Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die NPD

Pressemitteilung vom 22. November 2013

Azize Tank, Bundestagsabgeordnete (Fraktion Die Linke) und Lampros Savvidis (Wahlkandidat Der Linken) legen Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den NPD Landesvorstand ein.

Heute habe ich namens und im Auftrag von Azize Tank, MdB, und Lampros Savvidis, Beschwerden zum Generalstaatsanwalt gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Landesvorstand der Berliner NPD durch die Berliner Staatsanwaltschaft (StA) eingelegt, weil diese von unzutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ausgeht.

So wird in den gleich lautenden Bescheiden der StA u. a. festgestellt, dass das NPD-Schreiben „ausländerfeindlich“ sei, es gehe um das „alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von ausländischen Mitbürgern“ das schon vom Text her keine Volksverhetzung sei, obwohl die von dem Drohbriefe Betroffene selbstverständlich deutsche Staatsangehörige sind.

Insgesamt wird behauptet, der Drohbrief enthalte zwar eine barsche Kritik an der Politik der Bundesregierung, die sei aber zumal im Wahlkampf vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Mit keinem Wort gehen die mehrseitigen Bescheide auf die bahnbrechende Entscheidung des UN-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung ein (ergangen im Mai 2013 gegen Deutschland im „Fall Sarrazin“), die ich ausführlich zitiert hatte. Danach ist eine Strafbarkeit derartiger rassistischer Hetze nicht etwa durch eine Berufung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgeschlossen, wie dies bisher in vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung angenommen wurde.

Inzwischen hat auch das Landgericht Berlin in einem zivilrechtlichen Eilverfahren dem NPD-Heimführungsbeauftragten mit einer hohen Strafandrohung untersagt, Briefe mit diesem Inhalt zu verbreiten.

Dazu erklärt Azize Tank: „Die Einstellung der Ermittlungen und die grotesken Verharmlosungen können nicht hingenommen werden. Seit den Entscheidungen des UN-Auschusses gegen Rassismus und des Berliner Landgerichts in dem zivilrechtlichen Eilverfahren gegen die NPD müsste klar sein: Rassistische Diskriminierungen sind nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Wer unsere Demokratie ernst nimmt, sollte das Anliegen parteiübergreifend unterstützen.

Hier geht’s zum pdf der Pressemitteilung vom 22. November 2013 Beschwerde A.Tank gg. Sturm u.a.

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