Unveröffentlichtes Interview

Unveröffentlichtes Interview zu MenschenRechtsfragen im Zusammenhang mit den „Hygiene Demos“ u.a. 

Im Juni 2020 wurde ich vom Journalisten  einer deutschen  öffentlichen Medienanstalt gefragt, ob ich bereit wäre, ein Interview zu aktuellen Themen zu geben. Da ich dies bei mir nicht persönlich bekannten Journalist*innen nur als autorisiertes Interview mache (d.h. wenn mir zugesichert wird, dass ich es vor der Veröffentlichung noch einmal gegenlesen kann und gegebenenfalls Missverständnisse oder Änderungen korrigieren) habe ich dies von ihm auch  verlangt. Dies hat er mit der – unzutreffenden – Behauptung abgelehnt, das ginge nicht und sei auch nicht üblich. Ich erhielt aber seine Fragen, zu denen ich eine Antwort verfasst und ihm übersandt habe.. Die Veröffentlichung wurde abgelehnt, mir allerdings gestattet, das Interview zu veröffentlichen – was hiermit geschieht:

Unveröffentlichtes Interview – Juni 2020

Warum engagieren Sie sich im Kontext der Demonstrationen der Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand?

Ich engagiere mich nicht im Kontext von KoDeWi; sondern ich engagiere mich als Rechtsanwalt, weil ich seit Jahrzehnten auch Menschen vertrete, die Probleme mit der Obrigkeit haben, hier also der Polizei, der Versammlungsbehörde oder auch Massenmedien, (die ja nicht umsonst die vierte Gewalt im Staate genannt werden) und dann auch, weil ich als Menschenrechtler mich gegen die Einschränkungen von Grund – und Menschenrechten engagiere.

Wenn  ich dann wie im April dieses Jahres von Berlinerinnen und Berlinern  aufgesucht werde, die von mir rechtlich beraten und vertreten werden wollen, höre ich mir ihre Geschichte an und überprüfe sie: Einige von denen hatten versucht, eine Versammlung anzumelden und Zeitungen zu verteilen, was ihnen verboten und vor Ort am Luxemburg-Platz verhindert wurde, zum Teil mit äußerst fragwürdigen Methoden (gewaltsam, an den Pranger stellend). Und dann habe ich mich anhand der verteilten Zeitung und ihrer politischen Vorstellungen davon überzeugt, dass es sich nicht um Neonazis, überzeugte AfD-Anhänger oder Rassisten handelt, deren Vertretung ich nämlich auch als Rechtsanwalt grundsätzlich ablehne. Im Gegenteil: Es handelte sich um engagierte Linke und Linksalternative. Deshalb habe ich mich entschlossen, sie gegenüber den sogenannten Aufenthaltsverboten an öffentlichen Plätzen, gegenüber drohenden Strafen und Bußgeldern zu verteidigen und/oder sie dabei zu unterstützen, ihrerseits Strafanzeige gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt zu stellen.. Oder auch gegenüber Medien, die sie zu Unrecht als Teil eines „braunen Sumpfes“ oder mit Porträtaufnahmen an den Pranger gestellt haben. Ich bin auch überzeugt, dass wir vor den Gerichten oder notfalls dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder den internationalen UN- Ausschüssen Recht bekommen werden – ganz abgesehen davon, dass die Geschichte uns im Kampf gegen die menschenrechtswidrigen Notstandsmaßnahmen Recht geben wird. Immerhin gibt es schon einige positive Gerichtsentscheidungen und soeben hat der Verfassungsgerichtshof Berlin – Brandenburg die Bußgeldvorschriften der Berliner COVID 19 – Verordnung als verfassungswidrig für unwirksam erklärt.

Schließlich bin ich ehrenamtlich auch schon lange als Vorstandsmitglied der internationalen Liga für Menschenrechte aktiv und habe mit meiner Frau zusammen vor neun Jahren eine Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation gegründet, die dafür eintritt, dass endlich auch die völkerrechtlich längst verbindlichen sozialen Menschenrechte als Grundrechte in unsereVerfassung aufgenommen werden.

Welche verfassungsrechtlichen Probleme sehen Sie im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wegen der Bekämpfung der Corona-Pandemie?

Also da wären insbesondere zu nennen:

  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG),
  • das Versammlungsrecht (Art. 8 Abs. 1 GG),
  • die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1),
  • die Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG),
  • die Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG),
  • die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 GG),
  • die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG),
  • die Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG).
  • Die Berufsfreiheit (Art. Zwölf GG)
  • das Grundrecht auf Asyl (»Politisch verfolgte genießenAsylrecht«, Art. 16 a GG)
  • Das Diskriminierungsverbot (Art. 3Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 17 EMRK)

Wenn ich Ihnen die alle allgemeinverständlich erläutern müsste, würde das wohl  den Rahmen dieses Interviews sprengen. Um nur das Wichtigste anzureissen: die zur Bekämpfung der Coronapandemie erlassenen Verordnungen auf Bundes- und Landesebene verletzen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit,…

So war es ja in Berlin allen Ernstes eine Zeit lang untersagt, auf einem Spaziergang sich auf eine Bank zu setzen um dort in Ruhe ein Buch oder die Zeitung lesen zu können.

Oder nehmen wir die Quarantäne, die auch alte und kranke Menschen quasi unter Hausarrest stellt. Vor allem aber sogenannte Wanderarbeiterinnen und Arbeiter aus anderen Ländern oder Regionen daran gehindert hat, an ihren Arbeitsplatz zu kommen. Das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit wurde auch schwer verletzt, vor allem bei selbstständigen Gewerbetreibenden, Kleinunternehmen, Künstlern und so weiter. Und in den Betrieben werden die überkommenen Grundsätze der Gewerkschaften mit Betriebsräten als Interessensvertretung plötzlich mit Verordnungen über Bord geworfen. Wenn zum Beispiel bestimmt wird, dass zukünftig die Anhörung beziehungsweise Zustimmung des Betriebsrats durch eine Mitteilung des Vorstandes – also ohne eine geheime Beratung und Abstimmung in dem gesamten Gremium – ersetzt werden kann. Damit wird ein wichtiges Recht der Interessenvertretung von Arbeitnehmern, dass vor hundert Jahren erkämpft wurde, ausgehebelt.

Und von einem Genießen des Asylrechts kann ja wohl keine Rede sein, wenn geflüchtete, die in einem unzumutbar langen Asylverfahren auf ihre Entscheidung warten müssen, in beengten und überfüllten Lagern auf die Entscheidung warten und sich dabei zum Teil beengte Zimmer, Duschen und Toiletten mit vielen anderen teilen müssen – ganz zu schweigen davon, dass die militärische Abschottung der Festung Europa mit zigtausenden von Toten jährlich im Zuge der Corona Krise dazu geführt hat, dass die ersten Gruppen es vorgezogen haben, von Spanien aus wieder mit Schlauchbooten durch das Mittelmeer zurück nach Afrika  aufzubrechen, von wo sie erst vor kurzer Zeit vor politischer Verfolgung, Hunger und Elend geflüchtet waren

Und auch bei uns ist der Schutz der Gesundheit, den sich das Coronagesetz und die Verordnungen ja vor allem auf die Fahne geschrieben haben, nicht einmal für alle gewährleistet, die ihr Leben lang hier verbracht und gearbeitet haben. Im Gegenteil: alte Menschen, die auf eine Schwerstpflege angewiesen sind, können nicht mehr richtig versorgt werden, –

gestatten Sie mir dazu ein Zitat, das mich ziemlich erschüttert hat:

„ Kein Besuch. Kein Garten. Keine Sonne. Seit fünf Wochen hat Helga Witt-Kronshage (86) ihr Zimmer im Pflegeheim kaum verlassen.

Sie soll vor dem Coronavirus geschützt werden – aber niemand hat gefragt, ob sie das auch will.

Das Porträt einer Preußin, die selbstbestimmt leben und sterben möchte“.

Das ist ja bekanntlich kein Einzelfall!

Oder nehmen wir die Obdachlosen und anderen wohnungslosen Menschen; die müssen jetzt zum Teil unter noch schwierigeren und menschenunwürdigeren Bedingungen leben – oder besser: dahinvegetieren? Jedenfalls verstößt dies auch gegen das soziale Menschenrecht auf Wohnen, das zwar völkerrechtlich längst verbindlich ist und damit auch in Deutschland über dem Rang eines einfachen Gesetzes steht, aber schändlicherweise immer noch nicht als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wurde: nach der Rechtsprechung des zuständigen UN – Sozialausschusses bedeutet dieses Recht auf Wohnen das Recht auf eine angemessene Unterkunft zu erschwinglichen Preisen für Alle…

Die Beispiele sind ja aus vielen Berichten in den Medien bekannt. Was aber kaum ernsthaft und gründlich diskutiert wurde: diese Einschränkungen wichtiger Grundrechte erfolgten aufgrund von Notverordnungen, wurden also nicht einmal gründlich diskutiert und sind keine in einem üblichen Verfahren verabschiedete Gesetze. Es gab nicht die erforderliche gesellschaftliche Debatte über diese Maßnahmen, nicht einmal ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, das diesen Namen verdient, vielmehr wurde alles ohne Anhörung von Sachverständigen, Experten der Gremien und Berufsverbände in kürzester Zeit meist mit mehreren Lesungen an einem einzigen  Tag durchgepeitscht. Deshalb müssen wir uns mit aller Schärfe der Frage stellen, wohin dieses Notstandsregime im Ausnahmezustand führen kann. Stellen wir uns doch noch einmal vor, die AfD würde mit anderen (Teilen der CDU/CSU?) zusammen die Regierung bilden – nicht auszumalen, was sie dann alles an Notstandsmaßnahmen durchpeitschen könnte!

Wie stark ist das bürgerliche Lager in dieser Bewegung?

Meinen Sie mit Bewegung den Umkreis von KoDeWi? Oder der so genannten Hygienedemonstrationen? Das weiß ich nicht, weil ich dieser Bewegung nicht angehöre, die Demos bisher nicht besucht habe und die Meldungen darüber ähnlich wie Nachrichten in den Medien ziemlich widersprüchlich sind. Und wenn sie mit bürgerlichem Lager konservative Kräfte meinen, zu deren Einfluss fehlen mir auch die genauen Kenntnisse. Anhand der Zeitungslektüre würde ich aber jedenfalls für Berlin annehmen,  es sind eher linke, links-liberale und andere bürgerliche Kräfte, bei denen sich natürlich Rechte Neonazis, AfD, Esoteriker und andere anzuhängen versuchen und offenbar bei manchen Medien auch noch größere Aufmerksamkeit finden.

Was denken Sie über die Meinung, Bill Gates stehe hinter der Pandemie und ihrer Bekämpfung? Wie distanzieren Sie sich von Verschwörungstheorien?

Na, ich gehe davon aus, dass Bill Gates nicht hinter der Pandemie steht, sondern für ihre  Bekämpfung. Aber die Frage zielt ja wohl auf die These ab, dass die Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung auf dem Mist von Bill Gates gewachsen seien, also von ihm und seiner Stiftung erfunden wurden. Das ist ausgemachter Unsinn. Aber Kritik ist natürlich berechtigt. Es wird allerdings umgekehrt ein Schuh draus: Dass nämlich die Stiftung von Bill Gates, die unter den privaten Finanziers der WHO an erster Stelle steht, auch von Profiten nahestehender Pharmakonzerne profitieren könnte, während der Haushalt der WHO nur zu einem geringen Teil von der UN-Staatengemeinschaft finanziert wird und das öffentliche Gesundheitswesen bei uns und noch mehr in vielen anderen westlichen Staaten fast gänzlich kaputt gespart ist. Deshalb halte ich es mit Oskar Lafontaine und anderen die fordern: Das gesamte Gesundheitswesen, sowohl die Krankenhäuser als auch die Pflege, die Wissenschaft u.a.vgehören wieder vollständig in die öffentliche Hand und die muss von der Staaten Gemeinschaft finanziert werden und darf nicht von Profit-Interessen abhängig sein.

Wenn wir dann in dem Zusammenhang noch das Argument aufgetischt bekommen, in Deutschland haben wir doch vergleichsweise wenige Corona-Opfer zu beklagen, weil unser Gesundheitssystem gut aufgestellt und funktionsfähig sei, muss darauf hingewiesen werden, mit welchen Mitteln Deutschland Das geschafft hat.

„Brain Drain durch grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften – Deutschlands Beitrag zu einem globalen Gesundheitsskandal“ lautet die Überschrift einer ausführlichen Stellungnahme der deutschen Plattform für globale Gesundheit (DPGG); eine der zentralen Forderung lautet:

»das für Pflegekräfte bestehende Verbot aktiver Anwerbung aus einem der 57 Krisenländer ist auf alle anderen Gesundheitsberufe und insbesondere auch auf Ärztinnen auszuweiten. Die Bundesregierung soll sich auf internationaler Ebene und insbesondere im Rahmen der WHO für eine Kompensation der Ausbildungskosten in den Herkunftsländern für das Abwandern der Gesundheitsfachkräfte einsetzen.“

Bisher sind derartige Forderungen nicht einmal ansatzweise verwirklicht. Deshalb würde ich mich schämen, unser noch vergleichsweise gut funktionierendes Gesundheitssystem positiv herauszustellen, ohne wenigstens diesen Zusammenhang zu erwähnen.

Und zu Ihrer weiteren Frage, wie ich mich von Verschwörungstheorien distanziere: Muss ich das? Wie kommen Sie darauf, mir als Menschenrechtsanwalt diese Frage zu stellen? Ich hoffe, Sie verwenden ihn nicht als Kampfbegriff wie das leider allzu oft geschieht.

Es gibt Verschwörungstheorien, die Unheil anrichten und es gibt viel, was wir an Verschwörungstheorien kritisieren können.

Aber zur Wahrheit gehört auch: Thesen, denen gegenwärtig allzu leicht das Etikett “Verschwörungstheorien“ angeheftet wird, sind nicht grundsätzlich schlecht oder zu verurteilen.

Jeder Bürger darf und soll bei der Einschätzung eines Sachverhaltes auch die Möglichkeit haben, darüber nachzudenken, ob es eine „Verschwörung“ gibt.

Dagegen ist, auch wenn viele Medienvertreter das offensichtlich anders sehen, grundsätzlich erstmal nichts schlecht. Es gehört zur vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, solange nicht die Grenzen einer strafbaren Volksverhetzung oder zur antisemitischen/rassistischen Diskriminierung überschritten werden. Es ist ein Aufgabe des gesellschaftlichen Diskurses und der kritischen Wissenschaft, sich damit auseinander zu setzen.

Mit anderen Worten: Grundsätzlich und pauschal muss ich mich von Verschwörungstheorien nicht distanzieren, schon gar nicht als Rechtsanwalt.

Ich würde ansonsten erst einmal fragen: Um welche Verschwörungstheorien handelt es sich? Und mit welchem Recht wird von mir eine Distanzierung verlangt. Und dazu erlauben Sie mir einen Rückblick auf ähnlich kontrovers geführte Debatten in der Vergangenheit, von denen ich einige schon mit erlebt habe, als noch nicht mit dem Begriff »Verschwörungstheorie« versucht wurde, jede Kritik abzuwürgen. Dazu möchte ich zunächst zitieren, was ich einem mir persönlich nahe stehenden Kritiker geantwortet habe, der meinte, die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona könnten doch nicht als Ausnahmezustand bewertet werden, es sei doch alles nicht so schlimm, wir könnten doch unsere Meinung noch frei äußern.

Meine Antwort an ihn:

Gegenwärtig braucht es doch keine weitere Unterdrückung der Meinungsfreiheit, es reicht doch, Demonstrationen zu verbieten, zu beschränken, Wortführer einzusperren und alle Kritiker einfach in einen Topf zu werfen und als Spinner und Verschwörungstheoretiker abzutun

Und zu 1968 lass dir sagen: unser Kampf gegen einen autoritären Staat, die Notstandsgesetze (mit der Änderung des Grundgesetzes!), den Vietnamkrieg und eine immer noch vorherrschende faschistoide Ideologie in weiten Kreisen der Herrschenden, mussten wir gegen massiven Widerstand und Unterdrückung von Seiten der Polizei, Der Justiz, der Massenmedien (die uns ähnlich verteufelt haben wie die Bewegung jetzt, nur dass es noch nicht das Totschlagargument der Verschwörungstheoretiker gab) und der im gesamten Wissenschaftsbetrieb vorherrschenden Meinungen durchsetzen – und wurden dafür nicht nur als Spinner sondern als Verbrecher, Kommunisten und anderes beschimpft, geschlagen und eingesperrt – Der Regierende Bürgermeister, Pastor Albertz, der das alles mitgemacht und gefördert hat, hat sich viele Jahre später (als er im Ruhestand war) eines Besseren besonnen und sich dafür entschuldigt… Mal sehen ob Merkel, Müller und andere eines Tages auch wenigstens zu dieser Größe finden oder ein dann totaler Ausnahmezustand Ihnen das verbietet. Das hängt unter anderem auch davon ab, ob wir kritische Menschen wie dich für einen gemeinsamen Kampf gegen diese äußerst gefährlichen Entwicklung erreichen. In dem Zusammenhang  gestatten Sie mir noch Hinweise auf eine Kontroverse mit ähnlichen Totschlags-Argumenten aus jüngerer Zeit:

Wen bezeichnen wir als Verschwörungstheoretiker? Ich könnte noch heute stolz darauf sein – wenn es nicht so traurig wäre – dass ich mit anderen seinerzeit als Verschwörungstheoretiker qualifiziert wurde, weil wir den so genannten Hufeisenplan, mit dem SPD-Minister Scharping für die Bundesregierung den Militäreinsatz gegen Jugoslawien zu rechtfertigen Versucht hat, als Geheimdienstente infrage stellten – seinerzeit ein wichtiges Propagandainstrument für den völkerrechswidrigen Jugoslawienkrieg, was sogar der früher Bundeskanzler Gerhard Schröder inzwischen eingeräumt hat;

– oder weil wir die Propaganda der USA (und der »Koalition der Willigen« ) Über Saddam Husseins angebliche Massenvernichtungswaffen für Geheimdienst-Enten hielten, um damit einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak inszenieren zu können – Was später sogar der oberste US General Collin Powell eingestehen musste;

– oder als wir darauf insistierten, es gebe eine von USA und NATO-Kreisen organisierte und finanzierte Geheim-Armee in Europa, bis schließlich einer der Offiziere die Existenz von „Gladio“ vor einem italienischen Gericht zugeben musste. Um nur diese Beispiele zu nennen. Auch die Kritik an Bill Gates und den Interessen der von Ihnen geführten Stiftung ist nicht per se eine Verschwörungstheorie .

 

Und auch wenn die Angst vor der Einführung der so genannten Corona – App, die weitgehende Abschottung und Quarantäne von Alten und Kranken bei manchen zu wilden Verschwörungstheorien geführt hat, könnten wir nicht zumindest als mildernde Umstände die ungeheuren Menschheitsverbrechen anführen, die Edward Snowden  und Julian Assange seit Jahren über geheime und andere Dienste enthüllt haben? Da wird es wohl nicht ganz einfach werden, das mühsam erkämpfte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor den weiter eskalierenden Angriffen zu verteidigen. Nicht umsonst warnen wichtige Bürgerrechtsorganisationen, wie die Humanistische Union und das Grundrechte – Komitee vor eine Entwicklung Richtung Ausnahmezustand, in dem mit Notverordnungen regiert wird.

Aber distanziere ich mich denn nun als Menschenrechtler im Gesellschaftspolitischen Diskurs von Verschwörungstheorien, die es unbestreitbar auch im Umfeld der so genannten Hygienedemos gibt? Die Antwort ist ein klares Ja. Und wer es nicht glaubt, dem empfehle ich die Lektüre meines Buches »Feindbild Islam und institutioneller Rassismus – Menschenrechtsarbeit in Zeiten von Migration und Antiterrorismus« das vor zwei Jahren im VSA Verlag Hamburg erschienen ist. Darin habe ich analysiert, wie unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den islamistischen Terrorismus nach 9/11 wichtige demokratische Rechte abgebaut und Sonderrechte für Sicherheitskräfte und Geheimdienste eingeführt wurden, die Strafbarkeit Rechtsstaatswidrig ausgebaut und immer neue diskriminierende Gesetze eingeführt worden; außerdem habe ich den Antisemitismus und den vorherrschenden antimuslimischen Rassismus als weitreichende Gefahr, nicht nur als große Gefahr für die Betroffenen, sondern für unsere Demokratie an Hand von Fallbeispielen und historischen Entwicklung dargestellt und versucht, die dagegen möglichen menschenrechtlichen und politischen Instrumentarien aufzuzeigen – also bevor das Entsetzen über die jüngsten antisemitischen und rassistischen Anschläge – zuletzt auf etablierte Politikerinnen – endlich auch Teile der bis dahin schweigende Mehrheit erreicht hat.

Gestatten Sie mir abschließend, mich nachdrücklich von der Verschwörungstheorie zu distanzieren,  die Aktivitäten gegen die Corona-Maßnahmen und Demos würden von einer Querfront von Linken und Rechten, Wutbürgern, Antisemiten und – Verschwörungstheoretikern beherrscht!? Sie ist so offensichtlich unzutreffend, dass ich auf den Gedanken kommen könnte, sie würde gezielt verbreitet, um das herrschende Notstandsregime gegen berechtigte Kritik zu immunisieren – aber das wäre ja wohl wieder eine neue Verschwörungstheorie…

Pressemitteilung

Menschen – UN – Rechte in Zeiten der Corona-Krise

Aktuelle Entscheidungen und Verfahren beim UN – Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung, dem Bundesverfassungsgericht, Berliner Gerichten, der Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Aus gegebenem Anlass verlasse ich das übliche Format und fasse in dieser Pressemitteilung mehrere Meldungen über eine Reihe aktueller Entscheidungen und Verfahren von allgemeinem Interesse zusammen – auch weil ungewöhnliche Zeiten ungewöhnliche Maßnahmen erfordern; haben wir doch in den letzten Monaten wiederholt die Erfahrung gemacht, dass durchaus an einem Thema interessierte Journalist*innen letztlich darauf verwiesen haben, außer über Corona gehe derzeit (fast) nichts mehr. Umso erfreulicher eine Meldung, mit der ich beginnen will:

• Der Spiegel und Report Mainz berichten in der aktuellen Ausgabe bzw. der Sendung am 8. September um 21:45 ausführlich über den bisher vergeblichen Versuch des Deutsch-Marokkaners Mohamed Hajib, von der Bundesrepublik Schadensersatz wegen Mitverantwortung für die von ihm erlittene schwere Folter in Marokko zu erhalten, wohin er von deutschen Sicherheitsbehörden überantwortet wurde (vgl. die Ankündigung https://www.presseportal.de/pm/75892/4698247). Werden die Verantwortlichen deutschen Stellen das zum Anlass nehmen, ihre bisherige Haltung zu überprüfen, jede Verantwortung mit unterschiedlichen abwegigen und zum Teil widersprüchlichen Argumenten abzulehnen? Wir erwarten auch demnächst die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, damit endlich eine Beweisaufnahme zu den maßgebliche Streitfragen vor den Zivilgerichten stattfindet (vgl.die früheren Pressemitteilungen zu diesem Fall auf meiner Homepage www.menschenrechtsanwalt.de).

Dazu auch ein Beitrag von Marcel Kolvenbach in Report Mainz mit dem Titel „Potentieller Gefährder – Der Folter ausgeliefert?“

https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/folter-111.html

 

Weitere Neuigkeiten in kurzen Stichpunkten:

1. Der in der bisherigen Debatte über Rassismus auch in Deutschland – im Zusammenhang mit der Black-lives-matter-Bewegung viel zu wenig beachtete UN Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) steht nach unserer im August übermittelten Stellungnahme vor einer möglicherweise folgenschweren Entscheidung in einem außergewöhnlichen Fall von institutionellen Rassismus in Deutschland. Es geht um den SEK Einsatz gegen eine Familie aus Syrien in Berlin aufgrund einer »bedauerlichen Verwechslung«. Mohamed Shikh wurde dabei wie berichtet körperlich misshandelt und verletzt, er leidet heute noch an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung. Das gegen die verantwortlichen Polizeibeamten vom früheren Rechtsanwalt eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren war eingestellt worden, was die Bundesregierung in ihrer aktuellen Stellungnahme gegenüber dem UN-Ausschuss immer noch verteidigt, obwohl sie eingestehen muss, dass im zivilrechtlichen Verfahren ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin vorliegt. Dieses stellt eine schuldhafte Amtspflichtverletzung durch die verantwortlichen Polizeibeamten fest, die das Land Berlin dem Grunde nach verpflichtet, Schadensersatz zu leisten (gestritten wird noch über die Umfang dieses Schadensersatzanspruchs). Ende August haben wir unsere Stellungnahme für die Mandanten nach Genf geschickt und darin die abwegige und zum Teil in sich widersprüchliche Argumentation widerlegt. (vgl. zu dem Vorgang auch die Falldokumentation in meinem Buch „Feindbild Islam -und institutioneller Rassismus- – Menschenrechtsarbeit in Zeiten von Migration und Anti-Terrorismus, S. 82ff)
2. Nicht unbedingt erwartet hatte ich die mir kürzlich zugestellte positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die bei uns im August eingetroffen ist, wonach die Bild-Zeitung die Grundrechte des Deutschsprachiger Islam Kreis e. V. (DIK) Hannover verletzt hat mit der Behauptung, dass es sich um angebliche salafistische Terrorunterstützer handle – eine fällige Korrektur der Rechtsprechung des Landgerichts Hannover und des Oberlandesgerichtes Celle. Die hatten die üblichen Konstrukte des Verfassungsschutzes weitgehend unkritisch übernommen und so dessen von der Springer-Presse ihrem Millionenpublikum verbreiteten institutionellen Rassismus abgesegnet – wie leider immer wieder zu beobachten. Aber es lohnt sich zu kämpfen wie diese Entscheidung zeigt, auch wenn seit dem Einreichen der Verfassungsbeschwerde vier Jahre ins Land gegangen sind…
3. Nicht ganz so lange dauert hoffentlich das laufende Eilverfahren vor dem Berliner Kammergericht wegen diffamierender Berichterstattung der Springer-Presse über eine angebliche »Judenhasser – Konferenz« im Dezember 2019 (vgl. die früheren Mitteilungen). Es geht nach unserer Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Medienkammer des Berliner Landgerichts nun doch in die nächste Runde vor dem Kammergericht. Das Kammergericht hat der Gegenseite im August einen Hinweis erteilt, wonach es unseren Eilantrag nicht wie das Landgericht Berlin für unzulässig (wegen angeblicher Verspätung) hält und zumindest in einem wichtigen inhaltlichen Punkt die Gegenseite zur Stellungnahme auffordert: wir hätten für die antragstellenden palästinensischen Organisationen glaubhaft gemacht – so das Kammergericht – dass entgegen der Darstellung in der Springer-Presse keine Nahost- Landkarte ohne den Staat Israel als offizielles Logo der Konferenz für das Rückkehrrecht der Palästinenser verwandt wurde. Wir dürfen also nicht nur auf die Stellungnahme der Gegenseite gespannt sein, der eine Frist von zwei Wochen zur Stellungnahme gesetzt wurde…
4. Erfreulich auch die bereits vor einem Monat gemeldete überraschende Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall eines Asylbewerbers aus Somalia, der sich im Polizeigewahrsam in Schweinfurt unter mysteriösen Umständen durch »atypisches Erhängen« umgebracht haben soll und dessen Familie und Unterstützer*innen ich vertrete, – laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt wohl nur aufgrund des öffentlichen Drucks – ein neuer Fall Oury Jalloh?
5. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung in dem Mobbingverfahren gegen die Allianz unserem Antrag stattgegeben, die bisher zuständige vorsitzende Richterin und die beiden beisitzenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. (Vergleiche meine früheren Pressemitteilungen). Die Berufungsverhandlung muss also vor einer mit anderen Richter*innen besetzten Kammer wiederholt werden. In der ausführlichen begründeten Entscheidung über die Ablehnung wird dargelegt: der Eindruck der Voreingenommenheit sei zu Recht geltend gemacht, weil die abgelehnte Richterin den fachärztlich attestierten Gesundheitszustand des Mandanten nicht berücksichtigt habe, der seinen Wunsch ausdrücklich erklärt hatte, nach einem Aufenthalt in der Reha-Klinik und seiner Genesung an einer dann erneut anzuberaumenden Verhandlung teilzunehmen und seinen Anspruch auf rechtliches Gehör wahren zu wollen; der im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltende Beschleunigungsgrundsatz stehe dem nicht entgegen. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch unseren Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren wegen Kündigung des Angestellten durch die Allianz, der ursprünglich auf den 18. September anberaumt war, stattgegeben wird.
6. In einem weiteren Eilverfahren habe ich Beschwerde gegen die Entscheidung der Medienkammer des Landgerichts Berlin eingelegt, mit der der Eilantrag einer Lehrerin aus Brandenburg abgewiesen wurde, dem Sender RTL untersagen zu lassen, die diffamierende und falsche Berichterstattung über Ihre Teilnahme an der sogenannten Hygiene-Demonstration weiter zu verbreiten. Auf der Demonstration war sie von Polizeibeamten festgenommen und verletzt worden, der RTL-Bericht stellte sie mit mehreren Falschbehauptungen an den Pranger, unter anderem sie sei eine Corona-Leugnerin und habe Schulkinder entsprechend politisch beeinflusst. Die Medienkammer hat den Antrag abgelehnt, weil es der Antragstellerin nicht gelungen war, einen Videomitschnitt des RTL Beitrages dem Gericht vorzulegen(der sich nicht mehr in der Mediathek befand); deshalb habe sich das Gericht kein ausreichendes Bild von den Berichterstattung im Zusammenhang mit den von uns beanstandeten Äußerungen machen können. Dies obwohl die Antragstellerin eine vollständige Mitschrift des Beitrages eingereicht und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt versichert hatte und von mir angeregt worden war, den Mitschnitt notfalls beim RTL anzufordern. Wir dürfen gespannt sein, wie das Kammergericht unserer Beschwerdeschrift vom 17. August gegen diese gelinde gesagt sehr wenig einleuchtende Begründung einschätzt – ganz abgesehen davon, dass ich mich weiterhin bemühen werde, einen Mitschnitt aufzutreiben…
7. Zum Eilverfahren gegen den Berliner Senat wegen der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zitiere ich vorläufig aus meinen Saison-Grüßen von Anfang Juli: •Verfassungsbeschwerde und Eilantrag für einen BVG-Dienststellenleiter im Ruhestand gegen die in Berlin im öffentlichen Nahverkehr verordneten Schutzmasken zurückgestellt, bis die Berliner Verwaltungsgerichte darüber entschieden haben“ – was sich wohl noch hinzieht.

Deshalb empfehle ich zu den Verletzungen von Grund – und Menschenrechten durch die Maßnahmen infolge der Corona-Pandemie auch mein Interview bei Telepolis von Anfang des Jahres   https://www.heise.de/tp/features/Coronakrise-Eine-bedrohliche-Entwicklung-fuer-die-Grundrechte-4713370.html

und meine Stellungnahme zu einigen der darauf folgenden Kommentare  https://www.heise.de/tp/features/Euthanasie-und-die-Coronasvirus-Pandemie-4715488.html

 
H. – EBERHARD SCHULTZ, den 5. September 2020

Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Mobbing-Verfahren gegen die Allianz wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt – Entscheidungen in den nächsten Tagen erwartet; Kündigungsschutzklagen laufen weiter

Am Mittwoch, den 10.6.2020, fand vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Berufungsverhandlung in einem Mobbing-Verfahren gegen die Allianz statt. Als Vertreter des Gemobbten hatte ich die Verlegung des Termins beantragt. Mein Mandant – ein langjähriger Außendienstangestellter – ist in ärztlicher Behandlung und sollte sich derzeit nicht intensiv mit den in der Vergangenheit liegenden Mobbing-Vorgängen auseinandersetzen. Ein entsprechendes fachärztliches Zeugnis hatte ich dem Gericht vorgelegt. Nach seiner Genesung wäre er wieder in der Lage, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen und sich darauf angemessen vorzubereiten.
Dennoch wurde der Vertagungsantrag abgelehnt. In den Parallelverfahren wegen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung hatte die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit gegen die Vertagung auf den Spätsommer keinerlei Bedenken. Dies ist umso bemerkenswerter, als das Arbeitsgerichtsgesetz gerade für Kündigungsschutzverfahren eine beschleunigte Durchführung vorsieht.

Einen derart gravierenden Verstoß gegen das Grund- und Menschenrecht auf rechtliches Gehör habe ich in meiner jahrzehntelangen Praxis als Rechtsanwalt bisher nicht erlebt. Er ist deshalb besonders gravierend, weil sich Mobbing-Fragen ohne den Betroffenen nie vollständig aufklären lassen.
Ich habe deshalb die Vorsitzende Richterin wegen Befangenheit abgelehnt. Nun muss eine andere Kammer entscheiden, ob sie sich nicht für die Fortsetzung des Verfahrens disqualifiziert hat.

 

 

Zum Sachverhalt im Einzelnen siehe Seite 2

Unter dem 13.7.2018 hatte ich für meinen Mandanten, angestellter Leiter einer Verkaufsregion der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, Schadensersatz wegen Mobbings durch Vorgesetzte und Abmahnungen beim Arbeitsgericht eingereicht, mit den Anträgen,

 

  1. dem Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird – nicht jedoch unter 250.000 €;

 

  1. festzustellen, dass weitere künftige Schäden zu ersetzen und entschädigen sind;
  2. die Abmahnungen des Klägers mit acht Schreiben vom 5. und. 19.4.2018 zurück-zunehmen und mit sämtlichen dazu enthalten Vorgängen aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

Diese Klage hatte die Allianz zum Anlass für eine fristlose Kündigung genommen. Bereits inder Güteverhandlung zur Mobbing-Klage hatte ich darauf hingewiesen, dass deren Begründung zum überwiegenden Teil aus längst bekannten Vorwürfen bestand, die ich mit einem außergerichtlichen Anspruchsschreiben von 2016 geltend gemacht hatte, aufgrund dessen der Vorstand nicht etwa eine Kündigung, sondern eine „außergerichtliche deeskalierende Vorgehensweise“ angeregt hatte. Daraufhin hatten Gespräche mit dem Vorstand stattgefunden, in deren Rahmen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung von 125.000,00 € angeboten waren, die letztlich gescheitert sind. (vgl. meine Pressemitteilung vom 08.10.2018)

Die außerordentliche Kündigung ist also schon deshalb unwirksam, weil eine außerordentliche fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Kündigungsgründe zulässig ist. Außerdem verstößt eine Kündigung wegen der Erhebung einer Klage zur Klärung rechtlicher Ansprüche gegen den Arbeitgeber gegen das so genannte Maßregelverbot des § 612 a BGB.

Später hat der Mandant nicht nur die Serie von Abmahnungen als Reaktion auf die Schadensersatzansprüche erhalten, sondern kurz nach Einreichen der Mobbing-Klage die oben erwähnte fristlose Kündigung ohne jede Begründung oder vorherige Anhörung zu den pauschalen Vorwürfen eines angeblich vertragswidrigen Verhaltens. Wenig später erfolgte eine weitere, diesmal fristgemäße Kündigung, gegen die ich ebenfalls Klage einreicht habe.

Nach Scheitern der Güteverhandlung ist bisher noch kein Termin zur streitigen Verhandlung von der zuständigen 63. Kammer anberaumt worden.

Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts hatte also zu entscheiden, ob dem Mandanten eine Entschädigung nach § 253 BGB wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mandanten durch die Vorgesetzten zusteht. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorge – und Schutzpflichten auf das Wohl und die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen, so dass er vor Gesundheitsgefahren, auch psychischer Art, geschützt wird, und sowie sicherzustellen, er keinem Verhalten ausgesetzt wird, das bezweckt oder bewirkt, dass seine Würde verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigung und/ oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Er haftet gegenüber den betroffenen Arbeitnehmer für schuldhaft begangen Persönlichkeitsrechts – oder Gesundheitsverletzungen durch von ihm als Erfüllungsgehilfen eingesetzten anderer Mitarbeiter, insbesondere Vorgesetzte.

Das Arbeitsgericht aber hat die Mobbing-Klage mit der Begründung abgelehnt, zwar liege Mobbing durch einen Vorgesetzten vor, dies reiche aber nicht aus, um ein systematisches Mobbing durch die Vorgesetzten anzunehmen (weil dieser dann ja abgelöst worden sei), wofür der Kläger darlegungs- und beweispflichtig sei; zumal es im Rahmen von Umstrukturierungen erfahrungsgemäß regelmäßig zu „Konflikten“. Gegen diese Ansicht haben wir zur Begründung der Berufung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfangreich vorgetragen und das jahrelange Mobbing mit Dutzenden von konkreten Fällen dokumentiert (in Schriftsätzen von über 200 bzw. 60 Seiten!), dazu als Beweis die eidliche Parteivernehmung des Klägers beantragt, sowie die Frist zur Begründung der Berufung weiter zu verlängern, weil dem Kläger aus gesundheitlichen Gründen ärztlich untersagt wurde, sich weiter intensiv mit den Vorfällen zu beschäftigen. Auch dies war aber von der abgelehnten Vorsitzenden Richterin abgelehnt worden.

 

 

H.-Eberhard Schultz, Rechtsanwalt

Berlin, 11.06.2020

Pressemitteilung zur rassistischen Diskriminierung gegen Mohamad S.

Der UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) hat die Beschwerde meines Mandanten Mohamad S. und seiner Frau Fatima gegen die Bundesrepublik Deutschland angenommen und dieser zur Stellungnahme übersandt.

Mit Schreiben vom 09.12.2019 hat mich die Geschäftsstelle der UN-Menschenrechts­kom­mission aus Genf benachrichtigt, dass unsere Beschwerde vom 05.12.2016 registriert wurde und an den betroffenen Staat, also an die Bun­des­republik Deutschland, vertreten durch die Bundesrepublik, weitergeleitet werde, die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Monaten hat. Damit ist eine erste wichtige Hürde in diesem internationalen Beschwerdeverfahren genommen und es besteht die realistische Chance, dass sich die hiesigen Behörden endlich ihrer Verantwortung wegen einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung in vollem Umfang stellen.

Die Beschwerdeführer sind Opfer eines Polizei­einsatzes des Berliner SEK, der zu einer Kör­perverletzung mit schweren Folgen führte und offensichtlich auf einer Verwechslung beruhte. Sie haben daraufhin die eingesetzten Polizeibeamten wegen der Körperverletzung im Amt, der Freiheitsberaubung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und der Beleidigung angezeigt und Strafanzeige gestellt.

Das Verfahren wurde eingestellt, die dagegen erhobene Beschwerde, das Klageerzwingungsverfahren blieben ebenso erfolglos wie die Anhörungsrüge und die Verfassungsbeschwerde. (Zum Sachverhalt siehe unten)

Mit der Beschwerde wurde die Verletzung des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) gerügt.

Dieses bestimmt in Artikel 1 als Rassendiskriminierung jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.

Deutschland ist bereits einmal vom Ausschuss im Fall des früheren Berliner Finanzsenators Dr. Thilo Sarrazin wegen Verletzung des Abkommens verurteilt worden, ohne dass hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen worden wären. Bleibt also zu hoffen, dass das weitere Verfahren auch auf dieser Ebene zu einem Umdenken und Umsteuern in diesem wichtigen Bereich der Menschenrechte führt.

 

 

 

 

Beschwerde beim CERD nach SEK-Einsatz

Pressemitteilung vom 15.01.2020

Der UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) hat die Beschwerde meines Mandanten Mohamad S. und seiner Frau Fatima gegen die Bundesrepublik Deutschland angenommen und der Bundesregierung zur Stellungnahme übersandt.

Mit Schreiben vom 09.12.2019 hat mich die Geschäftsstelle der UN-Menschenrechtskommission aus Genf benachrichtigt, dass unsere Beschwerde vom 05.12.2016 registriert wurde und an den betroffenen Staat, also an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, weitergeleitet werde. Diese hat innerhalb von drei Monaten Gelegenheit zur Stellungnahme. Damit ist eine erste wichtige Hürde in diesem internationalen Beschwerdeverfahren genommen und es besteht die realistische Chance, dass sich die hiesigen Behörden endlich ihrer Verantwortung wegen einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung in vollem Umfang stellen.

Die Beschwerdeführer sind Opfer eines Polizeieinsatzes des Berliner Sondereinsatzkommandos (SEK), der zu einer Körperverletzung mit schweren Folgen führte und offensichtlich auf einer Verwechslung beruhte. Sie haben daraufhin die eingesetzten Polizeibeamten wegen der Körperverletzung im Amt, der Freiheitsberaubung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und der Beleidigung angezeigt und Strafanzeige gestellt.

Das Verfahren wurde eingestellt, die dagegen erhobene Beschwerde und das Klageerzwingungsverfahren blieben ebenso erfolglos wie die Anhörungsrüge und die Verfassungsbeschwerde. (Zum Sachverhalt s.u.)

Mit der Beschwerde an den UN-Ausschuss wurde die Verletzung des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) gerügt. Dieses bestimmt in Artikel 1 als Rassendiskriminierung jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.

Deutschland ist bereits einmal vom Ausschuss im Fall des früheren Berliner Finanzsenators Dr. Thilo Sarrazin wegen Verletzung des Abkommens verurteilt worden, ohne dass hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen worden wären. Bleibt also zu hoffen, dass das vorliegende weitere Verfahren auch auf dieser Ebene zu einem Umdenken und Umsteuern in diesem wichtigen Bereich der Menschenrechte führt.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

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– Freispruch im Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 25 Versammlungsgesetz im zweiten Hauptverhandlungstermin am 10.09.2019.

Die Behauptungen der Polizeibeamten, es sei kein antifaschistischer Kriegsspaziergang der VVN-BdA durch Pankow wie angemeldet durchgeführt worden, wurde in der Hauptverhandlung im Ergebnis widerlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://www.jungewelt.de/artikel/362639.vvn-bda-dkp-und-antifa-kommunist-freigesprochen.html

 

Vesper „Menschenrechte aktuell“ unter dem Thema „Institutioneller Rassismus“ – Donnerstag, 26.09.2019 um 19:00 Uhr, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal

Rassismus, wie ihn viele heutzutage erleben, geht weit über den völkischen Rassismus von Neonazis hinaus. Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus hat sich eine besondere Form des Rassismus immer deutlicher auch in den Institutionen festgesetzt. Eine wesentliche Rolle spielt dieser »institutionelle Rassismus« in der heute vorherrschenden Form antimuslimischer Ressentiments, die in der politischen Klasse, in der Mitte der Gesellschaft, bei selbsternannten Eliten und am rechten Rand wuchern. Brandanschläge, Todesdrohungen und Gewalttaten sind nur die sichtbaren Zeichen einer gefährlichen Entwicklung unserer Demokratie.

Gemeinsam werden wir versuchen, die Frage zu beantworten:

Was ist institutioneller Rassismus? Welche menschenrechtlichen und juristischen Instrumentarien gibt es, um gegen rassistische Diskriminierungen vorzugehen? Welche Rolle spielen hierbei die Medien als sogenannte vierte Gewalt?

Zu Beginn nähern wir uns dem Thema mit Einführungsvorträgen von:

  • Eberhard Schultz (Menschenrechtsanwalt/Stiftung soziale Menschenrechte)
  • Nadija Samour (Rechtsanwältin LLM/Migrationsrat Berlin e.V.)
  • Biplab Basu (Historiker/ReachOut)

Im Anschluss werden in einer offenen Podiumsdiskussion zusammen mit der Expertin, den Kooperationspartner*innen und dem Publikum weitere Punkte aus den Vorträgen und Fragen zum institutionellen Rassismus diskutiert.

Moderation: Vera Vordenbäumen

Unter dem Motto “Menschenrechte aktuell” veranstalten die Humanistische Union e.V., die Internationale Liga für Menschenrechte, die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation und die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte jeweils am letzten Donnerstag des Monats einen Diskussionsabend.

In Kooperation mit

ReachOut e.V., Migrationsrat Berlin e.V.

PRESSEMITTEILUNG Mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin über Mobbing-Klage einer Betriebsrätin gegen die Allianz am Dienstag, den 27.08.2019 um 10:45

Am Dienstag kommender Woche, dem 27.08.2019, findet  die streitige Verhandlung vor der 34. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin statt.

Ort: Arbeitsgericht Berlin,

Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

Zeit: 27.08.2019, 10:45

Raum 209

Bereits im Juni 2015 hatte ich für die frühere  Betriebsrätin Elke St., Leiterin einer Verkaufsregion der Allianz Beratungs- und VertriebsAG Klage wegen Schadensersatz und Entschädigung wegen Mobbings durch Vorgesetzte, sowie Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) beim Arbeitsgericht eingereicht und insbesondere beantragt, der Klägerin ein Schmerzensgeld wegen Mobbings zu zahlen. Die Mandantin war, wie einige ihrer Kollegen, insbesondere im Zusammenhang mit der Umstrukturierung bei dem Allianzkonzern nach entsprechenden Vorgaben von McKinsey systematisch von mehreren Vorgesetzten jahrelang in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Die Klägerin ist seit 1994 bei der Beklagten tätig und mehrfach für besonders herausragende Leistungen und Folge ausgezeichnet.

Sie wurde systematischen Einschüchterungen und Anfeindungen, Erniedrigungen, Beleidigungen und Entwürdigungen ausgesetzt, die letztlich zu einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung führten.

Dies stellt auch einen Verstoß gegen das Soziale Menschenrecht auf Arbeit im Sinne des UN-Sozialpaktes von 1966 dar, der nach der Rechtsprechung des zuständigen UN-Ausschusses auch einen diskriminierungsfreien Zugang zur Arbeit gewährleistet.

Nach der ergebnislosen Güteverhandlung im Juli 2015 sah sich die Klägerin zunächst auch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, das streitige Verfahren vor Gericht weiterzuführen, so dass dieses zum Ruhen gebracht wurde. Stattdessen versuchte ich in ihrem Auftrage in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Vorstand der Allianz eine Entschädigungszahlung zu vereinbaren.

Diese Versuche scheiterten, so dass die Mandantin, die zwischenzeitlich den Vorruhestand in Anspruch genommen hatte, beschloss, die Klage weiterzuführen, nachdem sie sich hierzu auch gesundheitlich in der Lage sah.

(Zum Hintergrund siehe unten)

EBERHARD SCHULTZ, Rechtsanwalt

Berlin den 23.08.2019

 

Zum Hintergrund:

Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Mandantin hat die Allianz sämtliche Vorwürfe bestritten. Deshalb mussten wir diese alle in umfangreichen Schriftsätzen detailliert darlegen, die entsprechenden Dokumente anfügen und Zeugen benennen.

Für besonders gravierend halte ich den nachweisbaren Versuch zu verhindern, dass die als engagiert und kritisch bekannte Mandantin zur Betriebsrätin gewählt wird, sowie später nach ihrer Wahl zu versuchen, sie in einem Bereich zu versetzen, in dem sie ihr Betriebsratsamt nicht hätte weiter führen können; oder mehrfache Versuche, sie daran zu hindern, bei Personalgesprächen mit Vorgesetzen Vertreter des Betriebsrates hinzuzuziehen bis hin zu den auf die Klägerin gemünzte Äußerungen eines Vorgesetzen, er bekomme jeden innerhalb von fünf Monate aus dem Betrieb raus.

Die Vertreter der Allianz werden dies kaum ernsthaft bestreiten können, zumal sie sich in offensichtliche Widersprüche verstrickt haben: so wird vollmundig behauptet, Mobbing gäbe es bei der Allianz nicht. Wir konnten aber das Schreiben eines Vorgesetzten vorlegen, in dem dieser im Falle eines anderen Mitarbeiters eingeräumt hat, dass es bei der Allianz Schikanen und Ehrverletzungen gegeben hatte und schrieb „wir gehen davon aus, dass es zu denen von Ihnen beschriebenen schikanösen und ehrverletzenden Maßnahmen in Zukunft nicht mehr kommen wird“.

Außerdem sind inzwischen weitere Mobbingverfahren anderer Arbeitnehmer aus anderen Bereichen der Allianz bekannt geworden, über die u.a. die FAZ und die Wirtschaftswoche ausführlich und kritisch berichtet haben, die ja nicht gerade für eine negative Einstellung gegenüber dem Allianzkonzern bekannt sind. Besonders putzig ist in dem Zusammenhang das Argument der Allianz, von einem Mobbing der Mandantin könne schon deshalb keine Rede sein, wenn, wie wir vortragen, es ähnliche Vorgänge auch bei anderen Arbeitnehmern gegeben habe!?

In dem Parallelverfahren wegen Mobbings eines anderen Mitarbeiters der Allianz aus dem gleichen Bereich (über die ich im Oktober 2018 und im April 2019 berichtet habe) gab es inzwischen zwei Urteile. Die Mobbingklage wurde abgewiesen mit einer schwer nachvollziehbaren Begründung: der Vortrag des Außendienstangestellten über das systematische Mobbing durch Vorgesetzte reiche nicht aus, da dies im Rahmen der Umstrukturierung erfolgt sei und es in dem Zusammenhang erfahrungsgemäß zu Konflikten komme; das Gericht gesteht zwar zu, dass insbesondere durch einen Vorgesetzten von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen sei, dies könne zwar Mobbing sein, es erscheine aber ebenso möglich, dass der Kläger „jeweils in konkreten Einzelfällen mit einem oder mehreren Vorgesetzten in Konflikt geraten ist, ohne dass zwischen diesen Vorfällen ein Zusammenhang bestanden hat“. Dies reiche aber bei Mobbingklagen nicht aus, da der Kläger für den Maßgeblichen Sachverhalt darlegungs- und beweispflichtig sei. Diese unzutreffende Bewertung ist außerdem eine unzulässige Überraschungsentscheidung, da das Gericht es versäumt hat, den Kläger vorher auf diesen Gesichtspunkt hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Gegen das Urteil habe ich Berufung eingelegt.

Über die gleichzeitig verhandelte Kündigungsschutzklage gegen den gleichen Arbeitnehmer wegen einer fristlosen Kündigung wurde dagegen im Sinne unserer Klage entschieden. Die Kündigung war insbesondere darauf gestützt worden, dass der Kläger die Mobbingklage eingereicht und sich auch noch erdreistet habe, an den Vorstand des FC Bayern zu schreiben, der bekanntlich mit dem Allianzkonzern eng verbunden ist. Gegen dieses Urteil hat die Allianz Berufung eingelegt.

Die Berufungen müssen jetzt begründet werden, ein Termin über die Berufungsverhandlung ist noch nicht absehbar.

Ankündigung Lesungen

Liebe Interessierte, sehr geehrte Damen und Herren,

für diejenigen, die die Buchlesung im bwk Kreuzberg verpaßt haben und sich für das brennend aktuelle Thema „Feindbild Islam und institutioneller Rassismus“ interessieren, hier zwei weitere Termine:

– 3. Juli 2019 um 19.00 Uhr Buchlesung mit Reachout in der Werkstatt der Kulturen (siehe Events)

– 4. Juli 2019 um 18 Uhr: Buchlesung im Rahmen der Gedenktage an die im Landgericht Dresden vor 10 Jahren ermordete Marwa El-Sherbini (mehr Infos hier).

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Schultz

– Buchlesung: „Feindbild Islam und institutioneller Rassismus“ mit dem Autor Eberhard Schultz am Mittwoch, den 22. Mai 2019, Werkstatt der Kulturen, Wissmannstr. 32, 12049 Berlin um 18:30 Uhr

Das 2018 erschienene Buch „Feindbild Islam und institutioneller Rassismus. Menschenrechtsarbeit in Zeiten von Migration und Anti-Terrorismus“(VSA-Verlag Hamburg) ist nach wie vor brennend aktuell. Dies zeigen nicht nur Anschläge und Überfälle auf Moscheen und (mutmaßliche) Moslems und die anschließenden Defizite bei der Ermittlungstätigkeit, sondern auch die Vorgänge um den Rücktritt des BND-Chefs Maaßen, zahlreiche Gerichtsentscheidungen und Fälle von Behördenwillkür sowie die schleppenden Ermittlungen wegen mutmaßlicher Terroristen in der Bundeswehr und Polizei – Jahre nach der problematischen „Aufarbeitung“ der NSU-Mordserie.

Erschreckend auch die Enthüllungen im Fall des mutmaßlichen Berliner Attentäters Amri und die Enthüllungen über die Verstrickungen von staatlichen Sicherheitskräften in den Anschlag auf den Linken-Politiker Ferat Kocak.

Menschenrechtsanwalt Eberhard Schultz liest aus seiner kritischen Falldokumentation, in der Fälle der letzten zwei Jahrzehnte aus den verschiedensten Bereichen im jeweiligen Kontext dargestellt werden (Ausländer- und Asylrecht, Ermittlungs- und Strafverfahren, Vereins – und Arbeitsrecht und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Die Lesung in der Werkstatt der Kulturen ist von und mit ReachOut. Dies ist eine Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin.

Moderation: Aicha Belkala, Arabistin

Es soll versucht werden, die Fragen zu beantworten:

– Was ist Rassismus heute? – weit über den völkischen Rassismus von Neonazis hinaus.

– Wie ist er historisch entstanden und warum heute noch virulent?

– Welche Rolle spielen hierbei die Medien als sogenannte vierte Gewalt?

-Warum wird heute aus dem Orient nicht mehr das Licht kommen gesehen (»ex oriente lux«), sondern nur noch finsterer Terrorismus und Pläne zur Eroberung des »christlichen Abendlandes« durch den Islam?

– Was ist institutioneller Rassismus?

– Welche rechtlichen Instrumentarien gibt es, um den Rassismus zu bekämpfen?

 

Gemeinsam werden wir versuchen, die Frage zu beantworten:

 

– Was kann, was muss getan werden, um den Rassismus wirksamer zu bekämpfen als bisher?