Strafanzeige gegen Sarrazin

Azize Tank und Gün Tank erstatten Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung u. a.

Am 27.08.2010 wurde die Strafanzeige und -antrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht und umfangreich begründet. Sie ist inzwischen auch registriert.

Zur weiteren Entwicklung der Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin:

Pressemitteilung

Will die Berliner Staatsanwaltschaft die Verantwortung für das Ermittlungsverfahren gegen Thilo Sarrazin abschieben?

Als Rechtsanwalt der Anzeigeerstatterrinnen habe ich erneut bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung u.a. nach Hamburg abgeben will, interveniert: aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ist die Berliner Staatsanwaltschaft verpflichtet, es hier durchzuführen. Dazu erklärt Frau Azize Tank, frühere Integrationsbeauftragte von Charlottenburg-Wilmersdorf, persönlich: »Ich finde es unerträglich, dass die Berliner Staatsanwaltschaft den Eindruck erweckt, als wolle sie dieses Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen früheren Berliner Finanzsenator und Bundesbanker loswerden; angesichts des unbestreitbaren Schwerpunktes seiner Aktivitäten in Berlin hätte ich erwartet, dass sich die hiesige Staatsanwaltschaft ihrer Verantwortung stellt – das heißt für mich, aus der Geschichte zu lernen!«

Mit Anwaltsschreiben vom 26.10.2010 habe ich Gegenvorstellung gegen die Abgabe der Ermittlungsakte an die Hamburger Behörde erhoben und vorsorglich eine neue Strafanzeige erstattet, diesmal ausdrücklich gestützt auf die Veröffentlichungen von Teilen seines Buches in der Bild-Zeitung und Interviews von anderen Blättern, die im Berliner Springerverlag erscheinen. Nachdem es Wochen gedauert hatte, bis die Strafanzeige vom 27.8.2010 überhaupt registriert wurde, hatte die zuständige Dezernentin bereits am 28.9. 2010 die Abgabe der Akte an die Hamburger Staatsanwaltschaft verfügt – ohne die Anzeigeerstatter innen zu informieren, obwohl ich in der Anzeige ausdrücklich darum gebeten hatte, mir vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Außerdem hatte ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vorabdruck des Buches nicht nur im Spiegel, sondern auch in anderen Printmedien erschienen ist, so dass nicht nur die Zuständigkeit der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag (bei so genannten Presseinhaltsdelikten nach § 7 Abs. 2 Strafprozessordnung als Erscheinungsort des
Magazins Spiegel zuständig).

Die Entscheidung, die gesamten Akten nach Hamburg abzugeben, ist also nicht vertretbar und muss revidiert werden.

In meinem neuen Schreiben ist ausführlich dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die angeblich wissenschaftlich fundierten »Thesen« Sarrazins unhaltbar und wissenschaftlich widerlegt sind. Außerdem hat er selbst inzwischen zugegeben, dass er die Zahlen zum Beleg seiner zentralen These, dass angeblich 70 % der türkischen und 90 % der arabischen Bevölkerung in Berlin vom Staat leben, diesen aber ablehnen und »ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert« frei erfunden hat: Wie die Süddeutsche Zeitung schrieb, hat er zugegeben, dass es hierzu keinerlei Statistiken gibt »wenn man aber keine Zahl hat (muss) man eine schöpfen, die in die richtige Richtung weist, und wenn sie keiner widerlegen kann, dann setze ich mich mit meiner Schätzung durch«.

Damit ist auch klar: mit seinen Behauptungen von der angeblich angeborenen Dummheit muslimischer Einwanderer, ihrer Gewalt- und Terrorismusbereitschaft und den hohen Kosten, die sie für den Staat verursachen, hat er vorsätzlich diskriminierende Behauptungen verbreitet und kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Pressemitteilung vom 29.10.2010

Die Presseerklärung der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 03.11.2010
Interview mit der jungen Welt vom 30.10.2010 (pdf)

Revisions-Hauptverhandlung gegen palästinensischen Demonstranten

Revisions-Hauptverhandlung gegen palästinensischen Demonstranten am Dienstag, den 7. September 2010 im Berliner Kammergericht

Am morgigen Dienstag findet die Hauptverhandlung über die Revision der
Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom März des Jahres statt.

Darin war der Kinderkrankenpfleger Issa H. in zweiter Instanz von den Vorwürfen der Volksverhetzung, öffentlichen Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation und des Gebrauchs von Symbolen verbotener NS-Organisationen (86a des Strafgesetzbuches) und des Verächtlichmachens einer Religionsgemeinschaft wegen eines Protest-Plakates auf einer Demonstration gegen den Gazakrieg im Januar 2009 freigesprochen worden. Das Amtsgericht hatte ihn zuvor zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.

Das Landgericht hatte sich ernsthaft mit den Argumenten der Verteidigung auseinandergesetzt, wonach die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft haltlos sind und die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit und der Demonstrationsfreiheit verletzen. Das freisprechende Urteil des Landgerichts ist von der Staatsanwaltschaft mit der Revision angefochten worden, allerdings nur wegen des Vorwurfs nach § 86a StGB.

Issa H. wollte mit einem selbstgemalten Pappschild »Wer wegsieht, ist schuldig!« in deutsch und arabisch und den Symbolen „David-Stern = Hakenkreuz“ gegen die Massaker des israelischen Militärs im Gaza-Krieg auf der Demonstration „Solidarität mit Palästina“ am 09. Januar 2009 protestieren. (vgl. die früheren Pressemitteilungen).

Darin sieht die StA entgegen dem Landgericht einen Verstoß gegen § 86a, weil es dabei weder auf die Angriffsrichtung noch die politische Motivation ankomme.

Demgegenüber geht das Landgericht von einer Straflosigkeit aus, insbesondere aufgrund der Einlassung des Angeklagten, Fernsehbilder von den Massakern des
israelischen Militärs im Gaza-Krieg hätten ihn an eigene Erlebnisse als Kind im
palästinensischen Flüchtlingslager im Süd-Libanon erinnert und er habe sich spontan entschlossen, ein Plakat zu malen – angeregt durch Berichte von den weltweiten Protesten, auf denen ähnliche Plakate und Transparente zu sehen waren; er habe sich mit den Symbolen – dem Hakenkreuz für den Völkermord an den Juden, dem Davidstern für den heutigen israelischen Staat – und dem Appell, nicht wegzuschauen, an die hiesige Öffentlichkeit gewandt; gerade aus der Verantwortung gegenüber den Verbrechen des Nationalsozialismus, die schon vor dem Holocaust mit Pogromen und Kriegsverbrechen begonnen hätten.

Die Verteidigung ist zuversichtlich, dass die Revision der StA letztlich keinen Erfolg haben wird.

H. Eberhard Schultz
Ort: Kammergericht, Saal I/345a, Elßholzstr. 30-33, Berlin-Schöneberg (U7 Kleistpark)
Zeit: 7.9.2010, 10:00 Uhr

Presseerklärung

Familienvater erneut wegen Körperverletzung vor Gericht

Am Montag, den 26. April 2010, beginnt vor dem Potsdamer Landgericht das Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Musa E. Dem 47-jährigen Familienvater wird vorgeworfen, einen jungen Mann vor seiner Wohnungstür mit einem Tischbein geschlagen und verletzt zu haben. Zuvor hatte eine Gruppe Jugendlicher die kurdische Familie rassistisch beleidigt und gedroht, in die Wohnung einzudringen.

Im Februar 2009 war Herr E. nach sieben Verhandlungstagen vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sein Anwalt Hans-Eberhard Schultz hatte nach Verhandlungsende angekündigt, den Richterspruch anzufechten. »Ich bin überzeugt«, so der Anwalt heute, »dass mein Mandat vor dem Landgericht
freigesprochen wird und die Richter den rassistischen Hintergrund des Tatgeschehens erkennen.«

Am 18. März 2007 wurden Musa E., seine Ehefrau und seine zwei Kinder, in ihrer Potsdamer Wohnung von einer Gruppe Jugendlicher, die sich vor dem Haus aufhielten, rassistisch beschimpft.

Zwei der Jugendlichen kamen in das Haus und begannen vor der Wohnungstür zu randalieren. Aus Angst rief Frau E. zwei Mal die Polizei, die die Lage offensichtlich weniger ernst nahm. Nachdem die Jugendlichen drohten einzubrechen, öffnete Herr E. die Tür und schlug die Angreifer mit einem Tischbein in die Flucht. Dabei soll er einen der Jugendlichen an der Schulter verletzt haben.

Herr E. hatte sich direkt nach dem Vorfall an die Opferperspektive gewandt, weil er sich und seine Familie als Opfer eines rassistischen Angriffs sieht. Während das Strafverfahren gegen den Jugendlichen, der die Gruppe angeführt haben soll, eingestellt wurde, steht Musa E. erneut wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Prozesstermin 26. April 2010, 9:00 Uhr, Landgericht Potsdam


„Das Strafverfahren gegen Musa E. wegen gefährlicher Körperverletzung konnte in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Potsdam am 26.04.2010 erfolgreich beendet werden: Das Verfahren wurde endgültig nach § 153 StPO eingestellt; die Kosten und notwendigen Auslagen (also auch die Verteidigerkosten des gesamten Verfahrens) der Staatkasse auferlegt. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Potsdam auch das letzte Verfahren gegen Musa E. wegen (angeblicher) Beleidigung der Jugendlichen eingestellt und festgestellt, dass Musa E. entschädigt werden muss.
30.07.2010
Pressemitteilung des Vereins Opferperspektive e. V.

Merkt denn niemand etwas?

Den „Tod eines Staatsfeindes“ verkündet in großer Aufmachung die sich gern
als linksliberal bezeichnende Frankfurter Rundschau und widmet dem „Thema
des Tages“ in der Wochenendausgabe vom 8./9.08 gleich mehrere Seiten. „Wurde
die Liebe ihm zum Verhängnis?“ fragen sich Karl Grobe und Kollegen im
Hauptartikel zum Tode des „Top-Terroristen“ Baitullah Mehsud, der sich im
Zimmer seiner zweiten Frau befunden haben soll, als die Drohne (unbemannter
Flugkörper) mit einer ferngesteuerten Bombe Marke „Hellfire“ (Höllenfeuer)
einschlug und mit dem Paar „sechs Leibwächter“ tötete. Die in Radiomeldungen
vom Vortage genannten beiden ebenfalls getöteten Kinder finden hier keine Erwähnung.

Berichtet wird auch über frühere Drohnenangriffe im Juni gegen den „Top-
Terroristen“ in einem Taliban-Versteck. Beim anschließenden Begräbnis seien
„mit einem weiteren Drohnen-Angriff 45 Taliban“ getötet worden. Der Bericht
wird ergänzt durch einen Artikel des USA-Korrespondenten Dietmar Ostermann
mit dem Titel „Dringend benötigter Drohnen-Treffer“: „Der in diesem Jahr deutlich
gesteigerte Drohnen-Einsatz“ habe „bisher wenig Erfolge gebracht“, derweil
doch Obama für seine „neue Strategie“ dringend Erfolge brauche.

So und ähnlich sehen die Siegesmeldungen deutscher Massenmedien im siebten
Jahr des „internationalen Krieges gegen den Terrorismus“ aus. Als einziger
Wermutstropfen wird den Leserinnen und Lesern die Sorge von Experten übermittelt, daß „der Staatsfeind“ problemlos Nachfolger finde, deshalb werde der
neue Afghanistan-Kommandant sicher bald „frische Truppen“ anfordern. Mit
keinem Wort stellen die Autoren der ausführlichen Artikel die Art dieser Anschläge,
die „neue Strategie“, in Frage. Dabei müßte gerade den linksliberalen
Journalisten bestens bekannt sein, daß es sich um schwerste Kriegsverbrechen
oder schlicht Massenmord handelt: Denn derartige Angriffe auf Terrorismus-
Verdächtige sind selbst im Krieg verboten, weil damit zwangsläufig Unbeteiligte,
Nicht-Kombattanten gefährdet werden. Da aber die USA den Taliban in Pakistan
nicht offiziell den Krieg erklärt haben und das auch gar nicht können,
müßten sie versuchen, des mutmaßlichen Kriminellen mithilfe eines internationalen
Haftbefehls und eines Auslieferungsverfahrens habhaft zu werden. So
sieht es jedenfalls das Völkerrecht vor, das militärische Angriffe gegen Nicht-
Kombattanten verbietet.

Linksliberale Journalisten wissen das. Gerade sie haben seinerzeit die Wahl
Obamas und seine ersten Ankündigungen bejubelt, weil endlich das Folterverbot
und das Völkerrecht wieder zur Geltung kommen würden, auch und besonders
im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Das können sie kaum vergessen
haben. Wenn sie jetzt dennoch solche Siegesmeldungen von der Front am
Hindukusch verbreiten, wo bekanntlich unsere Freiheit verteidigt wird, bleiben
die Fragen: Merkt denn niemand etwas? Sind alle dem strahlenden Lächeln des
„Yes we can!“ erlegen? Und wird hier die zukünftige Kriegsberichterstattung
vorbereitet?

Wie wohltuend demgegenüber die Ausführungen des erzkonservativen Peter
Scholl-Latour im Fernsehen, der dazu auffordert, endlich aufzuhören, die
Selbstmordanschläge „feige“ zu nennen (feige seien doch allenfalls die Drohnenangriffe) und endlich auch mit den Taliban einen Dialog zu beginnen, weil
der Krieg am Hindukusch nicht zu gewinnen sei und dort nicht unsere Freiheit
verteidigt werde…

Eberhard Schultz
Beitrag für die Zeitschrift “Ossietzky” vom 30.07.2010

Rot schlimmer als Braun?

Der schwarz-gelbe Kampf gegen Extremismus ist eröffnet.

Wer den unsäglichen Versuch vieler bundesdeutscher Politiker, aus Anlass des Jahrestages des Mauerfalls, den »DDR-Unrechtsstaat« mit dem faschistischen NS-Regime auf eine Stufe zu stellen, für eine vorübergehende Erscheinung des politischen Sonntags-Geschäfts hielt, sollte sich eines Besseren belehren lassen …

Beitrag für die Antifa, Zeitschrift der VVN/BdA, 3-4/2010, Seite 16