlegung in einen größeren Raum wurde aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft von der Amtsrichterin abgelehnt. Danach stellte der Verteidiger einen weiteren Antrag, den sogenannten „Anklagesatz“ nicht zu verlesen, weil er nicht den Anforderungen entspricht: Er enthält keine konkrete Beschreibung des Tatvorwurfs. Nach der Vernehmung der Betroffenen zur Person verkündete die Amtsrichterin zur Überraschung der Anwesenden die Verlegung der Verhandlung auf den 10. November.

Zur Erinnerung: Laura v. Wimmersperg hatte mit drei anderen AktivistInnen der Berliner Friedenskoordination im April 2013, eine der ersten Bundestagsdebatten zur Anschaffung von Kampfdrohnen nutzen wollen, weil diese gleichzeitig die letzte Debatte zum Thema vor den Bundestagswahlen im September des gleichen Jahres sein sollte. Mit wie in Blut getauchten rot angemalten erhobenen Händen riefen sie in die Pause zwischen zwei Rednern mehrmals: „Ächten sie die Kampfdrohnen.“ Für diese Aktion des zivilen Ungehorsams erhielten sie jeder einen Bußgeldbescheid in Höhe von 250,00 €. Hier gegen hatte Laura v. Wimmersperg Einspruch erhoben.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Eberhard Schultz erklärt zur neuen Mitteilung des Gerichts: „Die Verteidigung begrüßt es, dass das Gericht sich jetzt doch um einen größeren Saal bemüht, da die Gerichtsverhandlung bei der zukünftigen Hauptverhandlung wieder auf großes öffentliches Interesse stoßen wird. Wir versuchen, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass die Aktion der Friedensaktivistin im Bundestag durch einen übergesetzlichen, rechtfertigenden Notstand ohne Sanktion bleiben muss.“

Pressemitteilung Anti-Drohnen-Verhandlung verlegt

Pressekontakt: Jutta Kausch, 0162 – 196 69 45 / Laura v. Wimmersperg 030-782 33 82

FRIEDENSKOORDINATION – BERLIN

c/o Laura von Wimmersperg / Hauptstr.37 /10827 Berlin

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