Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurückgewiesen!

PRESSEMITTEILUNG

Generalstaatsanwaltschaft Berlin weist Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurück – nach den Anschlägen von Norwegen gehört die rassistische Hetze im Stile von Sarrazin erst recht auf die Anklagebank.

Soeben haben wir den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 26.7.11 erhalten, mit dem die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung u. a. zurückgewiesen worden ist. Mit der Beschwerde waren wir die Ansicht der Staatsanwaltschaft entgegengetreten, Sarrazins Ausführungen seien keine Hetze gegen Migrantinnen und Migranten aus der Türkei und arabischen Ländern und keine Verletzung ihrer Menschenwürde – wir hatten auf die Flut von Hassmails an die Anzeigeerstatterinnen und alle diejenigen verwiesen, die es gewagt hatten, Sarrazins pseudowissenschaftliche Thesen öffentlich zu kritisieren, und von Todesdrohungen berichtet.

In dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft heißt es zur Begründung der Zurückweisung der Beschwerde lapidar: »Ein strafbares Verhalten von Herrn Dr.. Sarrazin liegt nicht vor. Dass manche Personen seine Ausführungen missverstehen und/oder zum Anlass für unflätige Äußerungen nehmen, ist ihm nicht anzulasten.«

Dazu erklärt die Anzeigeerstatterin Azize Tank:

»Von einem »Missverständnis« kann nur sprechen, wer solche unverantwortlichen Äußerungen wie die von Sarrazin in Schutz nehmen will, die gerade den geistigen Nährboden für die schrecklichen Attentate in Norwegen darstellen. Hass Mails und Todesdrohungen als <unflätige Äuße­run­gen> zu verharmlosen, ist skandalös. Will sich die Berliner Generalstaatsanwaltschaft dem Verdacht aussetzen, rassistische Schreibtischtäter reinzuwaschen wie seinerzeit zahlreiche Politiker und Akademiker, die mit ihrem Antisemitismus mithalfen, den Nationalsozialismus hoffähig zu machen.

Offenbar will die Generalstaatsanwaltschaft verhindern, dass aus der Geschichte gelernt wird! Sarrazin muss sich auf der Anklagebank eines öffentlichen Gerichts­ver­fahrens für seine geistige Brandstiftung verantworten!«

Wir werden beim Berliner Kammergericht im Wege des Klageerzwingungsverfahrens einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erheben muss.

Die Debatte um die terroristischen Anschläge in Norwegen zeigt, wie notwendig es ist, dem Rassismus entschieden entgegenzutreten, der mit dem »Feindbild Islam« versucht, die Menschenrechte für Migrantinnen und Migranten weiter einzuschränken, und damit dazu beiträgt, diese den selbst ernannten »Kreuzrittern« vom Schlage des norwegischen Attentäters zum Abschuss freizugeben.

Weitere Informationen dazu gerne auf Anfrage, Näheres zu den Strafanzeigen auch auf der Homepage www.menschenrechtsanwalt.de

Berlin, den 2. August 2011
H.-Eberhard Schultz, Rechtsanwalt

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