Aufruf zur Prozessbeobachtung am 17. Februar 2014

Hier die Pressemitteilung über ein Strafverfahren wegen eines rassistischen Hintergrundes des Tatvorwurfs.

In der Hauptverhandlung am 17.02.2014 konnte beim Amtsgericht Tiergarten ein Freispruch erzielt werden. (Der RBB und das ND berichteten). Die Strafanzeige gegen den Polizeibeamten läuft weiter.

PM Chiari

Aufruf zur Prozessbeobachtung

Zeit: Montag, 17. Februar 2014; 10,30 Uhr

Ort: Kirchstraße 6, 10557 Berlin

Raum: 3007

Am 21. März 2012 ist Frau Chiari auf dem Weg, ihre 7 jährige Tochter zur Schule zu bringen. Sie schiebt ihr Fahrrad, auf dessen Gepäckträger ihre Tochter sitzt, als sie von einem Polizeibeamten angehalten und darauf aufmerksam gemacht wird, dass ihre Tochter nicht auf dem Gepäckträger sitzen dürfe. Frau Chiari lässt die Tochter absteigen und will ihren Weg fortsetzen. Der Polizeibeamte hindert sie jedoch daran, indem er sie an ihrer Hand festhält und diese damit kräftig auf den Fahrradlenker drückt und sie fragt, woher sie komme. Für Frau Chiari ist es nicht ersichtlich, weshalb sie nicht weitergehen darf. Frau Chiari schafft es schließlich, die Hand des Beamten zu lösen und ihre Tochter zur Schule zu bringen. In der Schule erklärt sie den Grund für ihre Verspätung, trifft aber nicht auf Verständnis seitens der Lehrerin. Der Polizeibeamte sucht später ebenfalls die Schule auf und holt die Tochter von Frau Chiari, ohne deren Kenntnis und Erlaubnis, aus dem Unterricht, um sie im Beisein der Lehrerin zu befragen. Frau Chiaris Tochter muss im weiteren Verlauf die Schule wechseln, da sich dieses polizeiliche Handeln sehr zum Nachteil für sie auswirkte.

Frau Chiari erlitt Verletzungen an der Hand, obwohl sie den Anordnungen des Polizeibeamten Folge leistete und ihre Tochter sofort absteigen ließ. Dennoch muss sie sich jetzt wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Körperverletzung“ vor Gericht verantworten. Dies ist eine uns bereits bekannte Vorgehensweise der Polizei. Menschen, die Opfer von rassistischem Handeln der Polizei sind, werden als Täter_innen angeklagt und somit kriminalisiert.

Die Vorgehensweise des Polizeibeamten kann von uns nicht akzeptiert werden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Polizeibeamter, nachdem er eine Frau auf die nicht korrekte Beförderung ihrer Tochter mit dem Fahrrad hingewiesen hat, die Schule des Kindes ausfindig macht und das Mädchen vor ihren Schulkamerad_innen vorführt, sie dann befragt und damit verängstigt. Seit einigen Jahren beobachten wir, dass die Polizei verstärkt in pädagogischen Institutionen wie Schulen mitwirkt und somit Ordnungsaufgaben in vermeintlich pädagogisches Handeln umwandelt. Diese Entwicklung kritisieren wir zutiefst. Da wie im vorliegenden Fall deutlich wird, pädagogisch wertvolles Handeln von Polizeibeamt_innen nicht zu erwarten ist.

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