Rechtmäßigkeit von Auflagen anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille«

Unsere Pressemitteilung zum Termin zur mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgericht Berlin vom 29.07.2011:

Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über die Rechtmäßigkeit von Auflagen des Polizeipräsidenten anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille«

Am Freitag, dem 29. Juli 2011, findet die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der Palästinensischen Gemeinde e.V. gegen das Land Berlin statt. In einem so genannten Auflagenbescheid vom 4. Juni 2010 zur Demonstration vom gleichen Tage hatte dieser unter anderem »untersagt, Gewalttaten, die darauf gerichtet waren oder sind, Menschen zu töten, zu verletzen oder zu entführen … gutzuheißen…«; des weiteren wurde »das Rufen von Parolen wie … »Mörder« untersagt«. Die Demonstration stand unter dem Motto »aus Protest gegen das gewaltsame Vorgehen des israelischen Militärs Sonntagnacht gegen die Menschen auf den Friedensschiffen auf dem Weg ins belagerte Gaza«.

In einem früheren Verfahren anlässlich einer Demonstration der Friedensbewegung und palästinensische Organisationen im Januar 2009 hatten wir bereits die Beseitigung rechtswidriger Auflagen mithilfe des Verwaltungsgerichts Berlin durchgesetzt – bestätigt vom Oberverwaltungsgericht. Auf der Demonstration vom 4.6.2010 nahm die Polizei verschiedene Teilnehmer ausdrücklich unter Hinweis auf den Verstoß gegen die Auflage Nr. 3 vorläufig fest und leitete Bußgeldverfahren gegen sie ein.

Der Verein ist der Meinung, dass die Auflagen das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzen:

– Fällt unter  die Auflage doch auch zum Beispiel die Rechtfertigung von Aktivitäten gegen den israelischen Militäreinsatz, bei dem zahlreiche Menschen starben, und der nach Ansicht von Völkerrechtlern an offensichtlich rechtswidrig war, so dass auch gewaltsamer Widerstand dagegen als Notwehr gerechtfertigt wäre.

– Haben doch nicht nur Palästinenser und Friedensaktivisten aus Israel und der ganzen Welt die Gaza-Blockade und die Militäraktion als Bestandteile einer Völkermord-Politik bezeichnet, sondern auch der frühere Vorsitzende der UNO-Vollversammlung. Auch wer diese Einschätzung nicht teilt, muss das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch und gerade auf derartigen Demonstrationen respektieren.

Die kritische Öffentlichkeit ist daher aufgerufen, den Prozess zu beobachten, in dem es um die Verhinderung eines Maulkorbs für die Kritik am Vorgehen des israelischen Militärs und der Politik der israelischen Regierung geht.

Ort Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7,10557 Berlin (Nähe S-Bahnhof Bellevue)

Zeit: 11:00 Uhr (Sitzungssaal ist am Eingang zu erfahren)

Berlin den 28.7.2011
H.-Eberhard Schultz u. Claus Förster, Rechtsanwälte

Junge Welt vom 30.07.2011: Grenzen der Meinungsfreiheit

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