Strafanzeige gegen Sarrazin

Azize Tank und Gün Tank erstatten Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung u. a.

Am 27.08.2010 wurde die Strafanzeige und -antrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht und umfangreich begründet. Sie ist inzwischen auch registriert.

Zur weiteren Entwicklung der Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin:

Pressemitteilung

Will die Berliner Staatsanwaltschaft die Verantwortung für das Ermittlungsverfahren gegen Thilo Sarrazin abschieben?

Als Rechtsanwalt der Anzeigeerstatterrinnen habe ich erneut bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung u.a. nach Hamburg abgeben will, interveniert: aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ist die Berliner Staatsanwaltschaft verpflichtet, es hier durchzuführen. Dazu erklärt Frau Azize Tank, frühere Integrationsbeauftragte von Charlottenburg-Wilmersdorf, persönlich: »Ich finde es unerträglich, dass die Berliner Staatsanwaltschaft den Eindruck erweckt, als wolle sie dieses Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen früheren Berliner Finanzsenator und Bundesbanker loswerden; angesichts des unbestreitbaren Schwerpunktes seiner Aktivitäten in Berlin hätte ich erwartet, dass sich die hiesige Staatsanwaltschaft ihrer Verantwortung stellt – das heißt für mich, aus der Geschichte zu lernen!«

Mit Anwaltsschreiben vom 26.10.2010 habe ich Gegenvorstellung gegen die Abgabe der Ermittlungsakte an die Hamburger Behörde erhoben und vorsorglich eine neue Strafanzeige erstattet, diesmal ausdrücklich gestützt auf die Veröffentlichungen von Teilen seines Buches in der Bild-Zeitung und Interviews von anderen Blättern, die im Berliner Springerverlag erscheinen. Nachdem es Wochen gedauert hatte, bis die Strafanzeige vom 27.8.2010 überhaupt registriert wurde, hatte die zuständige Dezernentin bereits am 28.9. 2010 die Abgabe der Akte an die Hamburger Staatsanwaltschaft verfügt – ohne die Anzeigeerstatter innen zu informieren, obwohl ich in der Anzeige ausdrücklich darum gebeten hatte, mir vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Außerdem hatte ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vorabdruck des Buches nicht nur im Spiegel, sondern auch in anderen Printmedien erschienen ist, so dass nicht nur die Zuständigkeit der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag (bei so genannten Presseinhaltsdelikten nach § 7 Abs. 2 Strafprozessordnung als Erscheinungsort des
Magazins Spiegel zuständig).

Die Entscheidung, die gesamten Akten nach Hamburg abzugeben, ist also nicht vertretbar und muss revidiert werden.

In meinem neuen Schreiben ist ausführlich dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die angeblich wissenschaftlich fundierten »Thesen« Sarrazins unhaltbar und wissenschaftlich widerlegt sind. Außerdem hat er selbst inzwischen zugegeben, dass er die Zahlen zum Beleg seiner zentralen These, dass angeblich 70 % der türkischen und 90 % der arabischen Bevölkerung in Berlin vom Staat leben, diesen aber ablehnen und »ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert« frei erfunden hat: Wie die Süddeutsche Zeitung schrieb, hat er zugegeben, dass es hierzu keinerlei Statistiken gibt »wenn man aber keine Zahl hat (muss) man eine schöpfen, die in die richtige Richtung weist, und wenn sie keiner widerlegen kann, dann setze ich mich mit meiner Schätzung durch«.

Damit ist auch klar: mit seinen Behauptungen von der angeblich angeborenen Dummheit muslimischer Einwanderer, ihrer Gewalt- und Terrorismusbereitschaft und den hohen Kosten, die sie für den Staat verursachen, hat er vorsätzlich diskriminierende Behauptungen verbreitet und kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Pressemitteilung vom 29.10.2010

Die Presseerklärung der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 03.11.2010
Interview mit der jungen Welt vom 30.10.2010 (pdf)

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