– Freispruch im Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 25 Versammlungsgesetz im zweiten Hauptverhandlungstermin am 10.09.2019.

Die Behauptungen der Polizeibeamten, es sei kein antifaschistischer Kriegsspaziergang der VVN-BdA durch Pankow wie angemeldet durchgeführt worden, wurde in der Hauptverhandlung im Ergebnis widerlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://www.jungewelt.de/artikel/362639.vvn-bda-dkp-und-antifa-kommunist-freigesprochen.html

 

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