Noch in dieser Woche wird die englische Übersetzung des Sachverhalts in englischer Sprache beim UN-Ausschuss (CERD) in Genf eingereicht, da dieser die für die bereits im Mai von mir übersandte Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Sarrazin angefordert hat.
Die rassistischen Thesen des früheren Sozialsenators und Bundesbänkers in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ sind auch Gegenstand des Antrages bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige vom August 2010 wieder aufzugreifen und ein Strafverfahren gegen Sarrazin durchzuführen.
Dazu erklärt eine der Anzeigeerstatterinnen, Azize Tank, MigrantInnenbeauftrage von Charlottenburg- Wilmersdorf a.D.: „Es ist längst überfällig, dass die Berliner Justiz ihrer Verantwortung nachkommt und diesem Schreibtischtäter endlich das Handwerk legt. Nach der Entscheidung des UN-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung kann niemand mehr davon ausgehen, dass Sarrazins pseudowissenschaftliche Hetze durch die Meinungsäußerungsfeiheit gedeckt ist. Ich rufe alle Menschen, denen Vielfalt und Inklusion in unserer Demokratie am Herzen liegen, auf, unsere Bemühungen zu unterstützen, damit Sarrazin sich demnächst vor Gericht verantworten muss!“
Zur Erinnerung: Ich hatte bei der Berliner Staatsanwaltschaft namens und in Vollmacht von Azize Tank und Gabriele Gün Tank Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin erstattet w e g e n – der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr, 1, 2 StGB wegen der Verbreitung von Schriften, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln und deren Menschenwürde ebenso angreifen (§ 130 Abs. 2 StGB), – der Beschimpfung von Religionsgesellschaften nach § 166 Abs. 2 StGB und – der Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung nach §§ 185 ff. StGB. Die Anzeigenerstatterinnen sehen durch die rassistischen und islamophoben Äußerungen das friedliche Miteinander in der Bevölkerung gefährdet. Der Strafanzeige hatten sich über 100 Personen angeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens mit dem Argument abgelehnt, die Äußerungen Sarrazins erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht; insbesondere sei der öffentliche Frieden nicht gestört, sie seien jedenfalls wegen des Grundrechts der Meinungsfreiheit nicht zu verfolgen. Eine Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg, obwohl wir auf Hassmails und Morddrohungen gegen Sarrazin-Kritiker verwiesen hatten. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde durch Beschluss des Kammergerichts abgelehnt, die anschließende Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Auch die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde ohne jede Begründung als unzulässig abgelehnt ( vgl. auch die früheren Pressemitteilungen).
Deshalb musste der UN-Ausschuss (CERD) eingeschaltet werden, der Deutschland bereits im Verfahren des TBB wegen des Interviews Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ verurteilt hatte, weil die Justiz ein Strafverfahren unter Berufung auf die Meinungsfreiheit abgelehnt hat. Dadurch wird nicht nur die Bundesregierung gezwungen, endlich durchgreifende Maßnahmen auch gegen antimuslimischen und kulturell verbrämten Rassismus zu ergreifen, sondern auch die Berliner Justiz, ihre Scheuklappen abzulegen.