Bahnbrechende Entscheidung des „UN – Antirassismus Ausschuss“

Der UN-Antirassismus-Ausschuss Cerd kommt hinsichtlich der Beschwerde wegen der Nichtdurchführung eines Strafverfahrens gegen Thilo Sarrazin in seiner Entscheidung vom 04.04.2013 in Sachen Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB) Sarrazin gegen Deutschland zu dem Schluss:

„dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung … durch den Vertragstaat (D.I.) … eine Verletzung der Konvention (d.i. internationales Übereinkommen. vom 21.12.1965/07.03.1966 zur  Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1969 II, 961- d. Verf.) darstellt.“

Die Strafanzeige des TBB war aufgrund von Sarrazins Äußerungen in der Zeitschrift „Lettre International“ gestellt worden. Der Ausschuss verlangt (erg.: von der Bundesrepublik Deutschland – d. Verf.) innerhalb von 90 Tagen vom Vertragsstaat über die Maßnahmen informiert zu werden, die er unternimmt, um die Entscheidung des Ausschusses umzusetzen.

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Provokation der Rechtspopulisten mit den „Mohammed-Karikaturen“ muss verboten werden

PRESSEMITTEILUNG

Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht: Provokation der Rechtspopulisten mit den „Mohammed-Karikaturen“ muss verboten werden

Wer mit den „Mohammed-Karikaturen“ vor Berliner Moscheen provozieren will, kann sich nicht auf die Versammlungs-, Meinungs- oder Kunstfreiheit berufen

Heute Morgen habe ich Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin gestern Nachmittag den Eilantrag dreier Moschee-Vereine abgelehnt hatte, der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ zu untersagen, während der Kundgebungen am morgigen Samstag vor deren Einrichtungen die so genannten „Mohammed-Karikaturen“ zu zeigen.

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OVG Berlin-Brandenburg entscheidet im Eilverfahren über die Beschwerde von Mohammed Hajib

PRESSEMITTEILUNG

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet im Eilverfahren über die Beschwerde von Herrn Mohammed Hajib gegen die Verweigerung der Akteneinsicht durch das Auswärtige Amt – der UN Menschenrechtsrat verlangt die Freilassung des deutsch-marokkanischen Staatsangehörigen von Marokko

Im Falle meines Mandanten Mohammed Hajib, dessen Vertretung in Deutschland ich Ende Juni des Jahres übernommen habe, stehen zur Jahreswende wichtige Entscheidungen bevor. Er sitzt gegenwärtig noch im Gefängnis in Tiflet, Marokko, wegen einer Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen „Terrorismus“ aufgrund eines durch Folter erzwungenen Geständnisses in Polizeihaft als einzigem „Beweismittel“.

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Der Islam – Schrecken des Abendlands

Werner Ruf, Der Islam – Schrecken des Abendlands. Wie sich der Westen sein Feindbild konstruiert, Köln 2012 (PapyRossa-Verlag), 129 S., 9,90 €
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Inhalt
Vorbemerkung 7
1. Die Konstruktion kollektiver Identitäten:
Wir und die Anderen 9
2. Rasse oder Kultur? 13
3. Der »Krieg gegen den Terror«
als gegenzivilisatorisches Projekt 21
4. Was aber ist »der Islam«? 26
5. Der Greater Middle East,
der Islam und die Ressourcen 37
6. Die NATO und ihr neues Feindbild Islam 49
7. Orient – Okzident: Eine Geschichte der Kriege? 59
8. Die Mär vom »christlich-jüdischen Erbe« des Abendlandes 65
9. Antisemitismus und Islamophobie:
Zwei Seiten einer Medaille? 72
10. Islamhetze und ihre Akteure 80
10.1 Sarrazin 82
10.2 »Islamkritische Postkarten« 86
10.3 Henryk M. Broder 89
10.4 Ralph Giordano 96
10.5 Die »Antideutschen« 99
10.6 Anti-islamische Websites 105
11. Die extreme Rechte entdeckt die Freundschaft zu Israel 110
12. Der Kampf gegen die »Islamisierung« – Kampf für eine andere Gesellschaft 122

ein schmales Bändchen, das es in sich hat; verständlich und flüssig geschrieben, legt es die Axt an die Wurzel des westlichen Selbstverständnisses von der Überlegenheit seines demokratischen Modells, des angeblich so aufgeklärten »christlich-jüdischen Abendlandes«.

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Nicht nur eine Frage religiöser Toleranz

Als Rechtsanwalt hatte ich in den vergangenen Jahren zunehmend das zweifelhafte Vergnügen, eine Reihe sogenannter Islamisten und Hassprediger vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Zweifelhaft wegen der großen Schwierigkeit, ihnen zu ihren Rechten zu verhelfen, auch wenn im Ergebnis Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in »terroristischen oder kriminellen Vereinigungen« eingestellt und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Moscheevereine gerichtlich als rechtswidrig festgestellt wurde. All diesen Verfahren war gemeinsam, dass sie auf unhaltbaren geheimdienstlichen Angaben beruhten. Trotzdem ist es bisher nicht gelungen zu verhindern, dass betroffene Imame weiter ungestraft als »Hassprediger« bezeichnet werden dürfen.

Vereinsverbote stehen in der repressiven Tradition unserer staatlichen Obrigkeit, der nicht von ihr kontrollierte Organisationen verdächtig sind. Sie sind verfassungsrechtlich mehr als problematische Eingriffe in die Vereinigungsfreiheit. Die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes sollte eigentlich eine Hürde für Verbote salafistischer Vereinigungen darstellen. Tut sie offensichtlich aber nicht.

Die bei uns vorherrschende Einschätzung von Salafisten beruht auf einem Konstrukt von Verfassungsschutz und anderen Geheimdiensten, das wissenschaftlich unhaltbar und politisch gefährlich ist. Salafisten werden zwar nicht mehr pauschal als »Terroristen« gebrandmarkt, zumindest aber als Vorkämpfer »gewaltbereiter Dschihadisten« und »geistiger Nährboden« für »islamistischen Terrorismus« eingestuft.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Salafismus nach Aussagen unabhängiger Experten weltweit um eine breite Strömung innerhalb des Islam, die sich den »ursprünglichen Werten« ihrer Religion verschrieben hat und überwiegend keinen Einfluss auf Politik und Staat nehmen will. Jedenfalls liegt es den (zahlenmäßig sehr wenigen) Salafisten bei uns fern, in Deutschland oder Europa einen »Gottesstaat« errichten zu wollen – was immer darunter in den verschiedenen Ländern islamischer Prägung verstanden wird.

In der Politik und den Massenmedien fungiert die gegenwärtige zum Teil hysterische Debatte über den Salafismus als Ablenkungsmanöver von der berechtigten Kritik an den deutschen Geheimdiensten: Ausgerechnet ihnen, denen eine Mitschuld an der rassistischen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds nicht abgesprochen werden kann, soll das Märchen vom »Salafismus als neuem Hauptfeind der inneren Sicherheit« abgenommen werden? Obwohl ihnen außer zwei verletzten Polizisten keine weiteren Gewalttaten zugeschrieben werden – insgesamt also weniger als bei vielen Auseinandersetzungen am Rande von Fußballspielen.

Daneben wird das kostenlose Verteilen von Exemplaren des Korans angeprangert, wobei das Sicherheitsrisiko kaum größer sein dürfte als das beim Verteilen von Schriften der Zeugen Jehovas oder anderer Bibelmissionare. Begleitet wird das von reißerisch aufgemachten Fernseh-»Dokumentationen«, in denen sich Eltern darüber sorgen, dass ihre volljährigen Kinder durch »Salafisten-Moscheen« von ihnen entfremdet werden. Damit wird die Gefahr an die Wand gemalt, dass Jugendliche einer Gehirnwäsche unterzogen, im Nahen Osten zu Dschihadisten ausgebildet und als Terroristen zu uns zurückgeschickt werden. Das Ganze mündet dann in einer »Vermissten Kampagne« des Bundesinnenministeriums und Fragebögen für Eltern und Erzieherinnen, die an plumper Bauernfängerei kaum zu überbieten sind.

Pikant in dem Zusammenhang: Nach allgemeiner Ansicht wird eine angeblich besonders gewaltbereite Strömung der Salafisten, der »Wahabismus«, ausgerechnet von Saudi-Arabien aus finanziert. Einem islamischen Staat, der sich der Unterstützung des Westens und speziell der Bundesrepublik erfreut, wie die geplante Lieferung von mehreren hundert Leopardpanzern an das saudische Königshaus zeigt.

Das seit den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 verstärkte allgemeine »Feindbild Islam« wird zunehmend ersetzt durch das neue »Feindbild Salafismus«, mit dem Individuen und Organisationen ausgegrenzt und ihrer Rechte beraubt werden. So wird antimuslimischer Rassismus in der Mehrheitsgesellschaft und den Institutionen befördert.

Insofern ist es nicht nur eine Frage religiöser Toleranz, sondern eine Frage unserer Demokratie – unabhängig von der Rolle bestimmter Salafisten in arabischen Ländern -, für die Religionsfreiheit und die Erhaltung der Menschenrechte auch von »Islamisten« bei uns einzutreten. Deshalb lehne ich Verbote salafistischer Vereine ab.

erschienen im Neuen Deutschland vom 20.10.2012

Das Problem heißt Rassismus!

RAV kritisiert Buch des Neuköllner Bürgermeisters Buschkowsky

Sehr geehrte Damen und Herren,

der RAV hat heute, am 17. November 2012, mit rund 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unter dem Motto „Das Problem heißt Rassismus!“ im Buchladen Hugendubel am Hermannplatz eine Erklärung zu Buschkowskys Buch „Neukölln ist überall“ verlesen. Parallel dazu wurden seine Bücher mit Aufklebern versehen, um deutlich zu machen, dass Buschkowsky für soziale Spaltung Verantwortung trägt und mit seiner Politik den Boden für Rassismus bereitet.

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Veranstaltung: Rassismus in Polizei und Justiz

Rassismus in Polizei und Justiz – Ausnahme oder Ausdruck gesellschaftskonformen Handelns?
Rassismus in Polizei und Justiz ist ein weit verbreitetes Phänomen. Ist es auch Ausdruck der Existenz eines alltäglichen, zunehmend antimuslimischen, institutionellen Rassismus, der in der Mitte der Gesellschaft wirkt und in ihren Institutionen, Gesetzen und Verordnungen reproduziert wird? Fast 160 rassistische Angriffe in Berlin sind für das Jahr 2011 dokumentiert. Die Dunkelziffer ist groß, weil die Betroffenen Angst vor Gegenanzeigen und Repressalien durch die Polizei und anderen Behörden haben.

Die Veranstaltung will versuchen, die Zusammenhänge und Hintergründe aufzuklären und Gegenstrategien zu entwickeln.

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Vereinsverbote

Vereinsverbote – Vollzugsmaßnahmen eines »präventiven Verfassungsschutzes« und »Feind-Verwaltungsrecht« im »Kampf der Kulturen«?

Dieser Beitrag ist in gekürzter Fassung im Grundrechte-Report 2012 – zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland erschienen. Hier die Langfassung des Referats vom 18.4.2012:

Der Verlauf eines öffentlichkeitswirksam inszenierten Vereinsverbots zeigt die grundlegende verfassungsrechtliche und rechtspolitische Problematik dieses Themas für den Berichtszeitraum.

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Der Abbau der Menschenrechte in Deutschland

Der Abbau der Menschenrechte in Deutschland und der EU im Zeitalter des Antiterrorismus

Vortrag auf der nationalen Konferenz der Rechtsanwaltskammer Brasiliens in Kuritiba, Brasilien, gehalten in der Arbeitsgruppe internationale Menschenrechte, Dezember 2011:

Einleitung

Beginnen wir mit drei einleitenden Bemerkungen zu den besonderen historischen Ausgangsbedingungen bei uns, dem Begriff »Terrorismus« und einem kritischen Verständnis des Einsatzes für die Menschenrechte. Werden doch wichtige Einschränkungen der Menschenrechte immer häufiger damit begründet, dies sei im notwendigen Kampf gegen den Terrorismus unabdingbar.

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Vortrag zum Fall der »Cuban 5« in den USA am 3.11.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe KollegInnen,
liebe Mitstreiterinnen,

hiermit möchte ich noch einmal persönlich zu einer Veranstaltung der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e.V. an diesem Donnerstagabend hinweisen, auf der ich zudem zum Fall der »Cuban 5« referieren werde. Zur Prozeßbeobachtung war ich mehrfach in den USA.

Die »Cuban 5« sind inzwischen weltweit als Beispiel dafür bekannt geworden, wie jemand in den USA inhaftiert und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden kann, weil er den Terrorismus bekämpft hat – zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11.9.2001 wieder brandaktuell, da dem ersten der fünf, der jetzt auf Bewährung entlassen wurde, die Ausreise nach Kuba verwehrt wird, so dass er der Gefahr von Racheakten seitens der Anti kubanischen Mafia in Miami ausgesetzt ist.

In der Hoffnung auf zahlreiches Erscheinen und eine lebendige Diskussion verbleibe ich
mit freundlichen, kollegialen und solidarischen Grüßen

Ort und Zeit: Galerie Olga Bernardo, Richardstraße 104,10243 Berlin (U7 Karl-Marx-Straße)
Donnerstag den 3.11.2011, 19:30 Uhr

H. – Eberhard Schultz

Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e. V.