Professor Dr. Heinrich Fink, Bundestagsabgeordneter a. D., aus Berlin und VVN-BdA-Ehrenvorsitzender setzt sich weiter vor dem Verwaltungsgericht gegen den bayerischen Verfassungsschutz zur Wehr

Die mündliche Verhandlung fand am 2. Juli in Anwesenheit des Mandanten und den Vertretern von Innenministerium, Verfassungsschutz und Landesanwaltschaft statt. Der Mandant hat auf Fragen des Gerichts weitere Erklärungen zu Protokoll abgegeben. Ich habe die angekündigten Beweisanträge gestellt, denen das Gericht nach Beratung stattgegeben hat. Im Herbst werden also in einem weiteren Verhandlungstermin die beiden Zeugen vernommen, die seinerzeit die Akten des MfS geführt hatten. In den gleichzeitig verhandelten Eilanträgen gegen die Eintragungen des VS ist das Gericht ins schriftliche Verfahren übergegangen, so dass in Kürze mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

Die Mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme vor dem Verwaltungsgericht München findet am 2. Juli 2015 um 13 Uhr in München, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 3 im Erdgeschoss statt.

Zunächst geht es um die umfangreiche Stellungnahme des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Im letzten Verhandlungstermin am 02.10.2014 konnte erreicht werden, dass der Freistaat Bayern seine Behauptung im Verfassungsschutzbericht 2010, Professor Fink sei SED Mitglied gewesen, zurücknimmt und die entsprechenden Stellen schwärzt. Der Vorsitzende hatte deutlich gemacht, dass die Gegenseite, also letztlich der Verfassungsschutz, die Beweislast auch für die anderen von dem Mandanten bestrittenen Behauptungen trage, insbesondere also, dass der Kläger informeller Mitarbeiter („IM Heiner“) der Stasi gewesen sei; dementsprechend wurde beschlossen: Es sind die den Kläger betreffenden Unterlagen des Bundesbeauftragten für den Kläger des Staatssicherheitsdienstes der DDR hinzuzuziehen und eine amtliche Auskunft des Bundesbeauftragten hierzu einzuholen.

Die inzwischen vorliegende umfangreiche Auskunft (mit mehr als 100 Blatt Anlagen) versucht, den Vorwurf der bekannten Behauptungen mit seitenlang aufgelisteten Dokumenten zu belegen: er habe vom Kirchentag an das MfS berichtet, Auszeichnungen und Geld erhalten, sich an konspirativen Orten mit Mitarbeitern getroffen usw.; Das soll sich aus MfS-Akten und Unterlagen ergeben, die in der Zwischenzeit hätten rekonstruiert werden können – darunter geschwärzte Eintragungen auf Karteikarten und zusammen gesetzte Schnipsel von zerrissenen Dokumenten. Eine Verpflichtungserklärung, handschriftliche Berichte des Mandanten, Fotos oder andere eindeutige objektive Beweismittel sind nach wie vor nicht darunter. Stattdessen wird an entscheidenden Stellen argumentiert: Derartige Eintragungen seien doch gar nicht anders erklärbar als mit der Tatsache einer IM- Tätigkeit. Meine Einschätzung: Es handelt sich also nach wie vor lediglich um Indizien, Beweise sehen anders aus.

Der Mandant bestreitet den Vorwurf weiterhin entschieden. Wir haben deshalb auch unsererseits Beweisanträge gestellt, insbesondere auf eidliche Vernehmung des Mandanten durch das Gericht und zweier früherer Stasi-Offiziere als sachverständige Zeugen, über die das Verwaltungsgericht jetzt entscheiden muss.

Wie bereits in meinen früheren Pressemitteilungen ausgeführt: Jahre nach der umstrittenen Entlassung des Mandanten als erstem frei gewählten Rektor der Humboldt Universität zu Berlin nach der Wende wurde in einem Strafverfahren vor dem Berliner Amtsgericht gegen die beiden ehemaligen Stasi-Offizier festgestellt, dass ein anderer Mitarbeiter, der auch »Heiner« genannt wurde, es war, der unter dem Decknamen »IM Heiner« vom evangelischen Kirchentag berichtet hatte.

Berlin, den 01.07.2015 H.E. Schultz, Rechtsanwalt

Pressemitteilung Prof.Dr. Fink

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