– aktuelle Pressemitteilung des Südwestrundfunks (SWR) zur Abschiebung eines angeblichen gefährlichen „radikalen Salafisten“ nach Tunesien

Mainz. Ein tunesischer Student, der im Zusammenhang mit einem mutmaßlich geplanten Anschlag mit einem Modellflugzeug ins Visier der Ermittler geraten war, wurde vergangene Nacht abgeschoben.

2013 hatte die Bundesanwaltschaft Karlsruhe gegen ihn und andere Studenten der Luft- und Raumfahrttechnik ermittelt. Der Vorwurf: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.“ Die Studenten wurden verdächtigt, Modellflugzeuge für Terroranschläge zu bauen. Das Verfahren gegen den jetzt abgeschobenen Khalil M. wurde jedoch eingestellt. Keiner der Vorwürfe gegen ihn konnte im Verfahren erhärtet werden.  

Khalid M.s Familie und sein Anwalt erheben jetzt wegen der Abschiebung schwere Vorwürfe. Demnach wurde M. kurz nach 6 Uhr morgens vom Münchener Flughafen in einer eigens gecharterten Maschine nach Tunesien verbracht. Sie berichten, ein Polizeikommando habe kurz nach Mitternacht ein Berliner Hotelzimmer gestürmt, in dem sich Khalil M. mit Frau und Kindern aufgehalten habe, um sich juristisch beraten zu lassen. Laut Aussagen seiner Familie wurden mehrere Türen gesprengt und der Student vor den Augen seiner Kinder in Unterwäsche aus dem Zimmer gezerrt und sofort zum Münchener Flughafen gebracht, wo eine gecharterte Maschine wartete.

Der Berliner Rechtsanwalt Eberhard Schultz, der M. vertritt kritisiert die Ausländerbehörde. Er hatte kurzfristig einen Eilantrag gegen die Abschiebung gestellt und habe die Ausländerbehörde davon rechtzeitig unterrichtet, doch der Eilantrag sei von den Behörden in München ignoriert worden. „Diese Abschiebung verstößt gegen Menschenrechte, insbesondere dem Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung.“ Die Behörde hätte auf eine Entscheidung des Richters beim Verwaltungsgericht München warten müssen, die die Abschiebung untersagt und das Ergebnis des Klageverfahrens abwartet. So ist es ein Verstoß gegen das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren“, erklärte Anwalt Schultz gegenüber dem SWR. Laut seiner deutschen Ehefrau, gibt es Informationen aus Tunesien, dass Khalil M. Folter und lange Haft ohne Gerichtsverfahren drohten. Inzwischen hat sein Anwalt einen Eilantrag gegen die Ausländerbehörde München auf Rückführung gestellt.

Auch die damalige Strafverteidigerin von Khalil M., Ricarda Lang, hält die Abschiebung für „völlig unangemessen“ – auch vor dem Hintergrund, dass der Student gut in Deutschland integriert sei und mit einer Deut­schen verheiratet sei und zwei kleine Kinder habe.

Demgegenüber kommt das Polizeipräsidium München, die Khalid M. am 08.08.2017 befragt hatte, laut einem Aktenvermerk zu dem Ergebnis, dass Khalil M. „einen gewissen Aufwand zu der Integration scheut.“ Begründet wird dies damit, dass Khalil M. „häufig im Zusammenhang mit extremistischen Sachverhalten oder Personen in Erscheinung trat“, obwohl ihm habe bewusst gewesen sein müssen, dass er damit in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerät.

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