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	<title>H.-Eberhard Schultz</title>
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	<description>Rechtsanwalt, Notar a. D.</description>
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		<title>Veranstaltung: Rassismus in Polizei und Justiz</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Apr 2012 12:43:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berliner Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Rassismus in Polizei und Justiz &#8211; Ausnahme oder Ausdruck gesellschaftskonformen Handelns? Rassismus in Polizei und Justiz ist ein weit verbreitetes Phänomen. Ist es auch Ausdruck der Existenz eines alltäglichen, zunehmend antimuslimischen, institutionellen Rassismus, der in der Mitte der Gesellschaft wirkt und in ihren Institutionen, Gesetzen und Verordnungen reproduziert wird? Fast 160 rassistische Angriffe in Berlin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rassismus in Polizei und Justiz &#8211; Ausnahme oder Ausdruck gesellschaftskonformen Handelns?</strong><br />
Rassismus in Polizei und Justiz ist ein weit verbreitetes Phänomen. Ist es auch Ausdruck der Existenz eines alltäglichen, zunehmend antimuslimischen, institutionellen Rassismus, der in der Mitte der Gesellschaft wirkt und in ihren Institutionen, Gesetzen und Verordnungen reproduziert wird? Fast 160 rassistische Angriffe in Berlin sind für das Jahr 2011 dokumentiert. Die Dunkelziffer ist groß, weil die Betroffenen Angst vor Gegenanzeigen und Repressalien durch die Polizei und anderen Behörden haben.</p>
<p>Die Veranstaltung will versuchen, die Zusammenhänge und Hintergründe aufzuklären und Gegenstrategien zu entwickeln.</p>
<p><strong>Mi. 18. April 2012 · 18.30 Uhr<br />
Senatssaal der Humboldt-Universität</strong></p>
<p><a href="http://www.menschenrechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2012/04/ripuj-flyer.pdf" target="_blank"><br />
<img class="alignnone size-large wp-image-805" title="Rassismus in Polizei und Justiz" src="http://www.menschenrechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2012/04/plakat-1024x726.png" alt="" width="515" height="365" /></a></p>
<p>Mit:</p>
<p>Johanna Mohrfeldt und Sebastian Friedrich, <em>Reach Out/KOP</em><br />
Chamberlin Wandji, <em>Antirassismusreferat im RefRat der HU</em><br />
<strong>Der Rassismus der Berliner Polizei aus der Sicht von Betroffenenorganisationen</strong></p>
<p>akj-berlin<br />
<strong>Rassismus im Recht – rassistische Gesetzgebung?</strong></p>
<p>RA Eberhard Schultz, <em>Internationale Liga für Menschenrechte</em><br />
<strong>Beispiele antimuslimischen Rassismus bei Polizeieinsätzen und die Rolle der Justiz</strong></p>
<p>Dr. Sabine Schiffer,<em> Institut für Medienverantwortung, Erlangen</em><br />
<strong>Antisemitismus und Islamophobie – das Feindbild Islam als Konstrukt von Herrschaft zur Ausgrenzung von Minderheiten</strong></p>
<p>Moderation:</p>
<p>Gabriele Gün Tank, <em>Journalistin, Mitglied im Vorstand des Migrationsausschuss der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen</em></p>
<p>Eine Veranstaltung von: Reach out · KOP · Internationale Liga für Menschenrechte Berlin · Vereinigung Berliner Strafverteidiger · akj-berlin · Komitee für Grundrechte und Demokratie · Antirassismusreferat im RefRat der HU</p>
<p>Medienpartner: <a title="JungeWelt" href="http://www.jungewelt.de" target="_blank">JungeWelt</a></p>
<p>Das erste Entsetzen über die rechtsterroristischen Hintergründe der Mordserie der NSU an Menschen mit Migrationshintergrund war groß. Obwohl in dieser Form einmalig in Europa, blieben größere Proteste jedoch, wie schon bei den rassistischen Progromen in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda vor 20 Jahren, ebenso aus wie ein »Aufstand der Anständigen«.</p>
<p>In einigen Medien begann lediglich eine Debatte darüber, ob die Bezeichnung der polizeilichen Ermittlungskommission als »Soko Bosporus« zur Untersuchung der »Döner-Morde« nicht diskriminierend und rassistisch sei. Kein Thema war bisher der Rassismus als wesentliche Ursache für die Neo-Nazi-Mordserie und vermutlich auch von deren jahrelanger Vertuschung. Erst recht findet der alltägliche, institutionelle Rassismus in Polizei und Justiz kaum Beachtung, der sich nicht auf rechtswidrige Gewaltanwendung beschränkt und dem ganze Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sind.</p>
<p>Da ist es kein Wunder, wenn Betroffene immer häufiger von rassistischen Angriffen berichten, gegen welche die Polizei nichts unternimmt, sondern die Anzeigenden häufig selbst verdächtigt.</p>
<p>Die Hilfsorganisation »Reach Out« meldet einen massiven Anstieg im Jahre 2011 auf 158 dokumentierte rassistische Angriffe in Berlin. RechtsanwältInnen berichten von einer Fortsetzung des Problems auf der Ebene der Justiz. Das Recht schafft in vielen Bereichen einen Rahmen, der von Polizei und Justiz bewusst oder unbewusst rassistisch ausgefüllt wird; die Feindbilder »Islam« und »Terrorismus« sowie das Schüren von Überfremdungsängsten in Politik und Massenmedien lassen dies als gerechtfertigt erscheinen.</p>
<p>Wir wollen in der Veranstaltung, die anknüpft an die Veranstaltungen zum Thema »Polizeigewalt außer Kontrolle?«, folgenden Fragen nachgehen:</p>
<ul>
<li>Handelt es sich um bedauerliche Einzelfälle oder um einen Ausdruck der in wissenschaftlichen Studien (zuletzt Heitmeyer 2011) belegten, weit verbreiteten rassistischen Einstellung in der Mitte der Gesellschaft?</li>
<li>Was bedeutet Rassismus in diesem Zusammenhang?</li>
<li>Können nicht auch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (zum Beispiel für verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei an sogenannten gefährlichen Orten) von einem »institutionellen Rassismus« geprägt sein, der z. B. internationalen Rechtsstandards widerspricht?</li>
<li>Was können Betroffene und Soli-Gruppen dagegen tun?</li>
<li>Welche Forderungen sollen gestellt, welche Konsequenzen gezogen werden?</li>
</ul>
<p><a href="http://www.menschenrechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2012/04/ripuj-flyer.pdf" target="_blank">Veranstaltungsflyer zum Download</a></p>
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		<title>Vereinsverbote</title>
		<link>http://www.menschenrechtsanwalt.de/2011/11/vereinsverbote/</link>
		<comments>http://www.menschenrechtsanwalt.de/2011/11/vereinsverbote/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 13:56:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[antiislamischer Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Vereinsverbote &#8211; Vollzugsmaßnahmen eines »präventiven Verfassungsschutzes« und »Feind-Verwaltungsrecht« im »Kampf der Kulturen«? Der Verlauf eines öffentlichkeitswirksam inszenierten Vereinsverbots zeigt die grundlegende verfassungsrechtliche und rechtspolitische Problematik dieses Themas für den Berichtszeitraum. Am 12.7.2010 hat der Bundesinnenminister (BIM) den in Frankfurt/Main ansässigen Verein »Internationale Humanitäre Hilfsorganisation« (IHH) verboten, weil dieser die Hamas in Palästina durch Spendensammlungen in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Vereinsverbote &#8211; Vollzugsmaßnahmen eines »präventiven Verfassungsschutzes« und »Feind-Verwaltungsrecht« im »Kampf der Kulturen«?</h2>
<p>Der Verlauf eines öffentlichkeitswirksam inszenierten Vereinsverbots zeigt die grundlegende verfassungsrechtliche und rechtspolitische Problematik dieses Themas für den Berichtszeitraum.</p>
<p>Am 12.7.2010 hat der Bundesinnenminister (BIM) den in Frankfurt/Main ansässigen Verein »Internationale Humanitäre Hilfsorganisation« (IHH) verboten, weil dieser die Hamas in Palästina durch Spendensammlungen in Deutschland unterstütze und sich dadurch gegen die Völkerverständigung im Sinne von <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html" target="_blank">Art. 9,  Abs. 2 Grundgesetz (GG)</a>/<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__3.html" target="_blank">§ 3 Abs. 1 des Vereinsgesetzes</a> (VereinsG) richte. Das Verbot wurde auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen vollzogen. In der Pressemitteilung des Innenministers (BMI) vom gleichen Tage wird der IHH ein »geradezu zynisches Verhalten« vorgeworfen, weil sie schon mit der Vereinsbezeichnung »die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender missbraucht, um mit dem für vermeintlich gute Zwecke spendeten Geld im Ergebnis eine terroristische Organisation zu stützen«. Entgegen einer Reihe von Medienberichten wurde schnell klar, dass es sich bei der verbotenen IHH nicht um den gleichnamigen (türkischen) Verein handelt, der die vom israelischen Militär in einem umstrittenen Einsatz mit neun Toten aufgebrachte Gaza-Flotille mitorganisiert hatte.</p>
<p>Die IHH reichte beim Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist, Klage ein und stellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; gleichzeitig wurde die Verbotsverfügung als »unglaublicher Akt staatlicher politischer Willkür« kritisiert, mit dem sich die Bundesregierung zum »willfährigen Vollstrecker der israelischen Politik (mache), die mit ihrem Terror  die palästinensische Bevölkerung  an den Rand der Existenz gedrängt« habe. Sie machte geltend, dass eine der beiden Hilfsorganisationen, die angeblich der Hamas zugehören sollen, tatsächlich der konkurrierenden PLO nahesteht und unterstützt würde; zudem kämen auch Bundesbehörden bei ihren Hilfsmaßnahmen für die palästinensische Bevölkerung nicht an der Hamas vorbei und schließen zum Beispiel mit dem Bürgermeister der zweitgrößten Stadt im Gaza-Streifen Hilfsprojekte ab. Daraufhin räumte das BMI ein, »die Bundesregierung oder auch internationale Organisationen sollen nicht umhin (komme), aus politischen und humanitären Gründen diktatorischen totalitären Regierungen erhalten wie diesen auch zur Realisierung von Hilfs-Infrastrukturmaßnahmen zusammenzuarbeiten«.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat den Parteien zunächst einen Vergleichsvorschlag gemacht, wonach sich der IHH verpflichten sollte, keiner in den palästinensischen Gebieten bestehenden Organisation Hilfsleistungen zu erbringen sowie eine jährliche Aufstellung mit den Einnahmen/Ausgaben vorzulegen; gleichzeitig sollte die Verbotsverfügung zunächst außer Vollzug und 2014 endgültig außer Kraft gesetzt werden. Nachdem das BMI den Vorschlag ablehnte, hat das Gericht die sofortige Vollziehung der Verbotsverfügung ausgesetzt, weil die Erfolgschancen offen seien.</p>
<p>Auch wenn der Verein also zunächst weiterarbeiten kann, schwebt über ihm das Damoklesschwert des Vereinsverbots mit allen seinen Folgen, angefangen von der Stigmatisierung in der Öffentlichkeit über die weitere Beobachtung durch den Verfassungsschutz bis hin zu den praktischen Problemen bei Spendensammlungen usw. Das Beispiel eines Vereinsverbots mit Bezügen zum Nahen Osten verdeutlicht dies:</p>
<p>Vor  18 Jahren, im November 1993, wurde das Betätigungsverbot gegen die PKK in Deutschland zum ersten Mal angewandt. Verboten wurden damals unter anderem die Föderation kurdischer Vereine (FEYKA Kurdistan) und 29 örtliche Vereine, ein Verlag und eine Nachrichtenagentur. Tausende Menschen wurden seitdem wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt, hunderte unterschiedliche Institutionen, Vereine, Versammlungen und Festivals verboten und über 100 kurdische Politiker nach dem § 129 oder §129a und b StGB als angebliche Mitglieder einer „kriminellen“ oder „terroristischen Vereinigung“ verurteilt. Begründet wurde das Verbot seinerzeit mit der pauschalen, nicht näher begründeten Behauptung, die Tätigkeit richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.</p>
<p>Im Vereinsverbot gegen die IHH wird der Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung darauf gestützt, dass die Hamas »schon von ihrer Satzung her« das  Existenzrechts Israels negiere und den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen und religiösen Ziele fördere  &#8211; also ohne die Entwicklung der letzten Jahre (Ausübung der Regierungsgewalt aufgrund demokratischer Wahlen im Gazastreifen, zumindest indirekte Verhandlungen mit Israel und die Ankündigung, dieses selbstverständlich auch offiziell zu bestätigen, sobald die Existenz eines palästinensischen Staates gesichert sei) zu berücksichtigen.</p>
<p>Dass die wiedergegebenen Begründungen eher von politischer und diplomatischer Rücksichtnahme als von gerichtsfesten Beweisen  und stringenten völkerrechtlichen Erwägungen geleitet sind, liegt auf der Hand und erstaunt vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen, nicht nur der Wandlung der Wahrnehmung der westlichen Staatengemeinschaft vom »Terroristen« zum »Freiheitskämpfer« &#8211; wie etwa bei Nelson Mandela oder Arafat und der PLO &#8211; sondern auch Organisationen, die jahrzehntelang als Musterbeispiel islamistischen von Fundamentalismus und Terrorismus« behandelt wurden wie etwa den »Muslimbrüdern«, die vom Berliner Verfassungsschutz seit einigen Monaten (wohl als Konsequenz des arabischen Frühlings«) nicht mehr als »terroristisch« eingestuft werden.</p>
<p>So scheint sich heute noch die kritische Analyse von Helmut Ridder, dem bekannten linken Staatsrechtslehrer aus dem letzten Jahrhundert zu bestätigen: die Regelung der Vereinigungsfreiheit im Art. 9 GG sei »eine Erweiterung und keine Abschaffung des überkommenen sondergesetzlichen Polizeistatuts für Vereine« (Alternativ-Kommentar zum GG, Darmstadt 1989, Rdnr. 16 zu Art. 9 Abs.2). Weil der Zugriff der Staatsgewalt qua Polizei nicht rechtswidrigem Verhalten, sondern (vermutete) Verein gelte, sei die Regelung der Verbotstatbestände ein Beleg »für die ungeheure Tiefe und Breite einer alle rechtsnormativen Dämme unterspülenden ideologischen Systembildung von &#8216;präventivem Verfassungsschutz&#8217;« (ebenda Rn. 33). Dies zeige auch ihre Anwendung im Zuge der Kommunistenverfolgung im Rahmen des »Kalten Krieges«. So sei der dritte Verbotstatbestand des Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung zwar im Rückblick auf den »Kriegsimperialismus der Nazis« entstanden, ausgerechnet die mehr oder weniger offen in diesem Sinne agierenden Vereinigungen zur Traditionspflege wurden aber kaum erfasst. Für unser Thema besonders aufschlussreich ist die abschließende Bemerkung: »<em>Relativ offen ist die Politik der BRD zur Zeit hinsichtlich der Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt, die das Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit für sich in Anspruch nehmen … BRD-Vereinigungen, die solche Bewilligung unterstützen, unterfallen nicht dem dritten Verbotstatbestand …</em>« (Rn. 40); dies zeige auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Anfang der 1950er Jahre gegen die schematische Bewertung der Unterstützung einer Befreiungsbewegung als friedensgefährdende Handlung.</p>
<p>Diese relative Offenheit scheint nach dem Ende der Systemkonkurrenz obsolet.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund sind Verbotsverfahren einzuordnen, die sich gegen religiöse Vereinigungen richten, die im Berichtsjahr verstärkt ins Visier von Verfassungsschutz und Sicherheitsexperten geraten sind: die so genannten Salafisten &#8211; so genannt, weil »der Salafismus« ein Konstrukt ist, mit dem eine zig Millionen Moslems in der ganzen Welt umfassende, sehr unterschiedliche Richtung des Islams in die Nähe von Fundamentalismus und Terrorismus gerückt wird &#8211; nach dem umfangreichen Gutachten eines unabhängigen Islamwissenschaftlers und Diplomarabisten:</p>
<p><strong>„<em>Zusammenfassend kann man allgemein festhalten, dass sich eine wissenschaftlich eindeutige und verallgemeinernde Definition von „Salafismus“ aufgrund der historischen Entwicklungen und der komplexen Heterogenität des „Phänomens“ in sozioreligiöser Hinsicht nicht vornehmen lässt. In der Gegenwart sich selbst als „salafistisch“ bezeichnende oder von anderen als „salafistisch“ bezeichnete Milieus und Gruppierungen teilen zwar – innerhalb des weiten Spektrums von islamischen Interpretationen und Gemeinschaften – bestimmte Auffassungen und Praktiken, sind aber in ihrer prinzipiellen Haltung gegenüber autoritativen religiösen Texten und in ihren konservativ-traditionalistischen Orientierungen durchaus vergleichbar mit „strenggläubigen“ Milieus und Gruppierungen in anderen religiösen Traditionen (Christentum, Judentum, Buddhismus).</em>“</strong> (L. Rogler v. 5.5.2011, noch nicht veröffentlicht)</p>
<p>In Pressemeldungen war demgegenüber im Juni 2011 etwa zu lesen: »<em>Terrorismus &#8211; Innenminister warnen vor Salafisten. In Deutschland gilt der Salafismus als die am schnellsten wachsende und wegen ihrer Radikalität besonders gefährliche Strömung des Islamismus &#8230; Nicht nur der Verfassungsschutz ist alarmiert</em>« (<a href="http://www.focus.de/politik/deutschland/terrorismus-innenminister-warnen-vor-salafisten_aid_638742.html" target="_blank">Focus online, 21.6.2011</a>). Und schon im Dezember 2010 waren mehrere religiöse Vereinigungen, die dem Salafismus zugerechnet werden, Objekt von Durchsuchungen und umfangreichen Beschlagnahmen; so der Verein »Einladung zum Paradies« in Braunschweig (EKZ) und das »islamische Kulturzentrum« in Bremen (IKZ) auf der Grundlage vereinsrechtlicher Ermittlungen des BMI nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__4.html" target="_blank">§ 4 VereinsG</a>. Während der IKZ sich später selbst aufgelöst haben soll, legte der IKZ Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Verwaltungsgerichts ein. Diese wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen im Oktober 2011 zurückgewiesen. In der Begründung heißt es zwar einerseits, es sei zu beachten, »<em>dass die religiöse Vereinigungsfreiheit in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes besonderes Gewicht besitzt, und zwar unabhängig davon, ob diese Gemeinschaft dem Staat und seiner Verfassungs- und Rechtsordnung kritisch gegenüberstehen … und (ob diese) etwa der Überzeugung sind, die Gebote Gottes gingen in den staatlichen Gesetzen vor</em>« und es wird eingeräumt, dass »<em>innerhalb der salafistischen Richtung des Islam ersichtlich Differenzierung vorzunehmen ist … der puristische Salafismus lehne Gewalt strikt ab, während dies bei den anderen beiden Ausprägungen nicht der Fall sei</em>«; andererseits wird darauf abgestellt, dass »<em>belastbare Tatsachen darauf hinweisen, dass die Anwendung von Gewalt ernsthaft in Betracht gezogen wird.</em>« Solche Tatsachen würden in der Einleitungsverfügung des BMI benannt; konkret handelt es sich um Vorträge eines salafistischen Imams in den Räumen des IKZ Bremen, dessen »<em>Ausführungen von seinen Zuhörern nur so verstanden werden (konnten), dass er bei Apostasie für die Verhängung der Todesstrafe warb … in einem weiteren in das Internet eingestellten Vortrag aus dem Jahre 2007 nahm er dazu Stellung, unter welchen Bedingungen ein muslimischer Staat  Ungläubige töten dürfte.</em>« (OVG Bremen 1 S 11/11, Beschluss vom 12.10.2011)</p>
<p>Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang auf die Kriminalisierung, Stigmatisierung und öffentliche Vorverurteilung bestimmter bekannter Imame, die dem Salafismus zugeordnet werden &#8211; auch wenn die Vereine, die die jeweilige Moschee betreiben, (noch) nicht verboten wurden. Diese drückt sich etwa aus in der Aufnahme in die verschiedenen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder; die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Moscheevereine usw. So wurde der bundesweit bekannte „Imam von Leipzig“ (der als Erster im Fernsehen die Anschläge vom 11.09.2001 verurteilt hatte) später in ARD-Fernsehbeiträgen als „Hassprediger“ bezeichnet, der „in konspirativer Runde zur Tötung von Ungläubigen“ aufrufe. Zwar wurde das gegen ihn und eine Reihe anderer jahrelang durchgeführte Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung schließlich eingestellt, dem Imam aber im November 2011 vom Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, von 2002 bis 2007 seien im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html" target="_blank">§ 129 a</a> und<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129b.html" target="_blank"> b</a> StGB (terroristische Teilvereinigung Osama Bin Ladens, von dem er bis dato nichts wusste – das also längst eingestellt sein muss!) seine sämtlichen Telefone abgehört und er flächendeckend observiert worden. Dem MDR wurde vom Landgericht Leipzig untersagt, ihn als „Hassprediger“ zu bezeichnen und die Behauptung über seine angebliche Aufforderung zur Tötung Ungläubiger zu verbreiten – gleichzeitig aber wurde die Klage hinsichtlich weiterer Vorwürfe in I. Instanz abgelehnt (u. a. er sei Kontaktmann und Ausbilder von Djihadisten), weil der MDR sich dazu auf einen vertraulichen LKA-Bericht berufen hatte, obwohl dieser nur auf nicht gerichtsverwertbaren Geheimdienstangaben beruht und dem MDR illegal zugespielt worden war …</p>
<p>Zurück zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen:<br />
Dieses stützt sich zwar auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Vereinsverbot bei religiösen Gemeinschaften, wird aber offensichtlich den konkreten Anforderungen bei der Beurteilung von religiösen Lehren nicht gerecht &#8211; ganz zu schweigen von einer historisch-kritischen Betrachtung der neuen Rechtslage.</p>
<p>In der ursprünglichen Fassung des Grundrechts auf freie Religionsausübung war dieses nämlich in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html" target="_blank">Art. 4 GG</a> ohne jede Einschränkung garantiert; eine Konsequenz aus den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus: Zum Beispiel war eine islamische Organisation 1933 in Berlin mit der Begründung verboten worden, dass sie »internationalen Juden gleiche Rechte einräumte«. Die Veränderung der religiösen Landschaft &#8211; den christlichen Amtskirchen schien durch die Ausbreitung des Islams in Teilen der Bevölkerung zum ersten Mal ernsthafte Konkurrenz zu erwachsen &#8211; und vor allem die Veränderung der rechtsstaatlichen Landschaft infolge der Anschläge vom 11.9.2001 führten bereits wenige Monate nach den Anschlägen zur Streichung des Religionsprivilegs in unserer Verfassung: In <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html" target="_blank">Art. 9 Abs.  2 GG</a> wurde eingefügt, dass Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten sind. Die Begründung des Gesetzentwurfes nennt als erste für die Streichung des Religionsprivilegs relevante Fallgruppe: islamistische Vereinigungen, die zur Durchsetzung ihrer Überzeugungen Gewalt gegen Andersdenkende nicht ablehnen. Die Konsequenz war absehbar: Mit den Mitteln des Vereinsverbotes als „präventiver Verfassungsschutz“ konnte jetzt die Axt an missliebige islamische Religionsgemeinschaft gelegt werden. Lemme zählt seit Streichungen des Religionsprivilegs bundesweit acht Verbote von »islamistischen Gruppierungen, hinzu kämen einige Verbote auf Landesebene und laufende Ermittlungsverfahren (s.  o.).</p>
<p>Dabei lassen sich für die konkreten Anforderungen an die Beurteilung religiöser Lehren nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zumindest einige wichtige verfassungsrechtliche Hürden aufstellen, wie dies das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Strafverfahren beispielhaft ausgeführt hat:</p>
<p>„<em>Nach den Feststellungen des Landgerichts befasst sich die verfahrensgegenständliche Schrift mit den religiösen Pflichten von Muslimen … sowie mit den Sanktionen bei Pflichtverletzung. Derartige Schriften fallen in den Schutzbereich der religiösen Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG (…). Dieser Schutz umfasst die gesamte Schrift, auch die Passagen, in denen nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht zur Tötung aufgerufen wird. <strong>Die Todesstrafe für Religionsverbrechen war und ist Religionen keineswegs fremd und war es auch nicht dem Juden- und Christentum (s. nur III. Mose 20, 13; hierauf beruhend Art. 116 Constitutio Criminalis Carolina 1532)</strong>. Ebenso wie die Meinungsfreiheit vorbehaltlich ihrer Schranken auch extremistische Meinungen schützt (…) schützt das Religionsrecht vorbehaltlich seiner Schranken auch fundamentalistische oder extremistische religiöse Bekenntnisse. (…) <strong>Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist.</strong> (…) <strong>Bei der hiernach erforderlichen Deutung der verfahrensgegenständlichen Schrift verbietet sich eine isolierte Betrachtung einzelner Äußerungsteile</strong>, da sie den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht würde … Daher muss die Schrift in ihrer Gesamtheit zum Gegenstand der neuen Hauptverhandlung, Beweisaufnahme und Urteilsfindung gemacht werden. Weiterhin muss der religiöse und islamisch-rechtliche Kontext, in dem die beanstandeten Passagen stehen, sachverständig beraten ermittelt und gewürdigt werden (…) </em></p>
<p><em>Auf dieser Grundlage wird zu würdigen sein, ob die Aussagen (…) wer das nicht tue, falle vom Glauben ab und müsse getötet werden bzw. die Todesstrafe erleiden, als Aufforderung zu deuten ist, im Inland lebende Muslime unter Missachtung der deutschen Rechtsordnung zu töten oder ob andere Deutungsvarianten möglich erscheinen, ohne mit nachvollziehbaren und tragbaren Argumenten ausgeschlossen werden zu können.</em></p>
<p><em> Auf der Grundlage einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Deutungen der beanstandeten Passagen ist schließlich in eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der religiösen Bekenntnisfreiheit einerseits und dem Rang durch ihre Wahrnehmung im Einzelfall beeinträchtigten Rechtsguts erforderlich.</em>“ (OLG Stuttgart vom 19.05.2011, 1 SS 175/11)</p>
<p>Wer nicht wenigstens diese verfassungsrechtlichen Schranken beachtet, öffnet einer uferlosen Kriminalisierung und Verfolgung missliebiger religiöser und politischer Vereinigungen aufgrund eines „präventiven Verfassungsschutzes“ Tür und Tor. Dafür würde sich dann in Anlehnung an das –  von der herrschenden Meinung noch verfemte „Feindstrafrecht“ &#8211; der Begriff eines „Feind-Verwaltungsrecht im Kampf der Kulturen“ anbieten, weil mit seiner Hilfe missliebige religiöse Vereinigungen, die dem Salafismus zugeordnet werden, außerhalb der sonst geltenden demokratischen Rechtsordnung gestellt würden. Und es würde sich die Warnung des Feuilletonchef der konservativen FAZ bestätigen, der in seiner Untersuchung „Zum Feindbild Islam“ u. a. schreibt:</p>
<blockquote><p>„Aber wenn der Verfassungsschutz dem Totalitären schon überall dort vorbeugen will, wo eine Botschaft Gottes an die ganze Welt und für das ganze Leben verkündet wird, verwandelt er sich in eine unheilige Inquisition.“(<a href="http://www.faz.net/-01shc7" target="_blank">Patrick Bahners in FAZ.net</a>)
</p></blockquote>
<p>Eberhard Schultz, Berlin, im November 2011<br />
Der Beitrag erscheint in Kürze in gekürzter Fassung im Grundrechte-Report 2012 &#8211; zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (als Fischer-Taschenbuch).</p>
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		<title>Der Abbau der Menschenrechte in Deutschland</title>
		<link>http://www.menschenrechtsanwalt.de/2011/11/der-abbau-der-menschenrechte-in-deutschland-und-der-eu-im-zeitalter-des-antiterrorismus/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 13:40:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Vortrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Abbau der Menschenrechte in Deutschland und der EU im Zeitalter des Antiterrorismus Vortrag auf der nationalen Konferenz der Rechtsanwaltskammer Brasiliens in Kuritiba, Brasilien, gehalten in der Arbeitsgruppe internationale Menschenrechte, Dezember 2011: Einleitung Beginnen wir mit drei einleitenden Bemerkungen zu den besonderen historischen Ausgangsbedingungen bei uns, dem Begriff »Terrorismus« und einem kritischen Verständnis des Einsatzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Abbau der Menschenrechte in Deutschland und der EU im Zeitalter des Antiterrorismus</h2>
<p>Vortrag auf der nationalen Konferenz der Rechtsanwaltskammer Brasiliens in Kuritiba, Brasilien, gehalten in der Arbeitsgruppe internationale Menschenrechte, Dezember 2011:</p>
<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>Beginnen wir mit drei einleitenden Bemerkungen zu den besonderen historischen Ausgangsbedingungen bei uns, dem Begriff »Terrorismus« und einem kritischen Verständnis des Einsatzes für die Menschenrechte. Werden doch wichtige Einschränkungen der Menschenrechte immer häufiger damit begründet, dies sei im notwendigen Kampf gegen den Terrorismus unabdingbar.</p>
<p><strong>Vom periodischen Abbau demokratischer Rechte unserer Verfassung von 1949</strong></p>
<p>Die 1949 verabschiedete Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (BRD &#8211; damals nur der westliche Teil ohne die DDR) übernahm die individuellen Freiheitsrechte der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO als Grundrechte. Mit ihrer Verabschiedung wollte der parlamentarische Rat auch die notwendigen Konsequenzen aus der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten im Faschismus ziehen wie mit anderen Bestimmungen, so dem ausdrücklichen Verbot der Verbreitung eines Angriffskrieges und der Etablierung einer unveränderbaren demokratischen Grundordnung im Grundgesetz. Gleichzeitig wurde das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) geschaffen, das ausdrücklich den Rang eines Verfassungsorgans erhielt, und das auch von den Bürgerinnen und Bürgern gegen Entscheidungen der ordentlichen Gerichte angerufen werden konnte, denn diese Grundrechte verletzten. Trotz vieler wichtiger grundrechtsfreundlicher Entscheidungen im Laufe der Jahrzehnte &#8211; später häufig angeregt durch das weitergehende Menschenrechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die auch bei uns anwendbar ist und (nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges einschließlich der Verfassungsbeschwerde) zu einer Überprüfung durch den EGMR führen kann &#8211; hat auch dieses Gericht, dessen Richter in erster Linie von den im Parlament vertretenen Parteien bestimmt werden, nicht verhindert, dass die Grundrechte für bestimmte Teile der Bevölkerung nicht ihre volle Gültigkeit entfalten konnten sondern quasi der politischen Opportunität geopfert werden. Dieser Prozess lässt sich Abbau demokratischer Rechte nennen, der allerdings keineswegs geradlinig und nur in einer Richtung verläuft, sondern von den jeweiligen gesellschaftlichen Kräftekonstellationen abhängig ist, auch Rechtsnormen und ihre Anwendung sind Produkt eines ständigen Kampfes der politischen Parteien und gesellschaftlichen Kräfte.</p>
<p>So entwickelte sich bereits im Kalten Krieg in den  1950er Jahren im Rahmen der Kommunistenverfolgung eine Reihe von grundsätzlichen Einschränkungen rechtsstaatlicher Garantien für diese zum »Staatsfeind« erklärte Gruppe &#8211; vielleicht nicht ganz so krass wie , aber wegen der exponierten Rolle der BRD als »Frontstaat« im geteilten Deutschland und auf der Grundlage eines historisch extrem obrigkeitsstaatlichen Justizverständnisses besonders effektiv -,  die ich hier nicht im einzelnen nachzeichnen kann. Nachdem im Zuge der 1968-er-Studentenbewegung autoritäre Strukturen aufgebrochen worden waren, wurden bei der »Terrorismus«-Verfolgung der RAF (Rote Armee Fraktion &#8211; eine aus der Studentenbewegung hervorgegangene Gruppierung, die das Konzept der »Stadtguerilla« auf die BRD anwenden wollte) neue restriktive Gesetze geschaffen und wichtige bis dahin selbstverständliche Rechte eingeschränkt, so  mit dem §129 a StGB.</p>
<p>Für »Terrorismus«-Verdächtige kreierte der Gesetzgeber in einer zusätzlichen Sondervorschrift (§ 112 Abs. 3 StPO) die Möglichkeit, unter erleichterten Voraussetzungen, nämlich ohne Feststellung eines der traditionellen Haftgründe, Untersuchungshaft anzuordnen (absoluter Haftgrund). Darüber hinaus werden solche Tatverdächtige in der Regel isolierenden Sonderhaftbedingungen ausgeliefert, die mit der »besonderen Gefährlichkeit« der Inhaftierten begründet werden.</p>
<p>Ein Strafrechtsprofessor – von mir in einem Auslieferungsverfahren gegen einen kurdischen »Terroristen« vor einem Londoner Gericht als Experten hinzugezogen – hat die ungeheure Ausweitung durch den § 129a an Beispielen dargelegt: »Wie weit der Vorwurf geht, mag folgende Erwägung zeigen: Durch die Verweisungskette &#8230; könnte die Gewerkschaft ÖTV spätestens nach ihrem Beschluss, Elektrizitätswerke zu bestreiken, zur terroristischen Vereinigung, ihr Vorstand gemäß § 129a Abs. 2 mit Freiheitsstrafen von 3 bis 15 Jahren bestraft«<a href="#ftn1">[1]</a></p>
<p>Mit diesem »Terrorismus«-Paragraphen wurde also der strafrechtliche Rechtsgüterschutz weit vor verlagert und die Möglichkeit geschaffen, militante politische Organisationen nicht nur im Vorfeld von Aktivitäten zu kriminalisieren, flächendeckend zu überwachen und zu kontrollieren. In der Praxis wurde er fast ausschließlich gegen linksradikale Gruppierungen (nur sehr selten gegen Neonazigruppen) und solche von Ausländern  und Flüchtlingen, die Befreiungsbewegungen in ihren Heimatländern unterstützten (so zunächst die Tamilen aus Sri Lanka, später vor allem Kurden aus der Türkei), eingesetzt.</p>
<p><strong>Vom Mythos der „terroristischen Gefahr“</strong></p>
<p>Meine Thesen:</p>
<p>1. Die größte Bedrohung der Demokratie bei uns geht gegenwärtig nicht von äußeren oder inneren »Feinden der Demokratie« oder Neonazis aus, sondern von dem umfassenden Aufbau eines autoritären Sicherheitsstaates, mit dem vorgegeben wird, die Demokratie gegen »Terroristen« schützen zu wollen.</p>
<p>Es gibt nach wie vor keine verbindliche, allgemein anerkannte Definition des Begriffs »Terrorismus«. Daran scheiterte nicht nur der Generalbundesanwalt (der oberste Staatsanwalt der BRD) , wie er im letzten Jahrhundert freimütig zugab, sondern auch bis heute der UN-Ausschuss, der zu der Frage des Terrorismus eingerichtet wurde. Das ist auch kein Wunder, ist doch des einen »Terrorist« des anderen »Freiheitskämpfer« (wie der Friedensnobelpreisträger Nelson Mandela, der jahrzehntelang in der ganzen westlichen Welt als »Terrorist« verteufelt wurde).</p>
<p>Zu den aus dieser Not geborenen Hilfskonstruktionen, mit denen der »Terrorismus« juristisch erfasst werden sollte, und den sog. „Terror-Listen“ komme ich noch.</p>
<p>2. Wie vollkommen übertrieben die Gefahr eines »islamistischen Terrorismus« ist, konnte vor Jahren in der renommierten US-amerikanischen Zeitschrift »Foreign Affairs« nachgelesen werden. Dort vergleicht John Müller die Opfer sämtlicher Anschläge seit dem 11.9.2001 mit anderen Zahlen und schreibt unter anderem: <em>»seit 2001 kamen durch Al Qaida und ähnliche Gruppen nicht mehr Menschen zu Tode als jährlich in amerikanischen Badewannen ertrinken. Die Wahrscheinlichkeit für einen Amerikaner, Opfer des Terrorismus zu werden, liegt bei eins zu 80.000 – gleich wahrscheinlich wäre etwa der Tod durch einen Kometen- oder Meteoriten- Einschlag.« </em><a href="#ftn2">[2]</a> Die Zahl der Opfer von Anschlägen nichtstaatlicher »terroristischer« Organisationen ist im internationalen Maßstab seit den siebziger Jahren bis heute sogar kontinuierlich zurückgegangen. Fast alle unabhängigen Beobachter sind sich inzwischen einig, dass die Sicherheit in den USA und Europa durch die Maßnahme des Anti-Terrorismus seit Ende 2001 nicht größer, sondern eher geringer geworden ist – ganz zu schweigen von den Ländern, die im Rahmen des »Krieges gegen den internationalen Terrorismus« angegriffen und besetzt wurden.</p>
<p><strong>Vom imperialistischen Einsatz für die Menschenrechte</strong></p>
<p>Der Einsatz für die Menschenrechte ist für Rechtsanwälte eine Selbstverständlichkeit, gelten sie doch universal. Dieses Bewusstsein beginnt sich in Deutschland für die individuellen Menschenrechte immer mehr zu entwickeln, auch wenn sie noch keineswegs Pflichtfach für Jura-Studenten sind. Ganz schlecht aber sieht es bei den WSK-Menschenrechten aus: nach bei uns herrschender Meinung sind sie nur politische Programmsätze, die keine individuellen, einklagbaren Rechte begründen, obwohl sich inzwischen auch das mit Regierungsgeldern finanzierte Institut für Menschenrechte dafür stark macht.</p>
<p>Ähnlich problematisch sind  auf der anderen Seite die umfangreichen und in den Medien allgegenwärtigen Kampagnen prominenter Menschenrechtsorganisationen&#8221; gegen die Straflosigkeit«, vor allen von »human right watch«, gegen Folter u.a. Beides wird nämlich instrumentalisiert im »internationalen Krieg gegen den Terror« zur nachträglichen Legitimation von militärischer Intervention und Besatzung wie Michael Mandel, ein Völkerrechts Prof. aus Kanada, akribisch nachgewiesen hat.</p>
<p>In seiner wissenschaftlichen  Untersuchung »Pax Pentagon &#8211; wie die USA der Welt in den Krieg als Frieden verkaufen« (2005 im Verlag 2001 erschienen; 425 Seiten) erinnert er an Hand der Originalzitate daran, was es bedeutet, wenn ein Land einen Aggressionskrieg führt:</p>
<p><em>»Nach den Maßstäben, die das Internationale Militärtribunal nach dem Zweiten Weltkrieg bei den Nürnberger Prozessen gegen die Nazis festlegte, ist es das größte internationale Verbrechen. Der erste Anklagepunkte gegen die Nazis nach dem Statut des Militärtribunals waren »Verbrechen gegen den Frieden: nämlich Planungsvorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge«…</em></p>
<p><em>In einer der viel zitierten Passagen des Urteils erklärten die Richter</em>:</p>
<p><strong><em>»Der Krieg ist seinem Wesen nach ein Übel. Seine Auswirkungen sind nicht allein auf die kriegführenden Staaten beschränkt, sondern treffen die ganze Welt. Die Entfesselung eines Angriffskrieges ist daher nicht nur ein internationales Verbrechen, sondern das größte internationale Verbrechen, was sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet das es in sich alle Schrecken vereinigt und anhäuft.«</em></strong> (Seite 27)</p>
<p>Der Einsatz für individuelle und WK-Menschenrechte sieht sich also der Gefahr der Instrumentalisierung gegenüber, wenn er sich nicht gleichzeitig scharf gegen jede imperialistische Einmischung abgrenzt und diese ausdrücklich bekämpft. Wie schwierig dies praktisch ist zeigen die bisher vergeblichen Versuche, die unbestreitbaren Kriegsverbrechen der US-Führung nach dem bei uns seit einigen Jahren geltenden (internationalen) Völker Strafgesetzbuch zur Anzeige und zu einer ernsthaften Verfolgung :  der Generalbundesanwalt hat  schon die Einleitung von Ermittlungsverfahren trotz erdrückender Beweise  mit dem Argument abgelehnt,  es könne offen bleiben, ob Donald Rumsfeld und andere überhaupt Kriegsverbrechen begangen haben, jedenfalls existiere in den USA eine effektive Strafjustiz zur Verfolgung derartiger Verbrechen, , deshalb sei die deutsche Justiz zuständig &#8211; diesem Argument haben sich auch die Gerichte angeschlossen.</p>
<p><strong>1. Bestandsaufnahme </strong></p>
<p><strong><em>Ein »Systematischer Zersetzungsprozess« </em></strong></p>
<p>Zu Beginn ein Zitat aus einer angesehenen juristischen Fachzeitschrift aus dem Jahre 2003:</p>
<p>»<em>Seit fast 25 Jahren findet in Deutschland ein systematischer Zersetzungsprozess verfassungsrechtlich garantierter Freiheitsrechte statt &#8230; Beschleunigte Strafver­fahren, um nicht zu sagen, Schnellverfahren am Fließband, weniger strenge Voraus­setzungen für den Erlass eines Haftbefehls, Vorbeugehaft, Kronzeugenregelung, Kontaktsperregesetz, die Zulässigkeit des Einsatzes verdeckter Ermittler und deren Verwertung im Strafprozess ohne Zeugenaussagen, beobachtende Fahndung, Rasterfahndung, Schleierfahndung, Anzeigepflicht der Banken über Kontenvorgänge, kleine und große Lauschangriffe und Telefonüberwachungen, Überwachung von Auslandsgesprächen, Dateien von Personen, die aufgrund ihrer ›Persönlichkeit‹ in Zukunft Straftaten begehen könnten, Ausweisung von Ausländern auf Verdacht hin, Isolationshaft. Hier handelt es sich nur um herausragende Instrumente, die es schon vor dem 11.09.2001 gab. Über diese Maßnahmen gibt es keinerlei Erfolgskontrolle vor dem Hintergrund ihrer behaupteten Effektivität. Bekannt ist, dass Deutschland mit 1,4 Millionen überwachten Telefongesprächen per anno (das heißt: 2001, d. Verf.) an der Spitze aller ›demokratischen Staaten‹ steht.«<a href="#ftn3">[3]</a> </em></p>
<p>Die von der rot-grünen Regierung ausgehandelten Gesetzesvorhaben aufgrund der vom damaligen Bundesinnenminister forcierten»Anti-Terror-Paketen« (die Ende 2001 verabschiedet wurden und zum 1. Januar 2002 in Kraft traten) wurden von den Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen zu Recht als <strong>»</strong>Katastrophe<strong>« </strong>abgelehnt. 17 der wichtigsten Bürgerrechtsorganisationen sprachen von einer »Demontage des Rechtsstaats«. Selbst<strong> </strong>der Bund deutscher Kriminalbeamter stellt fest: »Mit dem von Schily vorgesehenen Maßnahmen (wären,) die Anschläge vom 11.09. niemals verhindert worden.«<a href="#ftn4">[4]</a></p>
<p>Am rigidesten und auch zeitlich nicht befristet ist das Antiterrorismusgesetz im Ausländerbe­reich. Im Grunde tendierten – so Düx in dem bereits zitierten Aufsatz – nunmehr die Rechte von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland gefährlich gegen Null. Das gesamte Ausländergesetz und die Durchführungs­verordnungen wurden verschärft, die Möglichkeiten der Vereinsgründung für Ausländer be­schränkt, das Ausweisungsrecht ausgedehnt, das Asylverfahrensrecht verschärft, das Ausländerzentralregistergesetz und die Ausländerdatenverordnung weiter ausgebaut (Dateien dürfen an ausländische Stellen weitergegeben werden, die Sicherheitsorgane dürfen den gesamten Datenbestand über Ausländer jederzeit und ohne Grund in einem automatisierten Verfahren abrufen). Nach Düx werden damit zwei Klassen von Menschen gebildet.<a href="#ftn5">[5]</a></p>
<p>Weniger bekannt sein dürfte die umstrittene Lehre vom so genannten »Feindstrafrecht« des Bonner Strafrechtsprofessors Günther Jakobs. Dieser hatte schon Ende des letzten Jahrhunderts versucht, aus der Not eine Tugend zu machen, und die richtige Erkenntnis von dem nicht offen deklarierten Sonderrechtssystem für mutmaßliche Terroristen in ein neues Verständnis der Grund- und Freiheitsrechte im Strafrecht umzusetzen: Neben dem allgemeingültigen Straf- und Strafprozessrecht, in dem die Grundrechte und strafprozessualen Garantien wie etwa die Unschuldsvermutung, Folterverbot usw. weiterhin ihre volle Gültigkeit behalten sollten, sollte es <strong>ein Sonderstrafrecht ohne solche Grundrechte für die Staatsfeinde geben, eben das so genannte »Feindstrafrecht</strong>«. Diese neue Lehre scheint sich nicht nur in den USA und dem Vereinigten Königreich in weiten Bereichen immer mehr durchzusetzen, auch im »alten Europa« und in Deutschland sind die Zeichen der Zeit längst in die Praxis umgesetzt worden, wie in der Nutzung von »Erkenntnissen« die in anderen Staaten unter Folter gewonnen wurden, auch für Strafverfahren, ausländerrechtliche Verfahren u.a. bei uns.</p>
<h5><strong>2. Die neue Qualität in der globalen Feinderklärung</strong></h5>
<p>Im Hinblick auf seine präventive Orientierung steht der neue Anti-Terrorismus in der Kontinuität seiner Vorläufer. Neu am globalen Anti-Terrorismus der »Nach-9/11-Ära« sind hingegen eine Reihe von Merkmalen,<a href="#ftn6">[6]</a> die in vier Punkten thesenartig zusammengefasst werden können:</p>
<p>a)     Einzelne Personen und Gruppen werden außerhalb der Rechtsordnung gestellt. Vor allem mutmaßlichen »Terroristen« und »bösen Moslems« werden nicht nur einzelne Rechte beschnitten, sondern die gesamte Person soll aus dem Rechtssystem verbannt werden: Guantanamo, Abu Ghraib und andere Orte signalisieren die Wiederkehr der mittelalterlichen Vogelfreiheit.</p>
<p>b)    Diese Rechtlosigkeit bedeutet im »antiterroristischen Zeitalter«  Verschleppung, Folter und Gefangenschaft, schlimmstenfalls gezielte Tötung bei entsprechender Verdachtsstufe.<a href="#ftn7">[7]</a> Die angeblichen Terroristen sollen ansonsten nicht nur unschädlich gemacht, sondern zu Aussagen gezwungen werden: über andere mutmaßliche Terroristen, Strukturen usw. Um eine gericht­liche Überprüfung zu verhindern, werden sie in Folterstaaten (Ägypten, Syrien, Marokko) ver­bracht (»rendition« – die inzwischen berüchtigte völkerrechtswidrige Überstellung der Betroffenen durch geheim gehaltene Flügel im Auftrag des CIA) oder in geheime Gefängnisse in den verschiedensten Ländern.</p>
<p>c)     Militär, Geheimdienste, Staatsschutz, polizeiliche Spitzenkräfte rückten auf neuer Stufe zusammen – und das weltweit. »Nach dem 11.9.2001 entsteht unter US-amerikanischer Führung ein anti-terroristischer Archipel, der sich auf ein Netzwerk transnationaler Militär-Polizei-Geheimdienst-Kooperation stützt.</p>
<p>d)    Mit den so genannten »Terrorlisten« der USA, der EU und der UN haben die führenden Staaten ein Sanktionssystem jenseits des Rechtsstaats geschaffen: Wer gelistet wird, muss nicht nur um seine Freiheit und körperliche Unversehrtheit fürchten, sondern auch um seine soziale und materielle Existenz. Öffentlich werden sie als Terroristen (bzw. als deren Helfer) gebrandmarkt; ihre Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt; ggf. wird ihnen Asyl verweigert bzw. zurückgenommen, oder sie werden abgeschoben; das Vermögen wird eingefroren.</p>
<p><strong>3. Neue Sicherheitsmaßnahmen bei uns</strong></p>
<p>Es gibt eine ganze Horrorliste von neuen Maßnahmen im Rahmen der Terrorbekämpfung, die ich hier nicht alle darstellen kann. Ihre Auswirkungen lassen sich so zusammenfassen : Die Ausgrenzung und weit gehende Rechtlosigkeit trifft bei uns in der neuen Ära zunächst mutmaßliche »islamistische Terroristen«, die meist aufgrund nicht überprüfbarer geheimdienstlicher Informationen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach den Terrorismusparagraphen sowie Ausweisung und Abschiebung bedroht sind. Sie setzt sich fort bei »bösen Moslems« bzw. Muslimas und erstreckt sich weiter auf militante und radikale soziale Protestbewegungen, die ohne Rücksicht auf »Kollateralschäden« überwacht und damit kriminalisiert werden können. Dieses Feindbild und eine pauschal beschworene »Gefahr des islamistischen Terrors« kann so zur Grundlage des flächendeckenden Überwachungsstaats des werden.</p>
<p>Nach dem inzwischen der neu geschaffenen § 129b StGB können in Deutschland auch die Mitglieder und Unterstützer internationaler »terroristischer Vereinigungen«, die nur im Ausland tätig sind, bestraft werden, wenn dazu eine besondere Genehmigung des Bundesjustizministeriums vorliegt. Eines der ersten ein solche Ermittlungsverfahren richtete sich gegen die islamische Hamas, die bei den palästinensischen Parlamentswahlen die Mehrheit der Stimmen erhielt. Sie wird jedoch von Israel, den USA und der EU als terroristisch eingeschätzt. 13 Ermittlungsverfahren wurden gegen die türkische marxistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei DHKPC geführt, die auf Wunsch der türkischen Regierung in die EU-Terrorliste aufgenommen wurde. Gegen Al Qaida wurden lediglich fünf Ermittlungsverfahren nach § 129b eingeleitet, zwei weitere richten sich gegen andere islamistische Gruppierungen. Auch diese neuen »Terrorismus«-Verfahren stehen in der Tradition einer reaktionären obrigkeitsstaatlichen Politischen Justiz gegen angebliche »Staatsfeinde« und dienen in erster Linie der Einschüchterung der Betroffenen und ihres sozialen Umfeldes sowie der umfassenden Ausforschung und Infiltration in eine bestimmte militante Szene.</p>
<p>Hierzu wurden und werden immer neue Maßnahmen und Gesetze zur Regulierung, Überwachung und Kontrolle in allen gesellschaftlichen Bereichen eingeführt, von einer weit gehenden Video-Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze über die weit gehende Abschaffung des traditionellen Bankgeheimnisses bis hin zum Eindringen in die Privatsphäre und die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger, bei der sogar vorgesehen ist, dass von dem PC aus einer Daten übernommen, kaum Überwachungen durchgeführt und sogar so genannte »Trojaner« auf dem PC geschleust werden können, das heißt Daten, die gar nicht auf dem PC waren, ohne dies nachträglich feststellen zu können &#8211; eine ganz neue Gefahr, Verdachtsmomente wie in »Staatsfeinde« mithilfe von Geheimdienst- oder anderen Agenten überhaupt erst zu schaffen. Ähnlich wie die Folterpraxis, die Schaffung von Geheimgefängnissen und die „Renditions“ werden hier Kampfmittel im internationalen Krieg gegen den Terrorismus anwendbar, die mit einer Zivilgesellschaft, in der die Menschenrechte für alle gelten müssen, nichts mehr gemein haben.</p>
<p><strong>4.  Rettung durch die EU</strong>?</p>
<p>In Diskussionen über die Gefährdung der Demokratie wird oft der »deutsche Sonderweg« beschworen. Es scheint die Illusion zu geben, von der EU wäre Hilfe zu erwarten – ein fataler Irrtum. Zwar hat der EGMR eine beeindruckende Bilanz von positiven Entscheidungen zur Wahrung der Menschenrechte aufzuweisen; dies betrifft aber in erster Linie Länder wie die Türkei. Das Vereinigte Königreich (England) wurde erst nach langen Verfahren im Zusammenhang mit der Bekämpfung der IRA in einigen Punkten verurteilt. Ähnlich rar sind die Verurteilungen Spaniens wegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der baskischen ETA, ganz zu schweigen von denen der deutschen Behörden und Gerichte bei der Bekämpfung der RAF.</p>
<p>Es sollte auch nicht vergessen werden, dass von der Einführung der europäischen Super- Polizei Europol über den europäischen Haftbefehl und einer Reihe von Richtlinien zahlreiche gesetzliche und administrative Maßnahmen des Anti-Terrorismus eingeführt wurden, die die Grund- und Freiheitsrechte erheblich einengen bzw. infrage stellen – von der drakonischen Abschottungs-Politik der »Festung Europa« gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen mit paramilitärischen Abschreckungs- und Überwachungsmaßnahmen ganz zu schweigen. Dies gilt für beide Ebenen: die der »Terrorismusverfolgung« im engeren Sinne, als auch die der umfassenden Überwachung und Kontrolle der gesamten Bevölkerung.</p>
<p>Erläutert werden kann dies zum einen an den so genannten <strong>EU-Terrorlisten: </strong></p>
<p>- Unter den etwa vier Dutzend in der EU-Terrorliste aufgeführten Organisationen befinden sich Gruppen mit einer Handvoll Mitglieder ebenso wie Guerillabewegungen, die ganze Landesteile kontrollieren, Islamisten ebenso wie kommunistische Organisationen (Volksfront zur Befreiung Palästinas PFLP, die kolumbianische FARC-Guerilla, die Arbeiterpartei Kurdistans PKK, die DHKPC, die baskische ETA sowie die KP der Philippinen). Die von der US Regierung geforderte und von Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden favorisierte Aufnahme der Hisbollah scheiterte nach Informationen des US-Regierungsberaters am Einspruch Frankreichs, das seine Interessen in der ehemaligen Kolonie durch ein einseitiges Vorgehen gegen die schiitische Partei gefährdet sah.<a href="#ftn8">[8]</a></p>
<p>Gegen eine Aufnahme in die EU-Terrorliste gab es jahrelang überhaupt keinen effektiven Rechtsschutz. Hierzu ein Beispiel: So haben wir vor Jahren vergeblich versucht, vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) eine einstweilige Anordnung gegen die Auflistung und die existenziellen Konsequenzen für Professor Sison aus den Philippinen (einen früheren Begründer der dortigen KP und späteren Vermittler zwischen der Regierung und der Befreiungsbewegung in den Friedensgesprächen, der in die Niederlande flüchten musste) zu erreichen. Er war auf Drängen der Philippinen oder USA auf die Terroristen der USA, der UNO und der EU gesetzt worden. Unser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, Rechtsschutz sei nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Erst am 11.7.2007 gab das Gericht in Luxemburg der ursprünglichen Klage Sisons statt und erklärte den Beschluss für seine Aufnahme in die Liste für rechtswidrig. Die Begründung: Der Beschluss verletze die Verteidigungsrechte, die Begründungspflicht und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.</p>
<p>Ein positives Urteil – aber allzu große Hoffnung wäre verfehlt &#8211; nicht nur weil er postwendend wieder auf die EU-Terroristen gesetzt wurde, diesmal mit einer kurzen Begründung, die von offensichtlichen Fehlern strotzte, und selbst nach einem weiteren Urteil des EuGH. Besonders aufschlussreich in dem Zusammenhang  die Tatsache,  das  Professor sie seien mehrfach  bedeutet wurde,  der würde sofort von der Liste gestrichen,  wenn er bestimmte Bedingungen  der  Regierung  der Philippinen zu erfüllen bereit wäre.</p>
<p>Auch die inzwischen auf Druck der kritischen Öffentlichkeit, zahlreicher Menschenrechtsorganisationen und aus dem EU-Parlament eingeführten Verfahren zum De-Listing sind weit entfernt von rechtsstaatlichen Mindeststandards.</p>
<p><strong>4. Statt einer Zusammenfassung</strong></p>
<p>Vom präventiven Sicherheitsstaat in Deutschland zur entsprechenden europäischen, ja weltweiten Sicherheitsarchitektur im »internationalen Krieg gegen den Terrorismus« – mit dieser Perspektive sehen wir die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Die »Neuvermessung der Welt« findet also offenbar nicht nur in der Außenpolitik – gegenwärtig vor allem im Nahen, Mittleren und Fernen Osten, aber auch in Afrika – statt, sondern auch mitten in unserer Gesellschaft, der die klassischen Grund- und Freiheitsrechte immer mehr abhanden gekommen sind. Sie wird ausgerichtet auf eine globale Sicherheitsarchitektur neoliberalen Zuschnitts, die nicht im Interesse der Demokratie sein kann und gegen die Menschen- und Bürgerrechtsvereinigungen, Gewerkschaften und Sozialverbände, Antikriegsbewegung und GlobalisierungskritikerInnen gründlich und differenziert aufklären und Widerstand leisten sollten.</p>
<p>H. &#8211; Eberhard Schultz</p>
<p>Berlin im November 2011</p>
<hr size="1" />
<p>Fußnoten:</p>
<p><a name="ftn1">[1]</a> vgl. zu Funktion und Geschichte des § 129a und dem aktuellen Verfahren auch Rolf Gössner u.a. in Ossietzky vom 20.10.2007.</p>
<p><a name="ftn2">[2]</a> »Wer hat Angst vor Osama?«, Rheinischer Merkur, Nr. 35/2006, S. 6</p>
<p><a name="ftn3">[3]</a> Heinz Düx »Globale Sicherheitsgesetze und weltweite Erosion von Grundrechten«, ZRP 2003, S. 189 ff, 190</p>
<p><a name="ftn4">[4]</a> zitiert nach »Der Spiegel« vom 05.11.2001.</p>
<p><a name="ftn5">[5]</a> So Düx, a.a.O. unter Bezugnahme auf Seiffert</p>
<p><a name="ftn6">[6]</a> vgl. dazu Heiner Busch/Norbert Dritte: Staatsgewalt jenseits des Rechts, in Cilip 87, Nummer 2/2007, Seite 3ff.</p>
<p><a name="ftn7">[7]</a> Wie bei dem gezielten Bombenanschlag (»targeted killing) in Jemen mit einer Drohne im Jahr 2003 (vergleiche den Beitrag zum Thema »Guantanamo« des Autors in »Blätter für deutsche und internationale Politik«, Nr. 5/2004)www.menschenrechtsanwalt.de.</p>
<p><a name="ftn8">[8]</a> vgl. Browns, a.a.O.</p>
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		<title>Vortrag zum Fall der »Cuban 5« in den USA am 3.11.2011</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 10:26:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Cuban 5]]></category>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe KollegInnen, liebe Mitstreiterinnen, hiermit möchte ich noch einmal persönlich zu einer Veranstaltung der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e.V. an diesem Donnerstagabend hinweisen, auf der ich zudem zum Fall der »Cuban 5« referieren werde. Zur Prozeßbeobachtung war ich mehrfach in den USA. Die »Cuban 5« sind inzwischen weltweit als Beispiel dafür bekannt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Liebe KollegInnen,<br />
liebe Mitstreiterinnen,</p>
<p>hiermit möchte ich noch einmal persönlich zu einer Veranstaltung der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e.V. an diesem Donnerstagabend hinweisen, auf der ich zudem zum Fall der »Cuban 5« referieren werde. Zur Prozeßbeobachtung war ich mehrfach in den USA.</p>
<p>Die »Cuban 5«  sind inzwischen weltweit als Beispiel dafür bekannt geworden, wie jemand in den USA inhaftiert und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden kann, weil er den Terrorismus bekämpft hat &#8211; zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11.9.2001 wieder brandaktuell, da dem ersten der fünf, der jetzt auf Bewährung entlassen wurde, die Ausreise nach Kuba verwehrt wird, so dass er der Gefahr von Racheakten seitens der Anti kubanischen Mafia in Miami ausgesetzt ist.</p>
<p>In der Hoffnung auf zahlreiches Erscheinen und eine lebendige Diskussion verbleibe ich<br />
mit freundlichen, kollegialen und solidarischen Grüßen</p>
<p>Ort und Zeit: Galerie Olga Bernardo, Richardstraße 104,10243 Berlin (U7 Karl-Marx-Straße)<br />
Donnerstag den 3.11.2011, 19:30 Uhr</p>
<p>H. &#8211; Eberhard Schultz</p>
<p><a href="http://www.fg-berlin-kuba.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=72:skandalfall-cuban-5&amp;catid=9:die-naechsten-termine&amp;Itemid=13" target="_blank">Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e. V.</a></p>
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		<title>»Polizeigewalt gerät immer häufiger außer Kontrolle«</title>
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		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 21:12:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Menschenrechtler fordern: Untersuchungskommission soll die Erschießung einer Berlinerin aufklären. Gespräch mit Eberhard Schultz Interview: Gitta Düperthal Interview mit H.-Eberhard Schultz in der Jungen Welt vom 30.08.2011 Download als pdf]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Menschenrechtler fordern: Untersuchungskommission soll die Erschießung einer Berlinerin aufklären. Gespräch mit Eberhard Schultz<br />
Interview: Gitta Düperthal</p>
<p>Interview mit H.-Eberhard Schultz in der <a href="http://www.jungewelt.de/2011/08-31/027.php" target="_blank">Jungen Welt vom 30.08.2011</a></p>
<p><a href="http://www.menschenrechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/08/polizeigewalt.pdf" target="_blank">Download als pdf</a></p>
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		<title>Nach dem polizeilichen Todesschuss auf 53jährige »psychisch kranke« Frau</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Aug 2011 08:56:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem polizeilichen Todesschuss auf 53jährige »psychisch kranke« Frau:
Sonderrechte für die Berliner Polizei?
Die Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin, warnt vor einer sich abzeichnenden
Verharmlosung eines polizeilichen Todesschusses in Berlin durch Polizei und Staatsanwaltschaft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 29.08.2011:</p>
<p><strong>Nach dem polizeilichen Todesschuss auf 53jährige »psychisch kranke« Frau:</strong> <strong>Sonderrechte für die Berliner Polizei?</strong></p>
<p><strong>Die Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin, warnt vor einer sich abzeichnenden Verharmlosung eines polizeilichen Todesschusses in Berlin durch Polizei und Staatsanwaltschaft.</strong></p>
<p>Laut Medienberichten, wurde am Mittwoch, den 24.8.2011 im Märkischen Viertel eine 53jährige Frau bei einem Polizeieinsatz durch einen gezielten Schuss in den Oberkörper tödlich getroffen (vgl. Der Tagesspiegel Online, 25. D. M. 11:16 Uhr). Sie sollte in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen werden, wogegen sie sich dem Vernehmen nach mit einem Messer in der Hand wehrte. Die Polizei soll Pfefferspray eingesetzt haben, woraufhin die Frau einen Polizisten leicht am Unterarm verletzt und sich anschließend in ihrem Zimmer verbarrikadiert haben soll. In der Folge riefen die Polizisten; “&#8230; eine Einsatzhundertschaft und einen Krankenwagen zur Hilfe. Als die Verstärkung eintraf, sei die Frau wieder mit dem Messer auf die angerückten Beamten losgegangen. Daraufhin habe der für die Sicherung zuständige Polizist geschossen.“ (Der Tagesspiegel Online, 25. d. M.11:16) Die Frau starb wenig später in ihrer Wohnung.</p>
<p>Die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft wird mit den Worten zitiert: »Wir prüfen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, ob der Beamte aus Gründen der Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat«. Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft wird von der Berliner Zeitung (26.8.2011) folgendermaßen zitiert: »Wer mit einem Messer Polizisten angreift, muss damit rechnen, erschossen zu werden. Allein die Tatsache, das es eine geistig verwirrte Person war, rechtfertigt nicht, dass sich der Polizist hätte erstechen lassen müssen«. In den Presseberichten wird die Frau als „verwirrt“, ca. 1,60m groß und maximal 40kg schwer charakterisiert. Nirgendwo findet sich ein Wort der Entschuldigung oder auch nur des Bedauerns in Richtung des Opfers.</p>
<p>Hierzu erklärt H. Eberhard Schultz, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte:<br />
»Diese öffentlichen Äußerungen zu einem polizeilichen Todesschuss sind erschreckend und besorgniserregend, die des Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft zudem zynisch und menschenverachtend.«</p>
<p>Schultz weiter:<br />
»Hier geht es nicht etwa darum, davor zu warnen, mit einem Messer auf einen Polizisten loszugehen, oder zu verlangen, dass ein Polizist sich erstechen lässt &#8211; Hier ist eine Frau, die als ‘psychisch krank‘ beschrieben wird, im Rahmen eines Großeinsatzes von Polizeibeamten und möglicherweise mit einem einzigen Schuss gezielt getötet worden. Angesichts dieses unfassbaren Vorgangs kann es um nichts anderes gehen, als um eine unvoreingenommene und rückhaltlose Untersuchung der Umstände und der Hintergründe der Tat, um die strafrechtliche Verantwortung und Schuld zu klären. Insbesondere verbietet es sich, als erstes die Frage einer möglichen Rechtfertigung – Notwehr oder Nothilfe &#8211; in den Vordergrund der Ermittlungen zu stellen, wie das die Staatsanwaltschaft tut. Damit setzt sie sich zwangsläufig dem Vorwurf der Voreingenommenheit aus. Sie stellt jedenfalls nicht eine unabhängige und unvoreingenommene Prüfung des Falles sicher. Der Sprecher der Polizeigewerkschaft erweckt gar den Eindruck, als hätte die für die Bewältigung von Gefahren speziell ausgebildete und ausgerüstete Polizei keine anderen Reaktionsmöglichkeiten als einen offenbar gezielten Todesschuss gegen den Angriff einer dem offenbar psychisch kranken Frau mit einem Messer auf eine große Zahl von Polizisten.«</p>
<p>In einem demokratischen Rechtsstaat, der die Würde des Menschen und das Recht auf Leben und Unversehrtheit zu den wichtigsten Grundrechten zählt, sollte allgemein anerkannt sein: Die Tötung eines Menschen ist eine Straftat, Notwehr oder Nothilfe kann für die handelnde Polizei nur insoweit gerechtfertigt sein, als die Abwehrmaßnahme gegen den Angriff nicht nur notwendig und erforderlich, sondern nicht zuletzt auch verhältnismäßig war. Dies gilt besonders dann, wenn das Leben eines Bürgers oder einer Bürgerin auf dem Spiel steht. Aus gutem Grund ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der polizeiliche Schusswaffengebrauch das letzte Mittel sein muss. Er muss vorher angekündigt und es muss ein Warnschuss abgegeben werden. Der Angreifer darf lediglich kampfunfähig gemacht und nicht etwa erschossen werden.</p>
<p>Wenn 20 Polizisten nicht in der Lage sind, eine ältere und schmächtige Frau ohne Todesschuss außer Gefecht zu setzen, drängen sich viele bislang ungeklärte Fragen auf, die sorgfältig zu prüfen sind, und es stünde einer Presse, die ihrer Aufgabe als so genannte »Vierte Gewalt« ernst nimmt, gut an, in solchen Fällen diese Fragen unüberhörbar zu stellen. Schließlich ist es nicht der erste Fall eines &#8211; gelinde gesagt &#8211; problematischen polizeilichen Todesschusses in Berlin. Die öffentlichen Verharmlosungen und rechtfertigenden Äußerungen, die den Eindruck erwecken, als sei in derartigen Situationen bereits ohne weiteres ein gezielter polizeilicher Todesschuss gerechtfertigt, sind auf das Schärfste zurückzuweisen!</p>
<p>Auch der Messerangriff einer Frau darf kein Freibrief für einen gezielten Todesschuss sein. Wie in anderen vergleichbaren Fällen fordert die Liga daher eine unabhängige Untersuchungskommission für die Aufklärung dieser Tötung und ihrer Hintergründe.</p>
<p>Berlin, den 29.8.2011</p>
<p>Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)<br />
Haus der Demokratie und der Menschenrechte<br />
10405 Berlin, Greifswalder Str. 4<br />
Fon: ++49+30 396 2122<br />
Fax:             2147<br />
email: <a href="mailto:Vorstand@ilmr.de">Vorstand@ilmr.de</a><br />
www :  ilmr.de</p>
<p><a href="http://www.menschenrechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/08/PMTodesSchussBerlinerPolizei110829.pdf" target="_blank">Pressemitteilung als pdf zum Download</a></p>
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		<title>Die Anschläge von Norwegen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Aug 2011 14:09:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anschläge]]></category>
		<category><![CDATA[antiislamischer Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Sarrazin]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachlese zu den Anschlägen von Norwegen: Die Massenmedien entdecken Islamophobie und antiislamischen Rassismus; diese gesellschaftlich zu ächten heißt: &#8211; die Hetze im Stile von Broder und Sarrazin gehört auf die Anklagebank; der Weltordnungskrieg des Westens „gegen den internationalen Terrorismus« beendet, der Sicherheitsstaat des überkommenen Antiterrorismus schonungslos abgerüstet . Der Schock saß tief, als am 22. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachlese zu den Anschlägen von Norwegen:</strong></p>
<p><strong>Die Massenmedien entdecken Islamophobie und antiislamischen Rassismus; diese gesellschaftlich zu ächten heißt: &#8211; die Hetze im Stile von Broder und Sarrazin gehört auf die Anklagebank; der Weltordnungskrieg des Westens „gegen den internationalen Terrorismus« beendet, der Sicherheitsstaat des überkommenen Antiterrorismus schonungslos abgerüstet .</strong></p>
<p>Der Schock saß tief, als am 22. Juni Breaking News mit Bildern vom zerbombten Regierungsviertel in Oslo und den grausamen Massakern an Jugendlichen in dem Ferienlager der norwegischen Jungsozialisten um den Erdball gejagten. Der erste Reflex bestätigte denn auch den seit Jahren herbeigeredeten drohenden terroristischen Anschlag in einer europäischen Metropole. Die Experten in den Massenmedien wussten schon nach den ersten Nachrichten: der »böse Moslem« war&#8217;s! Selbst noch, als die Polizei gemeldet hatte, der Verdächtige sei Norweger bestanden selbst ernannte »Terrorismusexperten« darauf; schließlich gebe es auch in Norwegen Hass Prediger, die dort vor Gericht stünden, schließlich sei Norwegen in Afghanistan und Libyen militärisch beteiligt &#8211; wenig später folgte der zweite Schock: der Festgenommene wurde von der Polizei nicht nur als blond und hoch gewachsen, sondern auch als »christlicher Fundamentalist« beschrieben, inzwischen wissen wir, dass er Sohn »aus bestem Hause« ist (sein Vater Diplomat).</p>
<p style="text-align: center;"><strong>I</strong></p>
<p>Zumindest für einige Journalisten war dies offenbar ein heilsamer Schock</p>
<ul>
<li>während das ZDF ausgerechnet in dieser Nacht im »Kulturmagazin aspekte« einen inszenierten »Spaziergang« Thilo Sarrazins durch Kreuzberg mit einem Kamerateam sendete, auf dem er erwartungsgemäß heftig kritisiert und beschimpft wurde, so dass er sein offenbar einstudiertes: »Sie sind ein widerlicher Islamist!« loswerden konnte. &#8211; nachdem der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates diese Inszenierung eines vorhersehbaren Skandals als »beschämend« bezeichnet hatte, ließ es sich der »islamkritische« Schriftsteller Henryk . M. Broder nicht nehmen, diese Kritik als »unsägliche Stellungnahme« zu bezeichnen, mit der man sich auf die Seite des Kreuzberger »Pöbels« stelle und die »Einrichtung von No-go- Areas« fördere.</li>
</ul>
<p>Andere machten sich an das 1500 Seiten starke Internet-Pamphlet des mutmaßlichen Attentäters B. und analysierten dieses sowie die ersten Reaktionen der Massenmedien durchaus kritisch. Sie entdeckten dort di Beschwörung eines Endzeitszenarios mit einer Bedrohung der westlichen Welt durch die »Muslime«. Der Versuch einer Rechtfertigung der ungeheuren Taten entwirft ein gigantisches Bedrohungsszenario mit umfangreichen Zahlen, Statistiken, Tabellen zum Anschein bestechender Objektivität: der Islam sei eine tödliche Gefahr, seit seiner Entstehung im siebten Jahrhundert habe er bereits 300 Millionen Nicht-Muslime getötet; die tödlichen Angriffe gegen Nicht Muslime gingen danach »solange weiter, wie es nicht-muslimische Ziele gibt und solange, wie der Islam existiert«. Schuld daran seien Medienleute,, sowie Political Correctness, Multikulturalismus und Kulturmarxismus« (vergleiche Karsten Knipp, der Freitag Nummer 30 vom 28.7.2011 und Junge Welt vom 28.7.2011); der selbst ernannte Kreuzritter -angebliches Gründungsmitglied der neuen »Tempelritter Europas«- bezieht sich unter anderem mehrfach auf Broder; dieser wird unter anderem mit seiner Aussage zitiert, dass »Junge Freiheit lebende Menschen in Europa lieber verlassen sollten« und »der in Europa dominante Ethos werde perfekt ausgedrückt von einer dünnen blonden Frau … Sie sagte … es sei manchmal besser, den Kampf zu vermeiden als das Risiko einzugehen, getötet zu werden. Auf Nachfrage des »Tagesspiegel« schreibt Bruder: »ich würde es heute wieder genauso sagen«, allerdings meinte er auf Nachfrage von Journalisten, , das einzige was ihm gegenwärtig Sorge bereite, sei, »woher ich Ersatzteile für meinen Morris Traveller aus dem Jahr 1971 bekomme. Sogar in England werden die Teile knapp.« (Tagesspiegel 24.7.2011). Angesichts dieses blanken Zynismus erübrigt sich jeder Kommentar.</p>
<p>Demgegenüber wurde selbst der SPD-Vorsitzende Gabriel mit dem Satz zitiert:</p>
<p><em>»In einer Gesellschaft, in der Anti-Islamismus und Abgrenzung von anderen wieder hoffähig wird, in der das Bürgertum Herrn Sarrazin applaudiert, da gibt es natürlich auch an den Rändern der Gesellschaft Verrückte, die sich letztlich legitimiert fühlen, härtere Maßnahmen anzuwenden!«</em></p>
<p>Wenig später allerdings hieß es &#8211; offenbar nach Protesten bestimmter SPD Kreise &#8211; aus der SPD Zentrale, das dpa-Interview »hat es nicht gegeben« (der Tagesspiegel, 31.7.2011).</p>
<p>Kein Wunder also, dass neonazistische und rechtspopulistische Parteien jede Mitverantwortung an den Anschlägen zurückzuweisen, und gleichzeitig zum Teil versuchten, sich selbst als Opfer einer Medienhetze darzustellen.</p>
<p>Und während der norwegische Ministerpräsident kurz nach dem Anschlag verkündete, die Antwort Norwegens sei »mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Humanität«, forderten deutsche Sicherheitspolitiker reflexartig neue Gesetze, mehr Überwachung und mehr Repression. Der Bundesinnenminister, der zu seinem Amtsantritt verkündet hatte, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, forderte erneut die Vorratsdatenspeicherung, »als hätte die etwas helfen können« (Ulla Jelpke in Junge Welt vom 28.7.2011) &#8211; offenbar ganz im Sinne der Bundeskanzler den, die ja auf dem Treffen in der Jungenunion verkündet hatte, »Multikulti« sei völlig gescheitert.</p>
<p>Dagegen fanden sich in den seriösen Massenmedien eine ganze Reihe von Beiträgen, die sich kritisch, ja zum Teil selbstkritisch, mit dem geistigen Nährboden des Attentäters auseinandersetzen.</p>
<p>Geistiger Nährboden des kruden Bedrohungsszenario, das der Attentäter entwirft, ist danach der antiislamische Rassismus westliche Islamkritiker vom Schlage eines Henrik M. Broder (mit seinem Buch »Hurra, wir kapitulieren!«) und Thilo Sarrazins (mit seinem Buch »Deutschland schafft sich ab«). Deren journalistische und pseudowissenschaftliche Thesen sind bei allen Unterschieden im Detail Bestandteile dieser neuen Form des Rassismus, die den Islam und die Moslems vollkommen undifferenziert und unhistorisch   dämonisiert und zu verkappten Terroristen abstempelt.</p>
<p>Erstaunliches wurde auch zu den Hintergründen in einigen Medien zu Tage gefördert:</p>
<p>- dass nicht nur der Koran sondern auch die Bibel im Alten und Neuen Testament voller Gewaltpotenziale steckt, von der Rechtfertigung der Ausrottung der Kanaanäer über den Psalm 137 (»Tochter Babylon, Du elende, wohl ihm, der dir vergilt, was Du uns angetan hast. Wohl dem, der deine jungen Kinder nimmt und sie am Fels zerschmettert!«) Bis zur Offenbarung des Johannes, die sich an den Qualen der Vergeltung berauscht, die »Babylon (=Rom) erleidet. &#8211; das Resümee eines renommierten Theologen Professors an der theologischen Fakultät: <strong>»der Status der Bibel als Heilige Schrift hat jedoch bisher ernsthafte Gespräche darüber verhindert, ob etwa ein Großteil des »Wortes Gottes« zu ächten sei</strong>.« (Berliner Zeitung 28. Juli)</p>
<p>- auch über das »gewalttätige Erbe der Kreuzfahrer« (Gerd Althoff, Professor für mittelalterliche Geschichte, in Berliner Zeitung 1.8.2011), die dem Nachfolger von Papst Urban II, der sie mit dem Rachepsalm 79 nach Jerusalem geschickt hatte (»vor unseren Augen sollen die heilige Rache erfahren für das vergossene Blut deiner Frommen«) Vollzug melden konnten mit den Worten:</p>
<p>»<em>Und wenn du wissen willst, was in Jerusalem nach der Eroberung geschehen ist, dann sollst du wissen, dass die unsrigen im Blute der Sarazenen ritten bis zu den Knien der Pferde«.</em></p>
<p>Die päpstliche Antwort darauf berief sich auf den<em> »Herrn, der die Hände der Kreuzfahrer im Blute der Feinde Gewalt hat …«. &#8211; </em>bleibt anzumerken, dass das moslemische Heer unter Führung des Kurden Saladin, das Jerusalem später zurückeroberte, den christlichen Bewohnern der Stadt zu deren eigener Überraschung freien Abzug gewährte.</p>
<p>Althoff bemängelt, dass die »Verantwortung der Päpste legitimierenden Grundlagen der Gewaltanwendung und ihre Problematik nie herausgearbeitet worden« sei und schreibt:</p>
<p><em>»…für das Töten im Dienst und im Auftrag der Kirche stellten die Päpste … Belohnungen in Aussicht, die die Aufnahme in den Himmel ermöglichten«</em></p>
<p>Auch wenn bisher in derartigen Beiträgen noch nicht zu lesen war, dass die zweitausendjährige Geschichte des Christentums eine Blutspur seit Beginn der christlichen Amtskirchen bis zum Nationalsozialismus, den beiden Weltkriegen (in denen die modernen Massenvernichtungswaffen von den jeweiligen Kirchen der Kriegsparteien gesegnet würden und die USA sich sogar in einem »Heiligen Krieg« erwähnte, wie Dominico Losurdo belegt hat, siehe unten) sowie die gesamte Kolonialgeschichte durchzieht, wie dies Karl-Heinz Deschner, in seiner »Kriminalgeschichte des Christentums« herausgearbeitet hatte, so wird doch deutlich: die Geschichte des »Kampfes der Zivilisationen« müsste zwar nicht neu geschrieben, aber zumindest zurechtgerückt und im öffentlichen Bewusstsein korrigiert werden; eine Aufrechnung der Gewalt Potenziale verbietet sich dabei ebenso wie Vergleiche zwischen den Belohnungen , die für derartige Bluttaten in den Paradiesen der beiden Religionen nach Ansicht ihrer fundamentalistischen Verkünder auf die Attentäter warten &#8211; und es müssten einige Fakten berücksichtigt werden, die jetzt erfreulicherweise wieder in die Erinnerung gerufen wurden:</p>
<ul>
<li>von mehreren hundert Terroranschlägen in Europa im letzten Jahr werden nur zwei »islamischen Terroristen« zugerechnet, während in Michigan/USA im vergangenen Jahr eine apokalyptische christliche Miliz (sog. Hutaree) vom FBI unterwandert und bei der Planung eines Bombenanschlages verhaftet wurde, die ein größeres Waffenarsenal besaß, als alle seit dem 11. September 2001 verhafteten islamischen Terror verdächtigen zusammengenommen, (vgl. L. Suter, der Freitag 28.7.2011)).</li>
</ul>
<p>Damit sollen natürlich weder die Religionen noch das Christentum mit Blut und Gewalt gleichgesetzt werden. ist ja gerade das positive, bindende, aktivierende Potenzial einer Religion nicht zu unterschätzen und muss ernst genommen und herausgearbeitet werden; Wallerstein arbeitet in seiner Monographie »die Barbarei der anderen« anhand der historischen Auseinandersetzungen der frühen Kolonialzeit in Lateinamerika beide Strömungen und ihre Nachwirkungen heraus. Jesuitische Priester waren oft auch Beschützer der lokalen Bevölkerung gegenüber den kolonialen Unternehmern und ihrer sklavischen Arbeit. Die Theologie der Befreiung steht für diese Strömung und beruft sich explizit auf christliche Wurzeln.</p>
<p>Zurück zur Nachlese:</p>
<p>der neue Feuilletonchef der FAZ hat wichtige kritische Punkte für die Debatte so zusammengefasst:<strong> </strong></p>
<p>»<em>Von wegen geisteskrank &#8211; der Mörder von Oslo wusste, was er tat und wollte: Sozialdemokraten töten, Lieblingsziel aller totalitären Weltretter. Wir sind es, die nichts wussten und vergessen haben. Was soll man dieser monströsen Rationalität entgegensetzen? …</em></p>
<p><em>Anders Breivik wusste genau, was er tat. Wir sind es, die nichts wussten, die vergessen haben: was politischer Terror von rechts ist, wie so was aussieht, wie die vorgehen. Und wir sind es den Opfern schuldig, zu studieren, was er geschrieben hat, wie er vorgegangen ist, bis ins kleinste Detail. Denn er hat ja nicht in die Menge geballert, einen Kindergarten gesprengt oder den Hauptbahnhof. Nicht mal auf die Polizisten hat er geschossen, zum Schluss…. Breivik verurteilt gleich in den ersten Kapiteln die Idee von der Gleichberechtigung aller Menschen, insbesondere der von Mann und Frau, die Freundschaft unter Rassen, Völkern und Kulturen sowie die offene Gesellschaft – daher sind Sozialdemokraten seine logischen Ziele. Sie sind immer das Gegenteil aller selbstberufenen Weltrettungsritter, aller schneidigen Futuristen und Denker des jeweils neuen Menschen, gelten jeder extremistischen Seite als Verräter.</em><br />
…<br />
<em>Das bedeutet nicht, den nächsten Anschlag passiv abzuwarten, es ruft dazu auf, die Debatten nicht kosmisch werden zu lassen. Die Fragen von Immigration und vom Kampf der Kulturen konkret zu halten, faktenbasiert und im Dialog mit den anderen. Rasse, Religion und Kultur nicht als Synonyme zu verwenden, sondern zu differenzieren, über einzelne Schritte und sachliche Fragen zu reden und keine Panik zu machen. Der theoretische Teil von Breiviks Manifest ist von Seiten wie „Politically Incorrect“ inspiriert, auf denen die Beschreibung der fremden Bedrohung kein Maß und keine Grenze kennt, auf denen der Muslim immer auch der Araber und der immer auch der potentielle Dschihadist ist, und wenn nicht, so verstellt er sich bloß.«</em> (<a href="http://www.faz.net/s/RubD87FF48828064DAA974C2FF3CC5F6867/Doc%7EE1C017D6AA57A447B91C6975F4613918B%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html">Nils Minkmar</a> , Wahn und Sinn, FAZ, 3.8.2011)</p>
<p>Schließlich kam gut zwei Wochen nach den Anschlägen der Altmeister der Friedens-und Konfliktforschung, Johann Galtung, zu Wort, der nach dem Zusammenhang zwischen dem Anschlag auf Oslo und norwegischen Bomben auf Flügeln fragt &#8211; damit schließt sich der Kreis von den ersten Spekulationen über Motive und Hintergründe der Anschläge zu der Analyse der weltweiten Hintergründe: Er diagnostiziert zunächst den fortdauernden Schockzustand wegen des unfassbaren Leids in Norwegen, um darin einen Widerspruch zwischen dem Bekenntnis zu Demokratie und offene Gesellschaft im Inneren und dem auftreten nach außen zu konstatieren:</p>
<p>»<em>Festzuhalten ist, dass diese norwegischen Kräfte im Ausland mit einer »Lizenz zum Töten… agieren. In seiner Außenpolitik in Ländern mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung tritt es (Norwegen) das Recht auf Freiheit vor Entwürdigung und Unversehrtheit mit Füßen…uns Norweger hat die Wirkung dieser einzelnen norwegischen Düngemittel bombe zutiefst erschüttert. Gut denkbar, dass es den Libyern, die mit den Folgewirkungen der 501 norwegischen Bomben fertig werden müssen, ähnlich geht. Das norwegische Entsetzen über das Massaker an unseren arglosen Mitbürgern sitzt tief. Gut denkbar, dass es afghanischen Bürgern durch Operation Enduring Freedom nicht anders geht… wenn norwegische Gewaltanwendung von Breivig in Norwegen abzulehnen ist, so ist norwegische Gewaltanwendung in Libyen ebenfalls abzulenen.«  Und er hält die Anschläge vom zweite 20. Juli für einen äußerst brutalen »wake-up-call«, der »nicht nur zu einer stärkeren Überwachung von Düngemitteln und strengren Waffengesetzen führen (sollte), es ist dies die Zeit für ein Mehr an Dialogführung und Konfliktbearbeitung und für die Förderung entsprechender Kompetenzen.«</em> (Johann Galtung, der Feind im Inneren, Berliner Zeitung vom 2.8.2011)</p>
<p>Anders ausgedrückt: die Welt-Ordnungs-Kriege des Westens unter dem Vorwand der »Bekämpfung des internationalen Terrorismus« seit den Anschlägen vom 11. September führen offenbar zwangsläufig auch zu verheerenden gewalttätigen Auswirkungen in den westlichen Metropolen, vermittelt durch den antiislamischen Rassismus, dem inneren zum Aufbau eines autoritären Sicherheitsstaates geführt hat und den Abbau demokratischer Rechte forcierte &#8211; zunächst für Migrantinnen und Migranten, dann für Maggi generalisierte Gruppen der Gesellschaft, schließlich für die unterprivilegierten (vergleiche dazu näher Eberhard Schultz, der Sicherheitsstaat in Aktion, <a href="../">www.menschenrechtsanwalt.de</a>).</p>
<p>Verlassen wir kurz den Überblick über die aktuelle Aufarbeitung der Anschläge in Norwegen in den hiesigen Medien, dann wären auch Erkenntnisse aus der neueren soziologischen und philosophisch &#8211; historischen Untersuchungen zu berücksichtigen</p>
<p>- dass der antimuslimische Rassismus kein neues Phänomen ist, sondern insoweit dem historischen Antisemitismus vergleichbar (näher dazu Sabine Schiffer und Constantin Wagner, Antisemitismus und Islamphobie &#8211; ein Vergleich, der Deiningen, 2009) &#8211; sich auf eine seit den mittelalterlichen Kreuzzügen entwickelte Ideologie stützt, die -von den westlichen Ländern immer wieder zur Rechtfertigung, Gräueltaten, Massakern und kolonialen Kriegen bis hin zu genozidalen Aktivitäten benutzt wurde (vergleiche Domenico Losurdo, die Sprache des Imperiums, 2011).</p>
<p>Auch wenn wir die Analyse nicht so weit gehen müssten wie andere schon vor mehreren Jahren: Der bekannte us-amerikanische Soziologe Immanuel Wallerstein widmete bereits 2003 in seinem Buch »The Decline of American Power“ <a href="#_ftn1">[1]</a> ein Kapitel dem »Islam: Islam, der Westen und die Welt (Seite 100 bis 123). Im Gegensatz zu Samuel Huntington, der den Westen und den Islam als zwei antithetische »Zivilisationen« ansieht, die in einem langdauernden geopolitischen Konflikt stünden, fragt Wallerstein, wie es komme <em>»dass die christliche Welt die islamische als ihren speziellen Daemon ausgegrenzt hat, und zwar nicht nur kürzlich sondern schon immer seit der Entstehung des Islam«</em> (Seite 102). Als einen immer noch wirksamen historischen Faktor sieht er die Fortsetzung einer Art »innerfamiliärer Streit über Erbschaft und Wahrheit«.</p>
<p>Zu Recht sprechen verschiedene Autoren in der aktuellen Debatte von der »Entfesselung eines – (zunächst) verbalen &#8211; Bürgerkrieges der Besitzenden gegen die Habenichtse«(vergleiche das Buch des Feuilletonchefs der FAZ, Patrick Bahners, die Panikmacher, 2010 und Arno Widmann, Berliner Zeitung 30./31.7.2011).</p>
<p>es bleibt eine tief verankerte Islamophobie, ein antimuslimisch ausgerichteter Rassismus, der nur schwer zu bekämpfen ist, weil er historisch und sozialpsychologisch tief verwurzelt ist und mit z. T. unbewussten Zuschreibungen funktioniert:</p>
<p>Neben dem völkischen Rassismus der Nazis und Neonazis, die ausdrücklich ihre wahnhafte »Überlegenheit der germanischen Herrenrasse« postulieren, existiert eine wieder neu entstandene Form des Rassismus. Diese schreibt bestimmten Gruppen von Migranten negative Eigenschaften zu, vor allem nach ethnischen und religiösen Merkmalen sowie nach der Hautfarbe. So behauptet Sarrazin allen Ernstes, die Muslime aus den arabischen Ländern und der Türkei seien minderwertig, lebten »von unseren Steuergeldern« und »produzieren nur Kopftuchmädchen«!</p>
<p>Dieses »Feindbild Islam« ist längst wieder in der Mitte der Gesellschaft angekommen, aus der sie kommt (siehe oben): bereits vor Jahren haben etwa 80 % der befragten Deutschen Islam mit »Terror« assoziiert; nach den Anschlägen vom 11.9.2001 diente es als Vorwand für immer neue Gesetzesverschärfungen, Repressionen und eine so genannte Integrationsdebatte, die sich vor allem gegen Migrantinnen und Migranten richtete, die ihrerseits den antimuslimischen Rassismus befeuert.</p>
<p>Mit dem Buch von Sarrazin, einem früheren Berliner Finanzsenator, ehemaligen Bundes Banker und &#8211; nach wie vor &#8211; SPD Mitglied, sind dessen pseudowissenschaftliche Thesen von muslimischen Migranten aus arabischen Ländern und der Türkei, die genetisch bedingt seien, von Sozialtransfer leben und so zum kulturellen und wirtschaftlichen Untergang Deutschlands bei trügen, wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge insbesondere bei Akademikern hoffähig geworden. Insofern besteht eine erschreckende Parallele zwischen dem historischen Antisemitismus und der gegenwärtigen Islamphobie, die nicht nur der renommierte Antisemitismusforscher Wolfgang Benz festgestellt hat.</p>
<p>Die Ermordung der moslemischen Ägypterin Marwa El Sherbiny vor zwei Jahren, weil sie nach Ansicht des rassistischen Täters in Deutschland »kein Lebensrecht« habe, ( im Gerichtssaal des Landgerichts Dresden), alltägliche rassistische Diskriminierungen von Muslimen und die Serie von sechs Brandanschlägen auf Moscheen in Berlin im letzten Jahr belegen, dass dieser antimuslimische Rassismus bei uns auf fruchtbaren Boden fällt und die Pogromhetze der vergangenen Jahre jederzeit in manifeste Pogrome umschlagen kann.</p>
<p>Dies führt zur Frage, wie es um die eigentlich zur Ächtung und Abwehr derartiger Entwicklungen berufenen Institutionen wie Schule und Universität, Justiz und Massenmedien steht. Johann Galtung beklagt zu Recht das die Gesellschaft üblichen Institutionen nicht bereit oder in der Lage sind derartige Haltungen und Konflikte produktiv aufzuarbeiten. Das will ich aus aktuellem Anlass noch einmal anhand der Ermittlungsbehörden und Justiz verdeutlichen:</p>
<p>Sämtliche Strafanzeigen gegen Tilo Sarrazin führten bisher nicht dazu, dass dieser sich in öffentlicher Gerichtsverhandlung hätte verantworten müssen. Wie Staatsanwaltschaft in Berlin und München haben sämtliche Strafanzeigen, die gegen Sarrazin insbesondere wegen Volksverhetzung eingeleitet worden waren, eingestellt und keine Anklage erhoben, weil dieser mit seinen Äußerungen nicht die Menschenwürde anderer an den Treffen und nicht gehetzt habe. Ausgerechnet in der Woche nach den Anschlägen in Norwegen hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin meine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.</p>
<p>Die Täter in Dresden und Berlin werden von den Ermittlungsbehörden als »verwirrter Einzeltäter« behandelt, rassistische Hintergründe kaum behandelt und Verbindungen zu organisierten Neonazis und deren Ideologie ausgeblendet. Umgekehrt werden Bürger kriminalisiert</p>
<p>und vor Gericht gestellt, die es wagen gezielte Razzien der Polizei auf öffentlichen Plätzen als »rassistisch« zu bezeichnen; oder &#8211; wie die Medienwissenschaftler im Sabine Schiffer wegen Beleidigung der Polizei angeklagt, weil sie die Vermutung geäußert hatte, es könnte rassistische Gründe haben, dass der Bundespolizist, der im Sitzungssaal des Landgerichts Dresden gegen den rassistischen Täter zu Hilfe gerufen worden war, nicht auf diesen, sondern ausgerechnet auf den ägyptischen Ehemann des Opfers geschossen hat, der seine Frau vor den tödlichen Messerstichen retten wollte (vergleiche dazu die Pressemeldung und die Berichte auf der Homepage des Autors)</p>
<p>Zwischenergebnis:</p>
<p><strong>für die kritische Öffentlichkeit müssen die bisherigen Meldungen und Hintergrundberichte den Bankrott des antimuslimisch-rassistisch ausgerichteten Bedrohungsszenarien und der Maßnahmen des überkommenen Antiterrorismus einläuten. Ja, nüchtern und bei Lichte betrachtet müssen sie ausreichen, den Geschichtsklitterungen und der Ideologie von der Überlegenheit nicht nur der »weißen Herrenrasse« sondern auch dem universalen humanistischen Anspruch des »griechisch&#8211;christlich-jüdischen Abendlandes« den Todesstoß versetzen. Und sie müssten eigentlich eine sehr selbstkritische Debatte auf allen Ebenen auslösen. Weil aber die Verhältnisse leider nicht so sind, dass das Ideal vom »herrschaftsfreien Diskurs« realisiert wäre, einige vorläufige Schlussfolgerungen und praktische Konsequenzen, die sich eigentlich alle in aufdrängen müssten.</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong> II</strong></p>
<p>Bevor die These vom »geistesgestörten Einzeltäter« wieder die Oberhand in der Debatte über die Attentate zu erringen droht, ist also festzuhalten:</p>
<p>Niemand will den vielerorts herrschenden Rassismus mit den kriminellen Bombenanschlägen und den Massakern in einen Topf werfen. Eine Distanzierung von Gewalt und Terror ist selbstverständlich, allerdings völlig unzureichend.</p>
<p>Es ist daher notwendig, sich zwischen Kritik an und negativen Ansichten über den Islam beziehungsweise Islamismus einerseits und den Äußerungen antimuslimischen Rassismus in jeder Spielart zu unterscheiden und letzteren zu ächten. Dies bedeutet vor allem, sich gründlich politisch und ideologisch mit ihm auseinander zusetzen und ihn als menschen verachtend, undemokratisch und gegen grundlegende Menschenrechte verstoßend zurückzuweisen.</p>
<p>Konkret bedeutet dies:</p>
<p>1. den christlichen Fundamentalismus darzustellen und sich mit ihm ebenfalls gründlich auseinander zusetzen; das »Feindbild Islam« zusammen mit den Feindbild-Mechanismen und –Konstrukten kritisch aufarbeiten; dazu bedarf es einer Dokumentationsstelle für antimuslimischen Rassismus, die unabhängig, kritisch und nach wissenschaftlichen Maßstäben arbeitet.</p>
<p>2. den gleichberechtigten Dialog zwischen den Religionen und religiösen Vereinigungen zu führen und nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Integrationsdefizite zu begründen oder zu vermengen;</p>
<p>3. Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen zu überprüfen und offensichtliche Diskriminierungen von Moslems zurückzunehmen, insbesondere das so genannte Kopftuchverbot.</p>
<p>4. Die Diskriminierung, Repressionsmaßnahmen und Beobachtung muslimischer Religionsgemeinschaften (früher jede, die mit den »Muslim Brüdern« in Verbindung gebracht wurde, gegenwärtig dem »Salafismus« &#8211; einem neuen geheimdienstlichem Konstrukt für eine Richtung des Islam, die Millionen von Anhängern zählt unter dem Vorwand, derartige fundamentalistische Formen des Islam könnten zum  »Terrorismus« führen )durch den Verfassungsschutz und andere Geheimdienste zu beenden;</p>
<p>5. Straftaten mit antimuslimische rassistischen Hintergrund statistisch zu erfassen und auszuwerten;</p>
<p>6. Diskriminierungen durch antimuslimisch, rassistische Handlungsweisen und Äußerungen festzustellen und mit den im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz und der europäischen Anti Diskriminierungs Richtlinie vorgesehenen Sanktionen zu belegen;</p>
<p>7. Sobald antimuslimisch rassistische Äußerungen und Verhaltensweisen strafrechtliche Tatbestände (insbesondere Volksverhetzung, § 130, und Beschimpfung von Religion Gemeinschaften, § 166StGB) erfüllen, systematisch strafrechtlich zu verfolgen und wo nötig hierauf spezialisierte Dezernate zu bilden &#8211; gegebenenfalls verbunden mit einer Dokumentations Tätigkeit der OSZE;</p>
<p>So werden sich zwar nicht alle Gewalttaten und Anschläge, die religiös-fundamentalistisch »begründet« werden, verhindern lassen, aber es lässt sich &#8211; zusammen mit den notwendigen gesellschaftlichen, demokratischen und sozialen Reformen &#8211; ein Zusammenleben entwickeln, das perspektivisch auf derartige Feindbilder verzichtet, und ähnliche Anschläge von vornherein verhindert.</p>
<p><strong>Berlin, den 2. August 2011 </strong> <strong>H.-Eberhard Schultz,</strong></p>
<div>
<hr size="1" />
<p><a name="_ftn1">[1]</a> der Niedergang amerikanischer Macht (New York 2003), Übersetzungen vom Autor</p>
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		<title>Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurückgewiesen!</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Aug 2011 23:13:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Sarrazin]]></category>
		<category><![CDATA[Volksverhetzung]]></category>

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		<description><![CDATA[PRESSEMITTEILUNG Generalstaatsanwaltschaft Berlin weist Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurück &#8211; nach den Anschlägen von Norwegen gehört die rassistische Hetze im Stile von Sarrazin erst recht auf die Anklagebank. Soeben haben wir den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 26.7.11 erhalten, mit dem die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong></p>
<p><strong>Generalstaatsanwaltschaft Berlin weist Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurück &#8211; nach den Anschlägen von Norwegen gehört die rassistische Hetze im Stile von Sarrazin erst recht auf die Anklagebank.</strong></p>
<p>Soeben haben wir den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 26.7.11 erhalten, mit dem die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung u. a. zurückgewiesen worden ist. Mit der Beschwerde waren wir die Ansicht der Staatsanwaltschaft entgegengetreten, Sarrazins Ausführungen seien keine Hetze gegen Migrantinnen und Migranten aus der Türkei und arabischen Ländern und keine Verletzung ihrer Menschenwürde &#8211; wir hatten auf die Flut von Hassmails an die Anzeigeerstatterinnen und alle diejenigen verwiesen, die es gewagt hatten, Sarrazins pseudowissenschaftliche Thesen öffentlich zu kritisieren, und von Todesdrohungen berichtet.</p>
<p>In dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft heißt es zur Begründung der Zurückweisung der Beschwerde lapidar: <em>»Ein strafbares Verhalten von Herrn Dr.. Sarrazin liegt nicht vor. Dass manche Personen seine Ausführungen missverstehen und/oder zum Anlass für unflätige Äußerungen nehmen, ist ihm nicht anzulasten.«</em></p>
<p>Dazu erklärt die Anzeigeerstatterin Azize Tank:</p>
<p><strong><em> »Von einem »Missverständnis« kann nur sprechen, wer solche unverantwortlichen Äußerungen wie die von Sarrazin in Schutz nehmen will, die gerade den geistigen Nährboden für die schrecklichen Attentate in Norwegen darstellen. Hass Mails und Todesdrohungen als &lt;unflätige Äuße­run­gen&gt; zu verharmlosen, ist skandalös. Will sich die Berliner Generalstaatsanwaltschaft dem Verdacht aussetzen, rassistische Schreibtischtäter reinzuwaschen wie seinerzeit zahlreiche Politiker und Akademiker, die mit ihrem Antisemitismus mithalfen, den Nationalsozialismus hoffähig zu machen. </em></strong></p>
<p><strong><em>Offenbar will die Generalstaatsanwaltschaft verhindern, dass aus der Geschichte gelernt wird! Sarrazin muss sich auf der Anklagebank eines öffentlichen Gerichts­ver­fahrens für seine geistige Brandstiftung verantworten!«</em></strong></p>
<p>Wir werden beim Berliner Kammergericht im Wege des Klageerzwingungsverfahrens einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erheben muss.</p>
<p>Die Debatte um die terroristischen Anschläge in Norwegen zeigt, wie notwendig es ist, dem Rassismus entschieden entgegenzutreten, der mit dem »Feindbild Islam« versucht, die Menschenrechte für Migrantinnen und Migranten weiter einzuschränken, und damit dazu beiträgt, diese den selbst ernannten »Kreuzrittern« vom Schlage des norwegischen Attentäters zum Abschuss freizugeben.</p>
<p>Weitere Informationen dazu gerne auf Anfrage, Näheres zu den Strafanzeigen auch auf der Homepage www.menschenrechtsanwalt.de</p>
<p><strong>Berlin, den 2. August 2011 </strong><br />
<strong>H.-Eberhard Schultz, Rechtsanwalt</strong></p>
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		<title>Rechtmäßigkeit von Auflagen anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille«</title>
		<link>http://www.menschenrechtsanwalt.de/2011/08/gaza-flotille/</link>
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		<pubDate>Sun, 07 Aug 2011 23:01:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Unsere Pressemitteilung zum Termin zur mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgericht Berlin vom 29.07.2011: Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über die Rechtmäßigkeit von Auflagen des Polizeipräsidenten anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille« Am Freitag, dem 29. Juli 2011, findet die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der Palästinensischen Gemeinde e.V. gegen das Land Berlin statt. In einem so genannten Auflagenbescheid vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Pressemitteilung zum Termin zur mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgericht Berlin vom 29.07.2011:</p>
<p><strong>Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über die Rechtmäßigkeit von Auflagen des Polizeipräsidenten anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille«</strong></p>
<p><strong>Am Freitag, dem 29. Juli 2011, findet die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der Palästinensischen Gemeinde e.V. gegen das Land Berlin statt. In einem so genannten Auflagenbescheid vom 4. Juni 2010 zur Demonstration vom gleichen Tage hatte dieser unter anderem »untersagt, Gewalttaten, die darauf gerichtet waren oder sind, Menschen zu töten, zu verletzen oder zu entführen … gutzuheißen…«; des weiteren wurde »das Rufen von Parolen wie … »Mörder« untersagt«. Die Demonstration stand unter dem Motto »aus Protest gegen das gewaltsame Vorgehen des israelischen Militärs Sonntagnacht gegen die Menschen auf den Friedensschiffen auf dem Weg ins belagerte Gaza«.</strong></p>
<p>In einem früheren Verfahren anlässlich einer Demonstration der Friedensbewegung und palästinensische Organisationen im Januar 2009 hatten wir bereits die Beseitigung rechtswidriger Auflagen mithilfe des Verwaltungsgerichts Berlin durchgesetzt &#8211; bestätigt vom Oberverwaltungsgericht. Auf der Demonstration vom 4.6.2010 nahm die Polizei verschiedene Teilnehmer ausdrücklich unter Hinweis auf den Verstoß gegen die Auflage Nr. 3 vorläufig fest und leitete Bußgeldverfahren gegen sie ein.</p>
<p>Der Verein ist der Meinung, dass die Auflagen das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzen:</p>
<p>- Fällt unter  die Auflage doch auch zum Beispiel die Rechtfertigung von Aktivitäten gegen den israelischen Militäreinsatz, bei dem zahlreiche Menschen starben, und der nach Ansicht von Völkerrechtlern an offensichtlich rechtswidrig war, so dass auch gewaltsamer Widerstand dagegen als Notwehr gerechtfertigt wäre.</p>
<p>- Haben doch nicht nur Palästinenser und Friedensaktivisten aus Israel und der ganzen Welt die Gaza-Blockade und die Militäraktion als Bestandteile einer Völkermord-Politik bezeichnet, sondern auch der frühere Vorsitzende der UNO-Vollversammlung. Auch wer diese Einschätzung nicht teilt, muss das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch und gerade auf derartigen Demonstrationen respektieren.</p>
<p>Die kritische Öffentlichkeit ist daher aufgerufen, den Prozess zu beobachten, in dem es um die Verhinderung eines Maulkorbs für die Kritik am Vorgehen des israelischen Militärs und der Politik der israelischen Regierung geht.</p>
<p><strong>Ort</strong> Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7,10557 Berlin (Nähe S-Bahnhof Bellevue)</p>
<p><strong>Zeit</strong>: 11:00 Uhr (Sitzungssaal ist am Eingang zu erfahren)</p>
<p>Berlin den 28.7.2011<br />
H.-Eberhard Schultz u. Claus Förster, Rechtsanwälte</p>
<p>Junge Welt vom 30.07.2011: <a href="http://www.jungewelt.de/2011/07-30/114.php" target="_blank">Grenzen der Meinungsfreiheit</a></p>
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		<title>2. Todestag von Marwa El-Sherbiny</title>
		<link>http://www.menschenrechtsanwalt.de/2011/08/2-todestag-von-marwa-el_sherbiny/</link>
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		<pubDate>Sun, 07 Aug 2011 22:55:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>H.-Eberhard Schultz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marwa El-Sherbiny]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verantwortung für den rassistischen Mord an der muslimischen Ägypterin Marwa El-Sherbiny muss restlos geklärt werden (erweiterter Beitrag bei der Abschlusskundgebung der Gedenk-Demonstration zum 2. Todestag von Marwa El_Sherbiny in Dresden am 01.07.2011) Die Trauer, Wut und Empörung, die Betroffenheit über den feigen, rassistischen Mordanschlag auf Marwa hält auch zwei Jahre nach der unfassbaren Tat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Die Verantwortung für den rassistischen Mord an der muslimischen Ägypterin Marwa El-Sherbiny muss restlos geklärt werden</h1>
<h5><strong>(erweiterter Beitrag bei der Abschlusskundgebung der Gedenk-Demonstration zum 2. Todestag von Marwa El_Sherbiny in Dresden am 01.07.2011)</strong></h5>
<p>Die Trauer, Wut und Empörung, die Betroffenheit über den feigen, rassistischen Mordanschlag auf Marwa hält auch zwei Jahre nach der unfassbaren Tat im Gerichtssaal des Landgerichts Dresden an. Trauer und Betroffenheit aber dürfen uns nicht sprachlos machen. Wir müssen weiter nach den Ursachen fragen und die Familie bei ihren Bemühungen unterstützen, die Mitverantwortung von staatlichen Stellen an diesem Verbrechen zu klären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dann wird die Trauer für Marwa unserem Kampf gegen antimuslimischen Rassismus und drohende zukünftige Opfer weiterhelfen!</p>
<p>Zunächst möchte ich die Grüße der Familie ausrichten, die in einer Erklärung aus Anlass des zweiten Todestages von Marwa mitteilt:</p>
<p><em>»Zu Beginn möchte die Familie ihren tiefen Dank und Wertschätzung der ägyptischen, arabischen, islamischen und christlichen Welt sowie dem europäischen und dem deutschen Volk übermitteln für ihre Unterstützung in dieser schweren Trauerfall, dieses Mal nach der ägyptischen Revolution die so viele Märtyrer zurückgelassen hat, die für ihre Freiheit gekämpft haben, wie Marwa für den Islam</em>.«</p>
<p>Die Familie verlangt von den ägyptischen Autoritäten vor Ort und im Ausland, <em>„keinesfalls an irgendeiner Zeremonie zum Gedenken des Martyriums in Deutschland teilzunehmen, das beabsichtigt, die Fakten dieses Falles zuzudecken, soweit die deutsche Seite erklärt, Marwas Recht ist verwirklicht: dies ist nicht wahr! Derartige Positionen haben eine negative Auswirkung auf die legalen Positionen der Familie</em>.“  Die Familie betont weiter: Sie wolle keinen Schmerz mehr, aber »<em>wir wollen die Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall, und jeder Person, die unverantwortlich bei der Aufgabe handelte, den Mord an einer moslemischen Frau zu verhindern.  …</em></p>
<p><em>Ihre Familie und Freunde bestehen darauf, die Rechte der Märtyrerin zu erhalten, und auf der Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall sowie eine offizielle Entschuldigung der deutschen Regierung, die sich bis jetzt nicht mit irgend einem Wort des  Bedauerns an die Familie gewandt  hat« </em></p>
<p>Dies ist auch der Grund, warum kein Vertreter der Familie der Einladung des Justizministers von Sachsen zur Teilnahme an der Kundgebung im Landgericht gefolgt ist.</p>
<p>Als ich im Oktober letzten Jahres zusammen mit dem Kollegen Khaled Abou Bakr Othman aus Kairo die anwaltliche Vertretung der Familie übernommen habe, war mir der „Fall Marwa“ natürlich schon aus den Medien und meiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte bekannt. Die Liga arbeitet im Geist von Carl von Ossietzky, dem mutigen Journalisten, der wegen seines Kampfes gegen Rassismus und Faschismus von den Nationalsozialisten ins KZ verschleppt wurde, und an den Folgen schwerster Folter starb. Die hat öffentlich erklärt: „Der rassistische Mord an Marwa Elsherbiny ist kein Einzelfall; auch der Tod von Oury Jalloh durch Verbrennung in der Abschiebehaft und der Tod eines Abschiebehäftlings vor längerer Zeit wegen eines Brechmitteleinsatzes in der Abschiebehaft in Bremen harren einer Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit: Hier wie dort sind Gericht, Bundesland und die gesamte Bundesrepublik Deutschland verantwortlich für eine rückhaltlose Aufklärung.“</p>
<p>Im Falle von Marwa gibt es das rechtskräftige Urteil wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies ist gut und notwendig &#8211; aber ist es auch ausreichend?</p>
<p>Muss nicht auf einen weiteren Umstand hingewiesen werden, der den Mordanschlag begünstigt und die Debatte hierüber in der Öffentlichkeit erschwert hat, und dafür verantwortlich sein dürfte, dass sogar das  Mahnmal für Marwa am Landgericht beschädigt und ihr Ansehen in den Schmutz gezogen wurde? Ich meine eine weit verbreitete ausländerfeindliche und rassistische Grundeinstellung in der Bevölkerung, die insbesondere seit den Anschlägen vom 11. September 2001 das »Feindbild Islam« in immer größerem Umfang akzeptiert und trägt, wie die unsägliche Debatte über die so genannten »Thesen« eines Thilo Sarrazin(früheres Mitglied des Bundesbankvorstandes und heute noch Mitglied der SPD) verdeutlicht. Inzwischen ist nicht mehr zu leugnen: neben dem völkischen Rassismus von den Nazis und Neonazis die ausdrücklich ihre wahnhafte »Überlegenheit der germanischen Herrenrasse« postulieren, existiert eine neue Form des Rassismus. Diese schreibt bestimmten Gruppen von Migrantinnen und Migranten bestimmte negative Eigenschaften zu, vor allem nach ethnischen und religiösen Merkmalen und der Hautfarbe. So behauptet Sarrazin allen ernstes, die Muslime aus den arabischen Ländern und der Türkei seien minderwertig, lebten »von unseren Steuergeldern« und »produzieren nur Kopftuchmädchen«! Derartige dumpfe rassistische Vorurteile sind durch die Sarrazin Debatte hoffähig geworden und gerade bei Akademikern und anderen, die zur selbst ernannten Elite dieses Landes gehören, besonders beliebt. Wird diese Rassisten nachgewiesen, dass sie wissenschaftlich unhaltbare Thesen aufstellen, die Grund- und Freiheitsrechte und internationale verbindliche Verträge mit den Füßen treten, weisen sie dies empört zurück und stellen sich selbst als Vorkämpfer des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und  Opfer einer Medienhetze dar. Dabei zeigen nicht nur den Mordanschlag auf Marwa sondern auch die Brandanschläge auf Berliner Moscheen im letzten Herbst sowie alltägliche rassistische Beleidigungen und Beschimpfungen von Migrantinnen, ja Morddrohungen gegen den Menschen, die öffentlich Sarrazins rassistisches Gebräu zurückweisen, wer Opfer und der Täter ist. Erschien der Mord an Marwa vielen vor zwei Jahren noch als die Einzeltat eines verrückten Außenseiters, so ist heute nicht mehr zu leugnen, dass wir im Stadium einer rassistischen Pogromhetze angekommen sind. Umso wichtiger ist es, in dem Fall von Marwa diese Zusammenhänge und Hintergründe aufzuzeigen und darauf zu bestehen, dass sie restlos aufgeklärt werden.</p>
<p>Die Familie der ermordeten Marwa – also ihr Ehemann und jetzt Witwer, ihr Bruder und ihre Mutter – stehen auf dem Standpunkt, dass diese Verurteilung noch nicht ausreicht und sind deshalb an mich herangetreten, um weiter für sie auf juristischer Ebene zu kämpfen.</p>
<p>Als ich die umfangreichen Akten im letzten Jahr durchgearbeitet habe, ist mir aufgefallen, wie sehr das Verfahren wegen der Tötung von Marwa von dem Bemühen getragen war, die strafrechtliche Verantwortung ausschließlich auf  den »rassistischen Mörder« als Einzelperson zu konzentrieren und andere, sich aufdrängende Fragen schnell „ad acta“ zu legen. Ich meine jetzt nicht in erster Linie die Aufklärung möglicher, organisatorischer Hintergründe des Täters, der sich seiner Kontakte zu Neo-Nazis rühmte und zur Wahl der NPD aufgerufen hatte – auch wenn es ein merkwürdiger Zufall ist, dass ausgerechnet die genaue Ermittlung des Inhalts der bei ihm beschlagnahmten Festplatten seines Computers im Wesentlichen an einem unerklärlichen Brandes scheiterte, der während der Ermittlungen ausbrach.</p>
<p>Ich meine vielmehr zunächst die offensichtliche Mitverantwortung der zuständigen Richter!:</p>
<p>Seit dem 01.07.2009 stellt die kritische Öffentlichkeit zu Recht die Frage, wie es passieren konnte, dass der Täter mit seinem langen Messer unbehelligt in den Gerichtssaal gelangt ist, und dann auch noch unbehelligt Mehr als ein Dutzend tödliche Messerstiche in unmittelbarer Nähe eines Anwalts und des Richtertisches abgeben konnte, ohne das zunächst jemand außer ihrem Ehemann eingriff, der daraufhin selbst angegriffen und  schwer verletzt wurde. Sind doch in fast allen deutschen Gerichten Metalldetektoren zur Kontrolle und Verhinderung derartiger Attacken fester Bestandteil der Einrichtung &#8211; allerdings beim Landgericht Dresden erst nach dem Mordanschlag, so dass ausgerechnet die Familie und ihre Anwälte erstmalig in den Genuss dieser Kontrollen kamen!  Es fällt nicht leicht, auf einen zynischen Kommentar dazu zu verzichten. Auch ein Wachtmeister wurde in dem Verfahren wegen der rassistische Beleidigung von Marwa nicht hinzugezogen</p>
<p>-         Die Staatsanwaltschaft hat in dem Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Richter vor allem damit argumentiert, dass ein solcher tätlicher Angriff nicht vorhersehbar gewesen sei. Dies kann ich nicht nachvollziehen, hat doch der Täter  im Rahmen des vorangegangenen Beleidigungsverfahrens einen Brief an das Gericht geschickt, in dem es u. a. heißt:</p>
<p><em>„Jeder weiß, dass Islam geferliche und verrückte Religion ist, deren Angehörige die anderen „Nichtislamisten“ für unrichtige Menschen halten, die entweder zu bekehren oder zu vernichten gilt. Ganz zu schweigen dass derjenige der Islamisten, die in Deutschland leben, auf keinen Fall wollen das Land und deren Kultur zu akzeptieren wie es ist, sondern geben sich alle Mühe, es unbedingt nach seinen Geschmack und seinen verrückten-religiösen Vorstellungen zu verändern, anstatt sich selbst anzupassen. Angesichts dess allen ist durchaus verständlich, dass ich sie für Feinde halte und versuche nach Möglichkeit nicht mit ihnen in Kontakt zu kommen. Falls sie trotzdem in meine Privatsphäre eindringen wollen, trotz meiner Warnungen, werde ich schnell nervös. Keiner auf ganzer Welt kann mir vorschreiben, dass ich Feinde in meiner Nähe tolerieren muss&#8230; Um Wahrheit zu gestehen soll ich noch sagen, dass der Wahnsinn der Islamisten nicht nur von Religion bedingt ist, sondern auch erste Stelle von ihrer Rasse selbst, andernfalls würde ihre Kultur sich anders entwickeln.“</em></p>
<p>Dieses Schreiben wurde zwar zur Akte genommen und als Rechtsmittel bewertet, jedoch unverständlicherweise ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen draus zu ziehen. Es ist offensichtlich, dass der Inhalt die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Dabei wäre es wichtig, derartigen rassistischen, islamfeindlichen Äußerungen eine klare strafrechtliche Antwort zu geben.</p>
<p>Hätten diese Ausführungen, wonach Marwa als „Islamistin“ kein Lebensrecht hat, nicht Anlass sein müssen zu besonderen Schutzvorkehrungen?</p>
<p>Ich habe daher im letzten Jahr bereits Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt, über die bis heute noch nicht entschieden wurde, jedenfalls habe ich keine Nachricht erhalten!?</p>
<p>Auch meine Versuche, im sogenannten Klageerzwingungsverfahren über das Oberlandesgericht Dresden eine Anklage oder zumindest weitere Ermittlungen gegen die zuständigen Richter zu erreichen, sind bisher fehlgeschlagen. Ich habe daher namens und im Auftrage der Familie Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben, mit der Begründung, dass die Grundrechte der Familie durch die unzureichenden Ermittlungen verletzt worden sind, und mit dem Ziel, die strafrechtliche Verantwortung auch der zuständigen Richter in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu klären. Notfalls werden wir Kollege aus Kairo und ich die Menschenrechte der Familie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erstreiten.</p>
<p>Ein weiterer, bisher keineswegs restlos aufgeklärter Umstand ist der Schuss aus der Pistole des herbeigerufenen, zufällig im Landgericht anwesenden Polizisten, der nicht etwa den Täter, sondern ausgerechnet den bereits schwer Verletzten, blutenden Ehemann im Bein traf. Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde sehr schnell von der zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt. Begründung: der Polizist habe aufgrund seiner versehentlichen Annahme, bei dem Mann handele es sich um den Täter, schuldlos gehandelt.</p>
<p>Ganz anders ging die Staatsanwaltschaft gegen die Medienwissenschaftlerin Dr. Schiffer vor. Diese hatte in einem Interview auf die Frage, wie es zu einer so tragischen Verwechslung kommen könne, eine nahe liegende Vermutung geäußert: bei der Verwechslung könnten eventuell unbewusst rassistische Vorurteile eine Rolle gespielt haben; will sagen: Täter des Mordanschlags auf die in ihrem Blut am Boden liegende Frau mit einem Kopftuch müsste der dunkelhaarige Mann im Gerichtssaal sein und nicht der blonde, der ja in Wahrheit der Täter war, wie es bei so genannten »Ehrenmorden« vorgekommen ist.</p>
<p>Dass Vorurteile über »südländische Tatverdächtige« auch bei der Polizei weit verbreitet sind, ist inzwischen durch Untersuchungen belegt, genauso wie die Gleichsetzung von Islam mit »Terrorismus« bei 80 % der deutschen Bürger. Und es ist offensichtlich unerträglich für Ermittlungsorgane, diesen Zusammenhang zu thematisieren und auf die hässliche Fratze des antimuslimischen Rassismus hinzuweisen. So also hat die  Staatsanwaltschaft die Medienwissenschaftlerin wegen Beleidigung der Polizei nicht nur beim Amtsgericht angeklagt, sondern ließ es sich nicht nehmen,  den eigentlich selbstverständlichen Freispruch, &#8211; hatte sie doch von dem ihr zustehenden Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit Gebrauch gemacht – auch noch anzufechten! Erst später wurde sie aufgrund wachsender Proteste eines besseren belehrt und zog das Rechtsmittel zurück…</p>
<p>Und in dem Zusammenhang komme ich wieder zurück auf die Erklärung der Familie zum ersten Jahrestag der Ermordung Marwas unter der Frage: „Ist das wirklich Gerechtigkeit?“ Darin heißt es:</p>
<p><em>„Ist es human, dass nach so einer Tragödie mit der völlig zerstörten Familie – eine schwangere Frau tot mit 18 Messerstichen in ihren Bauch, Vater mit einen Schuss und 16 Messerstichen zwischen Tod und Leben, ein drei Jahre altes Kind bedeckt mit den Blut seiner Mutter – alle Verantwortlichen nach Hause gingen, ohne irgendjemanden zu informieren: obwohl ihre Pässe, ihre persönlichen Informationen die Nationalität enthielten, wurde niemand über den Mord informiert, weder am Arbeitsplatz noch die Nachbarn, noch die Botschaft“</em></p>
<p>Wer wollte es der Familie unter diesen Bedingungen verdenken, wenn sie sich weigert, an einer offiziellen Gedenkveranstaltung  der Justiz des Freistaates Sachsen im Gerichtsgebäude des Landgerichts Dresden teilzunehmen, bevor die Verantwortung restlos aufgeklärt ist? In diesem Sinne bitten wir die kritische Öffentlichkeit um Unterstützung für den Kampf der Familie um Gerechtigkeit und gegen Rassismus – es sollte ein Anliegen unseres demokratischen Rechtstaates sein, nachdem der rassistische Mord und seine Begleitumstände von der offiziellen Politik bei uns erst zur Kenntnis genommen wurden, nachdem es in Ägypten zu ersten massiven Protesten gekommen war.</p>
<p>Berlin/Dresden im Juli 2011<br />
Eberhard Schultz</p>
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