– Pressemitteilung zu aktuellen Gerichtsverfahren sowie anderen Menschrechtsanwalts-Aktivitäten

Inge Höger, MdB ./. H. Broder u. WeltN24 am 10.11.2016 LG Berlin

Hauptverhandlung gegen Ayfer H. wegen Verleumdung von Polizisten, LG Berlin 15.11.2016

Fortsetzung Hauptverhandlung gegen Sprecherin der FRIKO 18.11.2016 u.a.

–> Donnerstag, den 10.11.2016, 11:30, Verhandlung Landgericht Berlin, Saal 143 in dem zivilgerichtlichen mündlichen Verfahren der Bundestagsabgeordneten Inge Höger gegen Broder und die WeltN24 GmbH Axel Springer SE

Frau Höger hatte von Hendryk M. Broder und den Medien des Springerkonzerns vergeblich verlangt, die Verbreitung von Artikeln mit schwerwiegenden Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte endlich zu unterlassen. Darin wird Sie als „lupenreine Antisemitin“, als „kranke Person“ bezeichnet, sie gehöre zu dem „Pack“ innerhalb der Linken. Deshalb war Klage geboten, über die jetzt in öffentlicher mündlicher Verhandlung verhandelt wird. Begründet werden die Verleumdungen u.a. mit der Teilnahme an der „GAZA-Flottille“, an der sie 2010 zusammen mit zahlreichen internationalen Menschenrechtsorganisationen (u.a. Pax Christi, IPPNW, Henning Mankell u.a.); sowie ihr Grußwort auf einer internationalen Konferenz in Wuppertal 2011, die das durch eine UN-Resolution zugesicherte Rückkehrrecht der Palästinenserinnen und Palästinenser zum Thema hatte und an der verschiedene Persönlichkeiten aller Religion und Nationalitäten internationalen Renommees teilgenommen haben, weil sie, wie auch die anderen Podiumsteilnehmer ein Halstuch mit der historischen Landkarte von Palästina ohne den späteren Staat Israel trug.

Es wird sich herausstellen, ob die ungerechtfertigten Vorwürfe dem selbsternannten lupenreinen „Antisemitismus-Kritiker“ nicht auf die eigenen Füße fallen.

–> Dienstag, den 15.11.2016, Fortsetzung der Hauptverhandlung Landgericht Berlin (Saal 621), 13:00 h im Berufungsverfahren von Ayfer H. wegen falscher Anschuldigung von Polizeibeamten.

Die Mandantin war erster Instanz wegen Verleumdung in Tateinheit und falscher Verdächtigung von zwei Polizeibeamten in Höhe einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Vorangegangen waren Auseinandersetzungen auf einer Schulkonferenz in deren Verlauf die Polizei gerufen wurde und es zu einem Polizeieinsatz kam, dessen Ablauf umstritten ist, und bei dem die Mandantin nicht unerheblich verletzt wurde. Im vorangegangenen Verfahren war sie durch ein Urteil des Landgerichts, an dem ich nicht beteiligt war, wegen Hausfriedensbruch und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, sowie Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden.

Nach erneuter Beweisaufnahme im jetzigen Verfahren in zwei vorangegangene Hauptverhandlungstermine hat der Vorsitzende Richter der Strafkammer angeregt, das Verfahren nunmehr einzustellen. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hat dies zunächst abgelehnt.

(Im Anhang ein Interview mit Biplab Basu von Reachout, einer Beratungsstelle für Opfer rassistischer und antisemitischer Gewalt, anlässlich des vorangegangenen Hauptverhandlungstermins aus der taz.)

–> Freitag, den 18.11.2016, 09:00 h vor dem Amtsgericht Tiergarten (Saal 3007) im Bußgeldverfahren gegen Laura von Wimmersperg, der Sprecherin der FRIKO. Nachdem die Hauptverhandlung im vorangegangenen Termin – zu dem mehr als 50 Zuhörer*innen gekommen waren – aber nur zehn in den Saal zugelassen wurden – nach einer Stunde abgebrochen wurde, wird das Verfahren am Freitag durch einen kurzen Termin, den 18.11.2016 fortgesetzt. (Näheres im Wochenrückblick, s.u.)

In dem Zusammenhang der Hinweis auf ein Referat und eine Fachtagung.

–> Mittwoch, den 16.11.2016, Bremen, im DGB Haus, Referat zum Institutionellen, antimuslimischen Rassismus. (Veranstalter ADA/ Antidiskri-minierung in der Arbeitswelt)

Eine Fachtagung, auf der ich zum Thema antimuslimischen Rassismus referiere und auf meine kritischen Falldokumentation eingehe, an der ich seit längerem arbeite – wenn ich neben anwaltlichen Tätigkeiten, der Arbeit in der Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipationen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der FRIKO dazu Zeit finde.

Arbeitstitel: Institutioneller Rassismus und demokratischer Rechtsstaat Deutschland – eine kritische Falldokumentation aus der Praxis eines Menschenrechtsanwalts in Zeiten des „internationalen Krieges gegen den islamistischen Terrorismus“.

 –> Am Freitag, den 16.12.2016, wird in Amsterdam, in der Brasserie „De Houten Vier“, Abcoudestraatweg 46, ab 14 Uhr das Buch meines Mandanten Kenneth Ehigiene „forgone conclusion“ mit einem Vorwort des international bekannten Journalisten Peter R. de Vries vorgestellt. In der kritischen Falldokumentation ist dargestellt, wie der Mandant aufgrund eines rassistisch begründeten Haftbefehls von der Berliner Justiz ein dreiviertel Jahr unschuldig inhaftiert war (Auszug daraus im Anhang).

Wochenrückblick zu den drei Strafverfahren mit politischem Hintergrund in der ersten Novemberwoche (vgl. meine letzte Pressemitteilung vom 31.10.2016)

–> In dem Strafverfahren gegen Halil Z. habe ich einen umfangreichen Beweisantrag auf Vernehmung des Vorsitzenden des Vereins Allmende e.V. über den brutalen Polizeieinsatz gestellt, bei der eine Demonstrantin bewusstlos geschlagen wurde. Außerdem wurde ein weiterer Beweisantrag in Aussicht gestellt. Das Verfahren wird fortgesetzt. Ein Termin ist noch nicht bekannt.

–> Im Strafverfahren gegen die bekannte Flüchtlingsaktivistin Napuli konnte erreicht werden, dass das Verfahren vorläufig nach §153 a StPO vorläufig eingestellt wird, d.h. die Schuldfrage bleibt offen, also weder eine Verurteilung noch ein Freispruch. Der Mandantin wurde zur Auflage gemacht, innerhalb von vier Monaten 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, womit sie einverstanden ist, um das Verfahren im Interesse der Familie zu beenden. Anschließend wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt nach dem Gesetz die Staatskasse, die notwendigen Auslagen wurden der Mandantin auferlegt; die dazu gehörenden Verteidigerkosten sind ebenfalls durch die Staatskasse abgedeckt, weil ich als Pflichtverteidiger beigeordnet war. Die Mandantin und die zahlreich erschienenen Zuhörer*innen zeigten sich mit dem Ergebnis des Verfahren unter den gegebenen Umständen zufrieden (siehe Anhang).

–> Im Bußgeldverfahren gegen die langjährige Sprecherin der Friedenskoordination (FRIKO), Laura von Wimmpersperg wurden von den Erschienenen 51 Zuhörer*innen ganze Neun in den Saal gelassen. Nach meiner Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und weiteren Diskussionen erklärte sich die Vorsitzende bereit, noch weitere zwei Zuhörer*innen zuzulassen. Die Mandantin hat in einer umfangreichen Einlassung die Beweggründe und die Hintergründe der Aktion im Bundestag erläutert (siehe Anhang). Damit sollte mit dieser symbolischen Aktion des zivilen Ungehorsams auf die dramatische Bedeutung der Entscheidung für Kampfdrohnen im Bundestag hingewiesen werden, ohne den Ablauf zu stören. Ich habe ergänzend beantragt, eine Passage zu dieser Aktion in dem Buch des verstorbenen Journalisten Rogger Willhelmsen durch Verlesung einzuführen.

Die Vorsitzende Richterin gab bekannt, dass sie mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden wäre, die Staatsanwaltschaft würde dem jedoch nicht zustimmen (was bei einer Geldbuße über 100,00 € zwingend erforderlich ist), so dass das Verfahren fortgesetzt werden muss: Bei dem Fortsetzungstermin am 18.11.2016 werde ich einen umfangreichen Beweisantrag verlesen. Ein weiterer Termin wird am 02.12.2016 stattfinden. In der „Junge Welt“ ist am Tag der Hauptverhandlung vom 4.11.2016 ein Interview mit mir erschienen (siehe Anhang).

bremen_flyer_fachtag-antimuslimischer-rassismus-ada-10-seiten_web-1interview-jw-3-11-2016artikel-nd-wimmerspergerklaerung-wimmersperginterview-basu-v-reachoutauszug-falldokumentation08.11.2016
H.-Eberhard Schultz

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