– Gedenkveranstaltung zur Ermordung von Marwa El-Sherbiny am 02.07.2018 (vor neun Jahren) am Landgericht Dresden

Aktuelles Schreiben im Namen der Familie von Marwa El-Sherbiny an das Sächsische Staatsministerium der Justiz zur Gedenkveranstaltung am Landgericht Dresden am 2.7.2018

„Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,

Sehr geehrter Herr …,

Zunächst möchte ich mich noch einmal für die Einladung bedanken und mitteilen, dass ich diese an die Familie weitergeleitet habe. Sie hat mir geschrieben, dass sie auch in diesem Jahr leider nicht in der Lage ist, zu der Veranstaltung zu kommen und mich gebeten, wieder an ihrer Stelle teilzunehmen.

Dies hätte ich auch gerne getan und hatte bereits alles dafür vorbereitet, fühle mich aber heute leider zu dieser Reise nach Dresden gesundheitlich nicht in der Lage.

Deshalb möchte ich Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass die Familie nach wie vor erheblich unter dem unfassbaren Mord an der schwangeren Marwa im Angesicht ihres kleinen Kindes und der schweren Verletzung ihres  Ehemannes während der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht leidet und in der Zeit um den Todestag jedes Jahr die Schmerzen von Neuen empfindet. Es wäre deshalb für sie auch ein kleines Zeichen der Wiedergutmachung, wenn nicht nur jährlich ein Gedenken im Landgericht stattfindet, sondern auch der öffentliche Platz nach Marwa El-Sherbiny benannt würde; und – so lassen Sie mich hinzufügen – gerade in Zeiten zunehmender rassistischer Gewalt auch endlich unbürokratisch und großzügig zusätzliche finanzielle Hilfe geleistet würde.

Dann könnte die Familie wohl eher akzeptieren, wenn bei Gedenkveranstaltungen erklärt wird, »im Geiste bei der Familie zu sein“ und wäre vielleicht in der Lage, im kommenden Jahr aus Anlass des 10. Jahrestages der Ermordung an einer öffentlichen Gedenkveranstaltung teilzunehmen.

In diesem Sinne verbleibe ich für heute

mit freundlichen Grüßen

 

H.- Eberhard Schultz

Rechtsanwalt

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