– Marokko zum »sicheren Herkunftsland« erklärt, statt dafür zu sorgen, dass der Deutsch-Marokkaner Mohamed H. wie von der UN gefordert wegen seiner willkürlichen Verhaftung 2010 von der Regierung Marokkos sofort freigelassen wird.

(Hinweis: Wir haben diese Pressemitteilung auch an die Bundestagsparteien geschickt mit der Bitte um Intervention und Stellungnahme.)

Papst Franziskus hatte noch die traditionelle Messe zu Gründonnerstag genutzt, um zwölf Asylbewerbern, unter anderem aus Syrien und Afrika, in der größten Flüchtlingsunterkunft Italiens symbolisch die Füße zu waschen und erneut den weltweiten Friedenswillen, die Geschwisterlichkeit aller Menschen betont und Krieg, Rüstung und Ausgrenzung von Geflüchteten verurteilt. Bis Pfingsten hat es dann die Große Koalition unter Führung der Parteien mit dem „C“ in ihrem Namen tatsächlich geschafft, drei nordafrikanischen Staaten, die von vielen Flüchtenden als Transitland genutzt werden, zu sogenannten »sicheren Herkunftsländern« zu erklären, darunter auch das Königreich Marokko. Dabei hätte gerade Deutschland allen Grund, die Situation der Menschenrechte vor Ort umfassend zu überprüfen und dabei die eigene Rolle selbstkritisch zu untersuchen.

Hierzu ein aktuelles Fallbeispiel aus meiner Praxis – auch damit später niemand sagen kann, er habe es nicht gewusst: Der Deutsch-Marokkaner Mohamed H. sitzt seit 2010 in Marokko im Gefängnis, nachdem er zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen angeblichen „Terrorismus“ verurteilt worden war – einziges Beweismittel ein durch Folter erzwungenen Geständniss, das er vor der Unterzeichnung nicht einmal lesen durfte.

Das Auswärtige Amt hat ihn in der Haft sporadisch konsularisch betreut. Der Fall hat aufgrund von Anfragen der Grünen (MdB Christian Ströbele) und der Linken (MdB Wolfgang Nešković) Parlament und Regierung beschäftigt; Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und arabische Organisationen haben sich für ihn eingesetzt, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, Arbeitsgruppe für willkürliche Festnahmen, hat sich an die Regierung von Marokko gewandt; deutsche und internationale Massenmedien haben über den Fall berichtet.

Er war nach seiner Einreise in Frankfurt am Main am 17.02.2010, aus Pakistan kommend (wo er nach den Beschuldigungen der marokkanischen Behörden „terroristische Aktivitäten“ durchgeführt haben soll), von Beamten des Landesdeskriminalamtes ausführlich befragt und dann zu einer Weiterreise nach Marokko gedrängt worden, wo er am darauf folgenden Morgen verhaftet und wenig später in Polizeihaft schwer gefoltert wurde.

In der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen aufgrund einer Stellungnahme des Menschenrechtsrates vom 31.08.2012 heißt es am Schluss der umfangreichen Begründung: „Die Verhaftung von Herrn Mohammed H. ist willkürlich, sie verletzt die Artikel 5,9,10 und 11 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 7, 9 und 14 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Seine Verhaftung erfüllt die Kategorie III der willkürlichen Verhaftung… Deswegen ersucht die Arbeitsgruppe die Regierung von Marokko, die unmittelbare Freilassung von Herrn H. zu veranlassen und ihm eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des Artikel 9 Abs. 5 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten zu zusprechen.“

Dies ist bis heute nicht geschehen.

Zu einer offiziellen Intervention auf höchster Ebene (wie etwa im Fall Timoschenko) hat sich die Bundesregierung bisher nicht bewegen lassen. Im Gegenteil: das Bundesverwaltungsamt hat nach seiner Verhaftung in Marokko ein umfangreiches Verwaltungsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, ihn auszubürgern, also die deutsche Staatsbürgerschaft zu nehmen, obwohl diese wenigstens in Marokko einen gewissen Schutz gewährt haben dürfte. Dieser Versuch konnte abgewehrt werden.

Mohamed H. hofft immer noch im Gefängnis im Marokko auf seine Rehabilitierung und baldige Freilassung.

Pressemitteilung vom 20.05.2016

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