Familienvater erneut wegen Körperverletzung vor Gericht

Am Montag, den 26. April 2010, beginnt vor dem Potsdamer Landgericht das Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Musa E. Dem 47-jährigen Familienvater wird vorgeworfen, einen jungen Mann vor seiner Wohnungstür mit einem Tischbein geschlagen und verletzt zu haben. Zuvor hatte eine Gruppe Jugendlicher die kurdische Familie rassistisch beleidigt und gedroht, in die Wohnung einzudringen.

Im Februar 2009 war Herr E. nach sieben Verhandlungstagen vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sein Anwalt Hans-Eberhard Schultz hatte nach Verhandlungsende angekündigt, den Richterspruch anzufechten. »Ich bin überzeugt«, so der Anwalt heute, »dass mein Mandat vor dem Landgericht
freigesprochen wird und die Richter den rassistischen Hintergrund des Tatgeschehens erkennen.«

Am 18. März 2007 wurden Musa E., seine Ehefrau und seine zwei Kinder, in ihrer Potsdamer Wohnung von einer Gruppe Jugendlicher, die sich vor dem Haus aufhielten, rassistisch beschimpft.

Zwei der Jugendlichen kamen in das Haus und begannen vor der Wohnungstür zu randalieren. Aus Angst rief Frau E. zwei Mal die Polizei, die die Lage offensichtlich weniger ernst nahm. Nachdem die Jugendlichen drohten einzubrechen, öffnete Herr E. die Tür und schlug die Angreifer mit einem Tischbein in die Flucht. Dabei soll er einen der Jugendlichen an der Schulter verletzt haben.

Herr E. hatte sich direkt nach dem Vorfall an die Opferperspektive gewandt, weil er sich und seine Familie als Opfer eines rassistischen Angriffs sieht. Während das Strafverfahren gegen den Jugendlichen, der die Gruppe angeführt haben soll, eingestellt wurde, steht Musa E. erneut wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Prozesstermin 26. April 2010, 9:00 Uhr, Landgericht Potsdam


„Das Strafverfahren gegen Musa E. wegen gefährlicher Körperverletzung konnte in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Potsdam am 26.04.2010 erfolgreich beendet werden: Das Verfahren wurde endgültig nach § 153 StPO eingestellt; die Kosten und notwendigen Auslagen (also auch die Verteidigerkosten des gesamten Verfahrens) der Staatkasse auferlegt. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Potsdam auch das letzte Verfahren gegen Musa E. wegen (angeblicher) Beleidigung der Jugendlichen eingestellt und festgestellt, dass Musa E. entschädigt werden muss.
30.07.2010
Pressemitteilung des Vereins Opferperspektive e. V.

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