Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen durch Unterstützung der »gezielten Tötungen« mit Kampfdrohnen durch die USA im Auftrag von 14 Bundestagsabgeordneten der Fraktion der LINKEN
Mit Schriftsatz vom heutigen Tage haben wir Gegenvorstellung gegen die Einstellung der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt (GBA) erhoben und ausgeführt: neue Umstände verstärken den Verdacht der Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Tötungsdelikten.
Der GBA begründet auf drei Seiten, wegen fehlenden Anfangsverdachts würden keine Ermittlungen eingeleitet; dies beruht auf unzutreffendem tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen und einer unzureichenden Würdigung unserer mehr als 40 Seiten umfassenden Begründung der Strafanzeige.
In dem Schreiben des GBA wird zunächst auf die Immunität der angezeigten Regierungsmitglieder als Bundestagsabgeordnete hingewiesen, obwohl diese nach richtiger Ansicht keineswegs die Einleitung von Vorermittlungen ausschließt. Weiter enthält das Schreiben zwei irreführende Hinweise: Dass Mitglieder der Bundesregierung eine „Garantenstellung“ gegenüber dem US-Militär bei Drohneneinsätzen haben, war von uns nicht behauptet worden und ist keine Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Beihilfe; ebenso wenig war in der Strafanzeige behauptet worden, dass die angezeigten Personen militärische Befehlshaber oder zivile Vorgesetzte von Soldaten im Sinne des Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) der US Streitkräfte gewesen seien.
Weiter wird ohne gesetzliche Grundlage verlangt, für die Strafbarkeit nach dem VStGB sei eine „unverzichtbare Funktion“ bei einem Militäreinsatz erforderlich, die aber bei deutschen Militärs in Stuttgart und Ramstein nicht vorliege; demgegenüber hatten wir in der Strafanzeige begründet, es reiche für die Strafbarkeit aus, wenn die Kampf-Drohnen-Einsätze im konkreten Fall ohne die Beteiligung deutscher Stellen nicht in der gleichen Form hätten durchgeführt werden können.
Demgegenüber haben wir wesentliche neue Umstände angeführt, die die Aufnahme von Ermittlungen erzwingen:
- Die umfangreichen Berichte von Amnesty International und Human Rights Watch, in denen die katastrophalen Folgen für unbeteiligten Zivilisten beschrieben und die fehlende völkerrechtliche Grundlage kritisiert werden;
- Die Zwischenberichte der Sonderberichterstatter der UNO zu den „gezielten Tötungen mit Kampfdrohnen die die fehlende rechtliche Grundlage und erforderliche Transparenz bemängeln
- Die Kritik in der UNO-Vollversammlung an den Kampf-Drohnen-Einsätzen der USA durch verschiedene Redner, insbesondere den Vertreter Pakistans, der gegen die völkerrechtswidrigen Einsätze protestierte, denen zahlreiche unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen; hier wie im Jemen ist entgegen der Ansicht des GBA unbestreitbar, dass keine internationalen bewaffneten Konflikte vorliegen, die das Eingreifen von US-Militär rechtfertigen könnten;
- Die neuen Recherchen von Journalisten des Norddeutschen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung, mit denen die wichtige Rolle deutscher Militärs und Geheimdienste bei der Vorbereitung und Durchführung der Kampf Drohnen Einsätze bestätigt wird.
Zusammenfassend ergibt sich also, dass Ermittlungen einzuleiten sind.
Für den Fall, dass diese wiederum abgelehnt werden sollten, erwägen die AnzeigeerstatterInnen eine Beschwerde an den Menschenrechtsrat der UNO.
Berlin, den 28.11.2013
Hans-Eberhard Schultz (Rechtsanwalt) & Claus Förster (Rechtsanwalt)
Hier geht“s zum pdf der PM Kampfdrohnen 28.11.2013