Die Verantwortung für den rassistischen Mord an der muslimischen Ägypterin Marwa Elsherbiny muss restlos geklärt werden.

Erweiterter Redebeitrag zur Abschlusskundgebung der Gedenkveranstaltung anlässlich des 2. Todestages von Marwa El-Sherbini.

Die Trauer, Wut und Empörung, die Betroffenheit über den feigen, rassistischen Mordanschlag auf Marwa halten auch zwei Jahre nach der unfassbaren Tat im Gerichtssaal des Landgerichts Dresden an. Trauer und Betroffenheit aber dürfen uns nicht sprachlos machen. Wir müssen weiter nach den Ursachen fragen und die Familie bei ihren Bemühungen unterstützen, die Mitverantwortung von staatlichen Stellen an diesem Verbrechen zu klären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dann wird die Trauer für Marwa unserem Kampf gegen antimuslimischen Rassismus und drohende zukünftige Opfer weiterhelfen!

Zunächst möchte ich die Grüße der Familie ausrichten, die in einer Erklärung aus Anlass des zweiten Todestages von Marwa mitteilt:

»Zu Beginn möchte die Familie ihren tiefen Dank und Wertschätzung der ägyptischen, arabischen, islamischen und christlichen Welt sowie dem europäischen und dem deutschen Volk übermitteln für ihre Unterstützung in diesem schweren Trauerfall, dieses Mal nach der ägyptischen Revolution, die so viele Märtyrer zurückgelassen hat, die für ihre Freiheit gekämpft haben, wie Marwa für den Islam

Die Familie verlangt von den ägyptischen Autoritäten vor Ort und im Ausland, „keinesfalls an irgendeiner Zeremonie zum Gedenken des Martyriums in Deutschland teilzunehmen, das beabsichtigt, die Fakten dieses Falles zuzudecken, soweit die deutsche Seite erklärt, Marwas Recht ist verwirklicht: dies ist nicht wahr! Derartige Positionen haben eine negative Auswirkung auf die legale Situation der Familie.“ Die Familie betont weiter: Sie wolle keinen Schmerz mehr, aber „wir wollen die Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall, und jeder Person, die unverantwortlich bei der Aufgabe handelte, den Mord an einer moslemischen Frau zu verhindern. … Ihre Familie und Freunde bestehen darauf, die Rechte der Märtyrerin zu erhalten, und auf der Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall sowie eine offizielle Entschuldigung der deutschen Regierung, die sich bis jetzt nicht mit irgendeinem Wort des Bedauerns an die Familie gewandt hat.“

Dies ist auch der Grund, warum kein Vertreter der Familie der Einladung des Justizministers von Sachsen zur Teilnahme an der Kundgebung im Landgericht gefolgt ist.

 

Als ich im Oktober des letzten Jahres zusammen mit dem Kollegen Khaled Abou Bakr Othman aus Kairo die anwaltliche Vertretung der Familie übernommen habe, war mir der „Fall Marwa“ natürlich schon aus den Medien und meiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte bekannt. Die Liga arbeitet im Geist von Carl von Ossietzky, dem mutigen Journalisten, der wegen seines Kampfes gegen Rassismus und Faschismus von den Nationalsozialisten ins KZ verschleppt wurde, und an den Folgen schwerster Folter starb. Die Liga hat öffentlich erklärt: „Der rassistische Mord an Marwa Elsherbiny ist kein Einzelfall; auch der Tod von Oury Jalloh durch Verbrennung in der Abschiebehaft und der Tod eines Abschiebehäftlings vor längerer Zeit wegen eines Brechmitteleinsatzes in der Abschiebehaft in Bremen harren einer Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit: Hier wie dort sind Gericht, Bundesland und die gesamte Bundesrepublik Deutschland verantwortlich für eine rückhaltlose Aufklärung.“

Im Falle von Marwa gibt es das rechtskräftige Urteil wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies ist gut und notwendig – aber ist es auch ausreichend?

Muss nicht auf einen weiteren Umstand hingewiesen werden, der den Mordanschlag begünstigt und die Debatte hierüber in der Öffentlichkeit erschwert hat? Ich meine eine weit verbreitete ausländerfeindliche und rassistische Grundeinstellung in der Bevölkerung, die insbesondere seit den Anschlägen vom 11. September 2001 das „Feindbild Islam“ in immer größerem Umfang akzeptiert und trägt, wie die unsägliche Debatte über die so genannten „Thesen“ eines Thilo Sarrazin (früheres Mitglied des Bundesbankvorstandes und heute noch Mitglied der SPD) verdeutlicht. Inzwischen ist es nicht mehr zu leugnen: Neben dem völkischen Rassismus der Nazis und Neonazis, die ausdrücklich ihre wahnhafte „Überlegenheit der germanischen Herrenrasse“ postulieren, existiert eine neue Form des Rassismus. Diese schreibt bestimmten Gruppen von Migranten negative Eigenschaften zu, vor allem nach ethnischen und religiösen Merkmalen sowie nach der Hautfarbe. So behauptet Sarrazin allen Ernstes, die Muslime aus den arabischen Ländern und der Türkei seien minderwertig, lebten „von unseren Steuergeldern“ und „produzieren nur Kopftuchmädchen“! Derartige dumpfe rassistische Vorurteile sind durch die „Sarrazin Debatte“ hoffähig geworden und gerade bei Akademikern und anderen, die zur selbst ernannten Elite dieses Landes gehören, besonders beliebt. Wird diesen Rassisten nachgewiesen, dass sie wissenschaftlich unhaltbare Thesen aufstellen, die Grund- und Freiheitsrechte und international verbindliche Verträge mit den Füßen treten, weisen sie dies empört zurück und stellen sich selbst als Vorkämpfer des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und Opfer einer Medienhetze dar. Dabei zeigen nicht nur der Mordanschlag auf Marwa, wer Opfer und wer Täter ist, sondern auch die Brandanschläge auf Berliner Moscheen im letzten Herbst sowie die alltäglichen rassistischen Beleidigungen und Beschimpfungen gegen Migranten, sogar Morddrohungen gegen jene Menschen, die öffentlich Sarrazins rassistisches Gebräu zurückweisen. Erschien der Mord an Marwa vielen vor zwei Jahren noch als die Einzeltat eines verrückten Außenseiters, so ist heute nicht mehr zu leugnen, dass wir im Stadium einer rassistischen Pogromhetze angekommen sind. Umso wichtiger ist es, im Fall von Marwa diese Zusammenhänge und Hintergründe aufzuzeigen und darauf zu bestehen, dass sie restlos aufgeklärt werden.

 

Die Familie der ermordeten Marwa – ihr Ehemann und jetzt Witwer, ihr Bruder und ihre Mutter stehen auf dem Standpunkt, dass diese Verurteilung noch nicht ausreicht und sind deshalb an mich herangetreten, um für sie weiter auf juristischer Ebene zu kämpfen.

Als ich die umfangreichen Akten im letzten Jahr durchgearbeitet habe, ist mir aufgefallen, wie sehr das Verfahren wegen der Tötung Marwas von dem Bemühen getragen war, die strafrechtliche Verantwortung ausschließlich auf  den „rassistischen Mörder“ als Einzelperson zu konzentrieren und andere, sich aufdrängende Fragen schnell „ad acta“ zu legen. Ich meine nicht in erster Linie die Aufklärung möglicher, organisatorischer Hintergründe des Täters, der sich seiner Kontakte zu Neonazis rühmte und zur Wahl der NPD aufgerufen hatte – auch wenn es ein merkwürdiger Zufall ist, dass ausgerechnet die Auswertung des Inhalts der bei ihm beschlagnahmten Festplatten an einem unerklärlichen Brand scheiterte, der während der Ermittlungen ausbrach.

Ich meine vielmehr die offensichtliche Mitverantwortung der zuständigen Richter!

Seit dem 1. Juli 2009 stellt die kritische Öffentlichkeit zu Recht die Frage, wie es passieren konnte, dass der Täter mit einem langen Messer unbehelligt in den Gerichtssaal gelangt ist, dass er unbehelligt mehr als ein Dutzend Mal in unmittelbarer Nähe zu Anwalt und Richtertisch auf Marwa einstechen konnte, ohne dass zunächst jemand eingriff – außer ihrem Ehemann, der daraufhin selbst angegriffen und schwer verletzt wurde. Sind doch in fast allen deutschen Gerichten Metalldetektoren zur Kontrolle und zur Verhinderung derartiger Attacken fester Bestandteil der Einrichtung, war das am Landgericht Dresden nicht der Fall. Eingeführt wurden diese hier erst nach dem Mordanschlag, so dass ausgerechnet die Familie und ihre Anwälte erstmalig in den Genuss dieser Kontrollen kamen! Es fällt nicht leicht, auf einen zynischen Kommentar dazu zu verzichten.

Ein Wachtmeister wurde in dem Verfahren wegen der rassistischen Beleidigung von Marwa auch nicht hinzugezogen.

Die Staatsanwaltschaft hat in dem Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Richter vor allem damit argumentiert, dass ein solcher tätlicher Angriff nicht vorhersehbar gewesen sei. Dies kann ich nicht nachvollziehen, hat doch der Täter im Rahmen des vorangegangenen Beleidigungsverfahrens einen Brief an das Gericht geschickt, in dem es unter anderem heißt:

„Jeder weiß, dass Islam geferliche und verrückte Religion ist, deren Angehörige die anderen „Nichtislamisten“ für unrichtige Menschen halten, die entweder zu bekehren oder zu vernichten gilt. Ganz zu schweigen dass derjenige der Islamisten, die in Deutschland leben, auf keinen Fall wollen das Land und deren Kultur zu akzeptieren wie es ist, sondern geben sich alle Mühe, es unbedingt nach seinen Geschmack und seinen verrückten-religiösen Vorstellungen zu verändern, anstatt sich selbst anzupassen. Angesichts dess allen ist durchaus verständlich, dass ich sie für Feinde halte und versuche nach Möglichkeit nicht mit ihnen in Kontakt zu kommen. Falls sie trotzdem in meine Privatsphäre eindringen wollen, trotz meiner Warnungen, werde ich schnell nervös. Keiner auf ganzer Welt kann mir vorschreiben, dass ich Feinde in meiner Nähe tolerieren muss… Um Wahrheit zu gestehen soll ich noch sagen, dass der Wahnsinn der Islamisten nicht nur von Religion bedingt ist, sondern auch erste Stelle von ihrer Rasse selbst, andernfalls würde ihre Kultur sich anders entwickeln.“

Hätten diese Ausführungen, wonach Marwa als „Islamistin“ kein Lebensrecht hat, nicht Anlass sein müssen für besondere Schutzvorkehrungen?

Dieses Schreiben wurde zwar zur Akte genommen und als Rechtsmittel bewertet, unverständlicherweise wurden jedoch keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen daraus gezogen. Es ist offensichtlich, dass der Inhalt die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Es ist wichtig, derartigen rassistischen, islamfeindlichen Äußerungen eine klare strafrechtliche Antwort zu geben.

Ich habe daher im letzten Jahr Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt, über die meiner Kenntnis nach bis heute nicht entschieden wurde.

Auch meine Versuche, im sogenannten Klageerzwingungsverfahren über das Oberlandesgericht Dresden eine Anklage oder zumindest weitere Ermittlungen gegen die zuständigen Richter zu erreichen, sind bisher fehlgeschlagen. Ich habe daher namens und im Auftrag der Familie Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben, mit der Begründung, dass die Grundrechte der Familie durch die unzureichenden Ermittlungen verletzt worden sind, und mit dem Ziel, die strafrechtliche Verantwortung auch der zuständigen Richter in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu klären. Notfalls werden der Kollege aus Kairo und ich die Menschenrechte der Familie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erstreiten.

Ein weiterer, bisher keineswegs restlos aufgeklärter Umstand ist der Schuss aus der Pistole des herbeigerufenen, zufällig im Landgericht anwesenden Polizisten, der nicht etwa den Täter, sondern ausgerechnet den bereits schwer verletzten, blutenden Ehemann im Bein traf. Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde sehr schnell von der zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt. Begründung: der Polizist habe aufgrund seiner versehentlichen Annahme, bei dem Mann handele es sich um den Täter, schuldlos gehandelt.

Ganz anders ging die Nürnberger Staatsanwaltschaft gegen die Medienwissenschaftlerin Dr. Sabine Schiffer vor. Diese hatte in einem Interview auf die Frage, wie es zu einer so tragischen Verwechslung kommen könne, eine nahe liegende Vermutung geäußert: eventuell könnten unbewusst rassistische Vorurteile eine Rolle gespielt haben.

Dass Vorurteile über „südländische Tatverdächtige“ auch bei der Polizei weit verbreitet sind, ist inzwischen durch Untersuchungen belegt, genauso wie die Gleichsetzung von Islam mit „Terrorismus“ bei ca. 80 % der deutschen BürgerInnen (das stellte die Internationale Helsinki Menschenrechte Föderation in ihrem 2005 veröffentlichten Bericht über Intoleranz und Diskriminierung gegen Moslems in der EU fest). Und es ist offensichtlich unerträglich für Ermittlungsorgane, diesen Zusammenhang zu thematisieren und auf die hässliche Fratze des antimuslimischen Rassismus hinzuweisen. So also hat die  Staatsanwaltschaft die Medienwissenschaftlerin wegen Beleidigung der Polizei nicht nur beim Amtsgericht angeklagt, sondern ließ es sich auch nicht nehmen, den eigentlich selbstverständlichen Freispruch – hatte sie doch von dem ihr zustehenden Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit Gebrauch gemacht – auch noch anzufechten! Erst später wurde sie aufgrund wachsender Proteste eines Besseren belehrt und zog das Rechtsmittel zurück.

 

In diesem Zusammenhang komme ich zurück auf die Erklärung der Familie zum ersten Jahrestag der Ermordung Marwas unter der Frage: „Ist das wirklich Gerechtigkeit?“ Darin heißt es:

„Ist es human, dass nach so einer Tragödie mit der völlig zerstörten Familie – eine schwangere Frau tot mit 18 Messerstichen in ihren Bauch, Vater mit einen Schuss und 16 Messerstichen zwischen Tod und Leben, ein drei Jahre altes Kind bedeckt mit den Blut seiner Mutter – alle Verantwortlichen nach Hause gingen, ohne irgendjemanden zu informieren: obwohl ihre Pässe, ihre persönlichen Informationen die Nationalität enthielten, wurde niemand über den Mord informiert, weder am Arbeitsplatz noch die Nachbarn, noch die Botschaft.“

Wer wollte es der Familie unter diesen Bedingungen verdenken, wenn sie sich weigert, an einer offiziellen Gedenkveranstaltung der Justiz des Freistaates Sachsen im Gebäude des Landgerichts Dresden teilzunehmen, bis die Verantwortung restlos aufgeklärt ist? In diesem Sinne bitten wir die kritische Öffentlichkeit um Unterstützung für den Kampf der Familie um Gerechtigkeit und gegen Rassismus – es sollte ein Anliegen unseres demokratischen Rechtsstaates sein, nachdem der rassistische Mord und seine Begleitumstände von der offiziellen Politik bei uns erst zur Kenntnis genommen wurden, nachdem es in Ägypten zu ersten massiven Protesten gekommen war.

Berlin/Dresden im Juli 2011                     Eberhard Schultz

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  1. am 8. Juli 2014 um 15:17