Aufruf zur Unterstützung des Kampfes der Palästinenserin Reem Sahwil aus Rostock für die Einhaltung ihrer Menschenrechte

Die 21- jährige Reem Sawihl, die mit ihrer Familie im letzten Jahrzehnt aus dem Libanon nach Deutschland gekommen war, droht zum Opfer einer Medienkampagne und staatlicher Repressionsmaßnahmen zu werden.

Reem wird vorgeworfen, sie habe mit dem Posten des Mottos „From the river to the sea, Palestine will be free” die terroristische Hamas unterstützt. So erschienen ab November bei der BILD Medienberichterstattungen in großer Aufmachung unter der Überschrift „Merkels Flüchtlingsmädchen Reem hetzt gegen Israel“, ähnlich auch B.Z. und Focus. Laut Medienberichten will der ehemalige Landtagsvorsitzende der CDU und Bundestagsabgeordnete Rehberg Reem sogar die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen lassen, obwohl dies rechtlich unmöglich sein dürfte.

Dabei hatte das Verwaltungsgericht Berlin kurz vorher entschieden, diese Parole kann auch als Aufruf zur völkerrechtlich verbindlichen Zwei-Staatenlösung verstanden werden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat erst im März 2024 Demo-Auflagen kassiert, weil das Motto nicht per se strafbar sei und „die Befreiung Palästinas auch friedlich möglich“ sei.

Wir Rechtsanwälte von Reem betrachten die Vorwürfe der Leitmedien als völlig haltlos, weil Reem sich seit vielen Jahren für die Rechte aller Menschen unabhängig von Religion oder Herkunft einsetzt. Dies wurde von ihr und mehreren Zeug:innen anhand von konkreten Beispielen nachgewiesen und an Eides statt versichert.

Bereits im November 2023 hat der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD) zum aktuellen Staatenbericht der Bundesregierung in Genf ihre Besorgnis „dass friedliche Demonstrationen […] verboten werden” geäußert und festgestellt, dass eine „abschreckende Wirkung […] in Bezug auf die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf die derzeitige Situation in Palästina” herrscht. Und beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag findet in diesem Monat das Verfahren gegen Deutschland wegen der Unterstützung der Kriegsverbrechen von Israel statt.

Wir haben als Anwälte von Reem bisher vergeblich versucht die Medien zur Unterlassung und zum Widerruf ihrer verleumderischen Behauptungen zu verpflichten. Die Medienkammer des Landgerichts und das Berliner Kammergericht haben unsere Eilanträge gegen die Medien bedauerlicherweise zurückgewiesen: Es läge keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, weil die Meinungsäußerungsfreiheit der Medien nach Abwägung schwerer wiege.

Wir halten dies für eine inakzeptable Verletzung ihre Persönlichkeitsrechte, insbesondere weil auch die Verleumdung, sie sei eine antisemitische Terrorismusunterstützerin und „Israelhasserin“ in der gegenwärtigen öffentlichen Debatte in Deutschland schwerer wiegt als jemandem vorzuwerfen, er unterstütze eine verbotene rechtsextremistische oder faschistische Organisation.

Hierzu können wir uns auch auf eine kurz vor dem Abschluss stehende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Hajo Funke stützen, der den von Reem veröffentlichten Inhalt in das Licht der friedliche Lösung des Konflikts stellt.

Deshalb haben wir mit Reem und ihrer Familie besprochen, weiter für die Durchsetzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu kämpfen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor den zuständigen Zivilgerichten zu verfolgen, nachdem sogar das Kammergericht in seiner ablehnenden Entscheidung im Eilverfahren einräumt: „Dabei nimmt der Senat ernst, dass die Antragsstellerin, wie sie glaubhaft macht, eine Panikattacke und einen Nervenzusammenbruch erlitten hat, nachdem sie von den Meinungsäußerungen der Antragsgegnerin erfuhr“.

Für die Unterstützung unseres Kampfes bitten wir um öffentliche Unterstützung und auch finanzielle Hilfe für die im Eilverfahren angefallenen und möglichen weiteren Kosten auf das Rechtsanwaltkonto von Rechtsanwalt Schultz (Konto IBAN: DE69 1005 0000 0399 1919 33 mit Stichwort „Reem Sahwil“)

Berlin, den 2.04.2024

H.-Eberhard Schultz                                        Ahmed Abed
Rechtsanwalt                                                   Rechtsanwalt

Pressemitteilung – Drohende Bestrafung des bekannten Friedensaktivisten H. Bücker

Drohende Bestrafung des bekannten Friedensaktivisten H. Bücker wäre ein Verstoß gegen Grund – und Menschenrechte und ein gefährlicher Präzedenzfall zur Kriminalisierung der Friedensbewegung

Hauptverhandlungstermin Amtsgericht Tiergarten am 27.4.2023.

Als Verteidiger des bekannten Friedensaktivisten Heinrich Bücker vom Coop Anti-War Café Berlin werden wir der drohenden Bestrafung unseres Mandanten entschieden entgegen treten.

Aufgrund der Strafanzeige eines uns nicht näher bekannten Berliner Rechtsanwalts gegen ihn hatte die politische Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft nach Ermittlungen des Landeskriminalamts beim Berliner Amtsgericht Tiergarten am 9.1.2023 einen Strafbefehl erwirkt. Mit diesem wurde gegen ihn wegen der Belohnung und Billigung von Straftaten gemäß § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen festgesetzt.

Ihm wird im Kern vorgeworfen, sich nicht von Putins Angriffskrieg distanziert zu haben und diesen gar gutzuheißen. Hiergegen haben wir Einspruch eingelegt und diesen ausführlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begründet.

Mit seinem Redebeitrag hatte der Mandant im Juni 2022, am Jahrestag des Überfalls Hitler-Deutschlands auf die Sowjetunion, in Erinnerung gerufen, dass diesem verbrecherischen Krieg alleine 27 Millionen Bürger der Sowjetunion, die Mehrheit Zivilisten, zum Opfer gefallen sind und weiter darauf hingewiesen, dass allein in der Ukraine mehr als 1,5 Millionen Juden unter den Opfern waren. Unter der Überschrift »Wir vergessen nicht!« hatte er dazu aufgerufen, diese »schmerzliche und beschämende Erinnerung an den so ungeheuerlichen und grausamen Vernichtungskrieg, den das faschistische Deutschland der gesamten Sowjetunion – vor allem der ukrainischen, der belorussischen und der russischen Republik angetan hat« wach zu halten. Ferner gehe es »um das ehrende Gedenken der Befreiung Europas und auch Deutschlands vom Faschismus, die wir den Völkern der UdSSR verdanken, einschließlich der daraus erwachsenen Verpflichtung, für eine gedeihliche, vernünftige und friedliche Nachbarschaft mit Russland in Europa einzustehen. Damit verbinde ich Russland verstehen […]«.

Unsere Argumentation in Stichworten:

– Es bestehen jedenfalls erhebliche Zweifel am Vorliegen einer Tathandlung, weil schon kein Bezug zur Einordnung des Krieges hergestellt wird. Dabei ermangelt es an der erforderlichen Berücksichtigung des Kontextes der Äußerungen;

– Nach der Rechtsprechung liegt eine strafbare Billigung nur vor, wenn die Zustimmung zur Tat im Vordergrund steht, woran es erkennbar fehlt;

– Richtiger Ansicht nach gibt es auch keine Pflicht zur Distanzierung von Inhalten, die nicht Gegenstand der Äußerung sind;

– Eine Störung des öffentlichen Friedens kann erst recht nicht angenommen werden, entspricht der Inhalt der Rede doch nicht nur den völkerrechtlich verpflichtenden Vereinbarungen der vier Mächte anlässlich der Wiedervereinigung zum Sonderstatus Berlins und dem Erhalt des sowjetischen Ehrenmals, sondern auch den Erklärungen der Berliner Friedensbewegung am sowjetischen Ehrenmal. Sollte unser Mandant verurteilt werden, wäre dies nicht nur eine schwerwiegende Verletzung von wichtigen Grund – und Freiheitsrechten, insbesondere dem Recht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, sondern würde sich einreihen in eine weitere Kriminalisierung angeblicher Feinde unserer Demokratie und „westlichen Wertegemeinschaft“.

Dies beobachten nicht nur wir mit Sorge; wäre sie doch eine brandgefährliche weitere Entwicklung des Feindstrafrechts wie der weitere Ausbau von bis vor kurzem undenkbaren Maßnahmen im Polizei und Versammlungsrecht.

Berlin, den 19.04.2023

Tobias Florian Krenzel, Rechtsanwalt.

H. – Eberhard Schultz, Rechtsanwalt.

Redebeitrag auf der Gedenkveranstaltung für Marwa El Sherbiny am 01.07.2022

Beitrag Eberhard Schultz auf der Gedenkveranstaltung für Marwa El-Sherbini vor dem Landgericht Dresden am 01. Juli 2022 – dem Tag des Antimuslimischen Rassismus

 

Mein Name ist Eberhard Schultz, bekannt als Menschenrechtsanwalt, internationalen Kontext tätig und deshalb von der Familie nach Beendigung des Verfahrens hier beauftragt worden, ihre Interessen vor deutschen Gerichten und auch international zu vertreten. Die Familie aus Ägypten, die hier leider nicht teilnehmen, lässt grüßen. Sie haben mich gebeten aus aktuellem Anlass noch einmal zu bekräftigen was sie schon in früheren Jahren, insbesondere vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung erklärt haben. Ich zitiere:

 

Wir weigern uns, uns mit der Bestrafung für die Mordtat zufrieden zu geben, während andere, die für die Tragödie mitverantwortlich sind, unberührt bleiben. Wir waren zutiefst verletzt. Wir möchten, dass dies bei keiner muslimischen Frau in Europa noch einmal vorkommt. Wir möchten unsere Würde schützen, da wir uns niemals wünschen, dass jemals jemand so viel Leid erfahren würde.“

Was sind aus der Sicht der Familie und der Betroffenen die wichtigsten Merkmale – über die grauenhaften Details hinaus, die bekannt sind, wie das buchstäbliche Abschlachten der schwangeren Marwa, der lebensgefährlichen Verletzung des Ehemanns und das Miterleben durch das damals dreijährige Kind vor Gericht?

  1. Das beginnt schon bei der Urteilsbegründung, wonach der Verurteilte nicht „aus diffusen Rassismus“, sondern „aus blankem Hass“ gehandelt habe – eine abstruse Differenzierung. Wie ich den Akten entnehmen konnte, wurde der Täter von den Ermittlungsbehörden als verwirrter Einzeltäter behandelt, rassistische Hintergründe kaum überprüft und Verbindungen zu organisierten Neonazis vollkommen ausgeblendet, obwohl er ausdrücklich zur Wahl der NPD aufgerufen hatte.
  2. Auch das Verhalten der zuständigen Richter des Landgerichts Dresden wirft mehr als nur Fragen auf: Obwohl sie bereits Monate vor der Hauptverhandlung, ein Schreiben des Rassisten erhalten hatten, wonach die Islamistin, ich zitiere wörtlich, „kein Lebensrecht“ bei uns habe, haben sie es unterlassen, eine Durchsuchung dieses Rassisten vor Betreten des Gerichts oder des Gerichtssaales anzuordnen, bei der das Küchenmesser mit der 18 cm langen Klinge sicherlich gefunden worden wäre. Sie haben nicht einmal einen Justizwachtmeister zur Verhandlung hinzugezogen, der doch das Schlimmste hätte verhindern können. Sie sind auch nicht etwa dem Ehemann von Marwa El-Sherbini bei dessen Versuch, seine Frau zu schützen, zu Hilfe gekommen, (das ist ja auch vielleicht nicht jedermanns Sache so mutig zu sein), sondern haben sich darauf beschränkt, nach längerer Beobachtung den Alarmknopf zu betätigen.

Dann der nächste bedauerliche Fehler: Der zufällig im Gericht anwesende, durch den Alarm alarmierte BKA-Beamte, eilte zwar in den Gerichtssaal und versuchte zunächst, (was ja auch korrekt und seine Aufgabe ist), mit einem Warnschuss eine solche körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei blutüberströmten nebeneinanderstehenden und aufeinander einprügelnden zu beenden. Als dies nicht half, feuerte er einen gezielten Schuss auf einen der beiden kämpfenden Männer ab aber auf wen? Nicht etwa auf den blonden Rassisten, sondern ausgerechnet auf den schwarzhaarigen Ehemann von Marwa, der lebensgefährlich verletzt wurde und ins Koma fiel.

Es dauerte eine Stunde bis der Rettungswagen kam. Die Richter unterließen es, Verwandte und Freunde der Familie, die Arbeitgeber der Apothekerin, Marwa war damals als Apothekerin hier im Arbeitsverhältnis, und das Max-Planck-Institut, wo ihr Ehemann eine Doktorarbeit anfertigte, ausfindig zu machen und zu informieren zu, was anhand der Akte ohne weiteres möglich gewesen wäre. Nicht einmal das ägyptische Konsulat wurde benachrichtigt. So erhielt die Familie erst durch Zufall später Kenntnis von dieser schrecklichen Mordtat. Also ist aus der Sicht der Familie keineswegs nur der verurteilte Rassist für diese „mehrdimensionale Tragödie“, wie sie es genannt haben, verantwortlich und wie sie es auch vor dem von mir angerufenen UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD) wegen der unzureichenden Behandlung der Mordtat in Deutschland formuliert haben.

  1. Wer vielleicht meint, diese sträflichen Fehler seien auf besondere (damalige) Verhältnisse in Dresden zurückzuführen, der irrt. Bekanntlich erregte die schreckliche Mordtat seinerzeit kein besonderes mediales Echo und auf politischer Ebene wurde die Bundesregierung erst Wochen später aktiv, als massive Proteste und Demonstrationen aus Ägypten, die international Aufsehen erregten, auch bei uns bekannt wurden.

Auch das dürfen wir nicht vergessen: Den großen Mut von Marwa, den der Kollege eben schon erwähnt hat. Wenn jetzt nach mehr als zehn, dreizehn Jahren wenigstens der Park gegenüber des Landgerichts nach Marwa El-Sherbini benannt wird, könnte das ein erster Schritt zur Wiedergutmachung sein.

  1. Zu den Aktuellen Entwicklungen: Die Richter des UN-Ausschusses haben sich darauf verständigt, dass sie keine virtuellen Sitzungen abhalten, sondern sich unbedingt in Genf zusammensetzen wollen, sobald das praktisch möglich ist. Deshalb werden wir das Verfahren zeitnahe wieder aufgreifen.

Zur Beschwerde an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD):

Vor mehr als zehn Jahren habe ich, im Auftrag der Familie von El-Sherbini, beim zuständigen UN-Ausschuss, zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung, eine ausführlich begründete Beschwerde mit zahlreichen Dokumenten über die verschiedenen Verfahren eingereicht, aus denen sich die Verletzung der Vorschriften  und die rassistische Diskriminierung ergibt.

Nach einer umfangreichen Korrespondenz ergaben sich vor mehr als fünf Jahren eine Reihe von Rückfragen: es ging insbesondere um Fragen nach der Ausschöpfung aller nationalen gerichtlichen Instanzen in Deutschland. Wir haben versucht, diese Fragen umfassend zu beantworten und die erforderlichen Dokumente zu übersenden.

Dann kam es zu einer bedauerlichen Entwicklung die als „Stillstand der Rechtspflege“ bezeichnet werden könnte – zuletzt auch wegen der Corona Maßnahmen: die Richter des UN-Ausschusses haben sich in unserem Fall, wie auch in einer Reihe von anderen Fällen darauf verständigt, dass sie keine virtuellen Sitzungen durchführen, sondern auf Sitzung vor Ort in Genf bestehen und diese dann erst durchführen, sobald dies wieder möglich ist.

Deshalb werden wir das Verfahren zeitnah wieder aufgreifen können. Weil die deutsche Justiz es versäumt hat, in dem Verfahren die Mitverantwortlichen für diese „mehrdimensionale Tragödie“ zu Rechenschaft zu ziehen.

Eine weitere Entwicklung, die die Familie sehr beunruhigt: es gab eine Meldung in den Medien, wonach der zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilte, rassistische Mörder voraussichtlich in zwei Jahren freikomme. Dies erscheint nach meinen Erfahrungen mit dem Strafvollzug in vergleichbaren Fällen auch nicht ganz ausgeschlossen.

Ich habe daraufhin das sächsische Justizministerium um genaue Informationen hierzu gebeten. Von dort wurde mir versprochen, diese Frage zu klären. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Wobei ich soeben die Nachricht erhielt, dass ich mich dazu direkt an das zuständige Gericht wenden muss und dies mache ich zeitnah.

Ich glaube, wir können uns nur schwer in die Situation der Familie versetzen, die nach alledem, statt eine Wiedergutmachung zu erhalten, die diesen Namen verdient, derartige Alpträume durchmachen muss!?

 

Pressemitteilung Marwa El Sherbiny 13.07.2022

Rechtsanwälte der Familie der vor 13 Jahren im Landgericht Dresden ermordeten Ägypterin Marwa El Sherbini mahnen die Erfüllung wichtiger Aufgaben für die Justiz und Politik an

 Das Verfahren vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistische Diskriminierung (CERD) wird fortgesetzt und beim Landgericht Dresden eine Auskunft wegen der beunruhigenden Meldung verlangt, wonach der verurteilte rassistische Mörder schon bald frei kommen könnte.

Auf der diesjährigen offiziellen Gedenk-veranstaltung zur Ermordung der Ägypterin Marwa El Sherbini am 1. Juli vor 13 Jahren sprachen auf Einladung des sächsischen Justizministeriums in diesem Jahr zwei Rechtsanwälte der Familie von Marwa El Sherbini: vor mir Rechtsanwalt Khaled Abou Bakr aus Ägypten und Paris, der die Familie bereits im Verfahren gegen den rassistischen Mörder vertreten hatte.

Obwohl es regnete, blieben die mehr als hundert erschienenen, interessierten Gäste bis zur anschließenden Kranzniederlegung und Schweigeminute und viele dankten uns ausdrücklich für unsere Beiträge. Sie versprachen, den weiteren Kampf auf juristischer und politischer Ebene zu unterstützen, damit der 1. Juli als der Tag des Antimuslimischen Rassismus auch den institutionellen Rassismus ins Visier nimmt.

Besondere Aufmerksamkeit erregten zwei aktuelle Entwicklungen:

– die von mir angekündigte Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem UN Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) gegen die Bundesrepublik Deutsch-land wegen Nichtbehandlung der rassistischen Diskriminierung in den hiesigen Strafverfahren.

– Die Meldung in einigen Medien, wonach der rassistische Mörder trotz seiner Verurteilung zur lebenslanger Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld in Kürze möglicherweise wieder frei kommen könnte, sorgt bei der Familie und allen, die die Familie und ihr Anliegen unterstützen, für besondere Empörung.

Ich habe daher die notwendigen Schritte zur Fortsetzung des Verfahrens von dem Genfer UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung und die Auskunft über die mögliche Freilassung des Verurteilten inzwischen auf den Wege gebracht.

Gerne leite ich die Bitte der Familie aus Ägypten weiter, die Wiedergutmachung des ihr und allen Muslim:innen in dieser »mehrdimensionalen Tragödie« in Angriff zu nehmen.

Besonders erfreulich ist die in diesem Jahr erstmals parallel zur Dresdner Veranstaltung am 1. Juli durch-geführte Veranstaltung eines antirassistischen Bündnisses in Nordrhein-Westfalen, auf der ebenfalls ein Beitrag des unterzeichnenden für die Familie gesendet wurde.

Berlin, 13.07.2022

Eberhard Schultz,

Rechtsanwalt

 

Pressemitteilung zu den Strafverfahren gegen den Journalisten Anselm Lenz vor dem Amtsgericht Tiergarten

Heute wurde Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 06.04.2022 erhoben, mit dem der Journalist Anselm Lenz, Mitherausgeber der Zeitung »Demokratischer Widerstand« wegen angeblicher Verleumdung einer hochgestellten politischen Persönlichkeit nach §§ 186, 188 StGB zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 € verurteilt wird – ein Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung ist noch nicht absehbar.

Auch die Strafverfahren im Zusammenhang mit den sogenannten Hygiene–Spaziergängen im April 2020 wegen des Vorwurfs Widerstand gegen die Staatsgewalt u.a. werden vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der jüngsten Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Folter zum  Einsatz von Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen neu aufgerollt werden müssen.

Die Richterin am Amtsgericht Tiergarten hatte eine Vertagung der öffentlichen Hauptverhandlung gegen den Mandaten über die Anklageschrift zu dem Vorwurf der Verleumdung am 06.04.2022 abgelehnt, obwohl für den Angeklagten ein Attest der ihn behandelnden Psychotherapeutin vorlag, mit dem seine vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wurde. In der aufgrund des Einspruchs nunmehr erneut anzuberaumenden öffentlichen Hauptverhandlung wird der Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens wegen massiver öffentlicher Vorverurteilung ebenso behandelt werden müssen, wie eine Reihe von angekündigten Beweisanträgen. Dabei wird Verteidigung nach einer erfolgreichen Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Amtsrichterin aufgrund der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 30.03.2022 wegen der Schwierigkeit der Rechtslage als Pflichtverteidiger tätig sein.

In einer Reihe von Strafverfahren im Zusammenhang mit den sogenannten Hygiene-Demonstrationen (ab 28. März 2020) wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen die Staatsgewalt anlässlich von Festnahmen wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung hatte die Verteidigung vor allem zwei Argumentationslinien verfolgt:

– es habe sich nicht um verbotene Versammlungen gehandelt sondern aufgrund einer Absprache zwischen Herrn Lenz und dem Leiter der Berliner Versammlungsbehörde um das Verteilen von Informationsmaterial »on the fly«;

– die zu Grunde liegenden, seinerzeit geltenden, Versammlungsverbote haben gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Darüber hatte sich die Amtsrichterin mit dem Argument hinweggesetzt, es reiche aus, dass die Polizeibeamten im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt hätten, weswegen jeder Widerstand rechtswidrig gewesen sei (sog. formeller Rechtswidrigkeitsbegriff, der aber in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist). Zuletzt hat sich die Verteidigung ergänzend auf eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Verfahren gegen die Schweiz gestützt, mit der die Schweiz wegen Verstoßes gegen die EMRK verurteilt wurde, weil sie bei Versammlungen das seinerzeit gültige absolute Versammlungsverbot angewandt hatte (ECHR 087/2022 CGas./.Schweiz, Pressemitteilung v. 15.3.22).

Berlin, den 27.04.2022 ,

H.- Eberhard Schultz,

Rechtsanwalt

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Zum Sachverhalt und den Hintergründen

 

In den Medien wurde zwar über den Strafbefehl berichtet(https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/jens-spahn-verunglimpft-4800-euro-geldstrafe-fuer-corona-regel-gegner; https://www.tonline.de/region/berlin/news/id_100006652/spahn-verunglimpft-gegner-von-corona-politik-verurteilt.html ) – nicht jedoch, wie es dazu kam und worum es in den Verfahren letztlich geht.

Im Verfahren gegen den Journalisten Anselm Lenz wegen Verleumdung hat das Gericht den jetzt in der Hauptverhandlung erlassenen Strafbefehl auf die ursprüngliche Anklageschrift bezogen. Darin wird diesem sowie einem weiteren Herausgeber der Zeitung eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete üble Nachrede“ vorgeworfen, weil sie den früheren Bundes-Gesundheitsminister Spahn als „… Drogenkonsumenten“ bezeichnet hätten. Die Verteidigung hat demgegenüber für den Angeklagten neben Beweisanträgen zum Drogenkonsum des früheren Ministers insbesondere auf zahlreiche andere Artikel der Zeitung verwiesen, in denen dessen politische Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Corona-Krise scharf kritisiert und teilweise karikiert wurden – ähnlich wie in dem satirischen Beitrag des Kabarettisten M. Richling unter dem Titel „Lauterbach kifft…“, der unbeanstandet im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (SWR am 17.12.2021) verbreitet worden ist.

In dem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 30.3.2022 von Bedeutung, mit der der Beschwerde der Verteidigung geben den ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts stattgegeben wurde: entgegen der Ansicht der Amtsrichterin liege eine Schwierigkeit der Rechtslage vor, weil »der vorliegende Sachverhalt Bezüge zur grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit aufweist, die […] berücksichtigt werden müssen«. Weiter wird zu klären sein, warum die Anklage sich nur gegen zwei der vier Herausgeber richtet, nicht aber gegen einen weiteren, den international renommierten Theoretiker des Ausnahmezustandes, Professor Giorgio Agamben. Das dürfte auch für die Problematik der massiven öffentlichen Vorverurteilung des Angeklagten Journalisten Lenz wichtig sein, der im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren zum Gegenstand einer – in dieser Form seltenen – Hetze gegen den Betroffenen geführt hat, nicht nur in den sozialen Medien sondern bis hinein in bekannte Massenmedien und weit über Berlin hinaus, in denen er als »Corona-Leugner«, „Querdenker“ und »Verschwörungstheoretiker« (nach offizieller Lesart zumindest geistige Verbrechen) bezeichnet und in den sozialen Medien darüber hinaus als »Neonazi« und »Antisemit« an den Pranger gestellt wurde.

Schließlich wird in dem Zusammenhang die erneute scharfe Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, an der massiven Gewalt der Sicherheitskräfte bei Polizeieinsätzen auf Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/un-experte-sieht-systemversagen-bei-polizeigewalt-in-deutschland-17971633.html) zu berücksichtigen sein. Nach dem Artikel der FAZ hat der bisherige UN-Sonderberichterstatter „schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt … in Deutschland gibt es nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten ‚Systemversagen‘ … Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die Bundesregierung um eine Stellungnahme … nach Auffassung der Bundesregierung sei es verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten beispielsweise einen nicht agressiven Demonstranen vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. ‚Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt‘, sagte Melzer. … ‚Die Behörden sehen gar nicht, wie blind sie sind … während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, ‚bis niemand mehr hinschaut‘. Sein Fazit: ‚Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.‘“

PM zur Eröffnung der internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 am 14.03.2022 im Marwa-El-Sherbiny-Park

Bei der Eröffnung der internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 am 14.03.2022 im Marwa-El-Sherbiny-Park vor dem Landgericht Dresden muss der institutionelle Rassismus auch ihres Falles thematisiert werden

 

Als Rechtsanwalt der Familie, der am 01. Juli 2009 am Landgericht Dresden ermordeten ägyptischen Apothekerin Marwa El-Sherbiny hat mich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden zur Eröffnungsveranstaltung der internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 am Montag, den 14.03.2022 um 16:30 Uhr in den Marwa-El-Sherbiny-Park in der Lothringer Straße vor dem Landgericht Dresden eingeladen. Aus diesem Anlass aktualisiere ich meinen Beitrag zur vorangegangenen Gedenkveranstaltung im Jahre 2021 (siehe unten).

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns helfen, das weitere Schritte zur Wiedergutmachung des der Familie zugefügten Leids und Unrechts zeitnah eingeleitet werden. Ich bin vor Ort ansprechbar oder gerne auch per Email.

 

Mit freundlichen und antirassistischen Grüßen,

Berlin, den 14.03.2022

H.-Eberhard Schultz, Rechtsanwalt

 

Hier zunächst mein Beitrag als Rechtsanwalt der Familie zu der vorangegangenen Gedenkveranstaltung im Jahre 2021:

 

Die Familie aus Ägypten hat mich gebeten, aus aktuellem Anlass noch einmal zu bekräftigen, was sie schon in früheren Jahren erklärt hatte. Ich zitiere aus der Erklärung der Familie an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung von 2014:

„Wir weigern uns, uns mit der Bestrafung für die Mordtat zufrieden zu geben, während andere, die für die Tragödie mitverantwortlich sind, unberührt bleiben. Wir waren zutiefst verletzt. Wir möchten, dass dies bei keiner muslimischen Frau in Europa noch einmal vorkommt, wir möchten unsere Würde schützen, da wir uns niemals wünschen, dass jemals jemand so viel Leid erfahren würde.“

Deshalb wollen wir an dieser Stelle nicht nur an die schreckliche Tat am 1. Juli erinnern, die erste bekannt gewordene rassistische Ermordung einer Kopftuchträgerin; weshalb der 1. Juli zum Tag des Antimuslimischen Rassismus in Deutschland geworden ist.

Was sind aus der Sicht der Familie und der Betroffenen die wichtigsten Merkmale über die grauenhaften Details hinaus – das buchstäbliche Abschlachten der schwangeren Marwa, der lebensgefährlichen Verletzung des Ehemanns und das Miterleben durch den damals dreijährigen Sohn?

 

  1. Das beginnt bei der Urteilsbegründung, wonach der Verurteilte nicht „aus diffusem Rassismus“ sondern „aus blankem Hass“ gehandelt habe – eine abstruse Differenzierung. Wie ich den Akten entnehmen konnte, wurde der Täter von den Ermittlungsbehörden als verwirrter Einzeltäter behandelt, rassistische Hintergründe kaum überprüft und Verbindungen zu organisierten Neonazis vollkommen ausgeblendet, obwohl er öffentlich zur Wahl der NPD aufgerufen hatte.

Und nicht nur das: Die bei ihm beschlagnahmte Festplatte seines PCs, auf der sich auch die Korrespondenz mit den Neonazis befand, ging ausgerechnet während der Untersuchung in der Staatsschutzabteilung des LKA in Flammen auf und war nicht mehr rekonstruierbar!

 

  1. Auch das Verhalten der zuständigen Richter des Landgerichts Dresden wirft mehr als nur Fragen auf:

– Obwohl sie bereits Monate vor der Hauptverhandlung ein Schreiben des russlanddeutschen Rassisten erhalten hatten, wonach die Islamistin „kein Lebensrecht“ bei uns habe, hatten sie es sträflich unterlassen, eine Durchsuchung vor Betreten des Gerichtssaales anzuordnen, bei der das Küchenmesser mit der 18 cm langen Klinge festgestellt worden wäre. Sie haben nicht einmal einen Justizwachtmeister zur Verhandlung hinzugezogen, der das Schlimmste hätte verhindern können. Sie sind auch nicht etwa dem Ehemann von Marwa bei dessen Versuch, seine Frau zu schützen, zu Hilfe gekommen, sondern haben sich darauf beschränkt, nach längerer Beobachtung den Alarmknopf zu betätigen.

– Daraufhin ereignete sich der nächste folgenreiche Fehler: Der zufällig im Gerichtsgebäude anwesende, durch den Alarm alarmierte BKA-Beamte, eilte zwar in den Gerichtssaal und versuchte zunächst mit einem Warnschuss die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Als dies nicht half, feuerte er einen gezielten Schuss auf einen der beiden kämpfenden Männer ab – aber nicht etwa auf den blonden Russlanddeutschen, sondern ausgerechnet auf den schwarzhaarigen Ehemann von Marwa, der lebensgefährlich verletzt wurde und ins Koma fiel.

– Es dauerte eine Stunde, bis der Rettungswagen kam.

– Die Richter unterließen es, Verwandte und Freunde der Familie, die Arbeitgeber der Apothekerin Marwa und das Max-Planck-Institut, wo ihr Ehemann an seiner Doktorarbeit arbeitete, ausfindig zu machen und informieren zu lassen, obwohl ihnen dies anhand der Unterlagen aus dem Strafverfahren ohne weiteres möglich gewesen wäre. Nicht einmal das ägyptische Konsulat wurde benachrichtigt. So erfuhr die Familie erst durch Zufall von dieser schrecklichen Mordtat.

Also ist aus der Sicht der Familie keineswegs nur der verurteilte Rassist für die-se „mehrdimensionale Tragödie“ verantwortlich, wie sie es gegenüber dem UN-Ausschuss formuliert haben.

 

  1. Wer vielleicht meint, diese sträflichen Fehler seien auf besondere Verhältnisse in Dresden zurückzuführen, der irrt. Bekanntlich erregte die schreckliche Mordtat seinerzeit kein besonderes mediales Echo und auf politischer Ebene wurde die Bundesregierung erst aktiv, als es massive Proteste und Demonstrationen in Ägypten gab, die international Aufsehen erregten.

Auch das dürfen wir nicht vergessen: Den großen Mut, der dazu gehörte, dass Marwa überhaupt wegen der rassistischen Beleidigungen und Bedrohungen als Zeugin und Betroffene das Ermittlungsverfahren und zwei gerichtliche Instanzen durchgestanden hat. Wir wissen heute von Organisationen, die Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und vertreten: Etwa die Hälfte von rassistischen Beleidigungen, Nötigung und Bedrohungen sowie tätlichen Angriffen werden von den Betroffenen nicht einmal angezeigt – aus berechtigter Furcht nicht nur vor der Rache der Täter, sondern vor allem der Untätigkeit der Behörden oder gar davor, dass der Spieß umgedreht und sie erste Opfer von Ermittlungsmaßnahmen werden.

Und last but not least: Es wäre noch viel über die weiteren Verfahren zu sagen, aber ich fasse hier zusammen:

Auch die Familie unterstützt selbstverständlich die Forderung, den Platz vor dem Landgericht nach Marwa El Sherbiny zu benennen. Das wäre wenigstens auch ein Zeichen gegen den strukturellen Rassismus. Sie erwarten mehr als ein Gedenken von Dresden und Deutschland!

Wenn die Benennung des Platzes nach Marwa El Sherbiny bisher mit der Begründung abgelehnt wurde, das würde ein „Mahnmal der Schande“, dann sollte es genau ein solches Mahnmal werden!

 

Wenn jetzt nach mehr als zehn Jahren wenigstens der Park gegenüber dem Landgericht nach Marwa El Sherbiny benannt wird, könnte das ein erster Schritt zur Wiedergutmachung sein!?

 

Zum Hintergrund des Verfahrens weitere Informationen in der Falldokumentation des Buches von EBERHARD SCHULTZ »Feindbild Islam und institutioneller Rassismus – Menschenrechtsarbeit in Zeiten Migration und Anti-Terrorismus« (VSA-Verlag Hamburg 2018, Seite 115 ff.).

Ergänzende Hinweise der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation:

Wir arbeiten an einer Kritik des letzten Staatenberichts der Bundesregierung an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD), mit wissenschaftlicher Begleitung von Dr. Cengiz Barskanmaz vom Max-Planck-Institut. Ein Bericht, der demnächst als so genannter NGO-Parallelbericht zusammen mit einer möglichst großen Zahl anderer Nichtregierungsorganisationen und Expert*innen die Sicht der von strukturellem Rassismus Betroffenen darstellen soll.

Weitere Unterstützer*innen sind willkommen! Näheres unter: www.sozialemenschenrechtsstiftung.org.

Unsere „öffentliche Erklärung zur Corona-Politik“ jetzt auch auf eigener website: www.invasiv.org!

Gerade rechtzeitig zur heißen Phase der Wahlkämpfe zum Bundestag und Landesparlamenten ist unsere Erklärung, zu der ich einige wichtige menschenrechtliche Aspekte beitragen konnte, mit hunderten der bisherigen   Erstunterzeichner*innen (darunter Wissenschaftler*innen und Expert*innen verschiedener Disziplinen, Politiker*innen und Engagierte aus allen gesellschaftlichen Bereichen) auf einer eigenen Website veröffentlicht. Während die öffentliche Debatte sich fast nur noch um Kandidat*innen und mögliche Koalitionen dreht, haben nach einer aktuellen Umfrage weit mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten erklärt, dass für sie das wichtigste Thema die »soziale Gerechtigkeit« ist. Wie viel mehr wären es wohl, wenn die derzeit nicht Wahlberechtigten in Deutschland lebenden und arbeitenden Menschen dazu gezählt werden?
Die öffentliche Debatte darum und gegen die herrschende Corona Politik bleibt auch nach den Wahlen für Alle lebensnotwendig.
Auf der Website befinden sich 
* die Erklärung
* die Unterschriftenliste mit der Möglichkeit zur weiteren Unterzeichnung
* die Möglichkeit, wichtige Dokumente zu verlinken.
* die Kontaktadressen für neue Unterschriften und für Vorschläge zur Verlinkung.

 

Öffentliche Erklärung zur Corona-Politik: Dauer-Desaster und enorme Schäden – Notwendige Konsequenzen

SARS-COV-2 ist ein neuartiges Virus, das ernst zu nehmen ist und bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem und Vorerkrankungen in Abhängigkeit von Arbeits-, Sozial- und Wohnverhältnissen zu schwerer Krankheit und Tod führen kann. Jedoch verursachen die zum Teil wissenschaftlich strittigen und teilweise nicht begründbaren Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung enorme Schäden:  in der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, im Gesundheitssystem selbst, bei prekär abhängig Beschäftigten und Solo-Selbständigen, bei Alleinerziehenden, bei isolierten Alten, in der Wirtschaft.

Diese Erklärung ruft dazu auf, eine öffentliche Diskussion in Gang zu bringen, in der die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung und ihre Folgen – auch mit Blick auf mögliche weitere Wellen oder etwaige neue Pandemiefälle – sachlich aufgearbeitet und Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden. Die Unterzeichnenden wollen, ungeachtet einiger Differenzen in den einzelnen Punkten, diese offene und öffentliche Diskussion befördern und dafür eine mögliche Grundlage bereitstellen. Für Korrekturen sind wir aufgeschlossen. Es ist Zeit, den Panikmodus zu beenden. Lassen Sie uns gemeinsam die Folgen der Corona-Krise bewerten und notwendige Änderungen erkunden.

I. Öffentliches Gesundheitswesen – systematische Fehlentwicklungen und fehlende Vorbereitung

Die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO „Gesundheit ist der Zustand des umfassenden, körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“  ist durch den UN-Sozialpakt 1966 auch für Deutschland ein verbindliches Menschenrecht für alle. Danach ist die Organisation des öffentlichen wie privaten Gesundheitswesens auszurichten. Das betrifft auch die Sozialversicherungen, insbesondere die Krankenkassen, die Arbeitsplätze im Gesundheitssystem selbst wie die in den öffentlichen Verwaltungen und in den privaten Unternehmen.

Bund und Länder haben das Gesundheitssystem – Krankenhäuser, Pflegeheime, Dienstleistungen, Versicherungen – den Interessen privater Investoren ausgeliefert. Ergebnis sind der rabiate Abbau und die Unterbezahlung des Gesundheitspersonals sowie die Auslagerung medizinischer Dienste in Niedriglohnfirmen, selbst in Vorzeigeeinrichtungen wie dem Klinikum Charité.

Diese Veränderungen des Gesundheitssystems haben, neben Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen während der Pandemie gravierende negative Folgen gezeitigt.

Beispiele für Fehlentwicklungen

  • Pandemie-Prävention: Regierung unterließ fahrlässig Vorsorge

Die WHO rief 2013 wegen eines zu erwartenden neuen Sars-Corona-Virus zu nationalen Vorbereitungen auf die nächsten Pandemien auf. Der Bundestag beschloss  mit der Pandemie-Risikoanalyse (Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 3.1.2013)  konkrete Vorsorgemaßnahmen: Masken, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel, Behandlungskapazitäten. Da die Bundesregierung die Umsetzung der Vorsorge versäumte, fehlten seit Beginn der Pandemie selbst die einfachsten und billigsten Schutzmittel, sogar für das medizinische Personal.

  • Fallpauschale fördert Intensivbeatmung

In keinem anderen Staat wurden prozentual so viele Infizierte intensivmedizinisch behandelt wie in Deutschland. Die Fallpauschale verschafft den Krankenhäusern durch Intensivbeatmung höhere Einnahmen. Kliniken, die Alternativbehandlungen zur Intensivbeatmung entwickelten, z.B. die in Moers oder Havelhöhe, konnten die Sterberate wesentlich senken und die Liegezeit verkürzen. Gesundheitsminister Spahn und NRW-Ministerpräsident Laschet waren dort vor Ort, lobten die Ergebnisse, aber unternahmen nichts, um diese Alternativbehandlungen zu fördern. Für weitere Erprobungen hat die Bundesregierung Fördergelder abgelehnt.

  •   Intensivbetten knapp – tatsächlich?

Deutschland hat eine europaweit hohe Intensivbettenausstattung. Die Regierung begründet dennoch den verschärften Lockdown mit der Vermeidung der Triage auf Intensivstationen. Die Betten-Knappheit entstand jedoch zum einen, zumindest anfangs, durch die rasche Einweisung von Covid-19-Erkrankten in die künstliche Beatmung; zum anderen durch fehlendes, völlig überlastetes und deshalb zunehmend kündigendes Personal. Auch waren zusätzlich eingerichtete Intensivbetten teilweise nicht einsetzbar wegen fehlendem Personal.

  • Krankenhäuser vor und sogar während Pandemie geschlossen

Seit 1998 ist ein Viertel aller Krankenhausbetten eingespart worden. Statt die Behandlungsmöglichkeiten auszubauen, wurden seit Beginn der Pandemie mehr als 20 Krankenhäuser geschlossen. Wenn Gesundheitsminister Spahn im Januar 2021 seinen Staatssekretär im Bundestag behaupten ließ: „Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Schließung von Krankenhäusern im Pandemiejahr 2020“, so war dies entweder bewusst wahrheitswidrig oder das Ministerium hat keine Ahnung, was in seinem Bereich geschieht.

  • Gesundheitsschäden durch unterlassene Behandlungen in der Corona-Krise

Nach Angaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus wurden im ersten Pandemiejahr 2,4 Millionen Behandlungen und Operationen weniger abgerechnet als im Jahr davor. Betroffen sind u.a. Krebs- und Herzkranke, Nierenwäsche-, Tumor- und Amputations-Patienten. Ärzte mussten die dafür notwendigen Kapazitäten aber für die Pandemie-Bekämpfung bereitstellen. Dasselbe gilt für verschobene und unterlassene Vorsorge-Untersuchungen. Nicht wenige Erkrankte mieden aus Panik vor der Ansteckungsgefahr den Besuch von Arztpraxen. Eine Erfassung der dadurch verursachten Todesfälle und Langzeitfolgen ist bisher nicht erfolgt, aber dringend notwendig.

  • Mangelnde Hygiene in deutschen Krankenhäusern

Nach der Statistik des Robert Koch-Instituts infizieren sich jährlich 400.000 – 600.000 Patienten im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen, daran sterben bis zu 20.000 Menschen. Die von der Regierung herangezogenen Virologen und Ärzte, wie Prof. Drosten/Charité, RKI-Präsident Prof. Wieler und Prof. Cichutek/Präsident Paul-Ehrlich-Institut, haben weder vor noch während der Pandemie Maßnahmen veranlasst, um diese hohen vermeidbaren Todeszahlen zu senken.

II. Regierungsmaßnahmen verletzen medizinische Regeln und fördern durch Intransparenz Unsicherheit und Angst

Fakt ist: Mehr als 90 Prozent der positiv auf den Virus Getesteten überwinden die Infektion ohne jegliche medizinische Hilfe. Nur eine Minderheit der Infizierten zeigt typische Corona-Krankheitssymptome, ein Teil davon wirklich bedrohliche. Statt dies transparent zu machen und auf eine wissenschaftlich ausgewogene Darstellung der Corona-Erkrankung hinzuwirken, verfolgen Regierung und Leitmedien die Strategie, die beschlossenen Corona-Maßnahmen mithilfe von Angstmacherei und Alarmismus durchzusetzen.

Bundesregierung und Bundesbehörden verletzen dabei bewährte medizinische Regeln und Standards. Ihre Anti-Corona-Maßnahmen basieren auf Kriterien, die vielfach keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage in epidemiologischen, virologischen und medizinischen Fakten und Befunden haben. Sie übernahm dabei die Sicht weniger Epidemiologen, diese dominierte über die vieler anderer Fachärzte, Juristen und Psychologen.

Wichtige Daten wurden fahrlässig oder bewusst nicht erhoben – insbesondere regelmäßig wiederholte Massentests an festen repräsentativ ausgewählten Bevölkerungsstichproben.

Beispiele für Regelverletzungen und Panikerzeugung:

  • PCR-Test: Ungeeignet und dramatisierend

Das RKI erklärt jeden positiven PCR-Test für einen Covid-19-Fall, also als Nachweis einer Krankheit. Im November 2020 hat eine Gruppe von 22 international ausgewiesenen Experten ein Gutachten über den PCR-Test in der Zeitschrift Eurosurveillance vorgelegt. Der PCR-Test ist danach als Diagnoseinstrument völlig ungeeignet, weil er nicht in der Lage ist, die jeweilige Viruslast zu messen, noch kann er feststellen, ob das gefundene mRNA-Schnipsel vermehrungsfähig ist oder nicht. Nur wenn es vermehrungsfähig ist, besteht aber die Gefahr einer Ansteckung und ernsthaften Erkrankung. Da er auch auf frühere Infektionen und geringe Konzentrationen von viralem Erbgut anschlägt, werden zudem unverhältnismäßig viele falsch-positive Ergebnisse angezeigt. Dennoch wird am PCR-Test festgehalten. Auf diese Weise werden Inzidenzwerte manipuliert.

  • Statt Ermittlung der genauen Todesursache: Panikmache

Nach geltenden medizinischen Leitlinien muss bei der „Feststellung der Todesursache“ eine „viergliedrige Kausalkette“ angegeben werden, um die Hierarchie der Todesursachen festzustellen. Daraus werden für die Behandlung erkrankter Patienten lebenswichtige Schlüsse gezogen. Doch das RKI hat gleich zu Beginn der Pandemie davor gewarnt, bei Toten, die Covid-positiv getestet wurden, rechtsmedizinische Untersuchungen anzustellen. Es praktiziert die Gleichstellung von „an oder mit Corona“ Verstorbenen. Obwohl epidemiologisch nicht begründbar, legte RKI Präsident Wieler fest: „Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.“

Wie kommt es, dass ein staatlicher Apparat nicht einmal zwischen denen unterscheiden will, die  an  dem Virus oder mit diesem Virus gestorben sind? Es wäre doch ein Leichtes, an einer repräsentativen Gruppe von – sagen wir  – tausend  “Corona-Toten” per Obduktion einmal zu überprüfen, wer von ihnen nun wirklich am Corona-Virus und nicht an einer Vorerkrankung gestorben ist? Warum finden solche repräsentativen Untersuchungen nicht statt?

  • Die höchste Risikogruppe vernachlässigt: Alters- und Pflegeheime

Die höchste Sterblichkeitsrate lag, wie in allen westlichen Staaten, in den überwiegend privatisierten Alters- und Pflegeheimen. „Der Altersmedian der Toten mit oder durch Sars-Cov-2 liegt bei 84 Jahren, das ist mehr als die durchschnittliche Lebenserwartung“, so der bis 2016 amtierende Direktor des Instituts für Virologie an der Charité, Prof. Detlev Krüger. Dennoch wurde diese höchste Risikogruppe lange vernachlässigt, viel zu spät getestet und stattdessen in ihren Zimmern und Stationen isoliert, der Kontakt zu den nächsten Angehörigen über Wochen verboten. Trotz verbreitetem Pflegenotstand wurden keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten geschaffen. Viele Todesfälle hätten hier durch frühere Maßnahmen vermieden werden können.

  • Plötzliche Einsicht bei Tod nach Impfung: Vorerkrankungen sind schuld

Eine transparente und vollständige Dokumentation aller Impfungen, um Neben- und Folgewirkungen zu erfassen, gibt es bislang nicht. Als bekannt wurde, dass einige alte Menschen nach der Impfung starben, erklärte das Paul-Ehrlich-Institut unvermittelt und ohne empirische Begründung: Viele seien an ihren „multiplen Vorerkrankungen“ gestorben. Die Menschen seien somit zwar nach, aber nicht an der Impfung gestorben. Hier wurden plötzlich Vorerkrankungen ins Feld geführt, während bei den Todesfällen „an und mit Corona“ Vorerkrankungen nicht in Betracht gezogen und nicht ermittelt werden. Warum werden hier zweierlei Maßstäbe angewandt?

·  Wie die WHO unterstreicht, ist das Ansteckungsrisiko für sozial, wohn- und arbeitsmäßig benachteiligte Menschen besonders groß. Dennoch wird dies bei den Maßnahmen zunächst überhaupt nicht und bis heute nicht wesentlich berücksichtigt. Deutsche Politiker und Virologen zeigten sich überrascht, als prekär Beschäftigte im Niedriglohnsektor oder eng wohnende Hartz IV-Empfänger besonders häufig positiv getestet wurden und sich in den Schlachtbetrieben von Tönnies, Vion, Danisch Crown u.a. plötzlich Tausende Beschäftigte infizierten. Die Corona-Krise macht so deutlich, welche negativen Folgen der Abbau der staatlichen Aufsicht über Berufskrankheiten und betrieblichen Gesundheitsschutz unter den Arbeitsministern Scholz und von der Leyen hat.

·  Kindeswohl wird massenhaft verletzt

Obwohl zahlreiche Studien nachweisen, dass die Ansteckungsrate und Infektiosität von Kindern und Jugendlichen extrem gering ist, wurden flächendeckende Schulschließungen angeordnet. Home-Schooling verstärkt nachweislich  die sozial bedingte Lern-Ungleichheit. In Verbindung mit Home Office bedeutet es vielfach krankmachende Überlastung aller beteiligten Familienmitglieder. In vielen Familien fehlen wichtige Voraussetzungen: Geräte, ruhiger Ort, Betreuung. Die Zahl der Schulabbrecher hat sich in der Pandemie bereits verdoppelt. Besonders eklatant zeigen sich die Folgen in der für den Lockdown-Zeitraum nachgewiesenen Vervielfachung von Depressionen und Angststörungen bei Kindern und Jugendlichen.

III. Ausrichtung der Maßnahmen auf große Privatunternehmen und deren Profit

Die politisch verordneten Maßnahmen dienen vorrangig der Unterstützung großer, auch umweltschädlicher Konzerne. Diese werden von Pandemie-Maßnahmen ausgenommen, vor Krisenfolgen geschützt und massiv finanziell unterstützt. Dagegen werden insbesondere Kleinunternehmen, Dienstleister (Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe), der gesamte Kultur- und Bildungsbereich massiven Einschränkungen unterworfen. Es gibt eine extrem ungleiche Verteilung der psychischen, gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten der Krisenbewältigung: Lohnabhängige, Soloselbständige und ihre Familien erleiden z.T. extreme wirtschaftliche Einbußen. Gleichzeitig hat sich die Wirtschaft zugunsten weniger Großprofiteure umgebaut.

Beispiele:

·  Staatliche Förderung aus dem mit 600 Milliarden Euro ausgestatteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erhalten in großem Maßstab Konzerne, sogar solche mit Steuerfluchtmodellen sowie umweltschädliche Unternehmen, wie die Lufthansa oder Hersteller von Autos mit Benzinmotoren. Größte Profiteure der Lockdowns waren US-Digitalkonzerne, wie Amazon, Microsoft, Apple, Zoom, die unmittelbar von der Schließung weiter Teile des Einzelhandels profitierten. Große Aktienunternehmen, die durch staatlich finanzierte Kurzarbeit ihre Verluste minimieren konnten, schütteten in der Krise zum Teil hohe Dividenden an ihre Aktionäre aus (z.B. Daimler). Die Corona-Maßnahmen führten zur Verschärfung von Konzentrationsprozessen in der deutschen Wirtschaft, insbesondere zugunsten digitaler Monopolisten.

·  Dagegen werden Hunderttausende anstehende Insolvenzen, insbesondere bei Soloselbständigen im Kulturbereich, in Einzelhandel und Gastronomie, nur verschleppt.

Für Arbeitnehmer bedeutet Kurzarbeitergeld, so wichtig es ist, vermindertes Arbeitseinkommen. Prekär und befristet Beschäftigte bekommen nicht einmal Kurzarbeitergeld.

·  Investoren dürfen Mieten und Preise für Wohnungen weiter steigern. Die während der Krise imagefördernd gestundeten Mietzahlungen werden inzwischen wieder eingetrieben.

·  Unternehmen sind vom Infektionsschutz-Gesetz ausgenommen: Für sie gilt erst verspätet seit 20.8.2020 die zudem durch die Unternehmenslobby verwässerte SARS CoV-2-Arbeitsschutzregel. Entgegen dem angeblich vollständigen Lockdown war und ist die große Mehrheit der etwa 45 Millionen abhängig Beschäftigten weiter regelmäßig in Unternehmen tätig: Im „verschärften“ zweiten Lockdown seit Januar 2021 waren dies mindestens 34 Millionen.

·  Die inzwischen verordnete Pflicht der Unternehmen zur Bereitstellung von Tests wird nicht nachhaltig staatlich kontrolliert. In Betrieben werden FFP2-Masken vielfach ohne die vorgeschriebenen Pausen getragen. Unternehmen wie Amazon ziehen den Beschäftigten die bei FFP2-Masken vorgeschriebenen Pausen von der Arbeitszeit ab.

·  Impfstoff-Hersteller, die mit öffentlichen Mitteln hoch subventioniert wurden, werden von Bundesregierung und Europäischer Kommission von der Haftung für Neben- und Folgewirkungen freigestellt.

Gleichzeitig wird die Forschung zu Covid-19-Medikamenten sträflich vernachlässigt. Deutsche Firmen, die an der Entwicklung von Medikamenten zur Therapie von Covid 19 arbeiten, also unmittelbar lebensrettend, wurden im Gegensatz zu Impfstoffentwicklern kaum unterstützt.

IV. Abbau demokratischer Strukturen und die Verletzung von Grundrechten und Völkerrecht

Neue Definition von Pandemien unter US-Druck: Die WHO hat 2009 unter dem Einfluss ihrer wichtigsten Geldgeber – der USA und der privaten Gates-Stiftung – die Definition für Pandemien endgültig erheblich verändert. Anlass war die „Schweinegrippe“, die, obwohl sie sehr mild verlief, dennoch als Pandemie klassifiziert wurde. Das bisherige Kriterium für eine Pandemie, nämlich eine „enorme Zahl an Todesfällen und Krankheit“ (enormous number of deaths and illness) wurde ersatzlos gestrichen. Auf dieser fragwürdigen Grundlage sind flächendeckend und radikal Freiheitsrechte eingeschränkt worden wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik.

·  Insbesondere der Passus über die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erlaubt radikale Grundrechtseingriffe: Der Freiheits-Lockdown greift massiv ein in die Bewegungsfreiheit, die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Er ermöglicht Kontaktverbote bis in die Privatsphäre von Familien und Pflegeheimen, eine Art Stubenarrest für die Bevölkerung, bis hin zu nächtlichen Ausgangssperren, er erlaubt die Aussetzung der Gewerbefreiheit und das berufliche Tätigkeitsverbot.

·  Die erheblichen Einschränkungen wurden mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit begründet  – zweifellos ein schwerwiegendes Recht, dem aber dennoch nicht automatisch der absolute Vorrang gegenüber allen anderen zukommt. Genau hier hätte eine öffentliche Debatte über Verhältnismäßigkeit, Geeignetheit und Angemessenheit ermöglicht werden müssen. Stattdessen wurde das öffentliche Leben auf das Kriterium des Übertragungsrisikos reduziert, der Einzelne demagogisch als Gefährder seiner Mitmenschen dargestellt.

·  Proteste dagegen sind weitgehend verunmöglicht, Parlament und Opposition ließen sich von der Bundesregierung entmachten, die Leitmedien halten sich in gewohnter Nähe zur Exekutive. Lauernde Aggressivität bestimmt die öffentliche Stimmung. Begründeter Zweifel, selbst künstlerische Äußerungen wie Satire, werden massiv angegriffen und häufig als rechte oder gar antisemitische Äußerungen etikettiert. Kritische Stimmen werden pauschal und willkürlich als „Coronaleugner“, „Querdenker“ und „Verschwörungstheoretiker“ diffamiert, ohne auf ihre Argumente einzugehen.

·  Der Verfassungsschutz macht „alternative Plattformen“ für das „Schüren politischer Entfremdung in Deutschland“ verantwortlich, überwacht diese und verhindert so eine sachliche öffentliche  Auseinandersetzung. Blogs werden wegen angeblicher „Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht“ gesperrt, ohne dass derselbe richtige Maßstab an alle öffentlichen und privaten Großmedien angelegt wird. Durch den Aufbau derartiger autoritärer Überwachungspraktiken wird die demokratische Substanz unseres Landes ausgehöhlt.

·  Gleichzeitig schürt die Bundesregierung im Verbund mit der EU gegen den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung aufwendig Feindbilder, insbesondere gegen Russland und China. Um geopolitische Machtinteressen zu kaschieren, werden nach den bewährten Praktiken des Kalten Krieges Menschenrechte vorgeschoben und wirtschaftliche Sanktionen als demokratische Erziehungsmaßnahmen deklariert.

·  Im Schatten der ausufernden medialen Darstellung der Pandemie-Maßnahmen setzen die Bundesregierung und Teile der Opposition die Aufrüstungsauflagen der US-dominierten NATO um. Dem von 122 Staaten gebilligten Atomwaffenverbotsvertrag der UNO, der für den Willen der Menschheit steht, ohne diese Massenvernichtungswaffe leben zu wollen, hat kein Atomwaffenstaat und kein NATO-Mitglied zugestimmt, auch Deutschland nicht. Stattdessen ist während des zweiten Lockdowns beim Manöver „Resilient Guard“ in Büchel unter größter Geheimhaltung der Einsatz von Atomwaffen gegen Russland geprobt worden.

·  Die Arten sterben schon, das Klima beginnt zu kollabieren und auch die Demokratie ist gefährdet. Die Pandemie muss das Bewusstsein dafür schärfen, dass es nicht genügt, zum vorherigen Zustand zurückzukehren. Es bedarf einer neuen Rechts- und Sicherheitspraxis, die Gemeinwohl vor privates Gewinnstreben stellt, die die Kluft zu den armgehaltenen Ländern (auch innerhalb der EU) ausgleicht und so dem Recht auf Leben besser gerecht wird.

V. Notwendige Konsequenzen und Aktivitäten (Auswahl)

  1. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass ein privates, vorwiegend auf Gewinn ausgerichtetes Gesundheitswesen für die Anforderungen einer Pandemiesituation nicht gerüstet ist. Das bedeutet: Klinikschließungen müssen sofort beendet werden; wir brauchen mehr und besser bezahltes Pflegepersonal, und wir brauchen wieder mehr kommunale und staatliche Krankenhäuser, überhaupt ein größeres Gewicht der öffentlichen Hand im Gesundheitswesen. Außerdem sollte ein Mindestmaß nationaler Produktionskapazitäten für bestimmte Medizinprodukte sichergestellt werden.
  2. Im Sinne des Grundgesetzes müssen alle Grundrechtseinschränkungen so schnell wie möglich zurückgenommen werden. Dies liegt in der besonderen Verantwortung des Bundestags und der in ihm vertretenen Parteien, aber auch der Verfassungsorgane.
  3. Die Dominierung des öffentlichen Diskurses durch eine kleine Gruppe von regierungsnahen Virologen und Epidemiologen muss beendet werden. Unsere Gesellschaft muss dringend zurückkehren zu einem offenen Diskurs, in dem auch kritische Stimmen und alle sachbezogenen Argumente von Experten, Wissenschaftlern und Bürgern zugelassen sind und diskutiert werden können. Die Ächtung von Kritikern durch pauschale Feindbilder wie „Coronaleugner“ , „Verschwörungstheoretiker“ und „Querdenker“  zerstört jedweden Diskurs, ohne den keine Demokratie bestehen kann. Eine besondere Verantwortung in diesem Kontext kommt den Medien zu.
  4. Die Corona-Krise hat die soziale Spaltung unserer Gesellschaft enorm vertieft. Große Teile der Bevölkerung haben keine politische Stimme, keine Organisationsform, keine mediale Repräsentanz und keine Lobbyisten für eine politische Vertretung ihrer Interessen. Das Gefühl gesellschaftlicher Ohnmacht breitet sich aus und kann gefährlichen Entwicklungen Raum geben. Hier muss dringend gegengesteuert werden.
  5. Die Corona-Maßnahmen haben bekanntlich  immense Kosten mit entsprechend hoher Staatsverschuldung verursacht. Die bisher extrem ungleiche Verteilung der gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten der Krisenbewältigung muss beendet werden. Die auf uns alle zukommenden Lasten müssen fair verteilt werden. Profiteure der Krise und sehr Vermögende sind dabei in besonderem Maße heranzuziehen, z.B. in Anlehnung an den Lastenausgleich nach dem 2. Weltkrieg.

Unterschriften

Gerhard Abmayr / Journalist

Dr. Karim Akerma / Philosoph und Übersetzer

Diana Al-Jumaili / Politikwissenschaft

Dr. Norbert Andersch / Neurologe und Psychiater

Dipl.Ing. Reinhold Andree

Ursel Arova / Café-Inhaberin

Dr. Annette Bänsch-Richter-Hansen / Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Ekkehard Basten / Facharzt für Allgemeinmedizin

Biplab Basu / Kampagne für Opfer rassistischer Gewalt (KOP)

Prof. Dr. Rudolph Bauer / Sozialwissenschaftler, Künstler

Christa Maria Bauermeister / Lehrerin

Gabriele Baumann / Psychotherapeutin

Dietmar Bauschke / Schauspieler

Erich Becker / Oberstudienrat i.R.

Martin Becker / Jurist im Ruhestand

Katja Beißwenger / Psychologische Psychotherapeutin

Jens Berger / Nachdenkseiten

Maria Bermig / Psychotherapeutin

Armin Bernhard / Prof. Erziehungswissenschaft

Joachim Bessell / Dialogprozessbegleiter und Fernlehrdozent

Dipl.Ing Peter Betscher

Dr. Ludger Beyerle / Facharzt für Innere Medizin und Flugmedizin

Heiner Biewer / Biologe und IT-Ingenieur

Udo Blum / Gewerkschaftler

Renate Börger / Journalistin/attac München

Ralph Boes / Menschenrechtsaktivist

Ulla Bojert / Pensionärin

Joachim Bonatz / Ostdteutsches Kuratorium von Verbänden

Kerstin A. Borgmann M.A. / Dipl.Psychologin, Dialogprozessbegleitung

Prof. Dr. Eva Borst / Erziehungswissenschaft

Franz Brandl

Dr. Herbert Breger / Wissenschaftshistoriker

Marcus Bressler / Informatiker

Robert Bredthauer / Rentner

Toni Brinkmann / Juristin

Beate Brockman / Stadtplanerin, Szenenbildnerin

Almuth Bruder-Bezzel / Psychotherapeut

Prof. Klaus-Jürgen Bruder / FU Berlin

Ursula Brümann

Emil Brütsch / Dipl.-Ingenieur i.R.

Gudrun Bryk / Kauffrau

Christel Buchinger / Dipl.- Biologin

Helge Buttkereit / Pressereferent und Publizist

Bernard Chesneau / Diplom-Pädagoge

Prof. Dr. Aris Christidis / Informatik

Dr. Andrea Christidis / Psychologin M.A.

Diether Dehm / MdB Die Linke

Dr. Hans Demanowski

Christian Deppe / Zahnarzt

Friedrich Deutsch / Heilpraktiker

Rainer Dhonau

Getrud Diekmeyer / Pfarrerin

Dr. Klaus Dittrich / Sozialwissenschaftler

Dagmar Doerper / Rat attac-D

Rolf Donath / Rentner

Thomas Dose / Medizinphysiker

Bernd Ebener / Kirchenmusiker und Dipl.Musiktherapeut

Horst Eberlein / freier Journalist

Irene Eckert / Publizistin, Arbeitskreis Friedenspolitik

Prof. Gisela Ehle / Psychiaterin i.R.

Dr. med. Christian Emaus / Facharzt für Allgemeinmedizin und Geriatrie

Dr. med. Joachim Elz-Fiala / Facharzt Psychiatrie/IPPNW

Rosa Engel / Realschullehrerin

Anja Engler

Bernd Erdtmann / Ingenieur der Elektrischen Energietechnik

Bärbel Espig / Physiotherapeutin

Dr. Ilina Fach

Radimé Farhumand / Ärztin

Waltraud und Bernardt Faaß / Rentner

Prof. Dr. Johannes Feest / Universität Bremen

Susanne Fischbach / Erzieherin

Klaus-Peter Fischbach / Kindergartenleiter

Stefan Fischer

Prof. Dr. Bernd Fittkau / Humanistischer Psychologe, FK-Couch

Peter Främke / Rentner im Widerstand

Reinhard Frankl / Klartext e.V.

Dr. Elke Fritsch / Internistin

Kai Froeb / Konzern-Betriebsratsvorsitzender

Maria Froitzheim / Grundschullehrerin

Martina Fück / Key Account Management Urologie

Dr. Wolfgang Geiling / Dipl.Päd, Dipl.Soz.-Päd.

Hartmut Geipel / Rentner

Ingrid Geipel / Rentnerin

Christian Geith / Heilpraktiker

Wolfgang Gehrcke / Ex_MdB Die Linke

Gerhard Gegenfurtner

Gerda Gensberger / Theaterwissenschaftlerin und Übersetzerin

Renate Georgy / Juristin und Autorin

Thomas Gierling / freier Consultant

Gudrun Glemser / Sparkassenfachwirtin

Christine Göddertz / Rechtsbeistand und Heilpraktikerin

Dr. Niklas Göpel / Facharzt Innere Medizin und Arbeitsmedizin

Dr. phil. Cornelia R. Gottwald / Heilpraktikerin und Gesundheitsförderung f. Kinder

Juliane Gralla / Zahnärztin

Gabriele Groll / Augenschule für gesundes Sehen

Annette Groth / Ex-MdB Die Linke

Joachim Guilliard / IT-Berater und Publizist

Lutz Haase / Psychotherapeut

Klaus Hartmann / Vorsitzender Deutscher Freidenkerverband

Rüdiger Hauff / Mathematiker

Karin Hauff

Dr. Matthias Heber

Prof. Dr. med. Karl Hecht / Klinische und Experimentelle Pathophysiologie

Hans-Peter Heinrich / Privatier

Steffen Heinzig / Dipl.Chemiker und Rentner

Norbert Heitkamp / Dipl.Wirtschaftswissenschaftler und Altenpfleger

Peter Held / Dipl.Rechtspfleger

Ulrich Hellmuth / Rentner

Maria Henkys / Wirtschaftswissenschaftlerin

Hans Hermsen

Norbert Herre / Rentner

Dr. Kai Herthneck / Psychoanalytiker

Hans Heydemann / Dipl.Ingenieur

Dr. med. Martin Hirte / Kinder- und Jugendarzt

Dipl.Ing. Ronald Hönig / Stadtplaner

Sabine Hönig / Krankenschwester

Margit Hoffmann / Psychotherpeutin

Dr. Thomas Hohnerlein-Buchinger / Sprachwissenschaftler

Dieter Hornemann / Pfarrer

Walter Huth / Dipl.Pädagoge und Dipl.Betriebswirt

Dietrich Hyprath / Dipl.Ing.

Dr. Anne Maximiliane Jäger-Gogoll / Priv.- Dozentin

Mascha Jankowski / Rentnerin

Ulrich Jochimsen / Funkingenieur, Netzwerk Dezentrale Energie e.V.

Klaus Jünschke / Autor

Regina Junge / Keramikerin

Dr. Horst Käsmacher / Facharzt für Anästhesie

Regina Karen-Steinberg / Kamerafrau und Filmemacherin

Utz-Paul Karpentstein / Journalist und Unternehmensberater

Matthias Kastenholz / Dipl.- Ingenieur

Anna Maria Katicic

Ratko Katicic

Barbara Kern / Geografin, Stuttgarter Wasserforum

Birgitt Kerres

Friedrich Wilhelm Kerres

Antje Kirchner / Rat attac-D

Karoline A. Kirmse / Wissenschaftlerin Psychologie

Alexander Klar / Bildender Künstler

Dr. Alexandra Kleeberg / Psychoanalytikerin

Dr. med. Wilfried Klein / Facharzt für Frauenheilkunde/Psychotherapie

Margarete Klingler-Lauer / Dipl.Sozialpädagogin

Andreas Klotz / Dozent für politische Erwachsenenbildung und Ökologie

Prof. Dr. Michael Klundt / Kindheitswissenchaft/Hochschule Magdeburg-Stendal

Prof. Dr. Clemens Knobloch / Germanistik-Linguistik

Anneliese Knöpfler / Dipl.Verwaltungswirtin

Dr. Heike Knops / Philosophin, ordinierte Theologin

Michael Koeditz / Diplompädagoge, GEW

Stefan Köhler / Oberbauleiter

Axel Köhler-Schnura / Dipl. Kfm. Coordination gg. BAYER Gefahren CBG

Dr. Ulrike Koelver / Berliner Wassertisch

Horst Kraft

Stefan Kreft / Softwareentwickler

Ute Kreiser / Wirtschaftskorrespondentin

Ursula Kropp / Sozialarbeiterin

Prof. Dr. Klaus Kroy / Physik Universität Leipzig

Katja Krüger / Sozialarbeiterin und Alltagsbegleiterin

Bernd Krumme / Koch

Horsta Krum / ordinierte Theologin

Dr. med. Thomas Külken / Facharzt für Allgemeinmedizin

Dr. Cornelie Kunze / Afrikanistin, Wirtschaftswissenchaftlerin

Dr. Stefan Kurella / Medizinsoziologe

Brigitta Küster-Sartori / Gymnasiallehrerin

Günter Kuesters / Rat von attac-D

Dipl.Ing. Rolf Lachenmayer

Linde Lambrecht / Gestalt- und Paartherapeutin+

Dr. Corinna Laude / Germanistin

Dr. med. Rebekka Leist / Frauenärztin

Dipl.Ing. Matthias Lewek / Akademie für Solidarische Ökonomie

Franz Lindlacher / Dipl.Sozialpädagoge

Helga Lönze / Sozialarbeiterin in Rente

Karin Lorch / Intensivkrankenschwester

Dr. Manfred Lotze / Arzt

Klaus Lübberstedt / Diplomvolkswirt/Die Linke

Ute Luebberstedt / Dipl.Sozialpädagogin

Andreas Mägedfrau / Dipl.Ing. Kfz-Technik

Petra Makowski / Marketingkauffrau, im Vorruhestand

Dr. phil. Frank Martin / Naturheilpraktiker und Autor

Prof. Dr. Mohssen Massarat / Ökonomie und Politik

Renate Maurer-Hein

Prof. (i.R.) Dr. Ulrich Mees / Universität Oldenburg

Prof. em. Dr. Georg Meggle / Philosophie Universität Leipzig

Rantje Meierkord / Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Stefan Melzer / Facharzt für Allgemeinmedizin

Dr. Martin Metzger / Anästhesist

Dr. Dorothea Mezger / Volkswirtin

Karin Michaeli

Birgit Michalke / Erzieherin i.R.

Günter Michalke / Lehrer i.R.

Torsten Miertsch / Vermessungsingenieur

Roland Mink

Willi Mittelstädt / Rentner

Wolfgang Möres / Rentner

Ulrich Morgenthaler / Sozialgestalter

Wolfgang Motter / Pfarrer i.R.

Josef Mrowetz

Dr. phil. Rolf Fritz Müller / Unternehmensberater

Sebastian Müller-Bech / freischaffender Künstler

Dr. rer.pol. Guestel Münnich / Rentner, DFV

Florian Muhl / Sozialpädagoge

Hermann Naegele / Privatier

Jusuf Naoum / Schriftsteller, Physiotherapeut

Birgit Naujeck / IT Projektmanagerin

Dr. med. J. Naumann / Leitender Arzt Swiss Mountain Clinic

Gunnar Neeb / Arzt

Marcus Neuert / Schriftsteller und Musiker

Dr. Birgit Niemann / Molekularbiologin

Wolfgang Nippe / Dipl.Psychoiloge, Psychonkologe

Hartmut Nithammer / Software-Entwickler

Elke Nordbrock / Die Linke

Michael Nordhausen / Diplom-Psychologe

Stefan Notter / Rentner

Claudia Oberbeil / Sozialpädagogin

Dr. med. vet. Christof Ostheimer

Ulrich Otto

Dr. Christiane Pacyna-Friese / Künstlerin, Physikerin

Prof. Norman Paech / Politikwissenschaft, Öffentliches Recht

Daniel Palloks / Physiker

Dr. Waltraud Parta-Kehry / Reproduktionsmedizinerin im Unruhestand

Klaus Pfaffelmoser / Mathematiker

Bernhard Pfeiffer / katholischer Theologe

Dr. rer. nat Sebastian Pflugbeil / Physiker

Kunibert Pinter / Dipl.Übersetzer, Politologe MA

Jochen Pippir / Heilpraktiker

Dr. med. Mathias Poland

Harry Popow / Autor und Blogger

Dieter Popp / Dipl.Phys.

Dr. med. vet. Imke Querengässer / Tierärztin

Dorothee Rackwitz-Safferling / besorgte vielfache Mutter + Großmutter

Arnulf Rating / Kabarettist

Vera Rehm / Ex-Journalistin, aufmerksame Zeitgenossin

Otto Renda / Psychologe

Bernd Reinemuth / Ex-Betriebsrat, Metallfacharbeiter im Vorruhestand

Britta Rentsch / Dipl. Ingenieur

Dr. med. Magdalena Resch / Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Christina Reymann / Autorin

Freimut Richter-Hansen / Rechtsanwalt

Valeska Richter-Oldekop / Ärztin

Dr. Matthias Rießland / Feldenkraispädagoge

Volker Ritter / Ver.di, Nds./HB

Dr. Holger Rittweger

Elisa Rodé

Jörg Rode / Journalist

Dirk Roeben / Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit

Dr. Michael Roeder / Lokalhistoriker

Prof. em. Dorothee Roer / Frankfurt University of Applied Sciences

Dr. Ingo Roer / Pfarrer i.R ., PalästinaForumNahost

Holger Rohrbach / attac, Bewegungsstiftung

Dr. Claudio Romanatti

Prof. Rainer Roth / Klartext e.V.

Christa Rügemer/ Lehrerin

Peter Rügemer / Architekt

Dr. Philipp Rügemer / Rechtsanwalt

Dr. Werner Rügemer / interventionistischer Philosoph, Transparency International

Dr. Artur Rümmler / Schriftsteller

Ljudmila und Ingo Rudolph

Gerhard Sacher / Gesamtschullehrer i.R.

Karin Sacher / LTA, Ex-Personalrätin

Thomas Sachs / Lehrer, GEW

Renate Salgo / Lehrerin i.R.

Axel Sauter / Rentner im Unruhestand

Ortwin Schäfer / Dipl.Psych.

Christian Schanz / Musiker

Elke Schenk / Lehrerin

Peter Schimke / Die Linke

Dr. Johannes Schlipf / Physiker

Hans-Heiko Schlottke / Rentner

Rolf Schmid / Rentner

Dr. Volker Schmiedel / Arzt, Ambulatorium Paramed

Dr. med. Bernadette Schmidt / Ärztin Naturheilverfahren

Anja Schmidt / Dipl.Biologin, Pharmazeutisch-techn. Assistentin

Dr. rer.nat. Peter Schmidt

Horst Schmitthenner / IG Metall

Ursula Schmuck / Gemeindevertreterin

Bettina Schneider / Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin

Horst Schneider / Rentner

Prof. Michael Schneider / Schriftsteller, PEN Deutschland

Barbara Schnellen / Sachbearbeiterin an einer Hochschule

Mona Scholz-Kluge / Pflegeausbilderin

Thomas Schönberger / Bildungsreferent

Ralph Schöpke / attac

Dipl.Ing. Andreas Schubert

Jürgen Schütte / Rechtsanwalt

Fred Schumacher / Autor und Projektentwickler

Dr. Ilse Schütze / Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Stephan Schütze / Mathematiker, Lehrer

Medizinalrat Dr. jur. Karl-Dieter Schuldt / Facharzt für Innere Medizin

Eberhard Schultz / Rechtsanwalt, Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation

Dr. Ralph Seidel / Softwaremanager

Uwe Skroblin / Diplom-Ökonom, Berufsschullehrer

Jochen Sprung / Sonderpädagoge

Willi Stahlmann / Betriebswirt

Wolf Stammnitz / Renter, Die Linke

Jens Stein

Gernot Steinberg / Dokumentarfilmer

Thomas Immanuel Steinberg / Diplom-Volkswirt

Jens Steinhäuser

Klaus-Dieter Straub / Architekt

Jorinde Strebel / Stuttgarter Wasserforum

Monika Sturm / Hebamme

Annette Sudek / Lehrerin i.R.

Irene Teichmann / Autorin

Dr. Jens Tesmer / Wissenschaftliche Beratung

Jennifer Thran / Coach für Stress- und Burnoutprävention

Thomas Tittel / Diplom Ingenieur

Robert Trettin / Stellv. Sprecher Nationale Armutskonferenz

Matthias Tüxen / Rechtsanwalt, Anwälte für Aufklärung, Die Linke

Annemarie Utikal / engagierte Zeitgenossin

Dr. med. Hans-Peter Utikal / Diplomchemiker und Arzt

Georg Valerius / Fotograf

Marie-Dominique Vernhes / Sand im Getriebe und attac-D

Stefan Vey

Tim Viergutz / Zimmerer und Immobilienkaufmann

Margareta Vögele / MA Lehrerin i.R.

Barbara Volhard / attac

Christoph Wackernagel / Schauspieler

Christoph Wagner / Therapeut, Autor

Dr. Martin Wendisch / Physiotherapeut und Fachbuchautor

Dr. phil. Frank Wolfram Wagner / Soziologe, freier Publizist

Uta Wagner / Heilpraktikerin

Prof. Harald Walach / Universität Witten-Herdecke

Volker Warmuth / Rentner

Hellmut Weber / Unternehmensberater

Dr. med. Walter Weber / Internist, Ärzte für Aufklärung

Andreas Walther

Viktoria Waltz / Dozentin Raumplanung

Dr. Thomas Weber / Dipl.- Psychologe

Peter Weidlich / Dipl.Psych, Psychotherapeut

Dr. Ronald Weikl / Frauenarzt und praktischer Arzt/MWGDF

Martina Wiehager / Lehrerin i.R.

Ingrid Weinand / Ernährungswissenschaftlerin/attac

Dr. med. Nadia Weinbach / Psychotherapeutin

Dr. Martin Wendisch / Psychotherapeut, Fachbuchautor

Burkhardt Weinheimer / Pensionist

Tobias Weißert / Rhein-Main-Bündnis

Wolf Werda / Journalist, Schriftsteller

Elisabeth Werle / Stuttgarter Wasserforum

Karl-Ulrich Wickert

Ulrike von Wiesenau / Institut für soziale Gegenwartsfragen

Dr. Hartmut Wihstutz / Arzt

Coreina Juliane Wild / Traumatherapeutin

Ernst Wilhelm / Lehrer und Gewerkschafter im Unruhestand

Diana Wille / Dipl. Biologin

Samy Yildirim / Physiker

Lucas Zeise / Finanzjournalist

Ortin Zeitlinger / Lehrer

Burkhard Zeunert / Pfarrer i.R.

Axel Ziemann / Brandschutz-Ingenieur, Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Ursula Zierz / Rentnerin

Hubert Zöller / Pensionär

Dr. Hildegard Zürn-Müller / Psychoanalytikerin

Elke Zwinge-Makamizile / Dipl.Pädagogin

Bernd Zwönitzer / freischaffender bildender Künstler

(Stand 25.08.2021)

Nichtanerkennungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich – DKP zur Bundestagswahl 2021 zugelassen

Heute um 11:03 Uhr erreichte mich als Anwalt der Beschwerdeführerin DKP ein Fax des Bundesverfassungsgerichts, in dem der Beschluss des 2. Senats vom 22.07.2021 übermittelt ist. Der Tenor lautet:
      „1. Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 8. Juli 2021 wird aufgehoben

  1. Die Beschwerdeführerin wird als wahlvorschlagsberechtigte Partei zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages anerkannt.“

In der 14seitigen Begründung heißt es nach der Wiedergabe des Vortrags der Beschwerdeführerin und des Bundeswahlleiters: „Entgegen der Ansicht des Bundeswahlausschusses“ sei die Beschwerdeführerin gemäß §18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BWahlG als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl anzuerkennen. Entscheidend sei, „ob die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse einer Partei – unter Einschluss der Dauer ihres Bestehens – den Schluss zulässt, dass sie ihre erklärte Absicht, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, ernsthaft erfolgt“ (S.7). Die Ansicht des Bundeswahlleiters, aus der angeblich sechs Jahre lang verspäteten Abgabe von Rechenschaftsberichten folge der Verlust des Parteienstatus, sei falsch. Allein verspätet eingereichte Rechenschaftsberichte genügten nicht, die Rechtsfolge auszulösen, die das Gesetz für die Nicht-Einreichung in §2 Abs. 2 Satz 2 PartG vorsehe. „Den verfassungsrechtlichen Transparenzanforderungen dürfte in einem solchen Fall regelmäßig noch Rechnung getragen sein.“ (S. 10)

Zusammenfassend wird ausgeführt, das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse lasse darauf schließen, dass die DKP ihre erklärte Absicht, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, ernsthaft verfolge. „Trotz verspäteter Einreichung von Rechenschaftsberichten hat die Beschwerdeführerin in der Vergangenheit aktiv an Wahlen teilgenommen und auch ansonsten die Ernsthaftigkeit ihrer Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung nachgewiesen“ (S. 13/14)

Damit hat ein in mehrerer Hinsicht ungewöhnliches Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht einen positiven Abschluss gefunden. War doch die DKP von der Entscheidung des Bundeswahlausschusses kalt erwischt worden; der Bundeswahlleiter hatte es versäumt, mit der Einladung die mögliche negative Entscheidung des Bundeswahlausschusses anzukündigen, sie also noch nicht einmal ordnungsgemäß angehört. Nach der Bekanntgabe und Mitteilung der Nichtanerkennung am Donnerstag, den 08.07.2021 waren vier Tage Zeit für die Einreichung der vollständig begründeten Beschwerde (bis Montag, den 12.07.2021; also über das Wochenende!). Und auch zur Stellungnahme des Bundeswahlleiters am Freitag Nachmittag, den 16.07.2021, wieder nur vier Tage Frist bis Montag, den 19.07.2021 um 12:00 Uhr. Ähnliches habe ich in meiner bisherigen Anwaltstätigkeit noch nicht erlebt – aber es hat sich gelohnt.

Mein Kommentar aus unserer Menschenrechtskanzlei in Berlin:
– Die Entscheidung könnte auch eine Absage an den juri-stisch gepflegten Antikommunismus der letzten Jahrzehnte einleiten. Anerkannt wird auch die Kundgebung der DKP anlässlich des, wie das BVerfG selbst ausdrücklich schreibt, Jahrestags des deutschen Überfalls auf die frühere Sowjetunion. Diese Feststellung ist nicht selbstverständlich.
– Oder, in Abwandlung eines Zitat aus früheren Jahrhunderten: Es gibt noch Richter in Karlsruhe!

p.s.: Meine Beschwerde für die DKP war die einzig erfolgreiche der insgesamt 20 eingereichten Nichtanerkennungsbeschwerden.

Berlin, den 27.07.2021
H.-Eberhard Schultz, Rechtsanwalt

Die Familie Marwa El Sherbinys mahnt einen mehr als symbolischen „Tag gegen Antimuslimischen Rassismus“ an – Gedenkveranstaltung vor dem Landgericht Dresden am 1.7.2021

Die Familie aus Ägypten hat mich gebeten, aus aktuellem Anlass noch einmal zu bekräftigen, was sie schon in früheren Jahren erklärt hatte. Ich zitiere aus der Erklärung der Familie an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung von 2014:

„Wir weigern uns, uns mit der Bestrafung für die Mordtat zufrieden zu geben, während andere, die für die Tragödie mitverantwortlich sind, unberührt bleiben. Wir waren zutiefst verletzt. Wir möchten, dass dies bei keiner muslimischen Frau in Europa noch einmal vorkommt, wir möchten unsere Würde schützen, da wir uns niemals wünschen dass jemals jemand so viel Leid erfahren würde.“

Deshalb wollen wir an dieser Stelle nicht nur an die schreckliche Tat am 1. Juli erinnern, die erste bekannt gewordene rassistische Ermordung einer Kopftuchträgerin; weshalb der 1. Juli zum Tag des Antimuslimischen Rassismus in Deutschland geworden ist. 

Was sind aus der Sicht der Familie und der Betroffenen die wichtigsten Merkmale über die grauenhaften Details hinaus – das buchstäbliche Abschlachten der schwangeren Marwa, der lebensgefährlichen Verletzung des Ehemanns und das Miterleben durch den damals dreijährigen Sohn?

1. Das beginnt bei der Urteilsbegründung, wonach der Verurteilte nicht „aus diffusen Rassismus“ sondern „aus blankem Hass“ gehandelt habe – eine abstruse Differenzierung. Wie ich den Akten entnehmen konnte, wurde der Täter von den Ermittlungsbehörden als verwirrter Einzeltäter behandelt, rassistische Hintergründe kaum überprüft und Verbindungen zu organisierten  Neonazis vollkommen ausgeblendet, obwohl er öffentlich zur Wahl der NPD aufgerufen hatte.

Und nicht nur das: Die bei ihm beschlagnahmte Festplatte seines PCs, auf der sich auch die Korrespondenz mit den Neonazis befand, ging ausgerechnet während der Untersuchung in der Staatsschutzabteilung des LKA in Flammen auf und war nicht mehr rekonstruierbar!

2. Auch das Verhalten der zuständigen Richter des Landgerichts Dresden wirft mehr als nur Fragen auf:

– Obwohl sie bereits Monate vor der Hauptverhandlung ein Schreiben des russlanddeutschen Rassisten erhalten hatten, wonach die Islamistin „kein Lebensrecht“ bei uns habe, hatten sie es sträflich unterlassen, eine Durchsuchung vor Betreten des Gerichtssaales anzuordnen, bei der das Küchenmesser mit der 18 cm langen Klinge festgestellt worden wäre. Sie haben nicht einmal einen Justizwachtmeister zur Verhandlung hinzugezogen, der das Schlimmste hätte verhindern können. Sie sind auch nicht etwa dem Ehemann von Marwa bei dessen Versuch, seine Frau zu schützen, zu Hilfe gekommen, sondern haben sich darauf beschränkt, nach längerer Beobachtung den Alarmknopf zu betätigen.

– Daraufhin ereignete sich der nächste folgenreiche Fehler: Der zufällig im Gerichtsgebäude anwesende, durch den Alarm alarmierte BKA-Beamte, eilte zwar in den Gerichtssaal und versuchte zunächst mit einem Warnschuss die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Als dies nicht half, feuerte er einen gezielten Schuss auf einen der beiden kämpfenden Männer ab – aber nicht etwa auf den blonden Russlanddeutschen, sondern ausgerechnet auf den schwarzhaarigen Ehemann von Marwa, der lebensgefährlich verletzt wurde und ins Koma fiel.

– Es dauerte eine Stunde bis der Rettungswagen kam.

– Die Richter unterließen es, Verwandte und Freunde der Familie, die Arbeitgeber der Apothekerin Marwa und das Max Planck Institut, wo ihr Ehemann an seiner Doktorarbeit arbeitete, ausfindig zu machen und informieren zu lassen, obwohl ihnen dies anhand der Unterlagen aus dem Strafverfahren ohne weiteres möglich gewesen wäre. Nicht einmal das ägyptische Konsulat wurde benachrichtigt. So erfuhr die Familie erst durch Zufall von dieser schrecklichen Mordtat.

Also ist aus der Sicht der Familie keineswegs nur der verurteilte Rassist für diese „mehrdimensionale Tragödie“ verantwortlich, wie sie es gegenüber dem UN-Ausschuss formuliert haben.

3. Wer vielleicht meint, diese sträflichen Fehler seien auf besondere Verhältnisse in Dresden zurückzuführen, der irrt. Bekanntlich erregte die schreckliche Mordtat seinerzeit kein besonderes mediales Echo und auf politischer Ebene wurde die Bundesregierung erst aktiv, als es massive Proteste und Demonstrationen in Ägypten gab, die international Aufsehen erregten.

Auch das dürfen wir nicht vergessen: Den großen Mut, der dazu gehörte, dass Marwa überhaupt wegen der rassistischen Beleidigungen und Bedrohungen als Zeugin und Betroffene das Ermittlungsverfahren und zwei gerichtliche Instanzen durchgestanden hat. Wir wissen heute von Organisationen, die Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und vertreten: Etwa die Hälfte von rassistischen Beleidigungen, Nötigung und Bedrohungen sowie tätlichen Angriffen werden von den Betroffenen nicht einmal angezeigt – aus berechtigter Furcht nicht nur vor der Rache der Täter, sondern vor allem der Untätigkeit der Behörden oder gar davor, dass der Spieß umgedreht und sie erste Opfer von Ermittlungsmaßnahmen werden.

Und last but not least: Es wäre noch viel über die weiteren Verfahren zu sagen, aber ich fasse hier zusammen:

Auch die Familie unterstützt selbstverständlich die Forderung, den Platz vor dem Landgericht nach Marwa El Sherbiny zu benennen. Das wäre wenigstens auch ein Zeichen gegen den strukturellen Rassismus. Sie erwarten mehr als ein Gedenken von Dresden und Deutschland!

Wenn die Benennung des Platzes nach Marwa an Sherbiny bisher mit der Begründung abgelehnt wurde, das würde ein „Mahnmal der Schande“, dann sollte es genau ein solches Mahnmal werden!

EBERHARD SCHULTZ Rechtsanwalt 1.7.2021

  • Zum Hintergrund des Verfahrens weitere Informationen in der Falldokumentation des Buches von EBERHARD SCHULTZ »Feindbild Islam und institutioneller Rassismus – Menschenrechtsarbeit in Zeiten Migration und Anti-Terrorismus« (VSA-Verlag Hamburg 2018, Seite 115 ff.)
Ergänzende Hinweise der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation:  
Wir arbeiten an einer Kritik des letzten Staatenberichts der Bundesregierung an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD), mit wissenschaftlicher Begleitung von Dr. Cengiz Barskanmaz vom Max Planck Institut. Ein Bericht, der demnächst als so genannter NGO-Parallelbericht zusammen mit einer möglichst großen Zahl anderer Nichtregierungsorganisationen und Expert*innen die Sicht der von strukturellem Rassismus Betroffenen darstellen soll.
Weitere Unterstützer*innen sind willkommen! Näheres unter:   www.sozialemenschenrechtsstiftung.org.    

Der Fall Mohamed Hajib – Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Kurz vor den Pfingstfeiertagen wurde uns der ausführlich begründete Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 12.05.21 zugestellt, der unserer Verfassungsbeschwerde vom Februar 2020 stattgibt. Die Klage des Deutsch-Marokkaners Mohamed Hajib gegen die Bundesregierung auf Schmerzensgeld darf nicht mangels Erfolgsaussichten abgelehnt werden.

Mit ihm hebt das Verfassungsgericht den Beschluss des Kammergerichts auf, mit dem der Antrag des Deutsch-Marokkaners Mohamed Hajib auf Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schmerzensgeld in Millionenhöhe wegen Mitverantwortung für schwerste Folter und langjährige Isolationshaft abgelehnt worden war.

Das Kammergericht muss nun neu entscheiden, weil es mit der Ablehnung der Prozesskostenhilfe im Wege einer unzulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt hat – ausdrücklich rügt das Verfassungsgericht die Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit nach Art. 10 der Berliner Landesverfassung in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Sozialstaatsprinzip.

Damit könnte eine wichtige Hürde bei der längst überfälligen Durchsetzung der Schadenersatzansprüche meines Mandanten genommen sein. Hat sich das von uns in Anspruch genommene Bundesinnenministerium doch seit Jahren geweigert, meinem Mandanten ein angemessenes Schmerzensgeld wegen der Mitverantwortung der Bundesregierung an den schwersten Menschenrechtsverletzungen wegen angeblicher Terrorunterstützung zuzuerkennen – obwohl es allen Anlass dazu gegeben hätte. Sprachen doch nicht nur alle Umstände dafür, der Fall hatte seit 2010 nicht nur im Bundestag, sondern auch von renommierten internationalen Menschenrechts-

organisationen und schließlich den Menschenrechtsbeauftragten der UN zu Kritik und Protest geführt; schließlich hat sogar die UN – Vollversammlung eine Resolution veranlasst, die vom Königreich Marokko seine umgehende Freilassung gefordert hat. Statt dies mit diplomatischen und politischen Mitteln zu unterstützen, versuchten Bundesbehörden zunächst, meinem Mandaten die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, was nur mit anwaltlicher Hilfe verhindert werden konnte: Wie im Fall des Bremers Murat Kurnaz, der als Guantanamo-Häftling jahrelang schwer gefoltert wurde, war meinem Mandanten vorgeworfen worden, die angeblich terroristische Organisation Tablia Jamal (TJ) unterstützt zu haben. Erst als ich das von einem US – amerikanischen Militärgericht eingeholte Sachverständigengutachten vorgelegt habe, wonach es sich bei der TJ keineswegs um eine terroristische Organisation handelt, bequemte sich die zuständige Behörde, von der Ausbürgerung abzulassen.

Die deutschen Behörden schreckten nicht einmal nach seiner Haftentlassung und Rückkehr nach Duisburg 2017 davor zurück, den schwer traumatisierten und für immer gezeichneten Mandanten weiter als Gefährder zu behandeln und bei jedem Grenzübertritt zum Besuch seiner nach Irland verzogenen Familie stundenlagen Verhören zu unterziehen; ja sogar vor der geplanten Tour de France in Düsseldorf im Jahre 2017 eine Verbotsverfügung gegen ihn zu erlassen, weil er ja dort gerade einen Terroranschlag vorhätte. Dies, obwohl ihnen bekannt war, dass er zu dem Zeitpunkt in Irland bei seiner Familie war. (näheres zum Sachverhalt siehe unten).

Es wäre also einiges wieder gut zu machen. Wir dürfen gespannt sein, ob das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zum Anlass nimmt, sich endlich seiner Mitverantwortung zu stellen.

Zu den Hintergründen

Damit geht der Antrag vom Dezember 2017 auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in die nächste Runde. Darin hatte ich beantragt:

„1. die Beklagte zu verurteilen an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld für den Zeitraum ab dem (…) zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht unter 1.500.000 €;

  1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine angemessene Schmerzensgeldrente zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht unter monatlich 1.000,00 € (…) zu zahlen.
  2. festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden – letztere soweit die aus der willkürlichen Festnahme ab dem 17.2.2010 und der darauffolgenden Untersuchungshaft, und den anschließenden siebenjährigen Gefängnisaufenthalt mit weiteren Misshandlungen und Folterungen in Marokko zurückzuführen sind, zu zahlen…“

Das auch am Verfassungsbeschwerdeverfahren beteiligte Bundesinnenministerium hatte im Verfahren vor dem Landgericht und Kammergericht jede Mitverantwortung abgelehnt, obwohl mein Mandant 2010 (von Pakistan nach Frankfurt abgeschoben) von einem Großaufgebot von Beamten der Landeskriminalämter Hessen, Nordrhein-Westfalen und des Bundeskriminalamts genötigt worden war entgegen seiner damaligen Absicht nach Marokko weiter zu fliegen; es fand eine sogenannte Gefährder-Ansprache als möglicher Unterstützer islamistischer Terroristen der TJ statt. Er wurde von den LKA-Beamten bis ins Flugzeug begleitet und das BKA übermittelte seine bevorstehende Landung in Casablanca dem marokkanischen Geheimdienst. In dem Verfahren vor den Zivilgerichten hatte sich das Bundesinnenministerium mit den Argumenten aus der Affäre gezogen, der Mandant habe ja sowieso vorgehabt, nach Marokko zu fliegen und außerdem hätte die marokkanische Seite ihn ohnehin als islamistischen Terror-Unterstützer auf dem Schirm gehabt, so dass keine Schuld der deutschen Seite vorliegen könnte. Diese Argumentation hatten Landgericht und Kammergericht letztlich abgesegnet, ohne auch nur über die bestrittenen Behauptungen Beweis zu erheben oder den Wortlaut der Übermittlung an den marokkanischen Geheimdienst mitzuteilen.

Dem hat das Verfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und insbesondere moniert, dass nicht einmal der Wortlaut der übermittelten Nachricht an den marokkanischen Geheimdienst mitgeteilt worden sei. Wir dürfen gespannt sein, ob jetzt endlich Beweis erhoben und die vollständige Mitteilung bekannt gemacht wird; oder ob sich die Bundesregierung weiter ihrer Verantwortung zu entziehen versucht. Dies dürfte jedoch nach der Entscheidung der Verfassungsrichter*innen und der zwischenzeitlichen Entwicklung auf marokkanischer und deutscher Seite immer schwieriger werden, wenn die deutsche Seite nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren will. Versucht sie doch alles, um ihr weltweites Engagement zur Wahrung der Menschenrechte in anderen Staaten für inhaftierte Oppositionelle – selbst wenn diese nicht zugleich deutsche Staatsangehörige sind – glaubhaft zu machen.

Rechtsanwalt Eberhard Schultz, Berlin den 26.05.2021