Kammergericht verurteilt NPD

Das Kammergericht verurteilt den „Heimführungsbeauftragten“ der NPD wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Azize Tank, MdB (DIE LINKE) – entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs

Aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts am Nachmittag die Entscheidung verkündet: Dem NPD- „Heimführungsbeauftragten“ wird auch verboten, wörtlich oder sinngemäß im Bezug auf Azize Tank zu verbreiten, ihre politische Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen könne aus menschenrechtlichen Erwägungen vielleicht sogar strafbar sein, weil es verboten sei, den physischen oder psychischen Zustand einer ethnischen Gruppe zu manipulieren, sowie den im Internet befindlichen Brief an Wahlkandidaten zu verbreiten; dem „Heimführungsbeauftragten“ werden die Kosten beider Instanzen auferlegt.

Damit folgte das Kammergericht erwartungsgemäß den Vorgaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Dieses hatte die vorangegangene für meine Mandantin negative Entscheidung des Kammergerichts aus dem letzten Jahr wegen Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführerin aufgehoben.

Das ist ein großer Erfolg in dem 2013 anhängig gemachten Eilverfahren (vgl. dazu meine früheren Pressemitteilungen). Es bleibt abzuwarten, ob der NPD- „Heimführungsbeauftragte“ nunmehr versucht, im Rahmen eines so genannten Hauptsacheverfahrens eine andere Entscheidung zu erreichen.

In dem parallel dazu angestrengten Strafverfahren gegen den NPD- „Heimführungsbeauftragten“ wegen Volksverhetzung u.a. steht der Erfolg noch aus. Hier hatte der 3. Strafsenat des Kammergerichts den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Generalstaatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, aus formalen Gründen als unzulässig verworfen. Nach erfolgloser Verfassungsbeschwerde wird sich nunmehr der zuständige UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) damit befassen.

Zu dem heutigen positiven Urteil des Zivilsenats des Kammergerichts erklärt Azize Tank: „Ich bin froh über diese wichtige Entscheidung, die hoffentlich dazu beitragen wird, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund gegen rassistische Diskriminierungen zu stärken. Ich möchte ausdrücklich allen danken, die mich bisher unterstützt haben. Bis zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit Migrationshintergrund an der Demokratie ist es aber noch ein weiter Weg, wie ja auch das bisherige Schicksal des Strafverfahrens zeigt. Hier müssen wir weiter kämpfen, damit endlich ein Ermittlungsverfahren gegen den „Heimführungsbeauftragten“ der NPD wegen Volksverhetzung durchgeführt wird.“

Berlin den 14. Dezember 2015 H.-Eberhard Schultz

Die Kommentare sind geschlossen.