Abweisung der Klage des angeblichen islamistischen Gefährders B. T. gegen die Abschiebungsanordnung des Landes Schleswig Holstein aufgrund bloßer Indizien ohne angemessene anwaltliche Vertretung und Beweisaufnahme und unter Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte
– aktuelle Pressemitteilung 22.08.2018 zur Urteilsverkündigung Bundesverwaltungsgericht 21.08.2018 in Sachen islamistischer „Gefährder“
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