Die als „palästinensisches Flüchtlingsmädchen“ bekannt gewordene Schülerin Reem aus Rostock war gegenüber der Welt/N24 auch vor dem Berliner Kammergericht erfolgreich!
Nach mehr als zweistündiger mündlicher Verhandlung vor dem Kammergericht Berlin nahmen die Beklagten, die zum Medienhaus der Axel Springer SE gehörende Welt/N24 GmbH und dessen Autor Per H., ihre Berufung gegen das weitestgehend zugunsten der Klägerin Reem erlassene Urteil des Landgerichts Berlin zurück.
Für weitere Infos bitte anklicken Pressemitteilung vom 15.11.2017
Darin enthalten ist auch die Pressemitteilung vom 28. August 2015 mit noch weiteren Hintergrundinformationen.