Bundestagsabgeordnete Azize Tank gegen die NPD

Pressemitteilung vom 08. Oktober 2013

Das Landgericht Berlin verbietet dem „Heimführungsbeauftragten“ der NPD, die Bundestagsabgeordnete Azize Tank zur Ausreise/ zum „Heimflug“ aufzufordern und den Brief an Berliner Wahlkandidaten zu verbreiten sowie zu behaupten, sie hätte sich „vielleicht sogar strafbar gemacht“.

Hier gehts zur ausführlichen Pressemitteilung_LG Berlin vom 8.10.13

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