Menschenrechtler fordern: Untersuchungskommission soll die Erschießung einer Berlinerin aufklären. Gespräch mit Eberhard Schultz
Interview: Gitta Düperthal
Interview mit H.-Eberhard Schultz in der Jungen Welt vom 30.08.2011
| Rechtsanwalt, Notar a. D. | Mittwoch, 13.05.2026 - 13:57 |
Menschenrechtler fordern: Untersuchungskommission soll die Erschießung einer Berlinerin aufklären. Gespräch mit Eberhard Schultz
Interview: Gitta Düperthal
Interview mit H.-Eberhard Schultz in der Jungen Welt vom 30.08.2011
Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 29.08.2011:
Nach dem polizeilichen Todesschuss auf 53jährige »psychisch kranke« Frau: Sonderrechte für die Berliner Polizei?
Die Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin, warnt vor einer sich abzeichnenden Verharmlosung eines polizeilichen Todesschusses in Berlin durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nachlese zu den Anschlägen von Norwegen:
Die Massenmedien entdecken Islamophobie und antiislamischen Rassismus; diese gesellschaftlich zu ächten heißt: – die Hetze im Stile von Broder und Sarrazin gehört auf die Anklagebank; der Weltordnungskrieg des Westens „gegen den internationalen Terrorismus« beendet, der Sicherheitsstaat des überkommenen Antiterrorismus schonungslos abgerüstet .
Der Schock saß tief, als am 22. Juni Breaking News mit Bildern vom zerbombten Regierungsviertel in Oslo und den grausamen Massakern an Jugendlichen in dem Ferienlager der norwegischen Jungsozialisten um den Erdball gejagten. Der erste Reflex bestätigte denn auch den seit Jahren herbeigeredeten drohenden terroristischen Anschlag in einer europäischen Metropole. Die Experten in den Massenmedien wussten schon nach den ersten Nachrichten: der »böse Moslem« war’s! Selbst noch, als die Polizei gemeldet hatte, der Verdächtige sei Norweger bestanden selbst ernannte »Terrorismusexperten« darauf; schließlich gebe es auch in Norwegen Hass Prediger, die dort vor Gericht stünden, schließlich sei Norwegen in Afghanistan und Libyen militärisch beteiligt – wenig später folgte der zweite Schock: der Festgenommene wurde von der Polizei nicht nur als blond und hoch gewachsen, sondern auch als »christlicher Fundamentalist« beschrieben, inzwischen wissen wir, dass er Sohn »aus bestem Hause« ist (sein Vater Diplomat).
PRESSEMITTEILUNG
Generalstaatsanwaltschaft Berlin weist Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurück – nach den Anschlägen von Norwegen gehört die rassistische Hetze im Stile von Sarrazin erst recht auf die Anklagebank.
Unsere Pressemitteilung zum Termin zur mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgericht Berlin vom 29.07.2011:
Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über die Rechtmäßigkeit von Auflagen des Polizeipräsidenten anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille«
Am Freitag, dem 29. Juli 2011, findet die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der Palästinensischen Gemeinde e.V. gegen das Land Berlin statt. In einem so genannten Auflagenbescheid vom 4. Juni 2010 zur Demonstration vom gleichen Tage hatte dieser unter anderem »untersagt, Gewalttaten, die darauf gerichtet waren oder sind, Menschen zu töten, zu verletzen oder zu entführen … gutzuheißen…«; des weiteren wurde »das Rufen von Parolen wie … »Mörder« untersagt«. Die Demonstration stand unter dem Motto »aus Protest gegen das gewaltsame Vorgehen des israelischen Militärs Sonntagnacht gegen die Menschen auf den Friedensschiffen auf dem Weg ins belagerte Gaza«.
In einem früheren Verfahren anlässlich einer Demonstration der Friedensbewegung und palästinensische Organisationen im Januar 2009 hatten wir bereits die Beseitigung rechtswidriger Auflagen mithilfe des Verwaltungsgerichts Berlin durchgesetzt – bestätigt vom Oberverwaltungsgericht. Auf der Demonstration vom 4.6.2010 nahm die Polizei verschiedene Teilnehmer ausdrücklich unter Hinweis auf den Verstoß gegen die Auflage Nr. 3 vorläufig fest und leitete Bußgeldverfahren gegen sie ein.
Der Verein ist der Meinung, dass die Auflagen das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzen:
– Fällt unter die Auflage doch auch zum Beispiel die Rechtfertigung von Aktivitäten gegen den israelischen Militäreinsatz, bei dem zahlreiche Menschen starben, und der nach Ansicht von Völkerrechtlern an offensichtlich rechtswidrig war, so dass auch gewaltsamer Widerstand dagegen als Notwehr gerechtfertigt wäre.
– Haben doch nicht nur Palästinenser und Friedensaktivisten aus Israel und der ganzen Welt die Gaza-Blockade und die Militäraktion als Bestandteile einer Völkermord-Politik bezeichnet, sondern auch der frühere Vorsitzende der UNO-Vollversammlung. Auch wer diese Einschätzung nicht teilt, muss das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch und gerade auf derartigen Demonstrationen respektieren.
Die kritische Öffentlichkeit ist daher aufgerufen, den Prozess zu beobachten, in dem es um die Verhinderung eines Maulkorbs für die Kritik am Vorgehen des israelischen Militärs und der Politik der israelischen Regierung geht.
Ort Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7,10557 Berlin (Nähe S-Bahnhof Bellevue)
Zeit: 11:00 Uhr (Sitzungssaal ist am Eingang zu erfahren)
Berlin den 28.7.2011
H.-Eberhard Schultz u. Claus Förster, Rechtsanwälte
Junge Welt vom 30.07.2011: Grenzen der Meinungsfreiheit
Die Trauer, Wut und Empörung, die Betroffenheit über den feigen, rassistischen Mordanschlag auf Marwa hält auch zwei Jahre nach der unfassbaren Tat im Gerichtssaal des Landgerichts Dresden an. Trauer und Betroffenheit aber dürfen uns nicht sprachlos machen. Wir müssen weiter nach den Ursachen fragen und die Familie bei ihren Bemühungen unterstützen, die Mitverantwortung von staatlichen Stellen an diesem Verbrechen zu klären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dann wird die Trauer für Marwa unserem Kampf gegen antimuslimischen Rassismus und drohende zukünftige Opfer weiterhelfen!
Zunächst möchte ich die Grüße der Familie ausrichten, die in einer Erklärung aus Anlass des zweiten Todestages von Marwa mitteilt:
»Zu Beginn möchte die Familie ihren tiefen Dank und Wertschätzung der ägyptischen, arabischen, islamischen und christlichen Welt sowie dem europäischen und dem deutschen Volk übermitteln für ihre Unterstützung in dieser schweren Trauerfall, dieses Mal nach der ägyptischen Revolution die so viele Märtyrer zurückgelassen hat, die für ihre Freiheit gekämpft haben, wie Marwa für den Islam.«
Die Familie verlangt von den ägyptischen Autoritäten vor Ort und im Ausland, „keinesfalls an irgendeiner Zeremonie zum Gedenken des Martyriums in Deutschland teilzunehmen, das beabsichtigt, die Fakten dieses Falles zuzudecken, soweit die deutsche Seite erklärt, Marwas Recht ist verwirklicht: dies ist nicht wahr! Derartige Positionen haben eine negative Auswirkung auf die legalen Positionen der Familie.“ Die Familie betont weiter: Sie wolle keinen Schmerz mehr, aber »wir wollen die Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall, und jeder Person, die unverantwortlich bei der Aufgabe handelte, den Mord an einer moslemischen Frau zu verhindern. …
Ihre Familie und Freunde bestehen darauf, die Rechte der Märtyrerin zu erhalten, und auf der Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall sowie eine offizielle Entschuldigung der deutschen Regierung, die sich bis jetzt nicht mit irgend einem Wort des Bedauerns an die Familie gewandt hat«
Dies ist auch der Grund, warum kein Vertreter der Familie der Einladung des Justizministers von Sachsen zur Teilnahme an der Kundgebung im Landgericht gefolgt ist.
Als ich im Oktober letzten Jahres zusammen mit dem Kollegen Khaled Abou Bakr Othman aus Kairo die anwaltliche Vertretung der Familie übernommen habe, war mir der „Fall Marwa“ natürlich schon aus den Medien und meiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte bekannt. Die Liga arbeitet im Geist von Carl von Ossietzky, dem mutigen Journalisten, der wegen seines Kampfes gegen Rassismus und Faschismus von den Nationalsozialisten ins KZ verschleppt wurde, und an den Folgen schwerster Folter starb. Die hat öffentlich erklärt: „Der rassistische Mord an Marwa Elsherbiny ist kein Einzelfall; auch der Tod von Oury Jalloh durch Verbrennung in der Abschiebehaft und der Tod eines Abschiebehäftlings vor längerer Zeit wegen eines Brechmitteleinsatzes in der Abschiebehaft in Bremen harren einer Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit: Hier wie dort sind Gericht, Bundesland und die gesamte Bundesrepublik Deutschland verantwortlich für eine rückhaltlose Aufklärung.“
Im Falle von Marwa gibt es das rechtskräftige Urteil wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies ist gut und notwendig – aber ist es auch ausreichend?
Muss nicht auf einen weiteren Umstand hingewiesen werden, der den Mordanschlag begünstigt und die Debatte hierüber in der Öffentlichkeit erschwert hat, und dafür verantwortlich sein dürfte, dass sogar das Mahnmal für Marwa am Landgericht beschädigt und ihr Ansehen in den Schmutz gezogen wurde? Ich meine eine weit verbreitete ausländerfeindliche und rassistische Grundeinstellung in der Bevölkerung, die insbesondere seit den Anschlägen vom 11. September 2001 das »Feindbild Islam« in immer größerem Umfang akzeptiert und trägt, wie die unsägliche Debatte über die so genannten »Thesen« eines Thilo Sarrazin(früheres Mitglied des Bundesbankvorstandes und heute noch Mitglied der SPD) verdeutlicht. Inzwischen ist nicht mehr zu leugnen: neben dem völkischen Rassismus von den Nazis und Neonazis die ausdrücklich ihre wahnhafte »Überlegenheit der germanischen Herrenrasse« postulieren, existiert eine neue Form des Rassismus. Diese schreibt bestimmten Gruppen von Migrantinnen und Migranten bestimmte negative Eigenschaften zu, vor allem nach ethnischen und religiösen Merkmalen und der Hautfarbe. So behauptet Sarrazin allen ernstes, die Muslime aus den arabischen Ländern und der Türkei seien minderwertig, lebten »von unseren Steuergeldern« und »produzieren nur Kopftuchmädchen«! Derartige dumpfe rassistische Vorurteile sind durch die Sarrazin Debatte hoffähig geworden und gerade bei Akademikern und anderen, die zur selbst ernannten Elite dieses Landes gehören, besonders beliebt. Wird diese Rassisten nachgewiesen, dass sie wissenschaftlich unhaltbare Thesen aufstellen, die Grund- und Freiheitsrechte und internationale verbindliche Verträge mit den Füßen treten, weisen sie dies empört zurück und stellen sich selbst als Vorkämpfer des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und Opfer einer Medienhetze dar. Dabei zeigen nicht nur den Mordanschlag auf Marwa sondern auch die Brandanschläge auf Berliner Moscheen im letzten Herbst sowie alltägliche rassistische Beleidigungen und Beschimpfungen von Migrantinnen, ja Morddrohungen gegen den Menschen, die öffentlich Sarrazins rassistisches Gebräu zurückweisen, wer Opfer und der Täter ist. Erschien der Mord an Marwa vielen vor zwei Jahren noch als die Einzeltat eines verrückten Außenseiters, so ist heute nicht mehr zu leugnen, dass wir im Stadium einer rassistischen Pogromhetze angekommen sind. Umso wichtiger ist es, in dem Fall von Marwa diese Zusammenhänge und Hintergründe aufzuzeigen und darauf zu bestehen, dass sie restlos aufgeklärt werden.
Die Familie der ermordeten Marwa – also ihr Ehemann und jetzt Witwer, ihr Bruder und ihre Mutter – stehen auf dem Standpunkt, dass diese Verurteilung noch nicht ausreicht und sind deshalb an mich herangetreten, um weiter für sie auf juristischer Ebene zu kämpfen.
Als ich die umfangreichen Akten im letzten Jahr durchgearbeitet habe, ist mir aufgefallen, wie sehr das Verfahren wegen der Tötung von Marwa von dem Bemühen getragen war, die strafrechtliche Verantwortung ausschließlich auf den »rassistischen Mörder« als Einzelperson zu konzentrieren und andere, sich aufdrängende Fragen schnell „ad acta“ zu legen. Ich meine jetzt nicht in erster Linie die Aufklärung möglicher, organisatorischer Hintergründe des Täters, der sich seiner Kontakte zu Neo-Nazis rühmte und zur Wahl der NPD aufgerufen hatte – auch wenn es ein merkwürdiger Zufall ist, dass ausgerechnet die genaue Ermittlung des Inhalts der bei ihm beschlagnahmten Festplatten seines Computers im Wesentlichen an einem unerklärlichen Brandes scheiterte, der während der Ermittlungen ausbrach.
Ich meine vielmehr zunächst die offensichtliche Mitverantwortung der zuständigen Richter!:
Seit dem 01.07.2009 stellt die kritische Öffentlichkeit zu Recht die Frage, wie es passieren konnte, dass der Täter mit seinem langen Messer unbehelligt in den Gerichtssaal gelangt ist, und dann auch noch unbehelligt Mehr als ein Dutzend tödliche Messerstiche in unmittelbarer Nähe eines Anwalts und des Richtertisches abgeben konnte, ohne das zunächst jemand außer ihrem Ehemann eingriff, der daraufhin selbst angegriffen und schwer verletzt wurde. Sind doch in fast allen deutschen Gerichten Metalldetektoren zur Kontrolle und Verhinderung derartiger Attacken fester Bestandteil der Einrichtung – allerdings beim Landgericht Dresden erst nach dem Mordanschlag, so dass ausgerechnet die Familie und ihre Anwälte erstmalig in den Genuss dieser Kontrollen kamen! Es fällt nicht leicht, auf einen zynischen Kommentar dazu zu verzichten. Auch ein Wachtmeister wurde in dem Verfahren wegen der rassistische Beleidigung von Marwa nicht hinzugezogen
– Die Staatsanwaltschaft hat in dem Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Richter vor allem damit argumentiert, dass ein solcher tätlicher Angriff nicht vorhersehbar gewesen sei. Dies kann ich nicht nachvollziehen, hat doch der Täter im Rahmen des vorangegangenen Beleidigungsverfahrens einen Brief an das Gericht geschickt, in dem es u. a. heißt:
„Jeder weiß, dass Islam geferliche und verrückte Religion ist, deren Angehörige die anderen „Nichtislamisten“ für unrichtige Menschen halten, die entweder zu bekehren oder zu vernichten gilt. Ganz zu schweigen dass derjenige der Islamisten, die in Deutschland leben, auf keinen Fall wollen das Land und deren Kultur zu akzeptieren wie es ist, sondern geben sich alle Mühe, es unbedingt nach seinen Geschmack und seinen verrückten-religiösen Vorstellungen zu verändern, anstatt sich selbst anzupassen. Angesichts dess allen ist durchaus verständlich, dass ich sie für Feinde halte und versuche nach Möglichkeit nicht mit ihnen in Kontakt zu kommen. Falls sie trotzdem in meine Privatsphäre eindringen wollen, trotz meiner Warnungen, werde ich schnell nervös. Keiner auf ganzer Welt kann mir vorschreiben, dass ich Feinde in meiner Nähe tolerieren muss… Um Wahrheit zu gestehen soll ich noch sagen, dass der Wahnsinn der Islamisten nicht nur von Religion bedingt ist, sondern auch erste Stelle von ihrer Rasse selbst, andernfalls würde ihre Kultur sich anders entwickeln.“
Dieses Schreiben wurde zwar zur Akte genommen und als Rechtsmittel bewertet, jedoch unverständlicherweise ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen draus zu ziehen. Es ist offensichtlich, dass der Inhalt die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Dabei wäre es wichtig, derartigen rassistischen, islamfeindlichen Äußerungen eine klare strafrechtliche Antwort zu geben.
Hätten diese Ausführungen, wonach Marwa als „Islamistin“ kein Lebensrecht hat, nicht Anlass sein müssen zu besonderen Schutzvorkehrungen?
Ich habe daher im letzten Jahr bereits Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt, über die bis heute noch nicht entschieden wurde, jedenfalls habe ich keine Nachricht erhalten!?
Auch meine Versuche, im sogenannten Klageerzwingungsverfahren über das Oberlandesgericht Dresden eine Anklage oder zumindest weitere Ermittlungen gegen die zuständigen Richter zu erreichen, sind bisher fehlgeschlagen. Ich habe daher namens und im Auftrage der Familie Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben, mit der Begründung, dass die Grundrechte der Familie durch die unzureichenden Ermittlungen verletzt worden sind, und mit dem Ziel, die strafrechtliche Verantwortung auch der zuständigen Richter in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu klären. Notfalls werden wir Kollege aus Kairo und ich die Menschenrechte der Familie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erstreiten.
Ein weiterer, bisher keineswegs restlos aufgeklärter Umstand ist der Schuss aus der Pistole des herbeigerufenen, zufällig im Landgericht anwesenden Polizisten, der nicht etwa den Täter, sondern ausgerechnet den bereits schwer Verletzten, blutenden Ehemann im Bein traf. Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde sehr schnell von der zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt. Begründung: der Polizist habe aufgrund seiner versehentlichen Annahme, bei dem Mann handele es sich um den Täter, schuldlos gehandelt.
Ganz anders ging die Staatsanwaltschaft gegen die Medienwissenschaftlerin Dr. Schiffer vor. Diese hatte in einem Interview auf die Frage, wie es zu einer so tragischen Verwechslung kommen könne, eine nahe liegende Vermutung geäußert: bei der Verwechslung könnten eventuell unbewusst rassistische Vorurteile eine Rolle gespielt haben; will sagen: Täter des Mordanschlags auf die in ihrem Blut am Boden liegende Frau mit einem Kopftuch müsste der dunkelhaarige Mann im Gerichtssaal sein und nicht der blonde, der ja in Wahrheit der Täter war, wie es bei so genannten »Ehrenmorden« vorgekommen ist.
Dass Vorurteile über »südländische Tatverdächtige« auch bei der Polizei weit verbreitet sind, ist inzwischen durch Untersuchungen belegt, genauso wie die Gleichsetzung von Islam mit »Terrorismus« bei 80 % der deutschen Bürger. Und es ist offensichtlich unerträglich für Ermittlungsorgane, diesen Zusammenhang zu thematisieren und auf die hässliche Fratze des antimuslimischen Rassismus hinzuweisen. So also hat die Staatsanwaltschaft die Medienwissenschaftlerin wegen Beleidigung der Polizei nicht nur beim Amtsgericht angeklagt, sondern ließ es sich nicht nehmen, den eigentlich selbstverständlichen Freispruch, – hatte sie doch von dem ihr zustehenden Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit Gebrauch gemacht – auch noch anzufechten! Erst später wurde sie aufgrund wachsender Proteste eines besseren belehrt und zog das Rechtsmittel zurück…
Und in dem Zusammenhang komme ich wieder zurück auf die Erklärung der Familie zum ersten Jahrestag der Ermordung Marwas unter der Frage: „Ist das wirklich Gerechtigkeit?“ Darin heißt es:
„Ist es human, dass nach so einer Tragödie mit der völlig zerstörten Familie – eine schwangere Frau tot mit 18 Messerstichen in ihren Bauch, Vater mit einen Schuss und 16 Messerstichen zwischen Tod und Leben, ein drei Jahre altes Kind bedeckt mit den Blut seiner Mutter – alle Verantwortlichen nach Hause gingen, ohne irgendjemanden zu informieren: obwohl ihre Pässe, ihre persönlichen Informationen die Nationalität enthielten, wurde niemand über den Mord informiert, weder am Arbeitsplatz noch die Nachbarn, noch die Botschaft“
Wer wollte es der Familie unter diesen Bedingungen verdenken, wenn sie sich weigert, an einer offiziellen Gedenkveranstaltung der Justiz des Freistaates Sachsen im Gerichtsgebäude des Landgerichts Dresden teilzunehmen, bevor die Verantwortung restlos aufgeklärt ist? In diesem Sinne bitten wir die kritische Öffentlichkeit um Unterstützung für den Kampf der Familie um Gerechtigkeit und gegen Rassismus – es sollte ein Anliegen unseres demokratischen Rechtstaates sein, nachdem der rassistische Mord und seine Begleitumstände von der offiziellen Politik bei uns erst zur Kenntnis genommen wurden, nachdem es in Ägypten zu ersten massiven Protesten gekommen war.
Berlin/Dresden im Juli 2011
Eberhard Schultz
Am Mittwoch, den 18.5.2011, steht der 47-jährige Berliner Brian J. vor dem Amtsgericht Tiergarten, weil er gegen einen Strafbefehl über 20 Tagessätze wegen Beleidigung von Polizeibeamten Einspruch eingelegt hat. Meinem Mandanten, der unter anderem in dem demokratischen „Bündnis Mitte gegen Rechts“ mitarbeitet, wird vorgeworfen, die Polizeibeamten als »Rassisten« bezeichnet zu haben, als diese im Herbst letzten Jahres im U-Bahnhof Pankstraße, wo sich mehrere Dutzend (weiße) Personen aufhielten, gezielt nur zwei schwarze Frauen kontrollierten.
Bemerkenswert ist, dass die Polizeibeamten bei ihrer Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren darauf bestanden, dass eine Verurteilung meines Mandanten wegen Beleidigung in der Presse veröffentlicht werden sollte. Nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen ist eine derartige Beleidigungsanzeige von Polizeibeamten in Berlin kein Einzelfall. Offenbar soll versucht werden, Kritik an staatlichem Handeln zu kriminalisieren, obwohl sie ein Grundelement der freiheitlichen Demokratie sein sollte.
Die Verteidigung geht davon aus, dass die Beweisaufnahme ergeben wird: Der Vorwurf einer persönlichen Beleidigung wird sich nicht aufrechterhalten lassen und die Presse wird über ein freisprechendes Urteil berichten können. Denn die Kritik an einem derartigen Polizeieinsatz als »rassistisch« ist wissenschaftlich nicht zu beanstanden und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Hierzu habe ich Beweisanträge zur Einholung von Sachverständigengutachten vorbereitet. Rassismus ist entgegen der landläufigen Meinung keineswegs nur rechtsradikales und neonazistisches Gedankengut und Handeln, sondern auch die Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe oder ähnlicher Merkmale, wie sie verstärkt in der Mitte der Gesellschaft und bei staatlichem Handeln festzustellen ist. Das Vorgehen der Polizei verstößt gegen den Gleichstellungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot, das inzwischen in einer Reihe internationaler Menschenrechtspakte verankert ist.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Ort und Zeit: Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, Saal 1002, Mittwoch, den 18.5.2011 Beginn: 11:45 Uhr
Berlin den 15.5.2011
H.-Eberhard Schultz
Pressemitteilung vom 15.05.2011
In der Hauptverhandlung unter großem Interesse der Öffentlichkeit (die mehr als dreißig ZuhörerInnen fanden nicht alle Sitzplätze) hat der Mandant sich dahingehend eingelassen, daß er die Polizeiaktion als „Rassismus“ kritisiert hat, die Polizisten aber nicht persönlich beleidigen wollte; und bekräftigte dies als seine verfassungsrechtlich geschützte Meinung, was von den ZuhörerInnen mit Beifall bedacht wurde. Ein als Zeuge vernommener Polizist sagte demgegenüber aus, es habe sich um eine aggressive persönliche Beleidigung gehandelt, wie sie immer wieder vorkomme, was er als unverschämt empfinde; obwohl sie doch nur die statistisch festgestellt hohe Kriminalität von Menschen „mit Migrationshintergrund“ bekämpften. Die Frage der Verteidigung, ob ihm die Statistik über die sehr viel höhere Opferzahl von MigrantInnen z. T. mit Todesfolge bekannt sei, verneinte er; die Frage ob ihm das Problem des strukturellen Rassismus, wie es in gezielten Kontrollen und Razzien gegen Nicht-Weiße ohne Verdacht zum Ausdruck kommt, bekannt sei, wollte er nicht antworten, die Staatsanwältin beanstandete die Frage als „nicht zur Sache gehörig“. Daraufhin unterbrach die Vorsitzende Richterin die Hauptverhandlung und bat um ein „Rechtsgespräch“ unter den JuristInnen.
Eine Viertelstunde später verkündete sie dann das auch vom Mandanten akzeptierte (und mit der Polizeiführung als Dienstherr der anzeigenden Polizisten und von der Staatsanwältin mit der Abteilungsleiterin abgestimmte) Ergebnis:
– das Verfahren wird nach § 153 StPO eingestellt (d. h. ohne jede Schuldfeststellung), die Kosten des Verfahrens und die Hälfte der notwendigen Auslagen (d. h. insbesondere der Verteidigerkosten) trägt die Staatskasse.
Artikel im Neuen Deutschland vom 19.05.2011
Eberhard Schultz erzählt, warum er Sarrazin verklagt und was die Zivilgesellschaft tun kann, im:
Newsletter des Migrationsrats Berlin-Brandenburg e.V. vom Mai 2011: Leben nach Migration.
PRESSEMITTEILUNG
zu den Vorwürfen gegen Professor Dr. Heinrich Fink anlässlich der Gedenkveranstaltung in Bergen Belsen am 17.4.2011: die angeblichen Beweise für seine Stasi-Tätigkeit existieren nicht – im Gegenteil!
Als Rechtsanwalt von Professor Dr. Fink stelle ich zu der Behauptung, er sei als inoffizieller Mitarbeiter der Stasi unter dem Decknamen »Heiner« tätig gewesen, fest: es ist richtig, dass er 1991 wegen dieser Behauptung vom zuständigen Senator fristlos entlassen wurde und das Landesarbeitsgericht die Kündigung abgesegnet hat. Wesentliches Beweismittel war ein Eintrag in Stasiunterlagen, wonach ein »IM Heiner« vom evangelischen Kirchentag berichtet habe – dies könne nur Professor Fink gewesen sein, obwohl der Stasioffizier, von dem der Eintrag über den Bericht stammte als Zeuge vor Gericht ausgesagt hatte, dass es sich nicht um Professor Fink gehandelt habe. Ich habe daraufhin gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die nach vier Jahren öffentlich verhandelt wurde. Das Bundesverfassungsgericht sah sich außer Stande, in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin einen Verstoß gegen Verfassungsgrundrechte zu sehen. In einer Pressemitteilung zu dem Urteil habe ich damals unter anderem ausgeführt:
»Es bleibt aber dabei: Prof. Fink war nicht „IM Heiner“, hat keine Verpflichtungserklärung unterschrieben, irgendwelche Berichte für das Mfs verfaßt, keine konspirativen Treffs durchgeführt, Geschenke angenommen o.ä. – geschweige denn, jemand geschadet, das hat er anläßlich der Urteilsverkündung noch einmal betont. Er wurde vielmehr wie alle, die in der DDR Verantwortung trugen, auch von der Stasi „abgeschöpft“ Er hat sich als engagierter Theologe immer wieder für die Bürgerrechte eingesetzt, wurde von der Stasi selbst flächendeckend überwacht, vor der Wende noch verprügelt usw. Es ist daher aus seiner Sicht zynisch, wenn das Urteil ausgerechnet ihn im Zusammenhang mit der erforderlichen „Einstellung zur Werteordnung des Grundgesetzes“ von Hochschullehrern vorhält:
„Studenten sollen durch Lehrer und Studium zu kritischem Denken und zu freiem, verantwortlichen, demokratischen und sozialem Handeln befähigt werden. Hochschullehrer müssen diesem Auftrag glaubwürdig gerecht werden. … Der Ruf einer Hochschule hängt nicht zuletzt von der Reputation ab, die ihre Professoren bei ihren Studenten, im Kollegium und in der Öffentlichkeit genießen. Eine Tätigkeit für das MfS führt zu einem weitreichenden Ansehensverlust.“
Ausgerechnet dem ersten frei gewählten Rektor der Humboldt Universität nach der Wende, der versucht hat, zusammen mit Studenten und Professoren die Humboldt Universität mit den vorhandenen Menschen im Sinne eines kritischen Reformmodells zu erhalten: Dies war der wahre Hintergrund seiner Entlassung, deshalb geriet er in die Schlagzeilen und wurde von manchen Politikern und den Meinungsmachern von FAZ, Spiegel u.a. als „IM Heiner“ diskriminiert. Die Betroffenen haben den Ruf der Universität nie gefährdet gesehen. Im Gegenteil noch nach seiner fristlosen Kündigung haben die maßgeblichen Gremien ihm erneut mit großer Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen, worauf das Urteil nur am Rande nach dem Motto hinweist: verfassungsrechtlich unbeachtlich. Daß aber bis heute sich niemand gemeldet hat, der von der angeblichen Tätigkeit für das MfS geschädigt wurde, während umgekehrt eine Reihe von Betroffenen das Engagement von Prof. Fink für ihre Bürgerrechte zu DDR-Zeiten dokumentiert haben, ficht die Bundesverfassungsrichter offensichtlich nicht an.« (Pressemitteilung vom 9.7.1997)
Jahre später wurde in einem Strafverfahren vor dem Berliner Amtsgericht gegen einen ehemaligen Stasioffizier festgestellt, dass dieser es war, der unter dem Decknamen »IM Heiner« vom evangelischen Kirchentag berichtet hatte. Es wäre also an der Zeit, diesen Justizirrtum zu korrigieren – jedenfalls sollten sich Demokraten und Antifaschisten, die gegen nationalsozialistische Kriegsverbrechen antreten, nicht von angeblich »erdrückenden Beweisen« irritieren lassen.
Berlin den 15.4.2011 Rechtsanwalt H.-Eberhard Schultz
Pressemitteilung vom 15.04.2011
Das Oberlandesgericht Dresden muss über den Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage und Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Richter des Landgerichts wegen fahrlässiger Tötung entscheiden – die Staatsanwaltschaft Dresden über eine neue Strafanzeige gegen den Mörder wegen Volksverhetzung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften u. a.
Hier meine Pressemitteilung vom 30.11.2010, gemeinsam mit dem Rechtsanwalt der Familie in Ägypten, Khaled Abou Bakr Othman.
Hier die ersten Berichte in den hiesigen Medien.
Die englische Version finden Sie hier, für weitere Informationen besuchen Sie die Seite docjazz.com.
Marwa El-Sherbiny´s family continues to fight for justice and against racism
The Higher Regional Court of Dresden has to decide on the request of public charges and re-opened investigations against judges of the District Court for manslaughter – the Prosecution of Dresden has to decide on a new charge against the murderer of sedition, abuse of religious societies and other charges