– aktuelle Pressemitteilung: BVerwG verhandelt heute über angeblichen islamistischen Gefährder

Pressemitteilung

Abschiebung eines angeblichen islamistischen Gefährders in die Türkei vor dem Bundesverwaltungsgericht auf dem Prüfstand – Im Termin zu mündlichen Verhandlung am 21.8.2018 muss der Senat über Anträge des Klägers unter Beachtung seiner Grund – und Menschenrechte entscheiden

(Achtung Sperrfrist 21.8.13:30 Uhr!)

Der in Deutschland 1989 geborene und aufgewachsene türkische Staatsangehörige B. T. wurde vom Land Schleswig-Holstein Ende letzten Jahres in die Türkei abgeschoben, nachdem ein Eilantrag seines damaligen Rechtsanwalts vom Bundesverwaltungsgericht (in einem 42-seitigen Beschluss) abgelehnt worden war; das gegen ihn aufgrund einer Reihe von Indizien – insbesondere aufgrund geheimdienstlicher Überwachung – eingeleitete anhängige strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Terrorismus (§§ 89 a, b; 129 a StGB) mangels Tatverdacht eingestellt werden sollte, und bevor eine vom Kläger ins Auge gefasste Verfassungsbeschwerde eingelegt werden konnte. In der Türkei wurde er intensiv verhört und bedroht, die ihm eigentlich zustehende öffentliche Unterstützung einschließlich Krankenversorgung wurde abgelehnt mit der Begründung, er sei er »selbst schuld an der Situation“, so dass er von der kargen Unterstützung entfernter Verwandter leben muss und dringend gebotene ärztliche Behandlungen nicht in Anspruch nehmen kann. Wegen seiner schweren Erkrankungen, insbesondere auch psychischen, wurde er bei der Musterung zum Militärdienst von der Kommission der Militär-Ärzte  vorläufig zurückgestellt. Sollte er den Militärdienst antreten müssen, droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe und menschenrechtswidriger Behandlung, weil er den Kriegsdienst verweigert, was in der Türkei strafbar ist.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung soll über die Klage, für die Prozesskostenhilfe unter meiner Beiordnung bewilligt wurde, gegen die Abschiebungsanordnung nach § 58 a Aufenthaltsgesetz verhandelt werden, der nach wie vor rechtsstaatlich umstritten ist. Eine Reihe von Eilanträgen hat das Gericht im Vorfeld abgelehnt, u.a. auf persönliches Erscheinen des Mandanten zum Termin, damit er die Indizien widerlegen kann, auf Einreise nach Deutschland zu unüberwachten Anwaltsgesprächen sowie zu seiner Frau, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist und zusammengelebt hat, und dem nach der Abschiebung geborenen Kind – untermauert u.a. durch eidesstattliche Versicherungen des Mandanten, seiner Frau und von Glaubensbrüdern aus seiner Moscheegemeinde, die übereinstimmend glaubhaft machen, dass er sich zwar eine Zeitlang für die Vorgänge in Syrien sehr interessiert hat, aber terroristische Aktivitäten ablehnt.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht auch den Antrag auf Terminsverlegung wegen meiner Verhinderung durch eine medizinisch indizierte  Erholungs– und Urlaubsreise abgelehnt hat, muss ich mich durch eine Rechtsanwältin vertreten lassen, die nicht in den umfangreichen und schwierigen Prozessstoff eingearbeitet ist. Sie wird daher aber zunächst eine Reihe von Anträgen zu Protokoll stellen,  über die das Gericht zu entscheiden hat, bevor es über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung selbst entscheiden kann:

– zunächst über die Anträge auf Verlegung des Termins wegen meiner Verhinderung und zur Anwesenheit des Klägers sowie der Vorbereitung;

– auf Vernehmung des Klägers als Partei sowie seiner Frau und der Glaubensbrüder als Zeugen;

– die Einholung von Sachverständigengutachten insbesondere zur Glaubhaftigkeit seiner Angaben über die Ablehnung des IS und anderer terroristischer Gruppen und Aktivitäten.

Sollten diese Anträge und anschließend auch die Klage abgelehnt werden, so läge darin die Verletzung wichtiger Grund- und Menschenrechte des Mandanten, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, des Gleichheitsgebots und das Diskriminierungsverbots, eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches Verfahren und des Schutzes des familiären Zusammenlebens und wegen menschenrechtswidriger Behandlung.

H.-Eberhard Schultz, Rechtsanwalt 21.08.2018 (z.Zt. im Ausland)

Weitere Information  ausschließlich von Rechtsanwalt Schultz über das Büro (die Terminsvertreterin ist nicht zu Presseinformationen  ermächtigt).

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