Unterstützung des 14jährigen palästinensischen Flüchtlingsmädchen Reem

Erfolgreiche Eilanträge:

Landgericht Berlin verbietet der „Welt am Sonntag“ die Verbreitung von Äußerungen, mit denen dem 14jährigen palästinensischen Flüchtlingsmädchen Reem antisemitische Ansichten unterstellt wurden, und verurteilt die Zeitung, die entsprechende Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für sie und ihre Familie wird in Kürze entschieden.

Mit gestern eingegangenen Beschlüssen vom 20.8.2015 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zwei Einstweilige Verfügungen gegen die Verantwortlichen der „Welt am Sonntag“(WamS) erlassen und wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung angeordnet:

„Den Antragsgegnern (d.i. dem Journalisten P. Hinrichs und der WeltN24- d. Verf.) wird …verboten, wörtlich oder sinngemäß in Bezug auf die Antragstellerin zu verbreiten: a) auf den Hinweis: „Aber da ist Israel“ die Antwort „Ja, noch, aber meine Hoffnung ist, dass es irgendwann nicht mehr da ist“, b) auf die Frage „Weißt du, … dass wir Judenhass nicht zulassen?“ die Antwort: Ja, aber es gibt Meinungsfreiheit, hier darf ich das sagen … ich bin bereit, über alles zu diskutieren“, wenn das geschieht wie in dem Artikel „Panorama zu Besuch bei Reem – So sieht das berühmte Flüchtlingsmädchen die Welt“ in der „Welt am Sonntag“ und auf www.welt.de am 26.07.2015 geschehen.

Mit dem zweiten Beschluss wurde die WamS verpflichtet, eine entsprechende Gegendarstellung zu veröffentlichen. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Der Presserat wird am 15.9. über die gleichzeitig von mir eingereichte Beschwerde gegen die WamS verhandeln.

Zum Hintergrund: Am 26. Juli 2015 veröffentlichte die WamS einen Artikel, in dem Reem mit den Israel-feindlichen Sätzen zitiert wird. Diese Passagen wurden in mehreren Medien übernommen, bis hin zur »Jerusalem Post«. Dabei hat sie nie antisemitische Meinungen geäußert, im Gegenteil: Dem Journalisten, der sich unter dem Vorwand eines persönlichen Gesprächs und eines Fotos für seine Familie ihr Vertrauen erschlichen hatte, hat sie erklärt, sie wünsche sich, eines Tages in ihre Heimat zurück gehen zu können, dass dort alle Religionen in Frieden leben sollten und sie niemanden hasse. Außerdem hatte der Journalist weder ihr noch den Eltern gesagt, dass er das Gespräch veröffentlichen wolle, geschweige denn sie oder ihre Eltern um Einwilligung zu einem Interview gebeten. Deshalb habe ich für die Familie Reems die WamS auf eine Gegendarstellung, Unterlassung der zitierten Äußerungen und Schadensersatz in Anspruch genommen. Weil die Springer-Zeitung dies abgelehnt hat, (im Gegensatz zum »Stern«, der die ebenfalls nachgedruckten Zitate aus dem Internet nahm), wurden beim Landgericht Berlin die Einstweiligen Verfügungen beantragt.

Reem und ihre Familie haben inzwischen den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen gestellt. Diese kann also erteilt werden, sobald die sog. Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen wird, womit in Kürze zu rechnen ist.

Reem dazu: „Ich war entsetzt, als ich erkennen musste, dass der Journalist und die Zeitung uns offenbar gezielt schlecht machen und als »Antisemiten« abstempeln wollen. Ich bedanke mich bei allen, die mich unterstützt haben und denjenigen, die mich unterstützen werden. Ich bin jetzt zuversichtlich, dass wir bald nicht mehr in ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen sondern endlich ein normales Leben und unsere Zukunft planen können.“

Berlin, den 28. August 2015

Bitte unterstützen Sie unseren Aufruf: Reem Sahwil – Aufruf zur Unterstützung 26.08

Hier gehts zum pdf: PM-EES Reem LG Entsch. 28.8.-1

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