PM zu den Vorwürfen gegen Professor Dr. Heinrich Fink

PRESSEMITTEILUNG
zu den Vorwürfen gegen Professor Dr. Heinrich Fink anlässlich der Gedenkveranstaltung in Bergen Belsen am 17.4.2011: die angeblichen Beweise für seine Stasi-Tätigkeit existieren nicht – im Gegenteil!

Als Rechtsanwalt von Professor Dr. Fink stelle ich zu der Behauptung, er sei als inoffizieller Mitarbeiter der Stasi unter dem Decknamen »Heiner« tätig gewesen, fest: es ist richtig, dass er 1991 wegen dieser Behauptung vom zuständigen Senator fristlos entlassen wurde und das Landesarbeitsgericht die Kündigung abgesegnet hat. Wesentliches Beweismittel war ein Eintrag in Stasiunterlagen, wonach ein »IM Heiner« vom evangelischen Kirchentag berichtet habe – dies könne nur Professor Fink gewesen sein, obwohl der Stasioffizier, von dem der Eintrag über den Bericht stammte als Zeuge vor Gericht ausgesagt hatte, dass es sich nicht um Professor Fink gehandelt habe. Ich habe daraufhin gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die nach vier Jahren öffentlich verhandelt wurde. Das Bundesverfassungsgericht sah sich außer Stande, in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin einen Verstoß gegen Verfassungsgrundrechte zu sehen. In einer Pressemitteilung zu dem Urteil habe ich damals unter anderem ausgeführt:

»Es bleibt aber dabei: Prof. Fink war nicht „IM Heiner“, hat keine Verpflichtungserklärung unterschrieben, irgendwelche Berichte für das Mfs verfaßt, keine konspirativen Treffs durchgeführt, Geschenke angenommen o.ä. – geschweige denn, jemand geschadet, das hat er anläßlich der Urteilsverkündung noch einmal betont. Er wurde vielmehr wie alle, die in der DDR Verantwortung trugen, auch von der Stasi „abgeschöpft“ Er hat sich als engagierter Theologe immer wieder für die Bürgerrechte eingesetzt, wurde von der Stasi selbst flächendeckend überwacht, vor der Wende noch verprügelt usw. Es ist daher aus seiner Sicht zynisch, wenn das Urteil ausgerechnet ihn im Zusammenhang mit der erforderlichen „Einstellung zur Werteordnung des Grundgesetzes“ von Hochschullehrern vorhält:

„Studenten sollen durch Lehrer und Studium zu kritischem Denken und zu freiem, verantwortlichen, demokratischen und sozialem Handeln befähigt werden. Hochschullehrer müssen diesem Auftrag glaubwürdig gerecht werden. … Der Ruf einer Hochschule hängt nicht zuletzt von der Reputation ab, die ihre Professoren bei ihren Studenten, im Kollegium und in der Öffentlichkeit genießen. Eine Tätigkeit für das MfS führt zu einem weitreichenden Ansehensverlust.“

Ausgerechnet dem ersten frei gewählten Rektor der Humboldt Universität nach der Wende, der versucht hat, zusammen mit Studenten und Professoren die Humboldt Universität mit den vorhandenen Menschen im Sinne eines kritischen Reformmodells zu erhalten: Dies war der wahre Hintergrund seiner Entlassung, deshalb geriet er in die Schlagzeilen und wurde von manchen Politikern und den Meinungsmachern von FAZ, Spiegel u.a. als „IM Heiner“ diskriminiert. Die Betroffenen haben den Ruf der Universität nie gefährdet gesehen. Im Gegenteil noch nach seiner fristlosen Kündigung haben die maßgeblichen Gremien ihm erneut mit großer Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen, worauf das Urteil nur am Rande nach dem Motto hinweist: verfassungsrechtlich unbeachtlich. Daß aber bis heute sich niemand gemeldet hat, der von der angeblichen Tätigkeit für das MfS geschädigt wurde, während umgekehrt eine Reihe von Betroffenen das Engagement von Prof. Fink für ihre Bürgerrechte zu DDR-Zeiten dokumentiert haben, ficht die Bundesverfassungsrichter offensichtlich nicht an.« (Pressemitteilung vom 9.7.1997)

Jahre später wurde in einem Strafverfahren vor dem Berliner Amtsgericht gegen einen ehemaligen Stasioffizier festgestellt, dass dieser es war, der unter dem Decknamen »IM Heiner« vom evangelischen Kirchentag berichtet hatte. Es wäre also an der Zeit, diesen Justizirrtum zu korrigieren – jedenfalls sollten sich Demokraten und Antifaschisten, die gegen nationalsozialistische Kriegsverbrechen antreten, nicht von angeblich »erdrückenden Beweisen« irritieren lassen.

Berlin den 15.4.2011 Rechtsanwalt H.-Eberhard Schultz

Pressemitteilung vom 15.04.2011

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