– aktuelle Pressemitteilung 22.08.2018 zur Urteilsverkündigung Bundesverwaltungsgericht 21.08.2018 in Sachen islamistischer „Gefährder“

Abweisung der Klage des angeblichen islamistischen Gefährders B. T. gegen die Abschiebungsanordnung des Landes Schleswig Holstein aufgrund bloßer Indizien ohne angemessene anwaltliche Vertretung und Beweisaufnahme und unter Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte

akt. PM zur Entscheidung BVerwG am 21.08.2018

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