Polizeibeamter geht gegen Freispruch von Eliana B. in Berufung

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt und der Migrationsrat Berlin-Brandenburg rufen zur Prozessbeobachtung und Solidarität gegen rassistische Polizeipraktiken in Berlin auf. Hier geht’s zur Presseerklärung 

Der Polizeibeamte hielt Frau Eliana B. auf dem Schulweg mit ihrer siebenjährigen Tochter wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit gewaltsam fest, ohne sich als Polizeibeamter zu erkennen zu geben. Zudem suchte er danach die Tochter in der Schule auf, um sie zu befragen, jedoch ohne Beisein der Mutter. Die Mutter hatte sich geweigert, dem Mann ihre Personalien zu geben. Daraufhin erstattete der Beamte Anzeige wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Körperverletzung“.

Die Richterin am Amtsgericht hatte ein Urteil mit einem sehr positiven Freispruch gefällt, vor allem wegen der Begründung: „[…] ist das unmittelbar gewaltsame Eingreifen eines Polizeibeamten im Falle einer (möglichen) Ordnungswidrigkeit unverhältnismäßig und rechtswidrig, so dass eventuell daraus resultierende, auch körperliche Auseinandersetzungen, kein strafbarer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind.“ Bereits zu Beginn hatte sie deutlich ihre Zweifel an der Notwendigkeit des Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert und angeregt das Verfahren einzustellen.

Leider hat die 12. Berufungskammer des Landgerichts zum Ausdruck gebracht, dass sie voraussichtlich der Ansicht des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft folgen wollte, der den Polizeibeamten in allen Punkten für glaubhaft hielt und sein Eingreifen für rechtmäßig. Deshalb hat die Mandantin es vorgezogen, sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung des Verfahrens wegen einer Geldbuße nach § 153 a StPO in Form von 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu einigen, um das Verfahren endlich zu beenden.

Die regionalen Medien haben über den Fall berichtet.

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