wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Tötungsverbrechen durch Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen durch die USA im Auftrag von 14 Bundestagsabgeordneten der LINKEN
Mit Schriftsatz vom 30.08.2013 haben wir namens und im Auftrag von MdB Wolfgang Gehrcke, Obmann der Partei DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, und weiteren 13 Bundestagsabgeordneten, Strafanzeige erstattet gegen
- den Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière,
- die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
- sowie die übrigen Mitglieder der Bundesregierung und
- unbekannte Bundeswehroffiziere
wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch und Tötungsverbrechen nach dem Strafgesetzbuch durch Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen durch die USA in Pakistan, Afghanistan, Jemen, Somalia und anderen afrikanischen Ländern.
Das Ergebnis der mehr als 40 Seiten umfassenden Strafanzeige ist eindeutig:
„Es bestehen in ausreichendem Umfang Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Bundesministers der Verteidigung und der anderen Mitglieder der Bundesregierung. Ein Anfangsverdacht des Mordes, des Kriegsverbrechens gegen Personen, des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und der Nichtanzeige von Verbrechen ist zu bejahen.“
Demnach hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufzunehmen und ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.
1. Eingeleitet wird die Strafanzeige durch eine Vorbemerkung zur Bedeutung der Strafverfolgung von Kampfdrohneneinsätzen als Kriegsverbrechen und anschließend in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfangreich begründet; insbesondere werden dargelegt die bisher bekannt gewordenen Fakten über die Organisation des militärischen und technischen Prozesses der „gezielten Tötung“ durch die USA; die Unterstützung der USKampfdrohneneinsätze durch ihre Steuerung von deutschem Boden aus, insbesondere den US-Militärbasen in Ramstein und Stuttgart.
2. Anschließend werden die „gezielten Tötungen“ durch Kampfdrohneneinsätze an den Maßstäben des geltenden Völkerrecht gemessen, insbesondere der UN-Charta und dem humanitären (Kriegs-) Völkerrecht, sowie dem Friedensgebot des Grundgesetztes. Es wird begründet, warum der Versuch der US-Administration, die „gezielten Tötungen“ als Kriegseinsätze gegen die angeblichen Kombattanten von Taliban, Al Qaida, und anderen mit ihnen verbundenen Organisationen im Rahmen des so genannten „internationalen Kriegs gegen den Terror“ zu rechtfertigen, völlig unhaltbar ist und gegen geltendes Völkerrecht verstößt.
Die Verfolgung von Terroristen ist die Aufgabe von Polizei und Justiz, die nicht einfach zu einer Aufgabe des Militärs gemacht werden kann. Auf jeden Fall ist die Zustimmung des betroffenen Staats notwendig, wenn auf sein Staatsgebiet die Jagd nach Terroristen erfolgen soll (Art. 2 Nr. 7 UN-Charta): Eine solche liegt nur von der afghanischen Regierung vor; selbst die pakistanische Regierung hat die Zustimmung inzwischen ausdrücklich verweigert. Gleiches ist vom Jemen und anderen möglichen Einsatzgebieten anzunehmen.
Der Einsatz von Kampfdrohnen könnte allenfalls im Rahmen des ISAF in Afghanistan gerechtfertigt sein. Aber auch hier sind die Regeln des geltenden humanitären Völkerrechts offensichtlich nicht eingehalten, wie schon die hohe Zahl der zivilen Opfer indiziert.
3. Anschließend wird der Tatverdacht nach dem Strafgesetzbuch und dem Völkerstrafgesetzbuch untersucht mit dem Ergebnis, dass ein begründeter Anfangsverdacht des Mordes, der Kriegsverbrechen gegen Personen und des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Nichtanzeige von Verbrechen besteht. Demnach hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufzunehmen.
Nach bisherigen Auskünften der Bundesregierung an parlamentarische Anfragen liegen dieser angeblich keine gesicherten Erkenntnisse vor, obwohl sowohl in Stuttgart als auch in Ramstein Verbindungsoffziere der Bundeswehr stationiert sind. Auch von der Satelittenstation Ramstein weiß die Regierung; aber der Frage, ob und wie sie gedenkt, an gesicherte Erkenntnisse zu kommen, weicht sie aus. Sie gibt lediglich zu, dass in Ramstein die „Erichtung einer Station zur Weiterleitung von Daten über Satelitten (SATCOM-Relay) spezifiziert“ sei.
Angesichts der zunehmenden internationalen Kritik an den „gezielten Tötungen“ und deren Bewertung durch ein hohes pakistanisches Gericht als Kriegsverbrechen sind wir gespannt auf die Einlassungen der angezeigten Mitglieder der Bundesregierung und der Bundeswehr
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